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oberhäupter , au«. ' »Kölnische fang der Die that- mz, und so nach! wird» neidet wer- iolche» An haben und ober. Die lossen, den Ausstande gewahren, e« Arbeit«- und über- rrbeiter. in welcher Wiederauf volle, eine benbesitzern ein Beste» z mit den n Mitchell hat Mit- er Kohlen- Amts- M Mchckktt für deu Abonnement vierlelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. des »Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage »Seifen blasen" in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Lkjirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Thcile die gespaltene Zeile 30 Pf. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 49. Jahrgang. ..— ISO. Sonnabend, den 11. Oktober LAOS « Staate» zu den Y-Electric- t mehreren 8L? ober: llnng. agen » i-ong. »nzeige- hrcnd bei Heu Post lern und ingcnom- ktober er. weit der t. !s-Sctrag «druckte n verab- ntsbl. '1 Lslvrrs^ über die en Ziehung stattfindet, r hierdurch von Aue verkehrende isenbahn. >orf. lchkn. Abd. ,00 9,00 .52 9,45 ,28 10,25 ,38 10,35 ,54 10,50 ,06 10,59 .21 11,18 ,80 11,21 ,35 11,25 47 1I,3S 55 11,40 .06 11,50 15 11,55 26 12,00 49 — 08 — 20 — 40 ,48 — nitz. lchm. Abd. 46 6,42 57 6,56 25 7,38 42 7,52 02 8,07 20 8,21 27 8,27 84 8,88 47 8,45 57 8,54 07 9,08 1» 9,08 28 9,16 89 9,29 02 9,5» 28 10,14 8» 10,30 18 11,01 02 11,40 eiderh. 9,26 >ck 9^6 9,46 9,52 10,02 -ün Hal 10,16 M. stanstalt: «mnitz. ors. «mnitz. orf. «mnitz. ors. «mnitz. gersgrsn. Pt« Die Stadträthe, die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände des hiesigen Be zirkes werden aufgefordert, die Empfangsbescheinigungen über Familienuntcrstützungen der zu Friedensübungen einberufenen Mannschaften Vis zum 15. chktover dss. Is. behufs Einrechnung der verlegten Gelder anher einzureichen. Schwarzenberg, am 8. Oktober 1902. Königliche AmtshauPtmannschast. 856 / II.Krug von Nidda. B. Die in Gemäßheit von § 9 Absatz 1 Ziffer 3 des Reichsgesetzes über die Natural leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung vom 24. Mai 1898 — Reichs gesetzblatt Seite 361 flade. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Haupt marktortes Zwickau im Monat September ds. Js. festgesetzte und um Fünf vom Hundert er höhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Ouartierwirthen innerhalb der unter zeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft im Monat Oktober dieses Jahres an Militär pferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt: für je 50 kg Hafer 8 Mk. 40 Pf. . . „ . Heu 4 , 20 » „ . „ „ Stroh 3 „ 15 . Schwarzenberg, am 9. Oktober 1902. Königliche Amtshauptmannschajt. Krug von Nidda. B. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckers I^anl ttirknr«! lUSeltel in Schönheide wird nach Abhaltung des Schlnßtermines hierdurch ausgehoben. Eibenstock, den 6. Oktober 1902. Königliches Amtsgericht. Die Ausstellung von Hauslisten für die im Jahre 1903 stattfindende Erhebung der staatlichen Einkommensteuer betr. Mit Rücksicht auf die im nächsten Jahre stattfindendc Erhebung der staatlichen Einkommensteuer sind in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise Hausliften auszustellen. Die Vordrucke zu diesen Listen sind zur Austragung gebracht worden und sind von den Hausbesitzern oder deren Stellvertretern unter genauer Beachtung der oorgedruckten Anleitungen auszufüllen. Nach Anordnung des Königlichen Finanzministeriums ist der 12. Oktober dieses Jahres der maßgebende Tag für die Ausfüllung der Hauslisten. Es sind daher alle fteuerpstichtigen Personen