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Amts- Mil AiiMM für den Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. (incl. 2 illustr. Beilagen) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reichs- Postanstalten. Hejirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionspreis: die kleinsp. Zeile 10 Pf. so Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. — >--- 44. Jahrgang. Dienstag, den 16. Februar L8SS Erlatz, das diesjährige Wusterungsgeschäft in den Aushevungsöezirken Schwarzenöerg und Schneeöerg öetr. Unter Hinsweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der König!. Amtshauptmannschaft Schwarzenberg aufgestellten Geschästsplan werden ») die Militärpflichtigen des Jahrganges 1877 und I>) diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine end- giltige Entscheidung über ihr Militäroerhältniß erhalten haben oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatz-Com- mission pünktlich und im reinlichem Zustande zur Vermeidung der Zwangsvorführung uno der in 8 26 der Wehr-Ordnung angedrohten Strafen und Nachtheile zu erscheinen, während das persönliche Erscheinen in den Loosungsterminen den Militärpflichtigen srcigestelll bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Die von der Ersatz-Commission ausgesprochene, im Loosungsscheine vermerkte Ent scheidung ist nicht endgiltig, erst von der Künigl. Ober-Ersatz-Commission wird im Aushebungstermine entscheidende Bestimmung getroffen. 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine ver hindert sind, haben ein ärztliches Zeugniß einzureichen, welches, sofern der aus stellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Ortsbehörde zu beglaubigen ist (8 62,4 der Wehr-Ordnung.) 3) Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung mel den und dadurch auf ihre Loosnummer verzichten, können zwar nicht mit Be stimmtheit daraus rechnen, beim Aushebnngsgeschäft demjenigen Truppentheil über wiesen zu werden, zu weichem sie voraemustert sind, sie können dagegen bestimmt darauf rechnen, ani allgemeinen Einstellungsterminc eingestellt, also nicht dem Nachcrsatz zugetheilt zu iverdcn, oder überzählig zu bleiben. Es haben daher Militärpflichtige, welche gern eingestellt sein wollen, den Ver zicht aus ihre Loosnummer bereits im Musterungstermine zu erklären. 4) Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben ans eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen und abhören zu lassen, oder ein Zeug- nih eines beamteten Arztes beizubringen (8 65,» der Wehr-Ordnung.) Die bezüglichen Protocollc sind spätestens im Musterungstermine vor- znlegen. 5) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, Anträge auf Zu rückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Betheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen (88 62 und 63,? der Wehr-Ordnung.) Die bezüglichen Anträge sind alsbald anher einzureichen. Kommen gleichzeitig zivei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des eingereichten Zurückstellungsantrags der eine zurückgestellt und spätesten« nach Ablauf des zweiten Militärpflichtjahres, bei gleich zeitiger Entlassung des zuerst eingestellten Sohnes eingestellt werden. (8 32,- der Wehr-Ordnung ) Stützt sich ein Zurückstellungsantrag ans die Arbeits- bezw. AnfstchtsunfShigkeit der Eltern re. des Militärpflichtigen, so mutz solches durch ärztliche Untersuchung im Mufterungstermine be stätigt werden und haben sich di« Betheiligten persönlich mit tinzufinden. (88 33,» und 63,1 der Wehr-Ordnung.) Zeugnisse, welche zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträthen, Bürger meistern oder Gemeindevorständen — ausgestellt werden, müssen entweder aus eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse der darin Nachsuchenden, oder auf ein gezogene sorgfältige Erkundigung sich gründen. Zurückstellungsanträge, welche die Ersatz-Commission für unbegründet befindet, werden der König!. Ober-Ersatz-Commission zur Entscheidung vorgelegt. Einsprüche gegen die Entscheidung der Ersatz-Commission müssen binnen 10 Tagen, von dem Tage angerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz-Commission für publi- cirt anzusehen war, bei der König!. Ämtshauptmannschaft Schwarzenberg unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen erhoben werden. Die Ortsbehörden haben für pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge zu tragen; die mit der Stammrollenführung beauftragten Personen haben die Rekruten zu begleiten und die Rekrutirungsstammrollen nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mitzubringen. (88 61,- und 106 der Wehr-Ordnung.) Schwarzenberg, am 14. Februar 1897. Der Civilvorsitzendc der Echtz-Commission in den Aushebungs bezirken Schwarzenberg und Schneeberg. Arhr. v. Wirsing. P. GefchästSplan. I. Musterungstermine. 