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russischen verstrichen euterschen ung weil- ic Regier- Summen hmen im lock. lyr ird hier- e Tages- evisoren. ing aus- Amts- M Aiizeikebllltt für den Gchrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung « IS Abonnement oiertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. des „Jllustr. UnterhaltungSbl." u. der Humor. Beflage .Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. JnsertionSprei«: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. - —51. Jahrgang. B Sonnabend, den 30. Januar rirke iter den hre vom '/-5 Ahr den und md. tim, Ausland erkäufer, Kal st. »o an strengste i, Stroh, ne ge liaaer. iS 25 Pfg. >odn. 1 «zeige- iruar u. Edition, wie bei ndbrief- tSbl. schhaus- !,s» :,4» !,0S ,2« ,28 ,8» ,46 >b4 ,07 ,14 8,10 8,2» 8,8» 8,4» 8,»» 9,04 9,l» eld. chll,. Abd. SO 54 00 l)7 18 23 46 55 23 S3 46 83 SO S4 84 20 SO 40 49 30 au. tchm. Abd. ' 7,32 7,42 7H0 7,88 8,06 8,36 8-83 8^7 7,28 8,08 S,I1 8.18 8,24 8,81 8,80 8,88 S,I8 9,26 9^9 9,46 §4 ,40 ,47 t,23 Bestimmungen über den freiwilligen Eintritt zum mehrjährigen aktiven Militärdienst. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nötige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Futztruppen, der fahrenden Feld artillerie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, oder zu drei- oder vierjährigen: Dienst bei der Kavallerie melden will, hat vorerst bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aufenthalts ortes (d. i. in Sachsen der Amtshauptmann) die Erlaubnis zur Meldung nachznsnchen. 3. Der Zioiloorsitzende der Ersatz-Kommission gibt seine Erlaubnis durch Erteilung eines Meldescheins. Die Erteilung des Meldescheins ist abhängig zu machen: a) von der Einwilligung des Vaters oder Vormundes, b) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Zivilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhast geführt hat. 4. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppenteils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihres Meldescheins bei dem Kommandeur des gewählten Truppenteils nachzusuchen. Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körper liche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines Annahmescheins. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, in der Regel amRekruten-Einstcllungstermin(im Oktober) und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche aus Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär-Musikkorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht aus Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-Einstellungstermine. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheins bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Betreffende das 2V. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst eingetretenen Leute haben den Vorteil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens des Unteroffiziers-Dienst grades bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Zivilversorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre und die Dienstprämic von 1000 M. erwerben zu können. 8. Mannschaften der Kußtruppen, der fahrenden Feldartillerie und des Trains, welche freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, welche gemäß ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Land wehr 1. