Volltext Seite (XML)
Amts- und AizeiBlktt für den Abonnement viertel,. 1 M. 20 Ps. emschli-ßl. der „Jllustr. UnterhaltungSbl." l». der Humor. Beilage »Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichrpostanstalten. GeM des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: di« klrinspaltige Zeile 16 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 25 Ps. LAS Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. — 4«. Jahrgang. ' Sonnabend, den 25. November L8«S Bekanntmachung, die diesjährige Stadtverordneten Wahl betr. Mit Ende dieses Jahres scheiden aus dem Stadtverordneten-Collegium die Herren Kaufmann Gustav Diersch, Buchdruckereibesitzer Emil Hannebohn, Baumeister Oswald Kieß, Kaufmann Alban Manuel, „ Hermann Rudolph, Zeichner Max Scheffler, Oberforstmeister Oberfinanzrath Heinrich Schumann, Ritter ic. aus, außerdem ist Ersatzwahl für den freiwillig aus dem genannten Collegium ausschei denden Herrn Kaufmann Otto Rudolf Unger vorzunehmen, sodaß insgesammt 8 Stadtverordnete zu wählen sind. Da von den im Amte verbleibenden 13 Stadtverordneten 8 ansässig und 5 unansässig sind, nach dem Ortsstatut dem Stadtverordneten-Collegium aber mindestens 11 ansässige und 6 unansässige Bürger anzugehören haben, so müssen von den zu wählenden 8 Stadt verordneten mindestens 3 ansässig und mindestens 1 ««ansässig sein. Als Wahltag ist Wonlag, der 11. Dezember 1899 anberaumt worden. Die stimmberechtigten Bürger hiesiger Stadt, welchen Stimmzettel einige Tage vor der Wahl zuaehen werden, werden daher hiermit aufgefordert, an diesem Tage von Vor mittags S Uhr ab bis Nachmittags 1 Uhr ihre Stimmzettel, auf welchen nach Vor stehendem die Namen von acht wählbaren Bürgern, von denen mindestens 3 ansässig und mindestens t ««ansässig sein müssen, zu verzeichnen sind, im Rathhaussaale vor dem versammelten Wahlausschuß persönlich abzugeben. Die aufgestellte Liste der Stimmberechtigten und der Wählbaren liegt vom 25. No vember, diesen Tag eingerechnet, bis mit 8. Dezember 1896 zur Einsicht an Rathsstelle aus und es steht jedem Betheiligten frei, bis zum Ende des siebenten Tages nach Bekanntmachung und Beginn der Auslegung gegen die Wahlliste beim unterzeichneten Stadtrathe schriftlich oder mündlich Einspruch zu erheben. Eibenstock, den 23. November 1899. Der Rath der Stadt. Hesse. Gnüchtel. Bekanntmachung. Zum Zwecke der Berichtigung der hiesigen Einwohnerliften, womit zugleich die Aufstellung eines Adreßbuches verbunden werden soll, wird in den nächsten Tagen jeder Haushaltung eine Haushaltungsliste behufs Eintragung der zur Haushaltung gehörenden Personen zugestellt werden. Die Ausfüllung dieser Liften, welch« Sonn tag, den 26. November dieses Jahres vorzunehmen ist, hat unter genauer Beachtung der vorgedruckten Anleitungen zu erfolgen. Die Zurückgabe der ausgefüllte« Lifte« hat bis spätestens zum 36. November dieses Jahres in unserer Rathsregistratur in der Zeit von 8 bis 12 Uhr Vormittags und 2 bis 5 Uhr Nachmittags feiten der Haushaltungsvorstände persönlich, oder durch Per sonen, welche ebenso genau und ausführlich wie die Haushaltungsvorstände über alle ein schlagenden Verhältnisse Auskunft ertheilen können, zu geschehen; Kinder sind ausgeschlossen. Wer die Listen wissentlich wahrheitswidrig