Volltext Seite (XML)
Amts- mit AiMWM für den Btjilk des Amtsgmchts Eidenstoek Expedition, bei unfern Bo- > ' tag und Sonnabend. In ¬ ten, sowie bei allen Reichs- sertivnspreis: die kleinsp. Postantal en UNO 06^*1 MMgevUNg. "> Ps. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. LSS. Sonnabend, den 16. Oktober L8OA. Bekanutmachun g. Das Vcrzrichnifi derjenigen hier wohnhaften Personen, welche zu dein Amte eines Schöffen oder Geschworenen berufen werden können (Urliste) liegt uom l6. dieses Monats ab eine Woche lang in hiesiger Ralhsregistrakur zu jedermanns Einsicht aus. Unter Hinweis auf die nachstehends abgedruckten Bestimmungen der 88 3t, 32, 33, 34, 84, 85 des Gerichtsverfassungsgesetzcs vom 27. Januar 1877 und des 8 24 des Gesetzes vom 1. März 1879 wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt ge macht, daß Einsprachen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der erwähnten Liste innerhalb deren Auslegezeit bei dem unterzeichneten Stadtrath zu erheben sind. Eibenstock, den 15. Oktober 1897. Der Rath der Stadt. Hesse. Rbch. Auszug aus dem Gcrichtsvcrfassungsgcsctz vom 27. Januar 1877. 8 31. Tas Aint eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1) Personen, welche die Befähig ung in Folge strafgerichtlichcr Verurtheilung verloren haben; 2) Personen, gegen welche das Hauptoerfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähig keit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3) Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht voll endet haben; 2) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3) Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurück gerechnet, empfangen haben; 4) Personen, welche wegen geistiger oder körper licher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5) Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1) Minister; 2) Mitglieder der Senate der freien Hansastädte; 3) Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilen in den Ruhestand versetzt werden können; 4) Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilen in den Ruhestand ver setzt werden können; 5) richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6) gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbcamte; 7) Religionsdiener; 8) Volksschullehrer; 9) dem activen Heere oder der aktiven Marine angehörende Militairpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32—35 über die Beruf ung zum Schöffenamte finden auch aus das Geschworeuenamt Anwendung. Auszug aus dem Gesetz vom 1. Mar; 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1) die AbtheilungSvorstände und vortragenden Räthe in den Ministerien; 2) der Präsident des Landeskonsistorinms; 3) der Generaldirektor der Staats bahnen; 4) die Kreis- und Amtshauptleute; 5) die Vorstände der Sicherheits- Polizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmann- schasten ausgenommen sind. Bekauntmach n n g. Tic diesjährige Bürgerverpstichtung findet nicht, Ivie bekannt gegeben, am 16. dieses Monats, sondern erst Honnaöend, den 23. Glttoöer 1897, Vormittags 11 Mr im Rathhaussaale statt. Gleichzeitig werden diejenigen Herren, welche das Bürgerrecht mit erwerben wollen, sich aber noch nicht hierzu gemeldet haben, aufgefordert, die Anmeldung bis spätestens ;nm 21. Mtoöer dieses Iastres zu bewirken. Eibenstock, den 15. Oktober 1897. Der Rath der Stadt. Hesse. Gnüchlel. Bckauntmachun g. Ter am 39. September dss. Js. fällig gewesene 2. Termin der Einkommen steuer, sowie der zur Deckung des Aufwandes