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Amts- M WiMt für den Abonnement viertel,. 1 M. 20 Pf. (incl. 2 illustr. Beilagen) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reichs- Postanstalten. LS. Schrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionspreis: die kleinsp. Zeile 10 Pf. 18SS Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Berleger: E. Hannebohn in Eibenstock. n- - —— 44. Jahrgang. Dienstag, den 9. Februar Nach § 6 des Gesetzes, die Ehen unter Personen evangelischen und ka tholische« Glaubensbekenntnisses und die religiöse Erziehung der Kinder von Eltern verschiedener Confessionen betr., vom I. November 1836 — Gesetz- und Ver ordnungsblatt v. I. 1836 S. 299 — sind die Kinder aus gemischten Ehen in der Regel in der Confessio» des Vaters zu erziehen, es ist jedoch den Eltern gestattet, durch freie Uebereinkunft unter Beobachtung der nachstehend sub. (7) abgedruckten, in 8 7 des gedachten Gesetzes vorgeschriebenen Erfordernisse unter sich etwas anderes festzusetzen. Da es häufig vorgekommen ist, dah die betreffenden Eltern auf die Nothwcndig- keit der Abschliehung eines Vertrags wegen der Erziehung der Kinder erst bei deren Ausnahme in die Schule und wenn es zum Abschlüsse eines solchen Vertrages bereits zu spät ist, aufmerksam wurden, so unterläßt die Königliche Besirksschulinspection nicht, aus die Bestimmungen in 8H 6 und 7 des eingangsaedachten Gesetzes vom 1. Novem ber 1836 und die Nothwendlgkeit eines rechtzeitigen Vertragsabschlusses über eine etwa beabsichtigte abweichende konfessionelle Erziehung von Kindern aus gemischten Ehen aufmerksam zu machen. Schwarzenberg, am 6. Februar 1897. Königliche Bczirksschulinspection. Arhr. v. Wirstug. »r. Hanns. Leschr O 8 7. Eine solche Uebereinkunft der Brautleute oder Ehegatten über die Confession der Kinder ist an eine Einwilligung der Eltern, Vormünder oder Geschlechtskuratoren nicht gebunden, es sind jedoch hierbei theils die allgemeinen Bedingungen eines rechts beständigen Vertrags, theils auch folgende Formen zu beobachten: a) die Erklärung mutz vor dem ordentlichen Richter des Bräutigams oder Ehemannes und insofern derselbe ein Ausländer ist und im Jnlande ein bestimmtes Wohnsitzrecht noch nicht erlangt hat, vor dem kompetenten Richter der Braut, bi an Gerichtsstelle, e) von beiden Theilen, welche persönlich erscheinen müssen und ä) ohne Zulassung eines Geistlichen oder anderen Personen, abgegeben und über dieselbe ein legales Protokoll in gesetzlicher Form ausgenommen werden. Bekanntmachung. Ein kleiner Handwagen ist in der hiesigen Forststrahe gesunden und anher abgeliefert worden. Der Eigenthümer hat sich innerhalb Jahresfrist an Rathsstelle zu melden. Eibenstock, den 4. Februar 1897. Der Rath der Stadt. In Vertretung: Justizrath Landrock. Flg. 2 össcuWlSitzmi^de^Stadtvcrordneten-Collegiums Dienstag, den 9. Aevruar 1897, Abends 8 Mr im Rathhaussaale. Eibenstock, den 4. Februar 1897. Der Stadtverordneten- Vorsteher. E. Hannebohn. 1) Anbringung einer Ehrentafel im Rathssitzungszimmer betr. 2) Ertheilung der Genehmigung zum Regulative die Fleischbeschau betr. und zum Ortsstatute über die Freibank. 3) Beschluhfassung wegen Abänderung des Nachtrages zum Sparkassen-Regulative. 4) Kenntnihnahme von dem Sachstandc, die Errichtung einer Markthalle betr. 5) Kenntnihnahme von dem Dankschreiben der Firma C. G. Dörffel Söhne für die Betheiligung der städtischen Collegien an ihrem 100 jährigen Geschästsjubiläum. Hierauf geheime Sitzung. Anmeldung zum Anschluß an dir Stadt-Fernsprecheinrichtung. Neue Anschlüsse an die Stadt-Fernsprecheinrichtung in Eibenstock sind, wenn die Ausführung in dem im Monat Avril beginnenden ersten Bauabschnitt des Rechnungs jahres 1897/98 gewünscht wird, spätestens bis zum 1. März bei dem Kaiserlichen Postamte in Eibenstock anzumelden. Später eingehende Anmeldungen können erst im nächstfolgenden, am 1. Septem- tember beginnenden Bauabschnitt berücksichtigt werden. Einer Erneuerung