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Amts- M AnMMtt für den Senrk des Amtsaenckts Eibenstock - r tag und Sonnabend. In- < > Expedition, bei unfern Bo- sertionspreis: die kleinsp. Zeile 10 Pf. O1. Sonnabend, den 23. Mai 18OE» und dessen Umgebung Verantivortlicher Redakteur, Trucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. tcn, sowie bei allen Reichs- Postanstalten. W Zu« Pfingstf-ste. Pfingsten, Pfingsten, hörst Du's frohlocken Rings durch die Lande mit jubelnder Lust, Wenn Dich die Erde beim Klange der Glocken Sehnsuchtsvoll drückt an die klopfende Brust? Sichst Du die Halme und Blättchen sich neigen. Funkelnde Tropfen im lichten Gewand, Hörest das Flüstern in rauschenden Zweigen: .Pfingsten, Pfingsten, willkommen im Land!"? Siehe, schon winkst Du mit schwankenden Maien, Klopfst an der Menschen verborgenstes Haus, Lockst sie zu fröhlichem Wandern im Freien Zaubergewaltig, in Schaaren hinaus. Hoch auf den Bergen, im lauschigen Thale, Dort an des Silbcrbachs blühendem Rand, Klingt es helljauchzend unzählige Male: «Pfingsten, Pfingsten, willkommen im Land!" Aber daheim auch der Kranken und Armen Denkst Du mit mildem, erbarmendem Sinn, Sendest die Lüfte, die schmeichelnden, warmen, Freude erweckend zu ihnen auch hin; Und auf so Manches blutende Wunde Legst Du sanft tröstend die heilende Hand, Trägst auch zu ihm die belebende Kunde: „Pfingsten, Pfingsten ist's draußen im Land!" Doch nicht nur draußen, auch drinnen im Herzen Zeige, o herrliches Fest, Deine Macht, Hier auch entzünde die leuchtenden Kerzen, Bon dem Geiste der Liebe entfacht! Daß ivir in Eintracht und lieblichem Frieden Wandeln und leben, vom Bruderhaß frei. Daß es nicht jetzt nur, nein, immer hinieden Pfingsten, Pfingsten auf Erden nun sei! Erlaß, das diesjährige Äusheöungsgeschäfl in den Aushevnngsvezirken Schneeberg und Schwarzenberg betr. Nach dem von der Königlicken Oberersatzkommission im Bezirke der VI. Jnfan- tcricbrigade Nr. 64 aufgestellten Geschäfts- und Reiscplanc findet die diesjährige Aus hebung der Militärpflichtigen 1) im Aushevungsbezirk Schneeberg »> in Schneeberg am 27. und 2«. Mai im Gastofe Stadt Leipzig, k) in Aue am 28., 30. Mai, 1. und 2. Juni im Gasthofe zum blauen Engel, 2) im Aushevungsvezirk Schwarzenberg am 3., 4. und 5. Juni im Bade Ottenstein an sämmtlichcn Tagen von Vormittags 9 Uhr an statt. Diejenigen Militärpflichtigen, welche sich zur Aushebung zu gestellen haben, iverden durch ihre Ortsbehörden noch besondere Ordres erhalten und haben sich zur Vermeidung der in 8 33 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 angeorohten Strafen und Verluste an den in diesen Ordres angegebenen Tagen und Stunden vor der Königlichen Oberersatzkommission einzufinden. Die beorderten Mannschaften haben zur Vermeidung einer Geldstrafe von 3 Mark ihre OrdreS und Loosungsschcine mitznbringen und dieselben auf Er fordern abzugeben. Bei der Aushebung sind nur solche Anträge auf Zurückstellung zulässig, deren Veranlassung erst nach Beendigung des diesjährigen Musterungsgeschäfts entstanden sind und welche spätestens im Aushebungstermine angebracht und be scheinigt werden. Dafern Zurückstellungsanträge auf Grund von 8 32,-u und b der Wehrordnung angebracht werden, haben sich diejenigen Personen, deren Erwerbs- beziehent lich Arbeits- und «uffichtsunfähigkeit behauptet wir», gemäß 8 63 Nr 7 Abs. 4 und 8 33 Nr. 5 der Wehrordnung im Aushebungstermine persönlich mit einzufinden, während etwa vorgelcgte Urkunden obrigkeitlich beglaubigt sein müssen. (8 6b,r der Wehrordnung.) Die Herren Stammrollenführer haben nach 88 63,- und 70,- der Wehrordnung in den Aushebungstermincn sich einzufinden und die Stammrollen mitzubringen. An- und Abmeldungen Militärpflichtiger sind mittels Stammrollenaus zugs und beziehentlich unter Beifügung des Loosungsscheins umgehend anher an zuzeigen. Schwarzenberg, am 7. Mai 1896. Der Civilvorsitzende der Königlichen Ersatzkommission in den Aushedungsbezirkcn Schneeberg und Schwarzenberg. Arhr. v. Wirfing.Püschel. Bekanntmachunq. Aus-Grund des Jmpfgcsetzcs vom 8. April 1874 und her dazu ergangenen Aus führungsverordnung vom 20. März 1875, sowie der weiteren Vorschriften hierzu vom 10. Mai 1886 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die unentgelt lichen öffentliche« Impfungen in diesem Jahre in der Turnhalle hierfelbst stattfinden, und zwar in nachstehender Reihenfolge: I. Zur Grst-Jmpfung kommen Mittwoch, den 3. Juni 1896, Nachmittags 3 Ayr diejenigen impflichtigen Kinder, deren Namen