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Lienstag W ittner^ t deccnt. ngs- und Zahr nur ippe zum «r«. ett, Heu. I, Ncul pfen. Amts- M Anzchedtlitt für den Abonnement vierlelj. 1 M. 20 Ps. emschließl. der „Jllnstr. UnterhaltungSbl." n. der Humor. Beilage »Seifen blasen-' in der Expedition, bei unser» Boten sowie bei allen Reichrpostanstalten. Schrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. JnsertionspreiS: die Neinspaltige Zeile 10 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeil- 2b Pf. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. > 46. Jahrgang. ----s S4. Dienstag, den 27. Juni L8SN 7. Juni: lng eipzig. losccncn. ilv«! röäer. chfein« Rum, ! in be- ein. hmisch gc Aus sige. Ifft Firmen, irte — i hiesi- blikum ange- nung. Ü.NN. e Größen «tu. 18. Ig und r an U, lurkert, ll. g, von ag, von r, lurkert. I«». lg und : an ik, urteri, 1«r. >. > Grad. Oessentliche Sitzung des Bezirksausschusses zu Schwarzenberg Montag, den 3. Inti 1899 vor, Nachmittags 3 Uhr an im Verhandlungssaale der unterzeichneten Amtshauptmannschaft. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in der Hausflur des amtshauptmann schaftlichen Dicnstgebäudes zu ersehen. Schwarzenberg, am 19. Juni 1899. Königliche AmtshauManilschaft. I. V.: I,r. Perihen, Regierungsassessor. Auf Folium 237 des Handelsregisters für den hiesigen Landbezirk ist heute die „Bodengcscllschaft mit beschränkter Haftung-- in Wolfsgrün t. E. eingetragen worden. Der Gesellschaftsvcrtrag ist vom 19. Juni 1899 datirt. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Bewirthschaftung und die Verwerthung von Grundbesitz sowie der sonstige Geschäftsbetrieb zur Förderung der mit dem Bodenbesitz verknüpften Interessen der Gesellschaft. Das Stammkapital beträgt 150,000 Mark. Geschäftsführer sind die Herren Lrn«t »Inge» »öi-tlel in Eibenstock, «N8t»v Ikritüiliiilliler in Wolfsgrün und <nrt „NilII» Ikr«t>»tiii«I<l»^ ebendaselbst. Willenserklärungen und Zeichnungen für die Gesellschaft sind verbindlich, ivenn sic durch einen Geschäftsführer erfolgen. Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gesellschaft sind in der „Leipziger Zeitung" zu erlassen. Eibenstock, am 22. Juni 1899. Königliches Amtsgericht. «hrig. Hg- Nr. 158 des Verzeichnisses der dem Schank- und Tanzstättenverbot unterstellten Personen ist zu streichen. Ttadtrath Eibenstock, den 23. Juni 1899. Hesse. Gnüchtel. Bekanntmachung. Der ehemalige Unteroffizier Kerr Varl LeiniseL aus Chemnitz ist heute als Schutzmann verpflichtet und eingewiesen worden. Eibenstock, am 26. Juni 1899. Der Rath der Stadt. Hess«. Gnüchtel. Gras-Versteigerung. Forstreviere Schönheide u.Carlsseld. 1) Mittwoch, den 28. Juni 1899 vom Forstrevier Schönheide, die Grasnutzung von der Herren-Ebene und vom Günther's Raum. Zusammenkunft: früh 8 Uhr am Forsthaus an der Mulde und Vorm. 11 Uhr am Wiesenhaus an der Mulde. 2) Donnerstag, den 29. Juni 1899 «) vom Forstrevier Earlsfeld, die Grasnutzung von den Wiesen unterhalb Friedrichs Werk an der Mulde und der Eisenbahn. Zusammenkunft: Vorm. '/,9 Uhr gegenüber Friedrich s Werk bei der Bahn station Wilzschhaus. d) vom Forstrevier Schönheide, die Grasnutzung von den Wiesen am Silberbache. Zusammenkunft: Mittags 12 Uhr unterhalb Friedrichs Werk an der Eisen bahnbrücke. K. Forstrevierverwaltungen Schönheide u. Carlsfeld, sowie K. Forstrentamt Eibenstock, am 23. Juni 1899. Koffmau«. Hehre. Herkach. Gras Versteigerung. Die Grasnutzung aus den rechts und links der Wilzsch gelegenen Kunstwiesen des Staatsforstreviers Carlsfeld soll Montag, den 3. Juli 1899 versteigert werden. Zusammenkunft: Vormittags '/,9 Uhr an der Straßenbrücke oberhalb der Bahn station Wilzschhaus. Königl. Forstrevierverwalung Carlsfeld u. Künigl. Forstrentamt Eibenstock, Hehre. am 26. Juni 1899. Herkach. Die Hhronfokgefrage für Kovurg-Hotlja ist und bleibt auf der öffentlichen Tagesordnung. Nicht nur in den betroffenen beiden Fürstenthüinern, sondern in ganz Deutsch land wird es als eine schwere Verletzung des Nationalgesühl« empfunden, daß cS ein Familienrath der englischen Königsfamilie in Cannes unternahm, in der