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Amts- mit MeiMt für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock rMM« Erp-dilion, bei unfern Bo- ' ' tag und Sonnabend. In- und dessen WrngeSung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hanncbohnin Eibenstock. ' ' 44. Jahrgang. SG. Donnerstag, den 1. Inti L8GS Bekanntmachung über den nächsten Aufnahmrtermin in die Soldatcnknabcn Erziehungsanstalt zu Kleinstruppen. Die Soldatcnknaben-Erzichungsanstalt zu Kleinstruppen nimmt Söhne gut gedienter Unteroffiziere und Soldaten der Königlich Sächsischen Armee im An schlüsse an den 8jährigen Kursus der Volksschule bcz. nach erfolgter Konfirmation auf. Die Söhne solcher Väter, welche der Armee nicht angehört haben, finden bei der Ausnahme nur ausnahmsweise Berücksichtigung. Tie Anmeldung für den nächsten Aufnahmetermin zu Ostern 1«9« hat von jetzt ab beim Kriegs-Ministerium bis spätestens im Monat Dezember zu erfolgen und sind hierbei folgende Ausweise beizubringen: a. die standesamtliche Geburtsurkunde des Knaben; b. das kirchliche Taufzcugnitz oder eine Taufbescheinigung; c. ein ärztliches Zeugniß über den Gesundheitszustand des Knaben mit Angabe über Körpergröße und Brustumfang; <1. die Impfscheine, einschließlich über Wiederimpfung; a. ein Schulzeugniß nach dem auf Seite 204/205 des Königlich Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1874 enthaltenen Muster; t. ein ortsbehördlicher Nachweis über die näheren Familien- und Vermögens verhältnisse der Angehörigen; x. bei bevormundeten Knaben die schriftliche Einwilligung der Ortsvormund- schafts-Behördc; >i. der Militärpaß und das Führungs-Attest des Vaters, wenn derselbe nicht mehr aktiv dient; i. die Heirathsurkunde der Eltern des Knaben und Ic. die Stcrbeurkunde der Eltern bei Waisen. Bei dem außerordentlichen Andrange haben zunächst nur solche Knaben Aussicht zur Ausnahme, welche bei guten Schulcensuren folgende Mindestmaße besitzen: bei 13 V» Jahren 140 <:m Körperlänge und 66 bis 71 em Brustumfang, bei 14 Jahren 142 em Körperlänge und 67 bis 73 em Brustumfang, bei 14s., Jahren 144 em Körperlänge und 68 bis 74 em Brustumfang. Die Zöglinge der Anstalt zu Kleinstruppcn werden in der Regel nach einem Jahre in die Unteroffizier-Vorschule zu Marienberg überführt, aus letzterer nach 2 Jahren in die dortige Unteroffizierschulc versetzt und aus dieser nach weiteren 2 Jahren in die Armee eingestellt. Die Unteroffizierschüler gehören als solche bereits zu den Militärpersonen des Friedensstandes uno wird die auf der Unteroffizierschule verbrachte Zeit voin erfüllten 17. Lebensjahre ab als aktive Militärdicnstzeit gerechnet. Die Erziehung und Ausbildung in der Anstalt zu Kleinstruppen, in-der Unter offizier-Vorschule und in der Untcrosfizierschule zu Marienberg ist vollständig kostenfrei. Das Lehrziel in den Unterrichtsfächern bei diesen drei Militärschulen ist erweitert worden, um den Schülern dieser Anstalten noch mehr als bisher die Möglichkeit zu bieten, in höhere Unteroffiziers- und Beamtenstellen aufzurücken. Unteroffiziere, welche diese Schulen besucht haben, werden sich in der Regel bereits mit dem 29. bis 30. Lebensjahre im Besitze des Eivilversorgungsscheins be finden und hiermit außer einer Dienstprämie von 1000 M. die Anwartschaft auf Er langung einer auskömmlich besoldeten Beamtenstelle des Staatsdienstes erwerben. Die vollständigen Ausnahme-Bestimmungen für die Anstalt zu Kleinstruppen können bei jedem Bezirks-Kommando bez. auch vom Kriegs-Ministerium entnommen werden. Dresden, im Juni 1897. Kricgs - Ministcrin m. von der Planitz. 6. öffentliche Sitzung des Stadtvcrordneten-Collegiums Donnerstag, den 1. Juli 1897, Abends 8 Mr im Rathhaussaale. Eibenstock, den 28. Juni 1897. Der Stad tvcrord ucten-Borst eher. E. Hannebohn. , 1) Begutachtung eines Gesuchs wegen Verwendung von Brandkassen-Entschädigung. 2) Beschlußfassung wegen Verleihung der Pensionsberechtigung an den Kassenrcvisor Kleemann. 3) Kenntnißnahme von der Rechnung der Verbandsrevisionskasse auf das Jahr 1896. 4) Kenntnißnahme von der Uebcrsicht der Berfassungs- und Vermögensverhältnisse auf das Jahr 1896. 5) Durchberathung und Beschlußfassung über die für das Regulativ, den Grüner Graben betr., aufgestellten Grundsätze. 