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Amts- M AUWbktt für deu Abonnement virrtelj. 1 M. 20 Pf. einschlietzl. de» »Illustr. UnterhaltungSbl.' u. der Humor. Beilage »Seifen» blasen' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. SeM des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. JnsertionSpreiS: dir kleinspaltige Zeile 10 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 2S Pf SS. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 47. Ia-rgaug. — Sonnabend, den 10. März LOS« Erlatz das diesjährige Wusterungsgeschäft in den Ausöeöungsvezirken Schneeverg und Schwarzenberg veir. Unter Hinweis auf den nachstehenden, stir die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg ausgestellten Geschäftsplan werden a. die Militärpflichtigen des Jahrganges 1880 und d. diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine cndgiltige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatz-Kommission pünktlich und in reinlichem und nüchternem Zustande zur Vermeidung der Zwangsvorführ ung und der in 8 26 der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachtheile zu erscheinen, während das persönliche Erscheinen in den Loosungsterminen den Militärpflichtigen frei gestellt bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Die von der Ersatz-Kommission ausgesprochene, im Loosungsscheinc vermerkt: Entscheidung ist nicht endgiltig, erst von der Königlichen Obcr-Ersatz-Kommission wird im Aushebungstermin entscheidende Bestimmung getroffen. 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugnih einzureichen, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestelll ist, durch die Ortsbehörde zu beglau bigen ist (8 62,« der Wehrordnung.). 3) Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden und dadurch auf ihre LooSnummer verzichten, können zwar nicht mit Bestimmtheit darauf rechnen, beim Aushebungsgeschäft demjenigen Truppenthcil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgemustert sind, sie können dagegen mit Bestimmtheit darauf rechnen, am allgemeinen Einstellunastermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugetheilt zu werden oder überzählig zu bleiben. Es haben daher Militärpflichtige, welche eingestellt zu werden wünschen, den Verzicht auf ihre Loosnummer bereits im Musterungstermine zu erklären. 4) Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen und abhören zu lassen, oder ein Zeug- niß eines beamteten Arztes (Bezirks-, Gerichts- oder Anstaltsarzt) beizubringen. (8 65,« der Wehrordnung.) Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im Musterungsterminc Varzulegen. 5) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, Anträge aus Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Betheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Ur kunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. (88 32 und 63,? der Wehrordnung.) Die bezüglichen Anträge sind alsbald anher einzureichen. Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des cingereichten Zurückstellungs antrags der eine zurückgestellt und spätestens nach Ablauf des zweiten Militär pflichtjahres, bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten Sohnes ein gestellt werden. (8 32,- der Wehrordnung.) Stützt sich «in Zurückstellungs antrag ans di« Ardeits- bezw. Aussichtsunfähigkeit der Eltern re. des Militärpflichtigen, so mutz Solches durch ärztlich« Untersuchung im Mufterungstermiue bestätigt werden und habe« sich die Betheiligt«« persönlich mit «inzufindcn. (88 33,« und 63,7 der Wehrordnung.) Zeugnisse, welche zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträthen, Bürger meistern oder Gemeindevorständen — ausgestellt werden, müssen entweder auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse der darin Nachsuchenden, oder auf ein gezogene sorgfältige Erkundigung sich gründen. Zurückstellungsanträgc, welche die Ersatz-Kommission für unbegründet be findet, werden der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission zur Entscheidung vor gelegt. Einsprüche gegen die Entscheidung der Ersatz-Kommission müssen binnen 10 Tagen, von den. Tage an gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz- Kommission für publicirt anzuschen war, bei der Königlichen Amtshauptmann- fchast Schwarzenberg unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinig ungen erhoben werden. Die Ortsbehörden haben für pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge zu tragen; die mit der Stammrollcnführung beauftragten Personen haben die Rekruten zu begleiten und die Rekrutirungsstammrollen nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mitzubringen. (88 61,- und 106 der Wehrordnung). Schwarzenberg, am 19. Februar 1900. Der Zivil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission in den Aushebungs bezirken Schneeberg und Schwarzenberg. «rüg von Nidda, Amtshauptmann. P. Geschäftsplan. I. Musterungstcrminc. H.. Aushebungübezirk Schneeberg: L. in LIdSnstsviL im Haghaus jum Iiekdschlößchen vo« Vormittags '/,lv Uhr a«r den 12. März für die Militärpflichtigen aus