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LAOS Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. -m -i-n 4t». Ia-rgang. Donnerstag, den 27. März Die am 1. April diese« Jahre« fälligen Brandversichcrungsbeiträg« sind nach 1 Psa. von jeder Einheit für die Gebäudeversicherung und nach 1'/, Psa. von jeder Ein heit für die Maschinenversicheruna nebst den Stückbciträgen und Explostonsversicherungs- beiträgen einzuheben und unter Rückgabe der Heberegister innerhalb der geordneten Frist anher abzuliefern. Schwarzenberg, den 22. März 1902. Königliche AmtsyauMaimschasl. Krug von Nidda. G. Bekanntmachung, vir Erhebung eines Schulgeldes für den Fortbildungsschulunterricht betreffend. Nachdem die städtischen Collegien hier auf Vorschlag des Schulausschusses beschlossen haben, für den Unterricht in der Fortbildungsschule hier ein Schulgeld zu erheben, veröffent lichen wir die hierüber getroffenen Bestimmungen unter O Zur Kenntnitz und Nachachtung. Eibenstock, den 18. März 1902. Der Stadtrath. Hesse. Lpm. O Auf Grund von 8 ? Abs. 1 und 2 des Gesetzes, das Volksschulwesen betreffend, vom 26. April 1873, wird die Zahlung eines Schulgeldes für den Unterricht in der Fortbild ungsschule zu Eibenstock durch folgende Bestimmungen angeordnet: I. Jeder Fortbildungsschüler hat als vierteljährliches Schulgeld 76 Pfg. zu zahlen. II. Dieses Schulgeld ist monatlich mit 26 Pfg. im Voraus zu entrichten und haften für die richtige und rechtzeitige Abführung desselben außer dem Fortbildungsschüler selbst noch die nach den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches unterhaltspflichtigen Personen. III. Das Schulgeld für den Unterricht in der Fortbildungsschule ist auch für die Ferien zeit sowie für die Zeit zu entrichten, während welcher der Fortbildungsschüler durch Krank heit oder sonstige Umstände am Besuche des Schulunterrichts verhindert ist. IV. Das Schulgeld wird durch die Schulgeldeinnahme an Expeditionsstelle — Schul straße 14 — am Beginn eines jeden Monats vereinnahmt. Reste werden, nachdem eine öffentliche Erinnerung an die Zahlung derselben erfolglos geblieben ist, von den Fortbildungsschülern oder den in Punkt 11 genannten Personen im Wege des Verwaltungszwangsvollstreckungsvecfahrens beigetrieben. V. Gesuche um Erlaß oder Ermäßigung des Schulgeldes sind bei dem Städtische an zubringen. Diese Bestimmungen treten init Ostern 1902 in Kraft. Eibenstock, den 18. März 1902. Der Rath der Stadt. Lesse, Bürgermeister. L. Gewerbliche Zeichenschule zu Eibenstock Hkern 1902 Heginn des neuen Schuljahres. Der Lehrplan umfaßt folgende Fächer: 1. Jahr: Freihandzeichnen nach Vorlagen für betreffende Berussarten und geometrisches Zeichnen nach Vorlagen. 2. Jahr: Elementare Projektion und Fachzeichncn. 3. Jahr: Fachzeichnen. Für Maler: 1. Jahr: Zeichnen nach Vorlagen und Buchstabenschrciben. 2. Jahr: Zeichnen nach Gipsmodellen (naturalistisch und ornamentalisch). 