ausfüllt oder deren Ausfüllung verweigert oder die Listen zur vorgeschriebenen Zeit nicht zurückgiebt, wird mit Geldstrafe bis zu 36 Mark oder entsprechender Haft bestraft. Eibenstock, am 15. November 1899. Der Rath der Stadt. Hefte. Gnüchtel. Jedermann versichere sein Mobiliar gegen Feuersgefahr! Es ist hier zu wiederholten Rialen vorgekommen, daß durch Brandschäden Betroffene die öffentliche Mildthätigkeit in Anspruch nehmen mußten, weil sie eine Versicherung gegen Feuersgefahr unterlassen hatten. Da nun bei dem derzeitigen Stande des Versicherungswesens Fälle, die von jeder Versicherung ausgeschlossen wären, kaum noch vorkommen dürften, und überdies die Ver sicherungsprämien so geringe sind, daß sie von Jedermann ohne Beschwerde getragen wer den können, so unterläßt man nicht, der hiesigen Einwohnerschaft die Mobiliarversicher ung dringend anzurathen. Auskunft wird an Rathsstelle gern ertheilt, andrerseits daraus hingewiesen, datz Ab gebrannte, welch« aus Nachlässigkeit oder falscher Sparsamkeit eine Versicher ung ihres Mobiliars gegen Feuersgefahr unterlasse« haben, sich «icht beklagen können, wenn di« allzusehr in Anspruch genommene Mildthätigkeit ihrer Mitbürger schließlich nachlätzt oder versagt. Eibenstock, den 21. November 1899. Der Rath der Stadt. Hefte. Gnüchtel. Versteigerung. Sonnabend, den 25. November 1899, Nachmittags '/-4 Uhr gelangen in der Restauration »zum Dönitzgrund" hier dort untergebrachte Pfänder, nämlich: 4 Wandbilder und 1 Taschenuhr an den Meistbietenden gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher beim Königlichen Amtsgerichte Eibenstock. Akt. Kirsch. 14. Breitengrade eine Eisenbahn gebaut sei. Daraus gehe offenbar hervor, daß Deutschland eigene Gründe habe, die In teressen de« ganzen Landstriche», der sich bis zum 14. Brei tengrade ausdehnt, das heißt dreieinhalb Grade weiter nörd lich als seine gegenwärtige Grenze, zu verthcidigcn. Der Artikel der „Times" schließt mit folgenden Worten: „Ob nun die Walfischbai oder die Große Fischbai der an der atlantischen Küste gewählte Punkt ist, jedenfalls würde die Zeitersparniß bei der Kap-Reise, sei es von England sei es von Amerika, erheblich sein. Aber geleugnet kann nicht werben, daß eine Wirkung beS Baue« einer solchen Linie die sein würde, daß ein wichtiger Ver- kchrSslrom vom Kap abgelcnkt würde. Das britische Publikum wird natürlich die Frage stellen, was wir denn dafür erhalten sollen, daß eine britische Gesellschaft gebunden wird, gewisse natürliche Entwickelungslinien nicht anders als in einer solchen Weise zu verfolgen, daß dadurch nothwendigerweisc deutsche« Territorium aus Kosten einer britischen Kolonie Vortheil hat. Er sind Bedingungen in dem Berlrage, welche nicht publizirt sind, vielleicht können diese zeigen, daß wir für da«, was gegeben ist ein, Aeguivalent erhalten, oder e« kann sein, daß dieses Ab kommen, welches zu einer augenscheinlich noch nicht abgeschlossenen Serie von Abkommen gehört, sein Gegengewicht erhalten soll durch Abkommen, welche anderwärts geschlossen werben sollen. Da» Prinzip freundlicher Reziprozität zwischen Großbritannien und Deutschland in ihren kolonialen Abmachungen ist ein Prinzip, welche» wir mit äußerster Befriedigung bewillkommnen, aber im Interesse