Blauenthal, Earlsseld, Eibenstock, Mulden hammer, Neidhardtsthal, Wildenthal und WolsSgrün, den 13. März für die Militärpflichtigen aus Schönheide, den 1b. März für die Militärpflichtigen aus Hundshübel, Neuheide, Oberstützengrün, Schön- heiderhammer, Sosa und Unterstützengrün; b. in im KaWause von Vormittags -/«S Uhr an: den 16. März für die Militärpflichtigen aus Alberoda, Dittersdorf, Grüna, Niederaffalter, Niederpsanncnstiel, Oberaffalter, Oberpsanncnstiel, Streitwald und Lößnitz; o. in im HaUhof zum vkauen Enget von Vormittags Uhr an: den 17. März für die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1880 aus Aue und für die Militär pflichtigen aus Auerhammer, den 19. März für die übrigen Militärpflichtigen aus Aue und für die Militärpflichtigen aus Klösterlein und Schindlers Werk. ä. in im Halihofe Stadt Leipzig von Vormittags SUhr an: den 20. März für die Militärpflichtigen aus Schneeberg, den 21. März für die Militärpflichtigen aus Albernau, Burkhardtsgrün, Griesbach, Linde nau, Neudörfel und Neustädte!, den 22. März für die Militärpflichtigen aus Niederschlema, Oberschlema und Zschorlau. L. Aushebungsbczirk Schwarzenberg: a. in im Uathhause von Vormittags 9'/, Uhr an: den 24. März für die Militärpflichtigen aus Breitenbrunn, Breitenhof, Jugel, Steinbach, Steinheidel, Wittigslhal und Johanngeorgenstadt; d. in im Wade Httenkein von Vormittags -/,9 Uhr an: den 26. März für die Militärpflichtigen aus Beierfeld, Bernsbach, Bockau und Crandors, den 27. März für die Militärpflichtigen aus Bermsgrün, Erla, Grünhain, Grünstädtel, Langenberg, Lauter und Neuwelt, den 28. März für die Militärpflichtigen aus Markersbach, Mittweida, Obersachsenfeld, Pöhla, Raschau und Waschleithe, den 29. März für die Militärpflichtigen aus Rittersgrün, Tellerhäuser, Wildenau und Schwarzenberg. II. Loosungstcrmine. 1. den 23. März von Vorinittags '/,1V Uhr an für die Militärpflichtigen des Jahrganges 1880 aus dem Aushebungsbezirke Schneeberg im chaüliole Stadt Leipzig ia Schneeverg: 2. den 30. März von Vormittags 9 Uhr an für die Militärpflichtigen des Jahrganges 1880 aus dem Aushlbungsvezirke Schwarzenberg im Ilade Httenüeiu i» Schwarzenberg. Das Zurückstcllungsverfahrcn der Keservillen, Landwehrlente, Grsatzreservillen und Landsturm- Pflichtigen. Nach den Bestimmungen in 8 64 des Reichsmilitärgesctzes vom 2. Mai 1874 in Ver bindung mit 88 113,-, 120,- und 122 der Wehrordnung vom 22. November 1888 können aus Anlatz ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse für den Fall einer Mobilmachung oder nothwcndigen Verstärkung des Heeres a. Reservisten hinter die letzte Jahresklasse der Reserve, b. Mannschaften der Landwehr ersten Aufgebotes, sowie in besonders dringenden Fällen auch Reservisten hinter die letzte Jahresklasse der Landwehr zweiten Aufgebots, a. Mannschaften der Landwehr ersten und zweiten Aufgebots, sowie in besonders dringenden Fällen auch Reservisten hinter die letzte Jahresklasse der Landwehr zweiten Aufgebots, <1. Ersatzreservisten hinter die letzte Jahresklasse der Ersatz-Reserve, sowie in be sonders dringenden Fällen hinter die letzte Jahresklasse der Landwehr zweiten Aufgebots und s. Landsturmpflichtige hinter die letzte Jahresklassc des Landsturms zweiten Aufgebots zurückgestellt werden. Zurückstellungen der fraglichen Art dürfen erfolgen, wenn ». ein Mann alS der einzige Ernährer seines arbeitsunfähigen Vaters oder seiner Mutter, bezw. seines Grohvaters oder seiner Grohmutlcr, mit denen er dieselbe Feuerstätte bewohnt, zu betrachten ist und ein Knecht oder Geselle nicht gehalten werden kann, auch durch die der Familie bei der Einberufung zustehende gesetzliche Unterstützung der dauernde Niedergang des elterlichen Hausstandes nicht abgewendet iverden könnte, d. die Einberufung eines Mannes, der das dreihigfte Lebensjahr vollendet hat und Grundbesitzer, Pächter oder Gewerbetreibender ist, den gänzlichen Verfall des Hausstandes zur Folge haben und die Angehörigen selbst bei dem Genüsse der gesetzlichen Unterstützung dem Elende preisgeben würde und e. in einzelnen dringenden Fällen die Zurückstellung eines Mannes, dessen geeignete Vertretung auf keine Weise zu ermöglichen ist, im Interesse der allgemeinen Lan deskultur und der Volkswirthschast für unabweislich nothwendig erachtet wird. Etwaige Gesuche sind gemäß 8 123, > der Wehrordnung bei dem Stadtrath bez. Ge meindevorstand anzubringen, welcher dieselben zu prüfen und nach Maßgabe des Befundes darüber eine an den unterzeichneten Ziviloorsitzenden der Ersatzkommis ston einzureichende Nachweisung auszustellen hat, aus welcher nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögensoerhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden Umstände ersichtlich sind, durch welche eine Zurückstellung begründet werden kann. Zur Berathung und Entscheidung über die angebrachten Gesuche wird die unterzeichnete Königliche Ersatzkommission im Anschlüsse an das Musterungsgeschäst de« SS. ViLr» ISN», Vor«, im Gasthaus« „Stadt Leipzig" i« Schneeberg und de« S«. Mär, IWO, Barm, im Bad Ottenstein t« Schwarzenberg Sitzung halten.