mit bis M, Donnerstag, den 4. Juni 1896, Machmittags 3 Mr diejenigen, deren Namen mit « bis L anfangcn. Jmpspflichtig sind alle diejenigen Kinder, welche ») im Jahre 1885 geboren sind und nicht vereits nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben; b) in früheren Jahren geboren sind und der Jmpspflicht noch nicht genügt haben oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Impfung vorläufig befreit oder in den beiden letzten Jahren ohne Erfolg geiinpft ivorden sind. Sämmtlich« zur Erft-Impfung gekommenen Kinder find Mittwoch, den 10. Juni 1896, Machmittags 3 Mr zur Nachschau vorzustellen. II. Die Wiederimpfung (nach zurückgelegtem 12. Lebensjahre) erfolgt Sonnabend, den 6. Juni 1896, Machmittags 3 Mr für diejenigen Kinder, welche u) im Jahre 1884 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnih in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind; b) in früheren Jahren geboren worden sind und der Jmpspflicht noch nicht genügt haben oder ivegen Krankheit ärztlicherseits von der Wiederimpfung Vorläufig befreit oder in den letzten Jahren erfolglos wicdergeimpft ivorden sind. Zur Nachschau find diese Kinder Sonnabend, den 13. Juni 1896, Machmittags 3 Mr vorzustellen. Die Impfungen werden vom Jmpfarzt Herrn I>r. nwd. Schlamm hier vor genommen. Besondere Bestellzettel werden nicht ausgegeben. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder werden hierdurch unter Hinweis auf die in 8 14 Absatz 2 des Reichsimpfgesetzes angedrohten Strafen aufgefordert, mit ihren unter la und b bezeichneten impfpflichtigen Kindern oder Pflegebefohlenen in den an beraumten Impfterminen zu erscheinen und die geimpften Kinder zur festgesetzten Zeit zur Nachschau zu bringen. Es ist Jedermann freigestellt, die Erst- oder Wiederimpfung der Kinder durch Privatärzte bewirken zu lassen. In diesem Falle sind jedoch die Eltern, Pflege eltern und Vormünder verpflichtet, bis Ende September laufenden Jahres mittelst der vorgeschriebenen Bescheinigungen den Nachweis zu führen, daß die Impf ung ihrer Kinder ersoigt ist, oder aus welchem gesetzlichen Grunde sie zu unterbleiben hatte. Diejenigen, welche die Führung dieses Nachweises unterlassen, werden mit Geldstrafe bis zu 20 Mark und diejenigen, deren Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung ganz ent zogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. " Eibenstock, den 12. Mai 1896. Der Rath der Stadt. Hesse. Graupner. Givenftoeker Revier. Bekanntmachung. Die Abgabe von Pstngftmaien erfolgt Sonnabend, den 23. Mai, Nach mittags 2 Uhr in Ath. 69 oberhalb des Siechhauses. Die Revierverwaltung. M f i n g st e n. Schmücket da« Fest mit Maien! Gotte« herrliche Natur macht e« un» doch vor. Sie kleidet sich selber in lichte» Grün. Mit bunlm Blüthenperlen ist ihr Gewand besäet, gm Feierkleid hält sie da« Fest de« Geiste«. Und mit Hellem gubelgesang. Mit tausend Zungen jauchzt sie Freude und Lob zum Himmel. Wunderbare Kraft, die da« Sterbekleid der Erde in ihr Hochzeittkleid umarbeitet! Wunderbare Kraft, die Tod in Leben, Oede in Frische, Kälte in Wärme wandelt! Wunder bare Kraft, die im dunklen Srdenschooß da» Samenkorn sterben u. auferstehen läßt! Wunderbare Kraft, deren Wellen schläge auch da» Menschenherz mit Lust und Freude über schütten! Samenkraft, Erdkrast, Frühling«kraft ist e«. Mehr aber al« Sonne und Erde und Frühling ist der Geist, der heilige Gottergeist. Wunderbarer ist' seine Kraft. Der schmilzt mit seiner Sonnenwärme die Rind« vom Men schenherz. Steinige Alltag-sorgen, Scherben von Erdenlust und Sinnenfreude, der Sumpfboden der Trägheit und Gleich giltigkeit, Stücken von Haß und Neid sind zusammengefroren in der eisigen Kälte de» Hochmuth»« u. Unglauben«. Diese Rinde löst keine Frühling«sonne. Die sprengt nicht der weiche LenzeShauch der reinen Poesie: .Erwach', erwach, o Menschen kind, daß dich der Lenz nicht schlafend find'!" Diese Rinde um da« Herz macht nicht da» rothe Gold, nicht der Strahl ernster Wissenschaft bersten. Diese Rinde spreng» nur der Geist der Pfingsten. Der hebt die Sorgensteine. Leben und Begeisterung regen sich, wo seine Sonne schnitt. Hoffnung und Freude zieht mit ihm ein. Blumen heiligen Frieden« erblühen unter seinem Wehen. Alle dunklen Mächte sterben. Neue« Frühlinglleben erwacht. O komm' du Geist der Kraft! Schmücke unser Herz mit Maien de« Himmel«! Komm' du Geist der Liebe! Strahlend in Liebe«werben küßt die Sonne die bräutliche Erde au« dem Schlafe wach. Leise Ningt auch durch da« Menschenherz ein liebliche« Geläut