der Handels- und Gewerbe kammer zu Plauen zu entrichtende Zuschlag, der !t. Termin der Landrentcn und des Wafierzinses sind nunmehr bei Vermeidung der Einleitung des Zwangs- vollstreckungsverfahrens unverzüglich anher zu bezahlen. Eibenstock, am 14. Oktober 1897. Dcr Rath der Stadt. Hesse. Bcgcr. Bekallntmlich u n g. Nachdem dcr Verlust folgender Einlagebücher unserer Sparkasse: >o. sur Iluliiuauu hier, ,, «ilvs für Ii»tli»iii>e hier, ,, 1für < Xeiizxrt in Sosa angezcigt worden ist, fordern wir gemäß 8 13 des rev. Sparkassen-Regulativs die etwaigen Inhaber auf, ihre vermeintlichen Ansprüche hierauf bei Vermeidung deren Verlustes innerhalb 3 Monaten hier anzumctdeu. Eibenstock, den 11. September 1897. Die Spartasjcn-Vcrwaltniist. I. V.: Justizralh Landrock. Kirchner. Tagesgeschichte. — Deutschland. Während dcr letzten Reisen Kaiser Wilhelms, also seit Anfang Juli, sind die wesentlichsten inneren Fragen in der Schwebe geblieben. Sie werden jetzt zum Abschluß gebracht werden, so weit von einem solchen unter Vorbehalt der Beschlüsse des Bundesrath» und de» Reichstag» gesprochen werden kann. Dieser Abschluß kann durch eine sachlich befriedigende Verständigung namentlich in betreff» der Militärstra sprozcßreform und durch eine mit einiger Aussicht auf Erfolg sormulirle Fassung der Ma - rinevorlage erzielt werden, er kann auch in eine Personal veränderung auslaufen, die sich an den ungünstigen Verlauf der crsterivähmcn Angclegenheir knüpfen müßte. Wie die Würfel fallen, wird sich bald zeigen. — Die Konferenz der Oberpostdirektorcn im Reichs-Postamt hat am Donnerstag ihren Anfang genommen. Die Beraihung wird sich ausschließlich aus dem Gebiete der Porto-Tariffrage bewegen, für welche Seilen» de« Pub likums, insbesondere aus den Kreisen de» Handel» und der Industrie, in der letzten Zeit Anregungen und Vorschläge er folgt sind. Fall» diese Vorschläge zur Annahme gelangen, würde es sich darum handeln, die dementsprechenden Aender- ungen in den bisherigen Bestimmungen zu formuliren, um die erforderlichen Vorlagen an den Bundesrath und an den Reichstag vorzubereiten. — Der Zcntralvorstand de« landwirthschaftlichen Verein« für Rheinpreußcn hat beschlossen, eine Kom mission zu wählen mit dem Auftrage, die bestehenden Han delsverträge, soweit sie die Interessen der Landwirthschaft berühren, genau zu ftudiren und Anträge aus Abänderung derselben zu formuliren, die der Reichsregierung bczw. anderen mit dieser Angelegenheit beschäftigten Körperschaften rechtzeitig vor Ablauf der Verträge zu unterbreiten sind. In erster Linie handelt ei sich um den englisch-deutschen Handelsvertrag vom 36. Mai 1865, besten Kündigung seitens der englischen Regierung vom 28. Juli eine Erneuerung in Jahresfrist er forderlich macht. Die Kommission wird beauftragt, dem Vor stände in seiner Dezember- oder Aprilsitzung die berechtigten Wünsche der Landwirthschaft bezüglich diese« mit England neu zu schließenden Vertrage» in Form festformulirter und begründeter Anträge vorzulegen. — Die badische oberste Kirchenbchörde hat, wie die »Allg. Ztg." hört, !m Anschluß an die Vorträge de« evangelisch-sozialen Verein« in Karlsruhe an die jüngere Geistlichkeit eine Mahnung zur Vorsicht auf dieser Bahn gerichtet, vor allen Dingen in der Benützung der Kanzel zu sozialpolitischen Zwecken. »Anlaß und Ursache zu dieser Mahnung hat, wie da» genannte Blatt binzusügt, zweifellos die vielfach beobachtete Erscheinung geboten, daß gerade die jüngere Geistlichkeit in letzter Zeit eine