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Amts- M Anzchckutt für den Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. de» »Jllustr. Unterhaltungsbl.' a. der Humor. Beilage »Seifen blasen' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichrpostanstalten. Gezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. JnsertionSpreis: die kleinspaltige Zeile 10 Ps. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 2b Ps. 1LS Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. —- 48. Jahrgang. " Donnerstag, den 5. Oktober L8SS Bekanntmachung. Die bisherigen Unteroffiziere Herr Hart Emil Aetü Kessverg und Herr Kurl Kilo Häusler aus Leipzig sind heute als Schutzleute verpflichtet und eingewiesen worden. Eibenstock, den 2. Oktober 1899. Der Rath der Stadt. Hesse. Gnüchtel. Das Verzeichnitz der in hiesiger Gemeinde wohnhaften Personen, welche zu dem Schöffenamte rind zu dem Geschworenenamte berufen werden können (Urliste), wird vom 8. Ortober b. I. ab eine Woche lang an Expeditionsstelle des unterzeichneten Gemeinde vorstandes zu Jedermanns Einsicht ausgelegt werden. Unter Hinweis auf die nachstehend« abgedruckten Bestimmungen der 88 31, 32, 33, 34, 84, 85 des Gerichtsverfassungsgesetzes und des 8 24 des Gesetzes vom 1. März 1879 wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Einsprachen gegen die Rich tigkeit oder Vollständigkeit der erwähnten Liste innerhalb deren Auslegezeit bei dem Unter zeichneten schriftlich angebracht oder zu Protokoll erhoben werden können. Schönheide, am 29. September 1899. Dcr Gemcindcvorstand. Auszug aus dem GerichtSverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1) Personen, welche die Befähigung in Folge strafgerichtlicher Verurtbeilung verloren haben; 2) Personen, gegen welche das Hauptverfahrcn wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Ab erkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3) Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Ge meinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3) Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4) Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5) Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1) Minister; 2) Mitglieder der Senate der freien Hansastädte; 3) Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4) Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden kön nen; 5) richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6) gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7) Religionsdiener; 8) Volksschullehrer; 9) dem activen Heere oder der activen Marine angehörende Militairpersonen. Die Landes gesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeich nen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32—35 über die Berusung zum Schöf fenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Auszug aus dem Gesetz vom 1. März 1878. 8 24. Zu dem.Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1) die Abtheilungsvorstände und Vortragenden Räthe in den Ministerien; 2) der Präsident des Landeskonsistoriums; 3) der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4) die Kreis- und Amtshauptleute; 5) die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschasten ausgenommen sind. Die Landes-Braudverstcherungsbeiträg« auf den 2. Termin 1899 — 1 Oktober — sind nach je einem Pfennig für die Gebäude-Einheit nebst den fälligen Stückbeiträgen innerhalb der zur Zahlung nachgelassenen achttägigen Frist bei Vermeidung der zwangs weisen Beitreibung anher zu entrichten. Schönheide, am 30. September 1899. Die GemeindclassciMwaltung. Aas neue österreichische Ministerium ist mit Hängen und Würgen zu Stande gekommen; e« ist ein ehrliche« Bcamtcnministerium schlecht und recht, ohne scharfe parteiliche Färbung und hat nur den Zweck, den durch Taafse, Baden! und Thun tief in den Morast geschobenen StaatSkarren wieder auf ein fahrbare» Geleise zu bringen, dann aber zurück- zutretcn, um da» Weitcrführcn der Geschäfte wieder den .Politikern" zu überiaffen. Kaiser Franz Joseph, der fast allein die österreich-ungarische Einheit verkörpert, scheint endlich eingeschen zu haben, daß sich die deutsche Hälfte seiner Stammländer nicht gegen deren deutsche Bevölkerung regieren läßt, so bedauerlicherweise auch diese in viele Gruppen zerfallen, die sich in einigermaßen für sie ruhigen Zeiten unter sich selbst bekämpfen. Angesicht» der