Erbfolgefragc Koburg-Gotha« ohne Hinzuziehung der verfassungsmäßigen Organe de» Landes zu be schließen. Trotz dieser Beschlüsse, deren Ergebniß das bekannte Schrei ben des Herzogs von Connaught war, erscheint es mehr al« zweifelhaft, ob nach der darin abgegebenen Erklärung dieser oder lein Sohn die Thronfolge übernehmen werden. Mag dem nun >cin, wie cs will, zunächst besteht die Ungewißheit der Thronfolge, und unter allen Umständen wird e« ein Fremder sein, der aus den weiteren Bcrathungen innerhalb des Schooße« der englischen Königsfamilie für da« Land al« Thronfolger hervorgehcn wird. Der Angehörige eine« großen Volke« wie da« englische, der in dessen Anschauungen und Sitten ausgewachsen ist, wechselt aber seine nationale Gesinnung nicht wie einen Rock, je nach seiner staatsrechtlichen und politischen Stellung Von den englischen Prinzen, die da« Geschick auf deutsche Fürstenthrone verschlägt, deutsch-nationale Gesinnung zu verlangen, wäre eine unbillige Zumuthung für ihren Charakter. Damit tritt aber fortgesetzt in den erlauchten Kreis deutscher Fürsten, auf deren Patriotismus, wie Bismarck wiederholt hervorgehobcn hat, zum großen Thcil der Zusammenhang de« Deutschen Reiche« beruht, ein srcmdcS Clement ein. Die Thronfolge wird damit nicht nur für die öffentliche Meinung, sondern auch für die RcichSpolitik au« einer sachsen-koburg-golhaischen zu einer deutschen Frage. Der gegenwärtige Herzog Alfred von Kodurg und Gotha ist nach dem vor einigen Monaten erfolgten Hinschcidcn de« Erb prinzen kinderlos. E« heißt, der Herzog selber wolle nun die Regierung niederlegen. Der nächste erbberechtigte Agnat wäre dann der Herzog von Albanh; ob c« diesem gelingen wird, eine neue koburgische Dhnastie zu begründen, oder ob er nicht auch die Stellung eine« englischen Prinzen vorzichcn wird, ist zum mindesten höchst zweifelhaft. Mit dem Fortfall der jüngeren Brüder de« Prinzen von Wale« und ihrer Nachkommen würde aber der Prinz von Wale» und sein Stamm wieder zur Thronfolge berufen sein. E» wäre dann eine vorübergehende Vereinigung der Herzogthümer mit der englischen Krone nicht ausgeschlossen, nur müßte eine Trenn ung cintretcn, wenn wieder jüngere Söhne vorhanden sind. Man deutet jetzt sogar an, e« sei die Absicht, einen jüngeren Sohn de« Herzog« von Ljork, de« Sohne« de« Prinzen von Wale«, zum Throne zu berufen. Hier schiebt nun allerdings da» deutsche Ebenbürtigkeit-recht einen Riegel vor. In England ist da« Ebenbürtigkeit-recht un bekannt. Der Herzog von sflork ist mit einer Prinzessin von Teck, von dem Sohne eine« württembergischcn Herzogs au« morganatischer Ehe abstammcnd, vermählt. Diese Ehe ist nach deutschem Privat- sürstenrecht überhaupt, wie nach koburgischem Hau«recht, da« in der Primogenitur-Ordnung de« Herzog« Franz Josia« zu Koburg- Saalfeld vom 18. Mai 1735 Abstammung der Gemahlinnen au« fürstlichen und gut gräflichen Häusern erfordert, in Deutschland uncbenbürtig. Die 'Nachkommen de« Herzog« von Aork sind, un beschadet ihrer Thronfolgefähigkcit in England aus dem koburg- ischen Hause, al« au« einer unebcnbürtigen Ehe stammend, aus- geschieden. Die anderen Zweige de» koburgischen wie de« sächsischen Hause« überhaupt werden sich diese Thronfolge niemals gefallen lassen. Hier wird die Thronsolgesrage auch eine staatsrechtliche. E« würden nun die belgischen und die portugiesischen Koburger und die österreichische Linie Koburg-Koharh, der u. a. der Fürst von Bulgarien angehört, zur Thronfolge berufen sein, vom deut schen Standpunkte nicht« weniger al« erfreuliche Aussichten. Eine besondere Schwierigkeit bilden die Domänen der beiden Herzogthümer, die Privatbesitz der regierenden Familie sind, von deren Einkünften aber trotzdem die Staatskasse ihren Theil erhält. Hier aber müßte doch eine gerechte Auseinandersetzung möglich sein. Alsdann könnte, um neue LandeStheilungen zu vermeiden, die nächste verwandte Linie, Meiningen, die Regierung übernehmen und so die weitere Verschmelzung der bisherigen selbstständigen Staaten besonderer Verständigung mit den Landtagen Vorbehalten bldiben. Bei einer Abneigung der anderen sächsischen Häuser, die