6) Kenntnißnahme von der Verordnung der Kgl. Brand - Vers.-Kammer, die Ge währung einer Entschädigung für die abgetragenen Häuser Brd.-Cat. Nr. 255 und 257 Abth. A betr. 7t Beschlußfassung über den Ankauf von Areal von der Frau verw. Förster. 8) Beschlußfassung über die Verwendung des Svarkasscnrcingewinnes vom Jahre 1896. 9) Beschlußfassung über Richtigsprechung der Rechnungen der Dienstbotenkrankcnkasse, Biersteuer-, Sportelkasse und Pensionskasse auf das Jahr 1896. 10^ Beschlußfassung wegen Gewährung eines Beitrags an die Diakonissen-Zweiganstalt Zwickau. Hierauf geheime Sitzung. Bckanntmachnn g. Nachdem der nachstehende I. Nachtrag z» dem Regulative, die Erhebung einer kommunlichen Gewerbesteuer rc. betreffend, von der König!. Kreishauptmannschast Zwickau genehmigt worden ist, wird derselbe hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Eibenstock, den 24. Juni 1897. Der Naih der Stadt. Hesse. Gnüchtcl. I. Nachtrag zu dem Regulative, di« Erhebung einer kommunlichen Gewerbesteuer von dem Betriebe der Gastwirthschaft, Schankwirthschaft und des Kleinhandels mit Branntwein und Spiritus betreffend: I. Der Paragraph 3 erhält folgende Fassung: Die Gewerbesteuer beträgt: a. für Gastwirthschaft einschließlich der Abhaltung öffent licher Lustbarkeiten 50—120 Mark; I>. für Gastwirthschaft ausschließlich der Abhaltung öffent licher Lustbarkeiten 30— 90 „ v. für Schankwirthschaft einschließlich der Abhaltung öffent licher Lustbarkeiten 30—100 „ <i. für Schankwirthschaft ausschließlich der Abhaltung öffent licher Lustbarkeiten 30— 75 „ s. für Kleinhandel mit Branntwein u. Spiritus mit Ausschank 50— 75 1. sür Kleinhandel mit Branntwein und Spiritus ohne Aus schank in verkorkten und versiegelten Flaschen . . 30— 60 „ g. sür Wein- und Liqueurschank unter Ausschluß der ge wöhnlichen Schnapssorten und von Bier . . . 20— 50 „ Wenn von den Verpflichteten bereits ein Realkanon zur Staatskasse gezahlt wird, so ist dieser Betrag von der zur Stadtkaffe zu entrichtenden Orlsgewerbesteuer in Abzug zu bringen. Dieser Nachtrag tritt am Tage seiner Bekanntmachung in Kraft. Eibenstock, den 21. April 1897. Der Rath der Stadt. Die Stadtverordneten. (I-. 8.) Adolf Helle, Bürgermeister. sl,. 8.) ch. Hannebohn, z. Z. Vorsteher. Von der unterzeichneten Königlichen Kreishauptmannschast mit dem Kreisaus- schusse ist vorstehender I. Nachtrag zu dem Regulative vom 15. September 1884 ge nehmigt und hierüber gegenwärtiges Ib S le r « t ertheilt worden. Zwickau, am 26. Mai 1897. Königliche Kreishauptmannschast. (1,. 8.) v.'Welck. Stütz. Bekanntmachung. Die Bergstraße wird wegen vorzunehmender Pslastcrungsarbciten vom 5. Juli dss. Jahres ab bis auf Weiteres sür den Fährverkehr gesperrt. Eibenstock, den 30. Juni 1897. Dcr Ratti der Stadt. Hesse. Gnüchtcl. GraS-Berfteigerlmg. Die diesjährige Grasnutzung von Kunstwicscn der Staatsforstrcviere Auers berg und Hnndshübel soll Dienstag, den 6. Juli 1897 und zwar: ») vom Forstrevier Auersberg, der Posthalterwiesc oberhalb der Mulden brücke bei Muldcnhammer, sowie der Förster- und Gnüchtelwiesen, — Zusammenkunft: früh 8 Uhr an der Posthalterwiesc und Vormittags 9 Uhr an der Straße oberhalb Wolfsgrün — d) vom Forstrevier Hundshübel, dcr Wiese an der sogenannten Marie, oberhalb Neidhardtsthal — Beginn Nachmittag l Uhr — an Ort und Stelle gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Königlich« Forftrevierverwaltunge« «nersberg in Etbenftoch und HundS- hübel, sowie Königliches Forstrentamt Eibenstock, am 30. Juni 1897. Tehmann. Harter. Herlach. Die Aussichten auf einen baldigen Nriedensschluß zwischen Türken und Griechen find heute rosig, morgen trübe. Jetzt schein! wieder einmal die Ansicht der Pessimisten di» maßgebende zu sein. Wenigsten« liest man in allen Zeitungm von plötzlichen .Schwierigkeiten", die sich ergeben haben sollen. E» scheint, wie insbesondere die »Bert. Pol. Nachr." wissen wollen, daß die Pforte nicht geneigt ist, sich unbeiehcn mit Allem einverstanden zu erklären, wa« von den Botschaftern beschlossen wird. Wenn Griechenland an den Folgen seine leichtsinnig unternommenen und planlos durchgesührten lkrieg«- abenteuer» schwer zu tragen hat, Io ist auch für die Türkei