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Amts- M AiWiMt für den Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. (incl. 2 illustr. Beilagen) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reichs- Postanstalten. SkjllK dkS Anitsamchts Eldtnstoäl r ' rag und Sonnabend. In- und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. F-' IS. Donnerstag, de» 28. Januar L8SS. Gelaß. das Schneeauswerfen betr. Aus Anlaß des cingetretenen Schneefalles wird den Wegebaupslichtigcn des Bezirks die Verpflichtung zur Freihaltung des Verkehrs auf den Commnnications- wegen durch Ausschuren der Fahrbahnen und soweit nöthig, Absteckung der Winter bahnen, in Erinnerung gebracht. Schwarzenberg, am 25. Januar 1897. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. Leschr. Bekanntmachung. Am 1. Februar dss. Js. ist der 1. Grnndstenertermin auf das Jahr 1897 fällig. Er ist bei Vermeidung der zwangsweisen Einziehung bis spätestens zum 10. Februar in hiesiger Stadtsteuereinnahme zu entrichten. Gleichzeitig wird zur Bezahlung der Ortsschankgcwerbesteuer für das l. Halbjahr, der Hundesteuer für das Jahr 1897 bis zum 31. Januar dss. Js., sowie zur unverzüglichen Entrichtung des 4. Wasserzinstermines für 1896 bei Vermeidung der Einleitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens aufgefordert. Eibenstock, am 22. Januar 1897. Der Rath der Stadt. Hesse. Beger. Vergebung von Fuhren. » Die in den Monaten März, April und Mai 1897 zu bewirkende Anfuhr der für die Fahnden des neuen Schulgebäudes hier erforderlichen Ullersdorfer Verblend steine ist unter den im hiesigen Gemeindeamte zur Einsicht ausliegenden Bedingungen zu vergeben. Reflectanten wollen ihre Offerten bis zum 10. Februar 1397 anher abgeben. Der Schulvorstand zu Schönheide. Gem.-Vorst. Haupt, Vors. Holz Versteigerung auf dem Staatsforstrevier Schönheide. Im Hotel „zum Rathhaus" in Lchönheide sollen Mittwoch, den 3. Februar 1897, von Vorn«. 9 Uhr an folgende in den Abtheilungen 39, 40, 53 und 64 (Schläge), 2 und 17 (Durchforst ungen), 3, 4, 7, 8, 15, 26, 29, 30, 31, 33, 34, 35, 37, 45, 46, 50, 54, 68, 76, 78, 79, 80 und 83 (Einzeln) aufbereitete Nutzhölzer und zwar: 398 weiche Stämme. 10—15 om Mittenstärke, 785 ,, „ 16- 29 2070 „ Klötzer, 8—15 Oberstärke, z 2375 2264 16-22 ,, „ 23—29 3,» bis 4,.-> iu lang, 925 ,, „ 30-51 17 „ Schkittenljökzer, II—30 ,, 2,o bis 4,» m lang, 0, Hdrt. iv. Derbsiangen. 8 llnterstärkc, 20, o „ „ Hleisflangen, 3—7 sowie Donnerstag, den 4. Februar 1897, von Vorn». 9 Ntzr an die in den obigen Abtheilungen aufbereitctcn Brennhölzer, als: 190 Rin. weiche Arennlcheite, t 57,s Rm. weiche Aelle, 83 „ „ Arenulinüppek, 1769 „ weiches Reisig, 1 „ „ Zacken, s 4 „ weiche Danghanken und 747 Rm. weiche Stöcke unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Königlich« Forftrevierverwaltung Schönheide u. Königliches Forstrentamt Eibenstock, Kranckc. am 23. Januar 1897. Herkach. Aas neue Kandeksgesehöuch, eine natürliche und nolhwendige Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuches, ist dem Reichstage zugegangen und zwar ist das selbe ziemlich umfangreich ausgefallen. Obwohl ein großer Theil der bisherigen Bestimmungen des Handelsgesetzbuch» in veränderter oder auch in unveränderter Form in das Bürgerliche Gesetzbuch übergegangen ist und nur da» den In halt de» Handelsgesetzbuches bilden soll, wa« da» eigentliche „Recht der Kaufleute" auSmacht, so haben doch Einschaltungen und Zusätze sich al» nothwendig herau-gestellt, um da» kauf männische Recht aus der Höhe der VerkchrScntwickelung und der technischen Fortschritte zu erhalten, die c» begreiflich machen, daß auch da» neue Gesetzbuch der Kaufleute einen recht starken Band ausmachen wird. Nach der Ansicht de« Gesetzgebers sollen in Zukunst au« den RechtSgrundsätzcn, die den Verkehr im Allgemeinen be herrschen, die besonder« handelsrechtlichen