Regierung zu übernehmen, könnte auch die Verwaltung der Herzogthümer al« Reichsland in Frage kommen. Tagesgeschichte. — Deutschland. Der Kaiser hat dem Staatssekretär des Auswärtigen Amt-, StaatSminister v. Bülow, den Grafen titel verliehen. — Der Reichstag ist am Donnerstag in die Ferien ge gangen, nachdem er zuvor noch die sogenannte „ZuchthauSvorlagc" abgelehnt, den Karolinenvcrtrag aber angenommen hatte. — Die Nachricht, daß Deutschland die Bären-Jnscl an- nektirt habe, wird von der „Nordd. Allg. Ztg." für falsch erklärt. E« wurde bereit« vor kurzem sestgcstellt, daß eine von dem deut schen Seefischcreiverein veranlaßte Expedition lediglich zu Fischerei zwecken nach jener Insel abgcgangcn ist. Findet dieselbe, so schreibt da« offiziöse Blatt, den Platz für jene Zwecke geeignet, so wird e» ihr natürlich frei stehen, aus dem herrenlosen Eiland die ihr etwa zweckmäßig scheinenden Anlagen hcrzustcllen und in Betrieb zu nehmen. — Stettin, 24. Juni. Der König von Sachsen traf heute um IO Uhr 40 Min. bei prachtvollem Wetter hier ein und wurde auf dem Bahnhofe von dem kommandirenden General de« II. Armeekorps General der Kavallerie v. Langenbeck, dem Divisionskommandeur Generalleutnant v. Janson, dem Staats sekretär de« ReichSmarincamt« StaatSminister Kontreavmiral v. Tirpitz sowie dem Polizeidirektor Schrötter und den Spitzen der Zivilbehörden empfangen. Dom Bahnhofe au« fuhr ter König, in dessen Begleitung sich der Gesandte Graf von Höhen thal und Bergen, der Militärbevollmächiigte Major Krug von 'Nidda und der Legationssekretär von Fritsch befanden, von einer Eskadron de» Kürassier-Regiment« Königin (PommcrscheSf Nr. 2 begleitet, durch die festlich geschmückten Straßen der Stadt nach der Werst de« „Vulkan" in Bredow, wo Sc. Majestät kurz nach I I Uhr Vormittags eintraf und von den 'Mitgliedern de« Auf- sichtSrathe« empfangen wurde. Auf der Werst hatte sich eine Deputation der hier ansässigen sächsischen Staatsangehörigen ein gefunden, um den König zu begrüßen, auch hatte daselbst eine aus dem ersten Pommerschen Grenadier-Regiment König Friedrich Wilhelm IV. -Nr. 2 zusammengesetzte Ehrenkompagnic mit Fahne und RcgimcntSmusik Aufstellung genommen. Der König übertrug den Taufakt de« für den Norddeutschen Lloyd in Bremen erbauten Reichspostdampfer „König Albert" der Gemahlin de» sächsischen Gesandten in Berlin Gräfin von Hohenthal und Bergen und sprach vorher folgende Worte: „ES gereicht mir zur besonderen Freude, dem au« der Werft der Gesellschaft „Vulkan" hervor gegangenen neuesten Dampfer in dem Augenblicke, wo er dem Elemente übergeben werden soll, aus welchem sich der Weltverkehr vollzieht, den ersten GelcitSpaß mit auf den Weg geben zu können. Möge diese» hervorragende Produkt deutscher Schifssbaukunst, in den Dienst derjenigen Gesellschaft gestellt, welche durch Vermittlung de» Verkehr« nach allen Weltthcilen so erheblich zur wirthschaft- lichen Stärkung de« deutschen Volke« beigctragen hat, zur weiteren Förderung und Belebung der internationalen Beziehungen nutz bringende Verwendung finden. Gern gebe ich dem Wunsche statt, daß dieses Schiff in Zukunft meinen Namen führen soll. Möge c» glücklich ausfahren und allezeit glücklich heimkehren." Nach beendigtem Taufakt bestieg Seine Majestät den an der Werst liegenden Dampfer „Germania" und fuhr um 12 Uhr nach Heringsdorf. — Tfintau, 24. Juni. Die Einwohner verschiedener um Kaomi gelegener Dörfer zerstörten die von den deutschen Ingenieuren dort unternommenen Bahnbauarbciten. Die Strafe folgte auf dem Fuße nach. Hauptmann Mauwe, Chef der ersten Kompagnie de« Seebataillon«, wurde mit 80 Mann seiner Kompagnie und 16 Reitern an Ort und Stelle geschickt, um die Aufrührer zu züchtigen. — Rußland. Die Abschaffung der Deportation nach Sibirien ist bekanntlich, wie wir s. Zt. berichteten, vom Zaren angeregt worden. Zur Berathung dieser Frage ist eine Kommission eingesetzt worden, die sich mit folgenden Fragen zu befassen haben wird: I) Ersetzung der Deportation auf Grund richterlicher Entscheidungen durch gleichwerthigc Strafen; 2) Ab schaffung oder Einschränkung der im Verwaltungswege erfolgenden