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Amts- ilÄ AiiMMt für den «bonnemciit viertelj. 1 M. 20 Pf. (incl. 2 illustr. Beilagen) in der Expedition, bei unfern Bo len, sowie bei allen Reichs- Postanstalten. SS. Wrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. — 44. Jahrgang. - — Donnerstag, den 24. Juni Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag,. Donners tag und Sonnabend. Jn- serlionspreis: die kleinsp. Zeile 10 Ps. I8S» Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen »iniielt ^nu. eingetragene Grundstück, Nr. 435 und 439 des Flurbuchs Abthcilung li, Folium 509 des Grundbuchs für Eibenstock, bestehend aus Wiese, nach dem Flurbuche 3 Iin 34,< n groß, belegt mit 114,i- Steuereinheiten und auf 6070 M. geschätzt, soll an hiesiger Amtsgerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und cs ist der 8. Juki 1897, Wormittaas lü Mr als Versteigerungstermin, soivie der 22. Juki 1897, Vormittags 9 Mr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt ivorden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rang verhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts ein gesehen werden. Eibenstock, am 12. Mai 1897. Königliches Amtsgericht. Ehrig. Fr^ Jobcrnnismcrrkt (nur Krammarkt) am 28. und 29. Juni 1897 in Eibenstock. GraS - Versteigerung. Die diesjährige Grasnutzung von den nachbcmerkten Kunstwicscn soll gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden, und zivar: 1) Montag, den 28. Juni 1897 von den Wiesen des Forstreviers Earlsfeld, rechts der Wilzsch (an beiden Seiten der Straße) und an der Bretmühle Wilzschhaus, 2) Dienstag, den 29. Juni 1897 von den Wiesen des vorgenannten Forstreviers, links der Wilzsch (zwischen dem Rautenkranzer Wicsenweg und der Wilzsch), Zusammenkunft: an beiden Tagen: je Vormittags V-9 Uhr an der Brücke oberhalb der Bahnstation Wilzschhaus und Z) Mittwoch, den 39. Juni 1897 von den Wiesen des Forstreviers Karlsfeld unter Friedrichs Werk an der Mulde und Bahn, sowie von denen des Forstreviers Eibenstock am Riedertbach und oberhalb des Forsthauses an der Mulde, Zusammenkunft: Vormittags '/„9 Uhr an Friedrichs Werk, bei der Bahn station Wilzschhaus. Königliche Forstrevierverwaltungen Carlsfeld und Eibenstock, sowie Königliches Forstrentamt Eibenstock, am 22. Juni 1897. Hehre. Aach. Herkach. I>as Londoner Jubiläum. Königin Victoria von England feierte am 20. d. M. ihr 60jährigeS RegicrungS-Jubiläum; richtiger ist wohl, zu sagen: die Königin feierte den Tag, an welchem sie 60 Jahre Königin von Großbritannien und Irland heißt, denn einen thalkräftigen und thatsächlichen Einfluß auf die Leitung der britischen Politik auSzuüben, ist ihr nicht bcschieden gewesen, sie hat nicht einmal die freie Ernennung der Minister behaupten können. Wiederholt sind so Personen, die bei der Königin direkt mißliebig waren, zu Rathen der Krone ernannt worden, und höchstens in rein persönlichen Fragen hat die Königin ihre Autorität behauptet. So ist die Königin Viktoria kür den Gang der englischen Politik in keiner Weise verant wortlich, und das ist gut so, weil aus Anlaß des Jubiläums somit von jeder Kritik des politischen Verhaltens der Königin abgesehen werden kann. Der Großmutter des deutschen Kaisers, die einen hochbegabten und geistvollen deutschen Prinzen, den leider so früh verstorbenen Prinzen Albert von Eoburg zum Gemahl hatte und die auch heute noch zu ver schiedenen deutschen Fürstenhäusern in nahen verwandtschaft lichen Beziehungen steht, wird er auch im deutschen Volk an höflichen Glückwünschen nicht fehlen, und wenn von einer herzlicheren Antheilnahme bei uns nicht die Rede sein kann, so ist dieser Mangel in den bekannten politischen Verhält nissen zu suchen, die ja von deutscher Seite nicht verschuldet sind. Daß die nahe Verwandtschaft der Regenten nicht immer ein intimes FreundschaftS-Verhältniß der Völker zur Folge hat, zeigt sich in den Stimmungen zwischen Deutschen und Engländern schlagend. Der Deutsche will von seinem Veltcr