3. Jahr: Monochromes Malen nach Gipsmodellen und Vorlagen. Der Zeichenkursus Hal den Zweck, den Handwerkslehrlingen, welche in ihrem Berufe das Zeichnen nutzbringend verwenden können, eine gründlichere Ausbildung im gewerblichen Zeichnen zu ermöglichen, als Schule und Werkstatt gewähren, außerdem aber auch Schön ¬ heitsgefühl und Geschmack anzuregen, dabei sich aber in der Hauptsache an den vom Schüler gewählten Beruf eng anzulehnen. Der Unterricht ist ganzjährig und wird im Sommer mit 2 Stunden und im Winter mit 4 Stunden die Woche ertheilt. Die im sortbildungsschulpflichtigen Alter stehenden Theilnehmer an de.» Kursus sind von der Verpflichtung zum Besuche der allgemeinen Fortbildungsschule befreit. Sie haben jedoch an den für die Schüler der hiesigen Jndustricschul - Zweigabtheilung eingerichteten wöchentlichen Unterrichtsstunden in Deutsch und Rechnen theilzunehmen. Das Schulgeld beträgt 6 bez. 3 Mark für Winter- bez. Sommcrhalbjahr. Meldungen sind in der Registratur des Stadtrathe» oder beim Vorsteher des Handwerkervereins Herrn GSrtnereibesttzer Fritzsche einzureichen. Eibenstock, am 21. März 1902. Der Ralh der Stadl. Hesse. Müller. Der Schutzmann und stellvertretende Vollstreckungsbeainl« Kerr Lari ^odauu Leiiiisoli hier ist heute als Rathsvollzicher und Schulkassenbote hiciiger Stadt verpflichtet und ein gewiesen worden. Eibenstock, den 26. März 1902. Der Rath der Stadl. Hesse. Müller. Versteigerung. Sonnabend, den 29 dieses Monats, Nachmittag 3 Uhr sollen in der Restauration „zur Garküche" hier folgende daselbst eingestellte Pfander, näm lich: 2 Rohrstühle, 5 aüsgtftopftc Vögel, 2 dergl. Eichhörnchen, 1 Aischglas mit Untersatz und l Futzbänkchcn an den Meistbietenden gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden. Eibenstock, am 26. März 1902. Der Gerichtsvollzieher beim Königlichen Amtsgericht, Die Ausstellung von Schule» arbeiten der Zweigabtheilung der Kgl. Industrieschule Plauen i. V. LU Wird bis zum 3. Osterfeiertag verlängert. Geöffnet an den Wochentagen und 3. Feiertag von 9—12 Uhr Vormittag und 2—.6 Uhr Nachmittag. Eharfreitag 11—2 Uhr Mittag. 1. Feiertag 11—2 Uhr Mittag. 2. Feiertag 2—5 Uhr Nachmittag. Der Eintritt ist Jedermann unentgeltlich gestaltet. Um zahlreichen Besuch bittet Die Dircction der Kgl. Industrieschule: Prof R. Hofman«. Streureisigversteigerung aus Auersberger Staatssorftrevier. Im Hotel „Stadt Leipzig" in Eibenstock sollen Donnerstag, den 27. März 1SV2, von Nachmittags 5 Uhr an 1813 rm sschtcms Slmucisig"" - NSMr 18-— gegen sofortige Bezahlung und unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Eibenstock, am 24. März 1902. König». Forstrevierverwaltung «uersberg. König!. Forftrentamt. Lehmann. .Herlach. Tagesgeschichte. — Deutschland. Zwischen den im Dreibund vereinigten Mächten haben die Bcrathungen über die Erneuerung bczw. Verlängerung des Dreibunde« begonnen. Manvcrsichcrt zwar, daß vor der Hand noch keine formellen Verhandlungen, sondern mir vertrauliche Vorbesprechungen stattfinden, aber im Grunde genommen bedeutet da« eine so viel wie da« andere. Die Besprechungen betreffen wie ausdrücklich bemerkt werden mag, nicht das deutsch-österreichische Bündniß, da« einer besonderen Verlängerung nicht bedarf, sondern das Bündniß zwischen Deutsch land, Oesterreich-Ungarn und Italien, da« Ende Mai 1903 ab laufen würde, fall« e« nicht bi« Ende Mai >902 erneuert oder verlängert werden würde. Wie man versichert, nehmen die Ver handlungen bisher einen günstigen Verlauf, der e« als unzweifelhaft erscheinen läßt, daß ein neue« Bündniß der bisherigen Dreibund Mächte zustande kommt. So lange die Verhandlungen nicht ab geschlossen sind, entzieht sich der Inhalt jeder Erörterung. Die Meldung, daß der neue Dreibund auf 6 oder auf 10 Jahre ge schlossen werden