in den Listen auszuführen, welche am 12. Oktober im Hause wohnen. Dagegen sind solche Personen wegzulassen, welche vor diesem Tage ausgezogen oder erst nach demselben eingezogen sind. Die HanSlisten sind spätestens binnen 10 Tagen nach Empfang bei der Ttadtfteuereinnahme wieder einzureichen. Die Einreichung hat durch den Hausbesitzer selbst oder durch solche Personen zu geschehen, welche über etwaig« Fragen in Bezug auf die in der Lifte ent haltenen Angaben genügend« Auskunft zu «rtheilen vermögen. An die pünktlich« Einhaltung der vorerwähnten Einreichungsfrist wird hierdurch noch ganz besonders erinnert, da nach Anordnung des Königlichen Finanzministeriums jede Versäumniß ohne Nachsicht zu bestrafen ist. Zugleich werden die Hausbesitzer und deren Stellvertreter auf ihre Verpflichtung sorgfältiger und gewifsenhaftcr Ausfüllung der Hauslisten und insbesondere darauf ausdrücklich aufmerksam gemacht, u. daß die unter den Vorbemerkungen der Hauslisten unter 4 », d und c genann ten Beitragspflichtigen allenthalben und unter der richtigen Bezeichnung auf geführt, auch bei den Personen unter « deren Wohnung deutlich hervor gehoben sind, l>. daß die Dienstboten und Gehilfen, soweit Letztere bei ihren Arbeitsgebern woh nen, unmittelbar nach ihren Herrschaften oder Arbeitsgebern verzeichnet sind, nicht aber an anderer Stelle, z. B. am Schluffe der Hausliste, c. daß Ehefrauen nur dann besonders aufzusührcn sind, wenn sie selbst einen Er werb haben oder ein Vermögen besitzen, über. dessen Nutzung ihnen die freie Verfügung zusteht, ä. daß in Spalte 5 und 7 die Angaben über die Löhne und den Werth der Kost nicht vergessen werden und die behaupteten auch den wirklichen oder üblichen Sätzen entsprechen, e. daß die Miethzinsen oder Miethwerthe bei allen Haushaltungsvorständen und zwar der Wahrheit gemäß beziehentlich dem wirklichen Werth entsprechend in den Spalten 8 und 9 angegeben sind, l. daß bei solchen Personen, welche Untermiether haben. Letztere mit verzeichnet sind und daß auch in Spalte 8 vorschriftsmäßig die Notiz „Untermiether" an gebracht ist, g. daß bei Gewerbetreibenden die Spalten 15 und 17, soweit nöthig, ausgesüllt sind, ii. daß in Spalte 18 die Unterschrift des Hausbesitzers oder dessen Stellvertreters eigenhändig bewirkt worden ist. Schließlich wird noch bemerkt, daß mangelhafte und unvollständige Angaben in den Hauslisten die in den Vorbemerkungen unter l) der Hausliste angedrohten Nachtheile nach sich ziehen können. Eibenstock, am 10. Oktober 1902. Der Rath der Stadt. Hefte. Bg. Bekanntmachung. Die rückständigen Brandverstcherungsbeiträge für den 2. Termin 1902 sind bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung bis spätestens rum 2V. dieses Monats anher zu entrichten. Eibenstock, am 8. Oktober 1902. Der Rath der Stadt. Hefte. Geyer. Bekanntmachung. Nachstehend wird der vom Königlichen Ministerium des Innern genehmigte I. Nach trag zu dem Regulative, die im Stadlbezirk Eibenstock zu erhebende Bierstcuer betr., vom 1. April 1893, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Eibenstock, am 10. Oktober 1902. Der Stadtrath. Hefte. Geyer. I. Nachtrag zu dem Regulative, die im Stadtbezirk Eibenstock zu erhebende Biersteuer betr., vom I. April 1893. 8 4 Absatz 3 erhält folgende Fassung: Die Einträge in diese Bücher, welche vom Skadttathc zu beziehen sind, sind genau, vollständig und deutlich am Tage des Bezugs, beziehentlich, was die Brauerei anlaugt, am Tage der Abgabe des Bieres mit Tinte zu bewirken. 