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichten und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv ge dient haben, werden zu Ucbungen während des Reserveverhältnisses in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Landwehr - Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich im Musterungs-Termine freiwillig zur Aushebung melden, erwächst ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppen teils nicht. Kriegs Ministerium. Krhr. ». Hausen. Im Handelsregister des Königlichen Amtsgerichts Eibenstock ist heute auf Blatt 271 neu eingetragen worden.: in Abteilung I Llbvoatavker ck«» « »ault - Verein in Eibenstock. Sitz der Hauptniederlassung ist Chemnitz, in Abteilung ll.: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bank- und Handelsgeschäften. Das Grundkapital beträgt seit der letzten Erhöhung 6 000 000 Mk. Der Gesellschaftsvertrag ist am 26. Oktober 1871 festgestellt und nach den Beschlüssen der Generalversammlung vom 28. Februar 1899 abgeändert. in Abteilung III.: unter Nr. 1 Zu Mitgliedern des Vorstands sind bestellt: o. der Bankdirektor Ott» I tli>l-«r in Chemnitz, t>. der Bankdirektor t-»ttti l< <t Lvokoacksrt in Chemnitz» c. der Bankdircktor Ott» tzVetnueukvrp-ei- in Chemnitz. Die Zeichnung der Firma gilt als gehörig bewirkt und bindend, sobald unter die durch Schrift, Druck oder Stempel herzustellende Bezeichnung: „Eiben stocker Bank Zweiganstalt des Chemnitzer Bank-Verein" die Namensunterschrift zweier Direktoren oder eines Direktors und eines Stellvertreters, oder zweier Stellvertreter, oder eines Direktors (bez. Stellvertreters), und eines Prokuristen (bez. Handlungsbevollmächtigten) oder endlich zweier Prokuristen (bez Hand lungsbevollmächtigten) gebracht ist. Der unter c Genannte darf die Gesellschaft nur in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitgliede oder mit einem Prokuristen oder mit einem Hand lungsbevollmächtigten vertreten; unter Nr. 2 Prokura für die Eibenstocker Bank Zweiganstalt des Chemnitzer Bank- Verein ist erteilt den Kaufleuten a. Sing» in Chemnitz, I> Ott» «urlti»»ick in Chemnitz, c. svnilvim o»u»l»»r in Aue und > StlrNseN It»«!<Ier in Oelsnitz i V Ein jeder von ihnen darf die Gesellschaft nur in Gemeinschaft mit einem Vorstandsmitgliede oder einem zweiten Prokuristen zeichnen. Außerdem wird noch folgendes veröffentlicht: Das Aktienkapital besteht aus 9000 Stück Aktien zu je 300 M. und 2200 Stück Aktien zu je 1500 M. Die Aktien lauten aus den Inhaber. Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern, sie werden vom Auf sichtsrate ernannt und führen den Amtsnamen Direktor. Dem Aussichtsratc steht das Recht zu, Stellvertreter der Direktoren zu ernennen. Die Generalversammlung wird durch den Vorstand oder den Aufsichtsrat mittelst öffentlich bekannt zu machender Einladung berufen. Die Einladungen sind zweimal, das erste Mal mindestens 3 Wochen vor dem Tage der Generalversammlung zu erlassen und müssen die Tagesordnung enthalten. Alle von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen erfolgen in der Regel durch den Deutschen Reichsanzeiger und das Chemnitzer Tageblatt. Sofern im Statut nicht etwas Anderes bestimmt ist, gilt jede Bekanntmachung für gehörig erlassen, wenn sie einmal durch den Reichsanzeiger veröffentlicht worden ist. Eibenstock, am 26. Januar 1904. Königliches Amtsgericht. In das Musterregister ist eingetragen worden: Nr. 377. Firma: (vorn:, v. Vulrsjus'scüo SIss- üüttsrmvsrks) Carlsfeld, Sachsen, 1 Holzkistchen, versiegelt, angeblich enthaltend 1 Flasche aus Milchglas mit Inschrift: „ltevE". Fabriknummer: 1400. Plastisches Erzeugnis. Schutzfrist: 3 Jahre. Angemeldet am 22. Januar 1904, Vorm. 10 Uhr. Eibenstock, am 26. Januar 1904. Königliches Amtsgericht. Tagesgeschichte. — Deutschland. Der Reichstag beging die Ge burtstagsfeier de» Kaiser« in gewohnter Weise. Gras Ballestrem brachte einen Trinkspruch auf den Kaiser au», in welchem er der bangen Tage der Krankheit de« Kaiser« gedachte, während welcher inan sehen konnte, wie notwendig der Kaiser ist und wie da« deutsche Volk an ihm hängt. Al« da« RcichS- tagrpiäsidium sich dem Kaiser vorstellte und Gras Ballestrem dem Kaiser zur Genesung gratulierte, hob er hervor, daß da« Publi kum durch die schnelle Veröffentlichung der Gutachten beruhigt worden