jenseii« de» Kanals heute wenig wissen; er ist zu höflich gewesen, um da» britische Verhalten mit gleicher Münze zu bezahlen, aber ein Vergessen kann man ihm nicht zumuthen, alio auch keine herzliche Theilnahme, für welche die Voraus setzung fehlt. Bon der Londoner Jubiläumsfeier ist bei uns eigentlich nur deshalb viel die Rede gewesen, weil sich an den Charak ter des Kriegsschiffe», welches zu den Londoner Festlichkeiten entsandt wurde, de« alten Panzerschiffe« „König Wilhelm", eine lebhafte Debatte knüpfte. Man konnte damals oft ge nug hören, e« brauchte überhaupt kein Kriegsschiff noch Lon don gesandt zu werden, nachdem sich die britische Regierung im Vorjahre Deutschland gegenüber so merkwürdig benommen halte. Die« Unterlassen würde aber entschieden ein Verstoß gegen die Pflichten der internationalen Höflichkeit gewesen sein, und so ist da« deutsche Reich mit Recht jenseits der Kanal» vertreten. Aber man darf hier die Volksstimmung nicht verschweigen, und ist diese kühl, so ist da» kein Wunder; England hat lediglich geerntet, wa« e« gesäet. Und doch ist Deutschland jederzeit bemüht gewesen, sich die Freundschaft England« zu sichern. Heute ist da« politische Tischtuch zwischen Deutschen und Engländern zerschnitten, und aller Glanz und alle Trinksprüchc der Jubelfeierlichkeiten werden den Riß nicht verkleistern. Nur eine aufrichtige Aenderung de» englischen Gebahren« gegen Deutschland vermöchte eine Besserung zu schaffen, und hieran ist fast ebensowenig zu denken, wie an da» Verschwin den de» Chauvinismus in Frankreich. Wenn am Tage nach der Jubelfeier e» unten im Burenlande einen neuen Zwischen fall giebt und die deulsche RcichSregierung dann ernstlich für Recht und Gerechtigkeit einiritt, wird man an der Themse ebenso gegen uns zetern, wie dies im Vorjahre schon geschehen ist. Warum soll man sich über den Charakter und die Bedeut ung dieser Jubelfeier Illusionen machen, die sich sofort als Seifenblasen erweisen würden! Wer die Geschichte der britischen Politik in den 60 Jahren der Regierung aufmerksam verfolgt, sich der zahllosen Kriege, Expeditionen und Annexionen erinnert, die von Lon don au« angeordnet sind, der kann nur zu einem Resultate kommen: die Politik der Minister der Königin hat Groß britannien einen gewaltigen Zuwachs an Macht, Reichthum und Land, einen geringen an Ehre, keinen an Freunden ge bracht. Mag England auch nicht zuviel erklärte Feinde haben — aufrichtige Freunde findet man außerhalb feiner Grenzen erst recht nicht, selbst unter den von ihm beherrschten fremden, überseeischen Völkern wird dem britischen Namen zumeist tief gehender Haß cntgegengebracht. Man kann der Königin Viktoria zu ihrem Jubiläum keinen besseren Glückwunsch dar bringen als den, daß sich ihr Land in seiner Politik ändern möge. Tagesgeschichte. — Berlin. Wie in der Agrarkommission de« preuß ischen Abgeordnetenhauses zur Sprache gebracht worden ist, wird die in vielen landwirthschaftlichen Bezirken konsto.tirte tuberkulöse Durchseuchung der Viehbestände wesentlich den zur Verfütterung an dar Vieh gelangenden Milchrückständen der Sammelmolkereien zur Last gelegt, sofern darunter Milch sich befindet, welche von tuberkulösem Milchvieh stammt. That- sache ist, daß die Tuberkulose unter den Schweinen seit Errichtung der Sammelmolkercien, insbesondere der mit Zentrifugen-Betrieb versehenen, erheblich zugenommen hat. Während früher nur 1 Prozent der Schweine sich als tuber kulös erwiesen, ist nun der Prozentsatz auf l4 gestiegen. Aus den Schlachthösen zu Magdeburg und Danzig sind 60 pCt. der au» Sammelmolkereien gefütterten Schweine mit Tuber keln behaftet gewesen, cS kann daher keinem Zweifel unter liegen, daß die Verfütterung der Milchrückständc au« diesen Sammelmolkercien die Ausbreitung der Krankheit bewirkt habe. Um den Ansteckungsstoff unschädlich zu machen, hat die StaatSregierung den Erlaß einer Vorschrift in Erwägung gezogen, wonach alle Magermilch und Buttermilch au« Sammel molkereien nur nach Erhitzung