8 6 Absatz 2. Zur Sicherung der Biersteuererträgnisse hat jeder Bierschankberechtigte und jeder Bier- oerkäuser beim Skadtrathe vor Beginn der Ausübung seines Geschäfts eine Caution von 50 Mark zu hinterlegen, welche sparkassenmäßig zu verzinsen und nach Aufgabe der Con- cession und Erfüllung der Biersteuerpflichten zurückzuzahlen ist. Der Stadtrath kann diese Caution auch von den bereits gegenwärtig Bierschank oder Bierhandel betreibenden Personen nachträglich einfordern, sofern die wirthschaftlichen Ver hältnisse des Steuerpflichtigen nach dem Ermessen des Stadtraths eine solche Sicherheit wünschenswerth erscheinen lassen. 8 6 Absatz 3. Bei Aufgabe einer Concession, sowie bei etwaigem Fortzuge eines Bierhändlers ist die Bieranzeige mindestens 3 Tage vorher an die Stadtkasse einzureichen und der Bierstcuer- bctrag zu erlegen. 8 9 Absatz 4. Zur Ermöglichung der Bierrevisionen in Abwesenheit der Concessionsiuhaber oder Bierverkäufer sind die Biersteuerbücher bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 20 Mark an einer der Polizei jederzeit zugänglichen und bekannt zu gebenden Stelle niederzulegen. Wird dem mit Rcvisionsauftrage versehenen Beamten durch die Behauptung des Ver antwortlichen, seiner Angehörigen oder seines Bediensteten, das Bierbuch aus irgend welchem Grunde nicht vorzcigcn zu können, die Revision unmöglich gemacht, so tritt Bestrafung nach 8 13 des Regulativs ein. Im wiederholten Falle findet 8 12 Anwendung. 8 12 Absatz 1 erhält folgende Fassung: Wer über das von ihm bezogene Bier unrichtige oder unvollständige Angaben erstattet, welche zur Verkürzung des Steuerintercsses zu führen geeignet sind, oder wer die vorge schriebene Anzeige unterläßt oder aber die genügende Controlc seiner Angaben hartnäckig verhindert, macht sich der Hinterziehung schuldig. Eibenstock, am 18. Juli 1902. Der Stadtrath. Die Stadtverordneten. (I-. 8.) Bürgermeister Ludwig Lmil Adolf Ksfse. (I-. 8.) H. Mersch, z. Zt. Vorsteher. Nr. I07»L ii. 6. — ZüRrTsi« II. Dresden, den 6. August 1902. Das Ministerium des Innern hat gegen den I. Nachtrag zu dem Regulative, die in Eibenstock zu erhebende Biersteuer bett., keine grundsätzlichen Bedenken zu erheben. Ministerium des Innern, II. -ötheikuug. Für den Ministerial - Direktor: gez. Vr. Rumpelt. Hokz-Bersteigerung aus Wildenthaler Staatssorstrevier. In Drechsler s Gasthof zu Wildenthal sollen Freitag, de« 17. Oktober 1902, von Vormittags '/LI Uhr an 7842 fichtene Klötzer, 7—1b cm stark,. , 4174 „ „ 16- 22» „ 3, 4 u. 4,» m lang,/Abtheilungen 36 u. 60 (Kahl- 2773 „ „ 23—44 . . i - schlüge), 2 bis 89 (Durchforst- 15 rm fichtene Autzknüppel, i ungs- und Einzelhölzer), 421 . „ Aremchökier, ' 1955 . „ Stöcke, Abtheilungen 8, 21, 23, 36, 42, 45, 46, 69 u. 70, gegen sofortig« Bezahlung und unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Die unterzeichnete Revierverwaltung ertheilt über obige Hölzer nähere Auskunst. Wildenthal und Eibenstock, am 9. Oktober 1902. «öntgl. Forftrevierverwaltnng. König!. Forftreutamt. Schneider. Gerlach. Tagesgeschichte. — Deutschland. An der Spitze der Mittwoch-Ausgabe der »Nordd. Allg. Ztg." liest man folgendes hochosfiziöse Commu- niquö, über dessen Inhalt wir schon telegraphisch in einem Thcil der Auflage der letzten Nummer unsere» Blatte» berichteten: »In einer Reihe von Blättern wurde gestern behauptet, daß die Audienz der Burcngeneralc bei Seiner Majestät dem Kaiser nunmehr endgiltig fcslstehe. Demgegenüber sind wir in der Lage, Folgende« mitzutheilen: Nachdem es zur Kenntniß Seiner Majestät gelangt war, daß die Führer der ehemaligen Burenarmce Botha, Dewet und Delarey nach Berlin kommen