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Amts- M Anzeisedtlitt für deu Abonnement viertelt, l M. 20 Pf. einschließl. de« „Jllustr. Unterhaltnngsbl." o. der Humor. Beilage .Seifen blasen-' in der Expedition, bei nnfern Bolen sowie bei allen Reichspostanstalten. Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. V r s <t>«i n t wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnserlionspreis: die kleinspaliige Zelle 12 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 30 Pf «ri * Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 49. -ayrgaag. Dienstag, den 27. Akai INVS Das Königliche Ministerium des Innern hat den am 50 jährigen Jubiläum der Schlitzen (Schieß-) Gesellschaft zu Wilkau theilnehmenden eingeladenen auswärtigen Schützen- (Schieß-) Gesellschaften Genehmigung zur Führung von Waffe» beim An- und Abmarsche sowie den Umzügen ertheill. Den bethciligten Schützen- (Schieß-) Gesellschaften wird dies hierdurch bekannt gegeben. Schwarzenberg, am 21. Mai 1902. Königliche AmtshaWmannschast. Krug von Nivva. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuchc für CarlSfeld Blatt 87 und 129 auf den Namen ISriixt .^lt»«rt Netck«! eingetragenen Grundstücke und zwar von Blatt 87 nur dir ideelle Hälft., sollen am Zull 1902, Normittags 10 Mr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das gejammte Grundstück Blatt 87 ist nach dem Flurbuche — Hektar 9,4 Ar groß und das darauf erbaute Wohnhaus ist bei der Landcsbrandkasse mit 1500 M. versichert. An das Wohnhaus schließt sich ein Garten an. Die ideelle Hälfte des Grundstücks ist auf 700 Mark geschätzt. Das Grundstück Blatt 129 ist nach dem Flurbuche 36,» Ar groß und auf 470 Mark geschätzt. Es besteht aus Meld, Wiese und Fichtenhochwald. Beide Grundstücke liegen im Ortstheil Blechhammer. Die Einsicht der Mitlheilungcn des Grundbuchamts sowie der übrigen die Grundstücke betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus den Grundstücken sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung der am 20. März 1902 u. 19. Novbr. 1901 verlautbarten Verstcigerungsvermerke aus dem Grund buche nicht ersichtlich ivaren, spätestens im Versteigert,ngslerminc vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berück sichtigt und bei der Vertheilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachaesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entaegenstehendes Recht haben, werden aufgc- fordert, vor der Erthcilung des Zuschlags die Aushebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizusühren, widrigenfalls für das Recht der Versteigernngserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Eibenstock, den 17. Mai 1902. Königliches Amtsgericht. Bekanntmachung. Die diesjährigen öffentlichen unentgeltlichen Impfungen und Nachschautermine finden in der Turnhalle Hierselbst statt und zwar in nachstehender Reihenfolge: 1. Zur Erstimpfung kommen Mittwoch, den 28. Mai 1902, Nachmittags 5 Mr diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Namen mit -4 bis 4», Donnerstag, den 29. Mai t902, Nachmittags 5 Mr diejenigen dergleichen, deren Namen mit K bis L ansangen. Jmpspflichtig in diesem Jahre sind alle bis zum Jahre 1902 etwa von den Impfungen auf Grund ärztlicher Zeugnisse befreiten, sowie alle im Jahre 1901 geborenen Kinder. Bemerkt wird hierbei, daß nicht nur die vorstehend benannten hier geborenen, sonder« auch die hierher vrrzogenen lSKI und früher geborenen und noch nicht ge impften Kinder in dtefem Jahre impfpslichttg find. Sämmtliche zur Erstimpfung gekommenen Kinder sind Donnerstag, den 5. Juni 1902, Nachmittags 5 Nör zur Nachscha« vorzustellen. II. Die Wiederimpfung erfolgt Sreitag, den Ü0. Mai 1902, Nachmittags 5 ZM für diejenigen Knaben und Ionnaöcnd, den 3l. Mai 1902, Nachmittags 5 Nör für diejenigen Mädchen, sür welche a) der Nachweis der Impfung nicht erbracht worden ist, b) welche im Laufe dieses Jahres ihr zwölftes Lebensjahr zurücklegen. Zur Nachschau sind diese Kinder Sonnabend, den 7. Juni 1902, Nachmittags und zwar die Knaben um 5 Uhr und die Mädchen um IN Uhr vorzustellcn. Die Impfungen werden vom Jmpsarzt Hrn. vr. meä. Schlamm hier vorgenommen. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtherie, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen Kinder zum öffentlichen Termine nicht gebracht werden. Die Eltern des Impflings oder deren Vertreter haben dem Jmpfarzte vor der Aus führung der Impfung über frühere oder noch bestehende Krankheiten des Kindes Mittheilung zu machen. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingcwaschenem Körper, mit reinen Kleidern und reiner Wäsche gebracht werden. Die zur Ausgabe kommenden Verhaltungsvorschriften sür die Angehörigen der Erst und Wiederimpflinge sind genau zu beachten. Eltern, Pflegeeltcrn und Vormünder impspflichtiger Kinder werden unter Hinweis daraus, daß für Unterlassung der Impfung Geldstrafen bis zu ä<> Mark oder Hast strafen bis zu 3 Tage« angedrohl sind, zur pünktlichen Beachtung dieser Vorschriften anermahnt. Eibenstock, den 14. Mai 1902. Dcr Rath dcr Lladt. Hesse. Müller. Versteigerung. Dienstag, am 27. Mai 1902, Nachmittag 4 Uhr sollen in der Restauration „zum Bürge'rgarten" hier (als Versteigerungslokal) :lk Schachteln Flitter an den Meistbietenden gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden. Eibenstock, am 24. Mai 1902. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Der Sriedensschluß steyt bevor. Die Taube mit dem Oelblatt nähert sich der Arche. Dcr "rittehalbjährige in seinen Einzelheiten entsetzliche Kampf auf südafrikanischem Boden ist zu Ende; das niederdeutsche Element ist dem angelsächsischen unterlegen; Chamberlain tnumphirt. Kitchcner hatte am Donnerstag ein Telegramm nach London geschickt, das zweifellos noch einige Rebenfragen betraf, über die das englische Kabine! am Freitag entscheiden wollte. Die An nahme liegt nahe, daß das Telegramm des Kommandirendcn in Südafrika die vorläufigen AbmachiMgcn mit den Buren enthalten hat, und man könnte aus dem Umstande, daß ein Ministerrach zusammengcrusen wcrden mußte, um sich über Annahme oder Ab lehnung schlüssig zu machen, weiter folgern, daß die englischen Forderungen nicht in vollem Umsange durchgesetzt werden konnten, daß vielmehr Zugeständnisse gemacht werden mußten, die die Kitchener und Milncr ertheilten Vollmachten überschritten. Auf welchem Gebiete diese etwaigen Zugeständnisse liegen müssen, wäre nicht schwer zu errathen. ES könnte sich nur um die Forderung betr. Amnestirung der Kaprcbcllen und diejenige betr. Einführung der Selbstverwaltung in den beiden ehemaligen Republiken an einem bestimmten nahen Termine handeln. Diese zwei Fragen ivaren e«, an denen sich bi« jetzt alle Verständigungsversuchc zer schlagen haben. Das Gleiche gilt von der Amnestirung der „Kaprcbellcn". Selbstverständlich dürfen die Buren ihre besten Bundesgenossen nicht preisgeben und sie haben auch nicht die geringste nationale Veranlagung dazu. Aber England seinerseits wieder würde seine ganze Autorität, ja die Früchte seine« „Siege-" in Frage stellen, wenn c« die Kaprebellen ohne weitere- amnestirtc. Wie die Dinge einmal liegen, sind die Rebellen dem Krieg-recht verfallen und c« würde England sehr gut anstchen, wenn e« srciwillig Milde walten lassen würde. Aber al« Bedingung de« Friedens schlüsse« darf e« eine solche Haltung nicht annehmen. Wenn man auch dem alten Krüger nach wie vor volle Sym pathie widmet, so kann man ihm doch darin nicht beistimmcn, daß nur er über Krieg und Frieden zu entscheiden hätte. Er steht außerhalb der Schußlinie und hat den Zusammenhang mit den Ereignissen verloren, während die Führer da unten die Drang sale der Kriege« am eigenen Kjjrper verspüren. Ihnen muß daher auch da« entscheidende Wort bleiben und c« ist wahrscheinlich, daß c« im Sinne eines ehrenvollen Friedens auSsällt. Daran hat die gejammte Kuliurwelt ein Interesse. Auf welcher Seile wir Deutschen das größere Recht in dem schweren Kampfe sehen, besagt deutlich die überall lebhaft hervor getretene Sympathie für die tapfer» Buren. Aber nicht auf die Rechtslage kommt es