dem gekämmten Dcutschthum in Oesterreich drohenden Gefahr haben abcrding» die deutschen Parteien eine»Gemeinbürgschaft" übernommen und an dieser sind — wenn man auch ihre angewandten Mittel nicht durchweg gutheißen kann, — die Angriffe der Deutschgegner zu Nichte geworden. Da da» Ministerium Clarh nicht al» dauernde Regierung, sondern al« .Zwischenstation" in« Dasein tritt, so erscheint e« nicht angebracht, einen Ausblick in die fernere Zukunft dcr inner politischen Entwickelung Oesterreich« zu thun. Es genügt für jetzt, die Gegenwart mit ihren Sorgen zu beleuchten und die Lage der neuen Regierung, wie sie zur Zeit beschaffen ist, zu prüfen. Zu einer allzu optimistischen Auffassung der Dinge liegt durchaus keine Veranlassung vor. Graf Clarh-Aldringen wird vor Allem die Sprachen-Veryrdnungen zu beseitigen haben. Erst dann wird der ReichSrath betriebsfähig, und die unaufschiebbar gewordenen Delegation- Wahlen werden dann vorgenommen werden können. Nun haben zwar die Parteien dcr Rechten erklärt, die neue Regierung gleich bei der ersten Gelegenheit stürzen zu wollen. Indessen wird man wohl nicht fchlgehen, wenn man die Ansicht ausspricht, daß die auf der rechten Seite geäußerte Entrüstung gegen da« Ministerium Clarh zum Theil erkünstelt ist. Im Grunde genommen wissen die Tschechen und Polen, daß da« neue Kabinet ihnen zum mindesten nicht feindselig gesinnt ist. Wären sie anderer Meinung, so würden sie die» Ministerium gleich beim Antritt in dcr schroffsten Weise bekämpfen und nicht erst die Budgetberathung abwarten, um e« zu stürzen. Warum wollen die Tschechen nicht ebenfalls die DelegationSwahlcn durch Ob struktion verhindern, zumal die Polen sich mit ihnen für solidarisch erklärt haben? Trotz der heftigen Sprache der tschechischen Presse ist der Tschechenklub selbst ziemlied ruhig. Die« läßt darauf schließen, daß seine Mitglieder über die Zukunft ganz beruhigt sind. Sic werden da« provisorische Ministerium stürzen, sobald sie einen Wink erhalten, daß die Zeit dazu gekommen sei, und die definitiv« Regierung wird ihnen keine neuen Sprachen verordnungen bringen, ober gewiß ein Sprachengesetz, da« den größten Theil dcr tschechischen Forderungen erfüllen dürfte. Unter diesen Umständen thun die Deutschen sehr gut daran, den Waffenstillstand anzunehmen, aber nicht in allzu großer Ver trauensseligkeit die Waffen nieder zu legen oder gar au«zuliefern. Ihre erste Borsicht»maßregel wird darin bestehen müssen, die Geschäft»ordnung im Reichtrath, ihr letzte« Bollwerk gegen die Vergewaltigung durch die Mehrheit, nicht abändcrn zu lassen und sich einem solchen Vorhaben von feiten der Rechten mit der Waffe der Obstruktion entgegen zu setzen. Sie haben jetzt nach langem, schweren Kampfe einen moralischen Erfosg zu verzeichnen; die Vertreter der Deutschen können vor die Wähler mit der Meldung hintretcn, daß der Kampf kein vergeblicher gewesen ist, indem er wenigsten« gezeigt hat, daß man nicht Alle« ungestraft dem deutschen Volke bieten darf. Aber die Zukunft de« Dcutschthum« in Oesterreich ist noch immer nicht gesichert. Noch ist nicht dem deutschen Stamm die politische Stellung eingeräumt, die er in der österreichischen Monarchie Kraft seiner historischen Bedeutung und seine» innern Werthe« unbedingt beanspruchen darf. E« ist überau« traurig, daß da« Dcutschthum heutzutage bei der Bildung einer parlamentarischen Regierung gar nicht mehr in Betracht kommen kann. Zum großen Theil hat die Zersplitterung der deutschen Linken diese Zustände verschuldet. Die« sicht man be reit« in ihren Kreisen ein, und nachdem der erste Sieg über den föderalistischen Ring erfochten ist, erscheint e« folgerichtig, daß die Hauptgruppen der deutschen Oppositionsparteien nach einer Vereinigung streben. Wenn dieses Ziel für die deutsche Volkspartei und die Forlschritt-partei erreicht würde, so schlössen sich vielleicht auch die andern Gruppen enger an die große deutsche Partei an. Erst aus dieser innigeren Vereinigung ließe sich der end gültige Sieg de« Deutschthum« in Oesterreich erhoffen. Französische Ordensauszeichnungen an deutsche Offiziere. Al« der deutsche Kaiser im Juli d. I. ,einen Fuß auf die Planken de« französischen Schulschiffe« „Jphigönic" setzte, al« französische Offiziere und Kadetten der deutschen Kricg«flagge ihre Honneur« erwiesen, und al« kurze Zeit darauf französische Offiziere in