sei. Da antwortete der Kaiser: ,Ja Sic haben« gut ge habt, Ich bin aber 2 Monate herumgegangen ohne zu wissen, ob die Sache gutartig oder bösartig werden würde." Al« Gras Ballestrem darauf hinwie«, daß der Kaiser trotzdem noch kurz vor der Operation eine Zusammenkunft mit dem Kaiser von Ruß land hatte, sagte der Kaiser: „Nun ja, wenn« wa« böse« ge- wesen wäre, da wollte Ich doch Meinem Schn angenehme nach barliche Berhältnisse hinterlassen." Gras Ballestrem wandte sich sodann gegen die Bestrebungen von Leuten, welche die Kaiserliche Person in der Oeffentlichkeit hcrabsetzen wollen und der Umsturz partei angehören, sowie auch gegen deren Organe. Der Reichs tag werde derartigen Bestrebungen sicherlich entgegentrcten. Graf Ballestrem schloß mit einem Hoch auf den Kaiser. — Berlin, 28. Januar. Der Kommandant de« „Habicht" meldet au« Swakopmund, daß die Lage gegen gestern unverändert sei. — Inzwischen fahren die Vergällungen mit Volldampf dem Ziele entgegen. Am 27. Januar früh ist die „Darmstadt" in Madeira gewesen; am Nachmittag schon ging sie weiter; man ist zu der Annahme berechtigt, daß da« Schiss schon am 4. oder 5. Februar in Swakopmund sein wird. Am I. Februar aber dürfte schon der Ablösung«Iran«port von 230 Mann in Swakopmund sein, der am 3. in Karibib sein kann, am 4. Februar schon nach Okahandja vorsloßen, da« somit am 7. oder 8. Februar entsetzt sein könnte. Hoffentlich macht dieser Vorstoß, der den Aufständischen sicher einen kleinen Schreck einjagen wird, auch den Eingeschlossenen in dem 70 km von Okahandja entfernten Windhuk Luft. Ob dann gleich nach Winkhuk ausgebrochen werden kann, läßt sich von hier au» nicht beurteilen; vielleicht wartet man, bi« die ersten Verstärkungen heran sind, welche die „Darmstadt" bringt. Vorausgesetzt, daß sie am 4. Februar in Swakopmund ist, kann eine Truppe von mehreren hundert Monn am 7. Februar in Karibib sein, am 10. oder ll. Februar tn Okahandja. Damit wäre dort eine dann Macht, welche völlig genügt, Windhuk noch vor dem lb. Februar zu befreien. Bl« zum 8. Februar aber, bl« die ersten in Okahandja eingctroffcnen Ver stärkungen den Herero zu denken geben, wird Windhuk schwere Tage haben, wenn e« nicht dem Gouverneur Leulwcin geling«, den Eingeschlossenen vorher zu Hilse zu kommen. — Nach telegraphischer Mitteilung de« deutschen Ge neralkonsuls in Kapstadt ist dort über die von englischen Blättern verbreitete gefährliche Lage und angeblichen Greuel in dem Gebiet von KeetmanShoop nicht« bekannt. Die englischen Nachrichten werden für unglaubwürdig gehalten. Nach einem in Kapstadt vorliegenden Telegramm de« Führer» der 3. Fcldkompagnie, Hauptmann« Koppy, dauert der Waffenstillstand mit den Bondelzwart« fort, und sollten Verhandlungen beginnen. Gefechte haben nicht ftaltgefunden, und e» ist die deutsche Truppen- macht am Oranje dem Feinde überlegen. — Norwegen. Christian!», 27. Januar. Jetzt ist festgesteUt, daß in Aalesund 7öO Häuser gebrannt haben und nur etwa lOO Häuser einigermaßen erhalten geblieben sind. Von der Arbeit der an gekommenen deutschen Zimmerleute erhofft man sehr viel und denkt bald im Besitze vorläufiger Wohnung»- barackcn zu sein. Amtmann Alexander Kielland organisiert zu nächst die ärztliche Hilse. Im ganzen Lande entfaltet sich eine großartige Wohltätigkeit auch unter den Kindern, die ihre Spar büchsen und Kl°ider abgeben. Die Frauen und Kinder Aale sund« werden bald auf eine Reihe größerer Orte verteilt und dort untergebracht sein. — Italien. Wie in Rom verlautet, werden demnächst Abgesandte de« Papste» sich nach Berlin, Wien und Petcrtburg begeben, um den Kaisern der drei Reiche ein von Lippay ange- se:ligte» Bild nebst einem Handschreiben de« Papste« zu über reichen. — Oftasien. Die ost asiatische Frage zeigt seit einigen Tagen wieder ein ernstere« Gesicht, weil Rußland bi«-