soll, sind daher in da» Reich der Fabeln zu ver weisen. — Fast zwei Jahrzehnte sind bereit« verflossen, seitDeulsch - land Kolonialmacht geworden. Die bedeutungsvolle Wand lung wurde 1884 eingeleitet mit der bekannten Note, die Fürst Bismarck an den damaligen deutschen Konsul in Kapstadt über den Erwerb von Lüderitz-Land richtete. Dieselbe lautete folgender maßen: „Stach Mitthcilungen de« Herrn Liidcritz zweifeln die Kolonialbchördcn der Kapkolonie, ob seine Erwerbungen nördlich vom Angrastrom auf deutschen Schutz Anspruch haben. Sic wollen amtlich erklären, daß er und seine Niederlassungen unter dem Schutz de« Reiche« stehen." ES folgten alsdann während der Jahre >885 und >886 weitere Erwerbungen in Afrika und der Südsce. In den letzten Jahren de« >9. Jahrhundert« aber gesellten sich noch Kiautschou, ein Theil der Samoa-Inseln und die Karolinen hinzu. An Versuchen zur Erwerbung kolonialen Besitze« hat e« in einigen Theilcn Deutschland« auch früher nicht gefehlt. Einzelne deutsche Fürsten, insbesondere der große Kurfürst, erkannten bereit« vor Jahrhunderten die Nothwendigkcil und Wichtigkeit einer planvollen Kolonialpolitik. Zu nachhaltigen Erfolgen aber fehlte die Vorbedingung einer wirthschaftlichen und politischen Zusammenfassung der Nationalkraft. Erst al» sich po litisch in der Begründung des Deutschen Reiche« erfüllte, was wirthschaftlich in der Begründung de« Zollverein« angebahnt war, konnten die Hoffnungen der Vaterland-freunde auch in dieser Hinsicht ihrer Erfüllung entgegcnreisen. Die Nothwcndigkeit kolonialen Besitze« macht sich auch immer dringender geltend; e« ist heute wirklich, wie Treitschke sagt, eine tkebcnSfrage für eine große Nation, kolonialen Drang zu haben. Nur durch Kolonisation vermag ein Kulturvoll den Gefahren der Neber- völlerung in der rechten Weise vorzubeugen. Sind keine Kolo ¬ nien vorhanden, so gehen die überschüssigen Kräfte dem Mutter lande verloren, sic werden „Kultur-Dünger" für fremde "Nationen. In Kolonien dagegen, die mit dem Mutterlands in recht lichem und thatsächlichem Zusammenhänge bleiben, kommt die Arbeit de« dorthin ausgewanderten Theile« der Bevölkerung der nationalen Gesammlheit zugute. Doch ist die« keine« wcgs der einzige Nutzen kolonialen Besitzes. Kolonien erweitern da« ProduktionSgebiet eine« Lande« und stellen die Volks ernährung auf eine breitere und festere Grundlage. Sic sichern einer Nation ständige Zufuhr- ivie Absatzgebiete, ge währen ihrem Handel wie ihrer Kriegsflotte Stützpunkte, ver stärken die Wehrkraft und erzeugen in ideeller Hinsicht einen Geist hoffnung-freudigen Aufschwunges und rüstigen Sorwärt«- streben«. Ohne Kolonien stockt dagegen da» wirthschaftliche Leben, und gefahrvolle Krisen ziehen über kurz oder lang herauf. Treffend sagt wiederum Treitschke: „Kolonisation ist für die Zukunft der Welt ein Faktor von ungeheurer Bedeutung ge worden. Von ihr wird c« abhängen, in welchem Maaße ein jede« Voll an der Beherrschung der Well durch die weiße Rasse theil- nehmen wird. E» ist sehr gut denkbar,. daß einmal ein Land, da» gar keine Kolonien hat, gar nicht mehr zu den europäischen Großmächten zählen wird, so mächtig e« hin mag. Darum dürfen wir Deutschen nicht in jenen Zustand der Erstarrung kommen, der die Folge einer rein festländischen Politik ist." Zur Erwerbung und Erhaltung von Kolonien aber bedarf c« einer