herzlichem kameradschaftlichen Verkehr mit deutschen Secosfizieren in Swinemündc sich bewegten, da ward erstmalig das Band geknüpft, da« in militärischer Beziehung seit 29 Jahren zwischen zwei Kulturvölkern leider zerrissen war. Nunmehr hat dcr Präsident der französischen Republik den jenigen deutschen Seeoffizieren, welche dem denkwürdigen Besuche de« Kaiser« auf dem französischen Kriegsschiffe beigcwohnt, bezw. die französischen Kameraden in Swinemünde bewillkommnet haben, hohe Ordcn«au«zeichnungen verliehen. Da« Großkreuz der Ehrenlegion erhielt Kontreadmi- ral Frhr. v. Senden - Bibran, Ches de» Marinckabinet», Admiral L la suite de» Kaiser«. Die Verleihung diese« Groß kreuze«, dessen Besitze« sich bislang noch nicht 100 Persönlichkeiten rühmen können, beweist die Wichtigkeit, die der kluge Präsident Loubet jenem Besuche de« Kaiser« beilegt. Kontreadmiral Frhr. v. Senden, geb. 1847, entstammt der alten, preußischen Familie Schuler v. Senden und ist da« jüngste von acht Geschwistern au« der Ehe de» si Frhrn. Ludwig und der ebenfalls verstorbenen Agne« v. Kölichen, gen. Freiin v. Bibran und Modlau. Fast alle seine Geschwister gehören in höheren Stellen der Armee an. Da« Kommandeurkreuz der Ehrenlegion erhielt Kapitän z. S. Graf v. Baudissin, Kommandant dcr Kaiser lichen Jacht »Hohenzollern". Graf Friedrich Baudissin hat sich al« Vorstand der Nautischen Abtheilung im Reichr-Marine-Amt einen Namen in Marinekreisen gemacht und wurde kurz nach der Rückkehr de« Kaiser« von der Paläslinareise auf seine» ehrenvollen, verantwortungsvollen Posten, da« Kaiserschiff zu leiten, berufen. Endlich erhielt da« Offizierkreuz der Ehrenlegion: Fre gattenkapitän Kretschmann, Kommandant de« Kadettenschul schiffe« .Gneisenau", der an der Spitze seiner jungen Offiziers aspiranten den französischen Kadetten kameradschaftlichen Gruß entbot. So werden nunmehr drei deutsche Marineoffiziere hohe französische Orden«au«zcichnungen tragen u. wenn Frhr. v. Senden, mit dem rothcn Band de« einzigen französischen Militär-Verdienst orden« geschmückt, bei seinem Allerhöchsten Kriegsherrn sich melden wird, dann kann Wilhelm II. Angesicht- dcr schönen Worte iionnvur et putrie sich sagen, daß durch seine alleinige Initiative dcr erste Spatenstich geschehen ist, da» unglückselige Kriegsbeil zwischen Deutschland und Frankreich für immer zu begraben. Tagesgeschichte. — Deutschland. Spanien hat am 30. v. die 25 Mill. Peseta« für die Südsec-Jnseln vom Deutschen Reiche em pfangen. — Bremen, 2. Oktober. Der König und die Königin von Sachsen sind, von Hamburg kommend, heute Nachmittag 4'/, Uhr mit Gefolge hier cingetroffcn und von den Bürgermeistern Schultz und vr. Pauli, Mitgliedern de« Senat», dem sächsischen Konsul Susemühl und dem Regimentskommandeur Oberst von Bötticher empfangen worden. Von der Bevölkerung mit begei sterten Hochrufen begrüßt, fuhren die Majestäten durch die reich beflaggten Straßen der Stadt nach Hillmann« Hotel; hier gab der König ein Diner, zu dem u. A. die beiden Bürgermeister Schultz und vr. Pauli, Senator vr. Barkhauscn, der Präsident Geo Plate und der Generaldirektor vr. Wiegand de« »Norddeut schen Lloyd", Oberst Bötticher und Konsul Susemühl geladen waren. — Bremen, 3. Oktober. Da« sächsische König«paar unternahm heute Vormittag unter Führung der Bürgermeister Schultz und vr. Pauli, sowie de« sächsischen Konsul« Susemühl und in Begleitung seine« Gefolge« eine große Rundfahrt durch die reich geschmückte Stadt, vom Publikum überau« herzlich be grüßt. Zunächst wurde hierbei dem Handcl«muscum ein Besuch abgestatlct und sodann der Freihafen besichtigt; sodann wurde die Fahrt nach dem alten Bremer Hause fortgesetzt. Nachdem dasselbe von den Majestäten auch innerhalb in Augenschein genommen worden war, fuhr die Königin mit den Damen ihre» Gefolge« in da« Hotel zurück, während der König unter Leitung de« Präsi denten der Handelskammer Geo Plate und de« Vizepräsidenten Lambert noch die Börse, die Post und da« neue Gerichtsgebäude besichtigte und sodann in da« Hotel zurückkehrte. Der König al« auch die Königin, welche bei vortrefflichem Aussehen waren, haben überall mit lebhaftem Interesse und in leutseligster Weise Antheil an dem Gebotenen genommen. Um l Uhr begann die Auffahrt zu dem vom Senat gegebenen Frühstück im Rathhause, dessen obere Halle eine prächtige Ausschmückung erhalten hatte. Später