der bereits vorgemerkten Anmeldungen bedarf es nicht. Leipzig, 2. Februar 1897. Der Kaiserliche Ober-Postdircctor, Geheime Ober-Postrath. Walter. Hraf Wurawiew ist jetzt der am meisten genannte europäische Diplomat. Seine Reise nach Pari», Berlin und Kiel giebt der Presse noch im mer eine reichliche Ausbeute und was sich nicht an That- sächlichem heraus schlachten läßt — und da« ist in Wirklichkeit nur wenig! — da» wird ersetzt durch die Vcrmuthung und Betrachtung. Erfreulicherweise ist der Eindruck allgemein, daß Mura- wiew der endlichen Beruhigung am Goldenen Horn seine ganze Kraft weihen wird und daß er sich in dieser Beziehung der Zustimmung der leitenden Staatsmänner in Pari» und Berlin versichert hat. Uns in Deutschland ginge e» ja im Grunde genommen wenig an, „wenn hinten weit in der Türkei die Völker aufeinanderschlagen', denn noch heute hat Bismarck» Wort volle Berechtigung, daß wir dort keine In teressen zu vertreten haben, welche auch nur die gesunden Knochen eine» einzigen pommerschen Grenadier» werth wären. Die Gefahr und zwar die immer drohende Gefahr besteht aber darin, daß der Hexenkessel am Balkan einmal überbrodeln und dann ganz Europa in Flammen setzen könnte. Der verstorbene Kronprinz Rudolf von Oesterreich soll einmal gesagt haben, daß für Oesterreich der Weg nach Salo- nichi freibleiben müsse. Diese Aeußerung ist zwar nachher abgeleugnet worden, aber die gesammte Haltung der öster reichischen Politik auf der Balkanhalbinsel entspricht diesem Gedanken. Daß sich Italien stille Hoffnung auf Albanien, den Theil de» türkischen Reiche» am adriatischcn Meere, macht, ist ebenfalls bekannt. Serbien möchte sich zum „Großserbien' au»wachsen, wie kürzlich bei einem Gastmahle in Nisch der junge König Alexander oder dessen Vater Milan angedeutet hat. Wenngleich auch die» offiziös abgeleugnet worden ist, so geht die Tendenz Serbien» doch aus Ausdehnung hin und eine solche kann nur auf Kosten der Türkei und allen falls Bulgarien» erfolgen. Griechenland nimmt für sich Kreta und Thessalien in Anspruch, dessen südlicher Theil ihm bereit» in dem letzten Halbkriege zugefallen ist. Griechenland« Ehrgeiz geht allerdings noch weiter, er erstreckt sich auch auf Konstan tinopel. Aber hier sind die Augen größer wie der Magen; außerdem aber hat e« bei diesem Anspruch zwei sehr beachten»- werthe Konkurrenten: Rußland und England. Zar Alexander III. hat sich bei seiner Kaiserkrönung in Moskau Widerspruch»!»» von den Stadtvätern seiner zweiten Residenz den Wunsch darbringen lasten, daß e« ihm vergönnt sei, statt de« Halbmonde» da» Kreuz auf der Hagia Sofia in Konstantinopel aufzupflanzen. Da» war nun allerding» dem Kaiser Alexander nicht vergönnt, aber die russische Politik ist außerordentlich zähe und besolgt die Anweisungen de» Testament Peter« de« Großen, gleichgültig, ob dasselbe wirk lich oder nur in der Einbildung existirt. Schritt für Schritt, oft mit jahrzentelangen Zwischenpausen, nähert sich die rus sische Macht, und zwar gleich von zwei Seiten her, Konstan tinopel. Der Au»gang au» dem Schwarzen Meer, der heute den Russen durch die Dardanellenschlösser gesperrt werden kann, befindet sich aber im türkischen Besitz und der Pariser Vertrag setzt sogar fest, daß russische Kriegsschiffe den Bosporus nicht passiren dürfen. Eine solche Einschränkung duldet eine Großmacht nicht für immer ; ihr Streben wird stet» darauf gerichtet sein, dieje Beschränkung zur Aufhebung zu bringen. Den russischen Ansprüchen steht aber England entgegen, da» für seinen Verkehr mit Indien und für seine beherrschende Stellung im Mittelmeere fürchtet, wenn ihm dort jederzeit die russische Flotte in die Flanke fallen kann. Eine endgül tige Verhinderung wäre aber nur möglich, wenn England selbst in den Besitz von Konstantinopel gelangen würde, wa« aber natürlich Rußland nie zugebcn wird. Diese Eifersucht der nächstbetheiligten Mächte erlaubt dem Sultan, dem Drängen der Botschafter auf zeitgemäße Reformen leere