besonder» starke Neigung zu besser gemeinten al« gut durchdachten so zialpolitischen Reformen an den Tag gelegt und dabei im jugendlichen Eifer die natürlichen Beschränkungen, welche ihnen ihr Beruf aufcrlegtc, überschritten bat. Die Herren Naumann, kötzschke, Göhre u. B. dienen al» klassische Bei spiele dafür, wie man aus dem Wege sozialpolitischer Bethä- tigung au« der Kirche herauSwachst; von »menschenfreund lichen" Absichten geleitet, wurden sie aber schließlich in den Strudel dcr Kampspolitik hineingerissen, au» welchem sie kaum mehr emportauchen werden. Sic haben schließlich den Talar vertauscht mit dem Mantel de» sozialen Prophetenthum» und haben nach unserer Ansicht in dieser Eigenschaft viel weniger dem Wohle der Gcsammtheit gedient, al« dazu beigetragen, noch größere Verwirrung in politisch schon unklaren Köpfen anzurichten. In der »Mahnung" der badischen obersten Kirchenbchörde wird kein verständiger Mann eine Beschränk ung dcr staatsbürgcrlichcn Rechte der Geistlichen erblicken, man beachtet nur die anderwärts gemachten Erfahrungen al» Lehrmeisterin und bewahrt die jüngere Geistlichkeit vor dem Betreten einer abschüssigen Bahn, aus welcher mehr al» einer von ihnen in verhängnißvoller Weise straucheln würde." — Eine Erleichterung de« deutsch-russischen Grenz verkehrs wird in Aussicht gestellt. Den russischen Grenz zollämtern ist in der jüngsten Zeit Mittheilung von einer bevorstehenden Revision der Formalitäten für den Personen, verkehr an der Grenze gemacht worden. Zugleich wurden die Zollämter aufgefordert, sich ihrerseits über eine Aender ung des bestehenden System» zu äußern. — Italien. Rom, 13. Oktober. Dem „Temps" wird gemeldet, daß mehrere Kaufleute der Regierung er klärt hätten, wenn Rudini ihren Beschwerden nicht nachgebe, würden sie eine neue Kundgebung in Rom veranstalten. Alle Läden würden geschloffen bleiben, bis die Regierung ihnen Gerechtigkeit zugestanden habe. Die sozialistischen Abgeord neten werden in der Kammer über die vorgestrigen Unruhen in Rom interpelliren. Die Kaufleute und Gewerbetreibenden in Genua haben die Abgeordneten von Ligurien beauftragt, sich nach Rom zu begeben, um dcr Regierung die Gründe ihrer Unzufriedenheit auSeinanderzusetzen. Di Rudini hat den Präfekten die Weisung ertheilt, mit Strenge alle Volk« Versammlungen zu verhindern, die bezweckten, den Unwillen gegen die Steuereinschätzung kundzuthun. — Spanien. Die Beziehungen zwischen Spanien und den Ver. Staaten haben sich seit dem Amtsantritt de» Ministerium» Sagasta bedeutend gebessert, oder mit an deren Worten, Spanien hat in der Eubafrage vor der mäch tigen amerikanischen Republik den friedlichen Rückzug angelreten und empfängt jetzt die Quittung darüber in Gestalt freund schaftlicher Versicherungen. Nach einem Telegramm aus Madrid Hal die Königin-Regentin den cklncrikanischen Ge sandten Woodford empfangen und mit ihm eine Unterredung sehr herzlichen Charakter» gehabt. — Nordamerika. Außerordentliche Kreditfordcrungen für die Bedürfnisse der amerikanischen Marine werden von der Washingtoner Regierung vorbereitet. Die Thatsache, daß da« amerikanische Kriegsschiff .Indiana" be hufs Ausbesserung in ein kanadische» Dock gebracht werden mußte, hat ihren Eindruck aus die zuständigen Fachkreise, so wie auf die öffentliche Meinung de» Lande» nicht verfehlt, sondern den Enschluß zur Reife gebracht, dem Mangel an brauchbaren Dockanlagen baldthunlichft abzuhelfen. Bereit» im Monat August wurde vcn Regierungswegen eine au» zwei Marine-