1) Aushebungsbezirk Schwarzenberg: L. im Wusserungsorle im Hlath-ause von Vormittags '/,10 Uhr an: den 1, März 1897 für die Militärpflichtigen aus de» Orten: Breitenbrunn, Breiten hof, Jugcl, Steinbach, Steinheidel, Wittigsthal und Johanngeorgenstadt; d. im WuNerungsorte SioliHvorSvnkSr«/, im Uade Httcnflein dasekbk von Vormittags 8 Uhr an: den 2. März 1897 für die Militärpflichtigen aus Beierfeld, Bernsbach und Bockau, den 3. März 1897 für die Militärpflichtigen aus Bermsgrün, Crandorf, Erla, Grün hain, Grünstädtel, Langenberg mit Förstel, Markersbach mit Unterscheide, Mittweida mit Obermittweida und Neuwelt mit Untersachsenfeld, den 4. März 1897 für die Militärpflichtigen aus Lauter, Obersachsenseld und Raschau, den 5. März 1897 für die Militärpflichtigen aus Pöhla, Rittersgrün, Tellerhäuser, Waschleithe, Wildenau und Schwarzenberg. 2) Aushebungsbezirk Schneeberg: L. im WuNerungsorte Llkvo^toolr, in der Ackaiiration zum Jekdschköhchen dasckbk von Vormittags 9 Uhr an: den 8. März 1897 für die Militärpflichtigen aus Blauenthal, Muldenhammer, Neid- hardtsthal, Schönheiderhammer und Eibenstock, den 9. März 1897 für die Militärpflichtigen aus Schönheide, Carlsfeld mit Weiters- glashütte, Wildenthal und Wolfsgrün, den 10. März 1897 für die Militärpflichtigen aus Hundshübcl, Neuheide, Oberstüyen- grün, Sofa und Unterstützengrün; b. im Wusterungsorle L-ösmoIt», im HlatMiise dasekbk von Vormittags 9 Uhr an: den 11. März 1897 für die Militärpflichtigen aus Alberoda, Dittersdorf, Grüna, Niederaffaller, Niederlößnitz, Niederpfannenstiel, Oberaffaltcr, Oberpfannen stiel, Streitwald und Lößnitz; L. im Wufterungsorte im Hakhose zum Stauen Luget dasekSft von Vormittags 9 Uhr an: den 12. März 1897 für die Militärpflichtigen der Jahrgänge 1877 und 1876 aus Aue, den 13. März 1897 für die übrigen Militärpflichtigen aus Aue und für die Militär pflichtigen aus Auerhammer, Albernau, Neudörfel und Zelle; ä. im Wukerungsorle iSvIinvvbvrs, im Haktzote Stadt -Leipzig dasekSK von Vormittags l 0 Uhr an: den 15. März 1897 für die Militärpflichtigen der Jahrgänge 1877 und 1876 aus Schneeberg, den 16. März 1897 für die übrigen Militärpflichtigen aus Schneeberg und diejenigen aus Neustädte!, den 18. März 1897 für die Militärpflichtigen aus Burkhardtsgrün, Griesbach, Lindenau, Niederschlema, Oberschlema, Schindlers Werk und Zschorlau. II. Loosungstcrmine. >. den 6. März 1897 von Vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen des Jahr ganges 1877 aus dem Aushebungsbezirke Schwarzenberg im Bade Mttenkein in Schwarzenberg: 2. den 19. März 1897 von Vormittags '/«IO an für die Militärpflichtigen des Jahr ganges 1877 aus dem Aushebungsbezirke Schneeberg im Hakbose Stadt Leipzig in Schneeberg. Auf Folium 6 des Genossenschaftsregisters für den Stadtbezirk des hiesigen Königlichen Amtsgerichts ist heute der Handelsschulverein z« Eibenstock als juristisch« Person eingetragne worden. Eibenstock, am 12. Februar 1897. Königliches Amtsgericht. Ehrig. Hörig. Aus Folium 136 des Handelsregisters für den Landbezirk des hiesigen König lichen Amtsgerichts ist heute eingetragen worden, daß die Firma 8«l>al»« in Schönheide erloschen ist Eibenstock, am 12. Februar 1897. Königliches Amtsgericht. Ehrig. Hörig. Auf dem neuerrichteten Joliuin 220 des Handelsregisters für den Landbezirk des hiesigen Königlichen Amtsgerichts ist beute die Firma < art 8«an>e, Apotheke «nd Mineralwafler-Fabrik Schönheide in Schönheide und als deren Inhaber Herr Apotheker <lart ^l treck 8ruia« daselbst eingetragen worden. Eibenstock, am 12. Februar 1897. Königliches Amtsgericht. Ehrig. Hörig. Am 15. Arbrnar 1887 wird der erst« Termin der diesjährigen Eom- mnnanlagen fällig. Es wird dies hierdurch mit dem Bemerken in Erinnerung ge bracht, daß nach Ablauf der zur Zahlung nachgelassenen achttägigen Frist gegen etwaige Restanten executivisch vormgehen ist. Der Gemcmdcrath zu Schönheide.