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Amts- iiÄ AiWWM für den Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionsprcis: die kleinsp. Zeile 10 Pf. Seürk des Amtsgerichts Eibenstock ! Expedition, bei unfern Bo- und dessen Umgebung. tcn, sowie bei allen Reichs- Postanstalten. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hanncbohn in Eibenstock. — - 4». Jahrgang. 4A. Sonnabend, den 11. April L8S« Oessentliche Sitzung des Bezirksausschusses zu Schwarzenberg Sonnavend, den 18. April 1896, Nachmittags3 Uhr im Verhandlungssaalc der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschast. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in der Hausflur des amtshauptmanu- schaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Schwarzenberg, am 8. April 1896. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. Der Herr Bürgermeister von Grünhain, sowie die Herren Gemeindevorstände im Verwaltungsbezirke der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschast werden unter Hinweis auf 8 14 der Verordnung vom 4. April 1879 (Ges.- und Verordgsbl. v. I. 1879 Seite 165) veranlaßt, über die in ihren Gemeinden wohnhaften oder an sässigen, über 14 Jahre alten Katholiken, soweit dieselben ein eigenes Einkommen haben, einschließlich der nach ß 3 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 für ihre Personen beitragspflichtigen katholischen Ehefrauen, ein nach Anleitung des der angezogenen Verordnung beigedruckten Formulares (Seite 171 und 172 des Ges.- u. Verordngsbl. v. I. 1879 anzufertigendes Verzeichnis; unter Angabe der von einer jeden Person zu entrichtenden, im Einkommensteuer-Lrtscatastcr ausgcworfenen Normal steuersatze und der Zahl der auf den Grundstücken der nickt am Orte wohnenden Grundstücksbesitzer ruhenden Steuereinheiten, dafern aber anlagepflichtige Katholiken nicht vorhanden, einen Vacatschein bis zum 3«. April 1896 anher einzureichcn. Schwarzenberg, am 9. April 1896. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. W. Bekanntmachung, den Fortbildungsschul-Unterricht betreffend. Der Unterricht in der Fortbildungsschule beginnt Wontag, den 13. April 1896, Nachmittags 6 Uhr. Es werden daher hiermit alle zum Besuche der Fortbildungsschule verpflichteten Personen, Lehrlinge und dergleichen, sowohl die bereits in hiesiger Stadt wohnhaften, als auch die erst jetzt oder später von auswärts zuziehenden, sowie deren Eltern und Lehrherren auf nachstehende gesetzliche Bestimmungen aufmerksam gemacht und zu deren Befolgung aufgefordert. Zum Besuche der Fortbildungsschule sind verpflichtet: 1) alle diejenigen Knaben, die am Schlüsse des abgelaufenen Schuljahres aus der Volksschule entlassen worden sind, mit Ausnahme derer, die eine mittlere oder höhere Volksschule bis zum 15. Lebensjahre besucht und die ihrem Alter entsprechende Klasse erreicht haben. 2) alle diejenigen Knaben, die zwar bereits eine höhere Lehranstalt (Gymna sium, Realschule, Semmar) besucht, diese aber vor vollendetem 15. Lebensjahre ver lassen oder, obwohl sie die Lehranstalt bis zum 15. Lebensjahre besucht haben, die ihrem Alter entsprechende Klasse nicht erreicht haben. Der Unterricht in der allgemeinen Fortbildungsschule findet wie im vergangenen Jahre Montags AbendS von 6 bis 8 Uhr und zwar im alten Schulgebäude statt. Die Aufnahme erfolgt Montag, den 13. April dss. Js., Nachmittags 8 Uhr im Zimmer Nr. 7 der alten Schule. Ueizuormgen ist das Entkallungszeug- niß aus der Volksschule. Diejenigen, welche widerrechtlich den Eintritt in die Fortbildungsschule ver weigern, beziehentlich deren Besuch vernachlässigen, nach Befinden auch deren Eltern, Erzieher, Lehrherren, Dienstherrschaften und Arbeitgeber, sofern ihnen bei Versäum nissen eine Verschuldung zur Last fällt, werden nach ß 5 des Volksschulgesetzes mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark, an deren Stelle im Nichtzahlungsfalle Haft zu treten hat, bestraft. Eibenstock, am 9. April 1896. Der Rath der Stadt. In Vertretung: Justizrath Landrock. Graupner. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche auf den Namen «»»Ille, Her»»»»», «»»II, No»». «»»I und Itei »I»i»e<I, Geschwister eingetragenen Grundstücke, bestehend ans: 1) dem Wohnhause Nr. 32 des Brandkatasters, dem Flurstücke Nr. 85a des Flur buchs und der Wiese Nr. 106 d des Flurbuchs, Folium 32 des Grundbuchs für Carlsfeld, nach dem Flurbttchc — Im 3,2 u groß, mit 18,84 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 1350 Mark, 2) dem Fichtenhochwald Nr. 400 des Flurbuchs, Folium 159 desselben Grundbuchs, nach dem Flurbuche — Im 55,2 u groß, mit 1,-o Steuereinheiten belegt, geschätzt aus 300 Mark, sollen an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und cs ist der 15. Wai 1896, Vormittag 10 Mr als Anmcldetcrmin, """ der 1. Juni 1896, Vormittag 10 Mr als Bersteigerungstermin, ' " der 10. Juni 