der Aufrechterhaltung eine« solchen Prinzipe« ist e» wesentlich, daß die daraus sich ergebenden Vortheile gegenseitige sein müssen." Der Charakter de» Artikel» macht ersichtlich, daß ihm zweifellos gule Informationen zu Grunde liegen. Vermuth- lich verfügen die „Times" über eine Kenntniß de» Inhalt» de» noch geheim gehaltenen deutsch-englischen liebereinkommen» dank ihren Beziehungen zur Gruppe Rhode». Sind ihre Angaben richtig, so würde nach jener Abmachung dereinst der südliche Theil der an Deutsch-Südwcftafrika stoßenden portugiesischen Kolonie Angola Deutschland zusallen. — Oesterreich-Ungarn. Da» Ministerium Clary, da» sich doch bisher ganz gut bewährt hat, ist schon wieder wackelig geworden. Man nennt den Grasen Potocki al« zukünftigen Ministerpräsidenten. — Da» Abgeordnetenhaus hat mir 171 gegen 123 Stimmen die Anträge, durch welche Thun in Anklagezuftand versetzt werden sollte, abgelehnt. — Italien. Die „Politische Korrespondenz" meldet, wie sie mitlheilt, aus Grund bester Informationen au» Rom: Die italienische Regierung hat den Gedanken einer Besitzergreifung chinesischen Boden» vollständig aufgegebcn, theil» wegen de« Hodtensonnlag. „Trennung unser Loo»!" — so lautet die ernste Wahrheit, bei der der Mensch am Todtensonntag einmal Halt machen soll, vom Treiben der weltlichen Geschäfte, um das Ziel alle« Jr- dischen zu bedenken. Die Gefühic des Abschieds, in Lenen unser Herz beim Hingang geliebter Angehörigen erzitterte, leben am heutigen, ihrem Andenken geweihten Feiertage besonder» schmerz lich wieder auf; „zu früh geschieden", „dem Auge fern", „hienic- den getrennt", die Inschrift gar manchen Grabstein» zeigt ein solche« Wort, da« an« Au-einandergehen mahnt, an Leid und an Herzenswunden. Unsere Trauer ist unser Recht, von Christus selbst anerkannt durch die Thränen, die er am Grabe seine» Freunde« Lazaru« vergoß; sic ist auch unsere Pflicht, durch deren Erfüllung wir eine Dankesschuld an die Todten abtragcn, indem wir ihr Andenken ehren durch die Erinnerung an da«, wa» sie un» gewesen und uns gethan. Auf diese Pietät-pflicht hinzuweisen, da» ist wohl die nächste Absicht, in der un« die Kirche zur Feier de« Todtenfeste» ladet — aber nicht die einzige. Wir sollen bei der fruchtlosen Trauer nicht stehen bleiben, unser Herz nicht versinken lassen im Schmerz um die Todten, deren Geschick erfüllt ist, und für die wir nicht« mehr thun können. Ein religiöse» Fest hätte seinen Zweck ver fehlt, wenn e» un» keinen Gewinn für die eigene Seele brächte. „Schaffet, daß ihr selig werdet", diese Mahnung will un» der heutige Tag al» unser Theil von Neuem auf den Lebensweg mitgeben, und in der That, kein Tag vermag e» den Menschen eindringlicher zu predigen, al» der Todtensonntag, der schon äußer lich da« Gepräge weihevollen Ernste» an sich trägt und auch ein Herz ohne Trauer und selbst einen oberflächlichen Sinn nicht vorbeiläßt an der Frage über Sein oder Nichtsein. Wohl dem, der beim Suchen nach der Erklärung diese» Ge heimnisse« von dem Lichte sich leiten läßt, welche» au» der einzigen wahren, über die>e Welt hinau-greisenden HcilSoffenbarung, au» Gotte» Wort un» entgegenstrahlt. In ihm allein finden wir nicht nur die LebenSräthsel gelöst, sondern auch da» über die Ewigkeit gebreitete