auf 8b" Celsius ab gegeben werden darf und bei Centrisugenbetrieb der Centrifugenschlamm vernichtet werden muß. Vorerst sind die LandwirthschastSkammern ersucht, sich darüber zu äußern, ob gegen diese Vorschrift Bedenken obwalten, und welcher Zeit raum zwischen Veröffentlichung der Anordnung und Inkraft treten derselben zur Herstellung der maschinellen Einrichtungen nöthig sei. Mit Erlaß einer solchen Verfügung würde einem in landwirthschaftlichen Kreisen weit verbreiteten Wunsche entsprochen werden, der dahin geht, daß Sammelmolkereien jeder Art verpflichtet sein sollten, alle Milchrückstände nur in einem sterilisirten Zustande abzugeben, welcher die Tödtung der Tuberkelbazillen voll und sicher gewährleistet. — Bremen, 20. Juni. Bremen feierte am gestrigen Tage ein aus wirthschaftlichem Gebiete hochbcdeutsameS Er- eigniß: das bO jährige Jubiläum der Eröffnung des ersten Dampfschiff- und Postverkehrs zwischen Amerika und Deutschland wie dem Kontinent von Europa über haupt. Diese Eröffnung fand am 19. Juni >847 statt, als der der vornehmlich mit Hilfe Bremens ins Leben gerufenen Ocean Steam Navigation Co. angehörcnde erste Dampfer „Washington" aus der Rhede von Bremerhaven erschien und mit ungeheurem Jubel begrüßt wurde, also neun Jahre vor dem Ablassen de» ersten Hamburger Dampfer« „Borussia" nach New-Aork. Mit der Errichtung dieser Linie wurde zu gleich der erste und direkte Postdampferverkehr zwischen Deutsch land und Amerika über Bremen geschaffen, welcher unter den weiterhin gewährten Erleichterungen sich im Laufe der ver flossenen Periode zu dem heutigen ungeahnten Umfange ent wickelte. Al» Nachfolger der Ocean Steam Navigation Co. wurde wenige Jahre später der Norddeutsche Lloyd in Bremen etablirt, dessen gewaltige Dampferflotte noch heute in der überseeischen Postbefördcrung an erster Stelle steht. Die Er öffnung de« regelmäßigen transatlantischen Dampferverkehrs zwischen dem europäischen Kontinent und dem fernen Westen bildet ein unvergängliche» Ruhmesblatt in der Geschichte hanseatischen Unternehmungsgeistes, auf das Bremen stolz zn sein alle Ursache hat. — Auf eine Lücke im deutschen Seerecht macht die „D. Juristenztg." aufmerksam. Auf hoher See ist e» schon öfter vorgekommen, daß Schiffe mitleidlos an Schiff brüchigen vorüberfuhren, obwohl sie retten konnten. Da» ist auf jene Lücke im Seerecht zurückzuführen. Ein Schiffer, der sich entschließt, eine Anzahl von Schiffbrüchigen aufzunehmen, übernimmt damit eine schwere Last. Er muß für ihren Unter halt sorgen und sie an« Land setzen. Beides verursacht oft recht beträchtliche Kosten. Wer aber kommt dem Schiffer für den Ersatz dieser Kosten aus? Die Schiffbrüchigen selbst? Der Rheder de« verunglückten Schiffes? Er ist zu nicht« verpflichtet. So hat der hilfsbereite Schiffer auf Ersatz seiner Kosten nicht zu rechnen und kann schließlich mit dem eigenen Rheder wegen der gemachten Aufwendungen in unangenehme Kollisionen gerathen. Au« diesem Grunde gehen Schiffer, die vielleicht schon schlechte Erfahrungen gemacht haben, der Gelegenheit zur Ausnahme von Schiffbrüchigen vorsichtig au» dem Wege. Hier müßte die Gesetzgebung Abhilfe schaffen. ES wäre zweckmäßig, nach englischem Vorbilre, durch ein Spezialgesetz einen Anspruch auf Ersatz der Unkosten bei Rettung von Menschenleben gegen den Rheder einzusühren, sofern die Schiffbrüchigen selbst zum Ersatz außer Stande sind. — Von den verbündeten Regierungen ist eine Abänderung de« Gesetze« vom 5. Juli 1887, betreffend die Verwendung gesundheitsschädlicher Farben, in Aussicht genommen. In erster Linie ist die Aufhebung oder Milderung de» Ver bote« der Verwendung von Kupfer und kupferhaltigen Stoffen zu Farbzwecken geplant. Die neuesten Forschungen auf toxo- logischem Gebiet, welche die verhältnißmäßig geringe Schäd lichkeit diese« Metall» im Gegensatz zum Blei ergaben, boten den Anstoß zu dieser Neuerung. — Frankreich. Der Abg. Bazille will beantragen, daß da» Mindestmaß für HecreSdiensttauglichkeit,