1896, Vormittag 10 Mr als Termin zu Verkündung des Bertheilnngsplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordcrt, die auf den Grundstücken lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostensorderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rang verhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gcrichtsschreiberei des unterzeich neten Amtsgerichts eingesehen werden. Eibenstock, am 9. April 1896. Königliches Amtsgericht. I»r. Mahn, Ass. Fr. Bekanntmachung. Die Expeditionen des unterzeichneten Stadtraths bleiben wegen vorzunehmender ».M-» SEI«,, den IS. dss. Ms. geschloffen, und es können an diesem Tage nur die dringlichsten Sachen Erledig ung finden. Das Standesamt ist an diesen; Tage Vormittags von 8—10 Uhr geöffnet. Eibenstock, am 9. April 1896. Der Rath der Stadt. In Vertretung: Justizrath Lanvrock. Graupner. Bekanntmachung. Der am 31. März dss. Js. fällig gewesene 1. Land- und Landeskultur- rententermin ist unverzüglich und der am 1. April dss. Js. fällig gewesene Grund- und Wafferzins, sowie die Waffermeffermicthe sind bis zum 14. d. Mts. anher zu bezahlen. Eibenstock, am 10. April 1896. Der Rath der Stadt. In Vertretung: Justizrath Landrock. Bg. Errichtung von Kornhäusern in Vreußen. Dem preußischen Abgeordnetenhause ist soeben eine Vor lage zugegangen, in welcher die Staatsregierung die Er mächtigung nachsucht, zum Bau von Eisenbahnen 66 Mil lionen und zur Errichtung von landwirthschaftlichen Getreide lagerhäusern 3 Millionen Mark zu verwenden. Da e» sich in letzter Beziehung um einen schon vielfach besprochenen Ver- iuch handelt, sei mitgethcilt, in welcher Weise die König!. Preußische Staatsregierung ihre diesbezügliche Forderung be gründet. LS heißt in der Begründung der Vorlage: Die StaalSregierung hat der Frage der Errichtung von Kornhäusern und der durch dieselbe hervorgerufenen Beweg ung unter den Landwirthcn, sowie den sich daran anschließen den Erörterungen stet» ihre Aufmerksamkeit zugewcndct, sie hat auch den großen Nutzen, welcher die neue Einrichtung mit ihren Folgeerscheinungen der heimischen Landwirthschaft bringen kann, von vornherein nicht verkannt, sich auch nicht der Ueberzeugung verschlossen, daß ohne da- Einschreiten de» Staate« mit finanziellen Mitteln eine kräftige und gleich mäßige Entwickelung de» LagerhauSwcsen» kaum zu erwarten sei. Trotzdem hat sie bisher einer Bethciligung de» Staate» an der Errichtung der Kornhäuser zurückhaltend gegenüber gestanden, weil für sie die Ansicht maßgebend ist, daß die finanzielle Förderung derartiger Unternehmungen staatlicher seil» vor allem von der Initiative und der selbstthätigen Mit wirkung der zunächst Beiheiligten abhängig zu machen ist. Während aber die Landwirthe anfänglich dem Plane der Er richtung von Kornhäuscrn gegenüber einen wenig geneigten, Ihcilweisc sogar ablehnenden Standpunkt einnahmen, hat unter ihnen in neuerer Zeit unter dem Drucke der niedrigen Ge treidepreise und der ungesunden Entwickelung de« Zwischen handels unverkennbar eine diesem Unternehmen günstige Stimm ung mehr und mehr Platz gegriffen, und e» macht sich äugen blicklich in landwirthschaftlichen Kreisen der lebhafte Wunsch geltend, daß staatlichcrseit» die erforderlichen Bauten au-gc- sührt u. den genossenschaftlichen Vereinigungen der Landwirthe zur Verwaltung und Benutzung überwiesen werden möchten. In diesem Sinne ist von einer Reihe landwirthschaftlicher Vereine und Genossenschaften Beschluß gefaßt worden. Auch der StaatSrath hat bekanntlich im März v. I». unter anderen zur Bekämpfung der landwirthschaftlichen Nothlage zweckdien lichen Mitteln auch die staatSscitigc Unterstützung der gcnossen- Ichaftlichen Errichtung von Kornspeichern empfohlen, um da» Angebot der Produzenten zweckmäßiger zu gestalten. Sodann ist in der Sitzung de» Hause» der Abgeordneten vom 27. April 1895 diese» Verlangen gestellt und begründet lvorden, ohne daß Widerspruch dagegen erhoben worden wäre. Au« diesem Grunde hält die StaalSregierung jetzt den Augenblick für gekommen, der unzweifelhaft in schwieriger Lage befindlichen Landwirthschaft durch eine finanzielle Förder ung der Bildung von Getreidevorkaufs-Genossenschaften eine wirksame Hilfe angcdeihen zu lassen, zumal eine Verletzung anderer berechtigter Interessen bei diesem Vorgehen nicht zu besorgen ist. Da zur Zeit noch nicht alle in Betracht kommen- den Verhältnisse vollständig klargestellt sind, und die Meinungen der Sachverständigen noch vielfach über einzelne wichtige Punkte dieser neuen Einrichtung auSeinandergehen, so handelt e« sich vorläufig um ein versuchsweise- Vorgehen. Keinesfalls wird der Staat sich darauf einlassen können, selbst Träger derartiger Einrichtungen zu werden, um den Betrieb auf seine Gefahr und Rechnung selbst zu übernehmen, sondern die Kornhäuser werden nur au« staatlichen Mitteln, möglichst in lieberem-