Dunkel, soweit für un« nölhig gelichtet; in ihm allein auch die lebendige Hoffnung der Kinder Gotte», die Jesu» Christ»», der den Tod überwunden hat, in un» erweckt durch sein verheißende« Wort: „Ich lebe und ihr sollt auch leben." Leben in ewiger Seligkeit! Doch vergeßen wir nicht, daß diese Verheißung nur eben den Kindern Gotte« gilt, die in der entscheidenden Zeit, in ihrem irdischen Wandel bereit» Christo al« ihrem Führer getreulich nachgefolgt sind. E« giebt nur ein Entweder — Oder, nur eine Seligkeit oder eine Berdammniß. Tagessseschichte. — Deutschland. Der bereit» in voriger Nummer er wähnte Artikel der „Times" über die kolonialen Verabred ungen zwischen Deutschland und England enthält eine Reihe sehr interessanter Streiflichter auf da» deutsch-englische Berhältniß mit Bezug auf die kolonialen Bestrebungen beider Mächte. Wir reproduziren die Auslassung de» Cith-Blatte« des halb nochmal» nach einem ausführlicheren Auszüge. Die ein leitenden Sätze besagen: „Der genaue Werth und die Tragweite der kürzlich veröffentlichten englisch deutschen Abmachungen kann nicht eher erkannt werden, ehe nicht mehr Licht auf den Gegen stand geworfen wird durch Veröffentlichung anderer englisch-deut scher Abkommen, deren Bestimmungen noch geheim sind. Doch kann wenig Zweifel bestehen hinsichtlich der allgemeinen politischen Richtung, welche sic darstellen. Alle Abmachungen, deren Be dingungen bekannt gemacht worden sind, haben ihre offenbare Quelle in dem im Herbst 1898 abgeschlossenen Abkommen und die Andeutungen, welche sie geben von freundlichem Einvernehmen England« und Deutschland» in verschiedenen Thcilcn der Welt, wo ihre Interessen sich berühren, bestätigen die umlaufenden Ge rüchte über die Hauptpunkte jener internationalen Abmachung in weitem Maße." Daraus kommen die „Time»" aus die Anfänge der kolonialen Bestrebungen Deutschland« zu sprechen und weisen daraus hin, daß die englische Bevölkerung in der Kapkolonic e« übel empfand, daß Deutschland im Jahre 1884 England« Nach bar in Südafrika wurde und daß diese» üble Empfinden sich durch eine fortwährende passive Feindlichkeit seilen» der Kapkolonic bi» aus gegenwärtige Zeit bekundete. Verschiedene Kaprcgierungen hatten gesagt: „Wir brauchen nicht» weiter zu thun, al« Walfisch bai fcstzuhaltcn und Deutschland wird au» Südafrika hinau«- gleiten." E» ist da» ein immerhin recht bemerkenSwerthe» Ein- geftändniß. Da» neue Eisenbahnabkommen, heißt e« in dem „Time»"-Artikel weiter, könnte andeuten, daß diese Politik auf gegeben ist; Deutschland soll al» dauernder Nachbar in Südafrika acccptirt werden. (Sehr gütig!) Die Bedingungen de» Eisen bahnabkommen« sind nicht völlig bekannt gemacht worden. Die Eisenbahn nach der'Küste de» Atlantischen Ozean» könne ent weder nach der Walfischbai geführt werden oder nach der Großen Fischbai; die Große Fischbai ist gegenwärtig portugiesisch. Da« Gerücht, daß gewisse Punkte de« deutsch-englischen Abkommen fich auf eine künftige Rcktifizirung der afrikanischen Grenzen unter gewissen Umständen beziehen könnten, scheine bestätigt zu werden durch die zweite Bedingung de« Eisenbahnabkommcn», wonach keine Eisenbahn nach der Westküste von Afrika nördlich vom 14. Breitengrade gebaut werden darf, ehe nicht südlich vom