heute noch an, sondern darauf, wie sich die Dinge Ihatsächlich gestaltet haben. Die Buren haben wacker auSgehaltcn und würden eS vielleicht noch ein oder zwei Jahre aushalten, aber ihre Sache ist aussichtslos. Für sie gilt es nun zu retten, was etwa noch zu retten ist, und England kcknnte einen kleinen Theil seine« durch den Krieg und die Art der Kriegführung verlorenen Ansehens wicdcrgcwinnen, wenn es den unbesiegten Buren die weitgehendsten Zugcstänrnisse machte. Die Selbstverwaltung ist den Buren in gewissem Ilmsange schon zugestanden worden, aber man will sich in London auf eine Bindung nicht einlassen, geleitet von dem an sich verständlichen Gedankengangc, daß dcr Sieger wohl aus freiem Willen dem Besiegten entgcgenkommen könne, aber sich nicht derartige Be dingungen auferlegen lassen dürse, wenn er nicht selbst die Be deutung de» Siege« herabsctzcn wolle. Gerade jetzt Hal England ein Interesse daran, alle- zu vermeiden, wa« sein Ansehen noch ferner schmälern könnte. ES fragt sich nur, ob die Widerstands kraft der Buren thatsächlich in dem Maße gebrochen ist, daß sic nun gezwungen sind, sich dem Willen des Gegner« rückhaltlos zu unterwerfen, und das ist allein Anscheine nach roch nicht der Fall. Man würde sich also in London zu entscheiden haben, ob man den Frieden annchmen will, ohne da» gewollte Ziel in vcllem Umfange erreicht zu haben, oder ob man da» furchtbare Spiel bi« zum traurigen Ende durchführen will. Der Ausgang kann nicht zweifelhaft sein, der erdrückenden Uebcrmacht müssen schließ lich die schon arg geschwächten Buren unterliegen; aber bis dahin können noch viele Monate vergehen und der Krieg noch unge zählte Opfer an Gut und Blut fordern. Es ist ja nicht da« erste Mal, daß man cnglischerseit« den Krieg sür beendet erklärt hat, um dann in peinlichster Weise eines Besseren belehrt zu werden. Tagesgeschichte. — Deutschland. Der Ka: s/r besichtigte am Donnerstag Vormittag in Metz mehrere Fort« und nahm am Friedrich Karl- Thor eine Ansprache de« Bürgermeisters entgegen, in deren Be antwortung er seiner Freude über das Fortschrcitcn der Stadt erweiterung Ausdruck gab. Sodann besichtigte er die Arbeiten am Dom, wo Bischof Benzler mit dem Domkapitel sich zur Be grüßung cingesundcn hatte. 'Rach 4 Uhr fuhr der Kaiser von Metz nach Urville zurück. Am Freitag war der Kaiser wieder in Metz und hielt daselbst Truppenbcsichtiguugen ab. — Der Reichskanzler übermittelte dem Reichstage die mit einigen Staaten erfolgte Ucbereinkunft zum Schutze dcr sürdie Landwirthschaft nützlichen Vögel. Bethciligtsind dabei: Belgien, Frankreich, Griechenland, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Oesterreich-Ungarn, Portugal, Schweden, die Schweiz und Spanien. Rur Italien leider nicht und gerade dort findet eine maßlose Vernichtung von insektenfressenden Singvögeln statt, die im Herbst und Frühling vorüberziehen. — Rußland. Die Festlichkeiten zu Ehren de« Präsidenten Loubet sind am Freitag zum Abschluß gelangt. Die an Bord de« französischen Kreuzers „Montcalm" gewechselten Trinksprüchc waren politisch noch farbloser wie die vorangcgang- enen Toaste. Au« dem ganzen Verlauf dieser Festtage gewinnt man nicht den Eindruck, daß sie ein neue« 'Moment in die politische Gcsammtlagc hineingciragen hätten, sie erschienen vielmehr ganz allein al« höflich ausgcnommcnc Erwiderung de« letzten Besuche« de« russischen Hcrrscherpaare« auf französischem Boden. — Holland, lieber da« Befinden der Königin Wil- Hel m i n a wurde nach längerer Pause wieder ein amtliche« Bülle- tin auSgegcbcn. ' Hiernach ist der Zustand der Königin andauernd sehr zufriedenstellend. Die Monarchin nimmt jetzt nicht mehr ausschließlich flüssige, sondern auch seste Nahrung zu sich. — Amerika. Am Sonnabend hat in Washington in Gegenwart einer au» Frankreich gesandten Deputation Vie Ent hüllung de« Denkmal« sür den französischen Marschall Rocham- bcau stattgesunden, der an dcr Schlacht von Lsorktown im Jahre 1781 mit den den Amerikanern zu Hilfe gesandten 6000 Fran zosen rühmlichen Antheil genommen hat.