Worte, Ver sprechungen und passiven Widerstand entgcgenzusetzen. Wenn nun Murawiew bei den Mächten solche» Vertrauen zu er wecken verstanden hat, daß e» ihm bei der Einführung von Reformen in der Türkei nur aus diese selbst und nicht auf da» einseitige Interesse Rußland» ankommt, — wenn solcher gestalt die Mächte wirklich einträchtig vorgehen könnten, dann müßte der Widerstand de« Großsultan» erlahmen und c» könnten am Balkan Zustände geschaffen werden, die wenigsten» einige Dauer versprächen und den Zusammenbruch der Türken herrschaft in Europa und damit den allgemeinen Wcltbrand noch bedeutend hinau-schieben würden. Tagesgeschichte. — Deutschland. Freitag Vormittag haben im Schooßc de« Bundeörath» Au»schußberathungen bezüglich der Mill- tärstrafgcricht»-Ordnung stattgefunden. Gleichzeitig mehren sich, namentlich in süddeutschen Zeitungen, die Be hauptungen, daß im Schooße de» Bunde»rath» noch erhebliche Meinungsverschiedenheiten bezüglich dieser Materie bestehen. Die „Franks. Ztg.' läßt sich au» München „von augen scheinlich gut informirter Seite' berichten, „daß Bahern zum Entwurf der Militärstrafprozeßordnung eine Reihe von Ab- änderung»anträgen gestellt hat, welche bezweckten, den Ent wurf dem Zivilstrafverfahren näher zu bringen. Einige dieser Anträge sind im Bunde»rath«-Au«schusse, der sich gegenwärtig mit dem Entwurf besaßt, angenommen, andere abgelehnt wor den. Von einem Scheitern de» Entwurf» soll man zur Zeit nicht reden können, wenn auch nicht zu unterschätzende Gegen sätze vorhanden sind. Die bayerische Regierung insbesondere soll ernstlich gewillt sein, so weit sie könne, dazu bcizutragen, um dem Fürsten Hohenlohe die Erfüllung seine» Versprechen« zu ermöglichen, daß der Entwurf noch diesem Reichstag zu gehen soll. Da die Verhandlungen über die umfangreiche Materie viel Zeit in Anspruch nehmen und eine zweite Lesung im BundeSrath vorgcnommen wird, ist e» nicht wahrscheinlich, daß der Reichstag noch die Zeit haben werde, den allenfalls an ihn gelangenden Entwurf zu berathen.' — Der Zusammentritt der internationalen Pest- conferenz in Venedig ist bi» zum 16. d. vertagt. Die offizielle Bekanntmachung der Maßnahmen der Reichsregierung gegen die Beulenpest steht, nachdem der BundeSrath seine Zustimmung zu denselben gegeben hat, unmittelbar bevor. Die „Berl. Wissensch. Korr." ist schon jetzt in der Lage, den wesentlichen Inhalt dieser Verfügung mitzuthcilcn. Danach wird durch den Erlaß die Einfuhr von Leibwäsche, alten und getragenen Kleidungsstücken, gebrauchtem Bettzeug, von Hadern und Lumpen jeder Art, Teppichen, Menschenhaaren, ungegerb ten Fellen und Häuten, unbearbeiteten Haaren, Borsten, Klauen und Häsen untersagt, wenn sic au» den verseuchten Gegenden kommen. Al» verseucht werden offiziell vorläufig bezeichnet da» Festland von Vorder-Jndien, Persien, Formosa und China. In Malta dürfen, einer soeben eingelaufcncn Meldung zu Folge, Reisende nicht landen, wenn sie während der letzten dreißig Tage vor ihrer Ankunft in Indien waren. — Um erneute Betriebsstörungen in dem Kaiser Wilhelm-Kanal zu verhüten, wie sie im vergangenen Herbst durch den Untergang de» „Johan Siem' für größere Fahrzeuge auf die Dauer eine» vollen Monat« eintraten, ist die Kanalverwaltung bemüht, jene Theile der Böschungen und de» Kanalbelte» zu erneuern, die in ihren Schichten moränen artige Steine und Steingeröll aufwcisen. Denn außer jener Stelle, an welcher der Dampfer „Johan Siem' aus einen etwa 2 »bin großen Stein stieß, der da« Leck verursachte, wurden noch mehrere Theile der Böschungen abgcsucht und hier gleichfalls Steine von '/, bi» 1'/, cbm Größe aufge- sunden und beseitigt. Einzelne dieser Steine lagen nur mit der Oberfläche in der Böschung, einige ragten wenig über sie hinau« und andere wurden erst unter ihr aufgefunden. Allerdings war man bereit» bei dem Bau de» Kanal« an verschiedenen Stellen auf recht bedeutende Steine gestoßen, hatte sich aber damals nur begnügt, die bei der Herstellung