Normen herauSge- hoben und zu einem eigentlichen Stande«- und Berufsrecht herauSgebildet werden, eine Entwickelung in unserer Gesetz gebung, die, weil sic Klarheit schafft und eine Volksvertretung nach Berufsständen statt nach Parteiprogrammen vorzubcreiten geeignet istj gut zu heißen ist. Für die Umgrenzung de« Begriff« »Kaufmann" tritt der Entwurf mit tief eingreifenden Aenderung«vorschlägen auf. Die sogenannten Grundhandel«geschäs»e, wie Anschaffung von Maaren zum Zweck der Weitervcrciußerung, Ucbernahme der Lieferung der angcjchafften Maaren, die Versicherung gegen Prämie, die Beförderung von Gütern und Reisenden, der Seetransport, Bankiergeschäfte u. s. w. behält der Entwurf mit der geltenden Bedeutung bei, daß ihr gewerbsmäßiger Betrieb al« Handelrgewerbc gilt, und fügt noch die Betriebe der Agenten, der Privathandelimakler, der Schleppschifffahrtr unternehmer und der Lagerhalter hinzu. Bisher waren nun aber manche Gewerbetreibende von der Eigenschaft al« Kauf leute au«geschlossen, z. B. Bergwerk«-, Steinbruch-, Ziegelei besitzer, Porzellanfabrikanten, Bauunternehmer u. s. w. In Zukunft wird nun al« Handelsgewerbe auch jede« sonstige, auf Erwerb gerichtete Unternehmen betrachtet, da« nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Be trieb erfordert. Auch der Unterschied zwischen Vollkaufmann und Minder kaufmann wird entsprechend der fortgeschrittenen Verwischung der Uebergänge vom Handwerk zum Kleinhändler einer Neu regelung unterzogen. E« werden nicht mehr die einzelnen Gewerbszweige, die wie Höker, Trödler, Hausirer, Fuhrleute re. bisher zu den Minderkaufleuten gerechnet wurden, namentlich aufgeführt, sondern e« werden zur Kategorie der niederen Kaufleute generell die Handwerker und die Kleingewerbireiben- den gerechnet, wobei der Unterschied zwischen dem Groß- und Kleingewerbe durch die Höhe de« Geschäft«umsatze« gemäß den Bestimmungen der Landesregierungen gebildet werden soll. Die außerordentlich schwierige Frage der Konkurrenz klausel regelt der Entwurf dahin, daß er von der unbedingten Vertragsfreiheit absieht. Eine solche hat ja auch in Wirklich keit bei dem Mißverhältniß der kleinen Zahl der Prinzipale zu dem Riesenangebot der kaufmännischen Arbeitskraft nie be standen. E« sollen jetzt für Vereinbarungen über die Kündig ungsfristen, sowie für da« vertragsmäßige Verbot, in Kon kurrenzgeschäfte einzutreten, im Interesse der Handlungsgehilfen bestimmte Schranken festgesetzt werden. Da« Dienstverhäitniß soll künftig — auch vertragsmäßig — aus keinen anderen Termin als auf den Schluß de» Kalendcrvierteljahre« gekün digt und die Kündigungsfrist nicht kürzer als auf einen Monat festgestellt werden. Die Vereinbarung zwischen dem Prinzipal und dem Handlungsgehilfen, durch welche dieser für die Zeit nach Beendigung de» Dienstverhältnisse« in seiner gewerblichen Thätigkeit beschränkt wird, soll für den Handlungsgehilfen nur insoweit verbindlich sein, al» die Beschränkung nach Zeit, Ort und Gegenstand nicht die Grenzen überschreitet, durch welche eine unbillige Erschwerung de« Fortkommen« de» Handlungs gehilfen ausgeschlossen wird. Diese Bestimmungen de« Ent wurf- gerade werden im Reichstage am lebhaftesten umstritten werden. Tagesgeschichte. — Deutschland. In Berlin ist die amtliche Mel dung eingetroffen, daß der neue auswärtige Minister Ruß land«, Gras Muraw iew, in den letzten Tagen de» Monat« nach Berlin komme und sich dem Kaiser vorstellen wird. (Die Franzosen haben also wieder einmal zu früh gejubelt, al« sie meinten, der Pariser Besuch Murawiews bedeute eine besondere Bevorzugung Frankreichs.) — Die Errichtung eine» Auskunftsbureaus für Auswanderer ist bereit« seit Dccennien von vielen Seiten, so u. A. von der »Deutschen Colonialgesellschaft", dem »Cen tralverein für Handelsgeographie", dem »Alldeutschen Ver bände", dem »Deutschen Schulverein" >c„ angestrebt worden, um den zahllosen Auswanderern, die alljährlich die Heimath verlassen, sichere und zuverlässige Auskunft über die Verhält nisse und Zustände in den überseeischen Gebieten zu gewähren. Die »Deutsche Colonialgesellschaft" hat zwar schon seit ihrem Bestehen in dieser Richtung ungemein segensreich gewirkt, aber sie war doch nicht in der Lage, eine dieser Aufgaben vollauf genügende Organisation schaffen zu können. E« ist daher mit besonderer Freude zu begrüßen, daß nunmehr in Berlin ein .Centralbureau für AuSkunftSertheilung an Auswanderer und für deutsche Unternehmungen im Auslande" begründet worden ist mit der Ausgabe, den deutschen Auswanderern zuverlässige Auskunft und Rath zu ertheilen, bevor sie den verantwortungs vollen Schritt in die weite Ferne thun. An der Spitze de» Bureau» stehen zwei bewährte Fachmänner, der Sekretär der »Deutschen Colonialgesellschaft" A. Seidel, der da« Auskunft»- Bureau dieser Gesellschaft bereit« seit 8 Jahren leitet, und Chefredakteur Rudolf Fitzner, der Verfasser des »Colonial- Handbuchcs". Die Geschäftsleitung wird durch einen ständigen Bcirath unterstützt, der sich au« den besten Kennern der Ein wanderungsländer und bewährten Fachleuten zusammensetzen wird. Da» Bureau besitzt ausgedehnte Verbindungen in allen Auswanderungsländern und wird nach Vollendung seiner Organisation den ganzen Erdball umspannen und in der Lage sein, gegen eine mäßige Vergütung Auskunft über alle Theile der Erde, über Angebot und 'Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, Lohnsätze und Preise der Lebensmittel Auskunft geben zu können. Vor der Einrichtung der Geschäftsräume in der Friedrichstadt befindet sich da» Bureau provisorisch in Ber lin IV. 30, Elßholzstraße 12, pt. — Kiel, 23. Januar. Der englische Dampfer „Emblc- ton" ist im Nordostseekanal gestrandet und bei Barg stedt festgerathen. Die Ursache der Strandung sind vermuth- lich Eisverschiebungen. — Frankreich. Pari«, 24. Januar. Gelegentlich der Revue von Chülon», die bekanntlich vor dem Kaiser von Rußland stattfand, hat die Französische Oslbahn-Gesellschast plötzlich um 11 Uhr Nacht« den Verkehr von Pari« nach Chülon» eingestellt, und viele Tausende von Parisern, die dem glänzenden militärischen Schauspiele beizuwohnen beabsichtigten und bereits Fahrkarten gelöst hatten, waren gezwungen, die Nacht auf dem Ostbahnhofe zuzubringen, um dann überhaupt nicht mehr befördert zu werden. Einige dieser ihre» Ver gnügen« beraubten Passagiere haben nun gegen die Ostbahn- Gesellschaft geklagt und stellen Schadenersatz-Ansprüche von 100, 200 und 300 Franc». Wie nun der Pariser .Matin" mittheilt, will sich die Ostbahn-Gesellschast mit dem »Schlaf de» Zar»" vertheidigen. Durch die vorhergegangenen Festtage außerordentlich ermüdet, verlangte der Zar in der Station Mezy, daß der Zug anhalte, damit er schlafen könne. Der Wunsch de« hohen Gaste- war Befehl und plötzlich mußte der ganze ZugSverkehr stocken. Die Unterbrechung dauerte bi» 4 Uhr Morgen», um welche Zeit der Zar erwachte und die Fahrt nach Chülon« fortgesetzt wurde. — Part», 25. Januar. Die Blätter begrüßen den Besuch de« Grafen Murawiew al» einen neuen feier lichen Beweis der französisch-russischen Allianz und al» ein neue« llnterpfand der Freundschaft de» Zaren für Frankreich. Der .Figaro" mißt dem Besuche gerade unter den gegen wärtigen Verhältnissen eine außerordentliche Wichtigkeit bei. Der .Matin" erklärt, die Reise beweise, daß zwischen Frank reich und Rußland nicht nur keinerlei Meinungsverschieden heit bestehe, sondern vielmehr, daß der Zar keinen Entschluß fassen wolle, ehe er sich vergewissert habe, daß die französischen Anschauungen mit den scinigen übcreinstimmen. — Italien. Die demnächst in Venedig zusammen tretende internationale SanitätS'onferenz, die über Maßregeln zur Abwehr der Pestgefahr beralhen soll, wird