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Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. ,-xr?L L>-, -—-t- —i . -> . , .. r'':' Amtsblatt -es Sla-trathes und -es Ksnigl. Gerichtsamtes zu KischsfswerSa. , viel»Zeitschrift «scheint »SchentÜch 2 Mal, Mittwoch« und Sonnabend«, und koket vierteljährlich 12j Skgr. ' Inserate werden die gespattene Zeil» od« deren Raum mit 6 Pf. berechnet. ^F23.j Mittwoch, de« »1. Marz. <I86V, Bestellungen auf das mit dem 3. April d. I. beginnende neue Quartal deS E „sachfkscheu Erzählers" werden in der Expedition d. Bl. sowie von allen Postämtern angenommen. Pie Ne-actro« -es „sachs. Erzählers?^ Ueber die gewerbsmäßige Betteibung von Agenturgeschäften. Unser Agenturwesen befand fich vor Erlaß der Ver- ordnung vom 5. November 1859, di« gewerbsmäßige Betreibung, von Agenturgeschäften betreffend, in einem Zustande^ daß die Staatsregierung von dem Publikum wl» »em rechtlichen L heile der Agenten selbst zugleich förmlich um Hilfe angerufen wurde. Das Wesen dieses ZsustandeS bestand darin, daß sich eine Menge Personen, welche einem Fleiß und Ausdauer erheischen den Lebensberufe abgeneigt, in Bezug auf ihren Wandel anrüchig, In verschiedener Hinstcht dagegen mit einem weiten Gewissen, einem ziemlichen Grade von Schlau heit und einiger Ueberredungsgabe versehen, sowie in allen Schlichen bewandert, welche um die Gesetze herum führen, sich damit beschäftigen, Gelvsuchenden Darlehne zu verschaffen, Gelder unterzubringen, Kausverträge zu vermitteln u. s. w. Möchte nun an und für sich gegen einen solchen Gewerbszweig nicht- einzuwenden sein, so könnte eS jeroch nicht fehlen, daß Personen, an denen ein gewisser Makel hastete, zur Mitwirkung bei Geschäften aufgefordert wurden, bet denen eS ebenfalls ein gewisses Aber gab und mit denen fich solide Geschäftsleute nicht befassen mochten. Kür Geldsuchende, die fich keine» be sonderen Kredit- erfreuten, für Darleiher, welche wuche rische Zinsen nahmen, für Verkäufer von Grundstücken, welche den Käufer übervortheilen, oder umgekehrt für Käufer, welche ohne die nöthigen Mittel zu besitzen, ein Grundstück erwerben wollten, waren jene jedoch die rechten Leute, mit denen sie ein offene- Wort über ihr nicht selten offenbar betrügerische« Vorhaben sprechen konnten, und die ihnen dabei auf halbem Wege ent- gegenkamen. Solche Geschäfte pfiegten dann in Schank stätten abgemacht zu werden, wo die au»ersehenea Opfer durch Spiel und Trunk in Stimmungen versetzt wur den, in welchen sie der Täuschung uyd Ueberredung leicht zugänglich waren. Wurde auf solche Weise der Schlaue ost von dem noch Schlaueren überlistet, so wurde auch Häufig ein ehrlicher Mann um Hab und Gut gebracht oder'wenigsten- daran gekürzt, und er' Füatzehntrr Jahrgang. erlitt auch außerdem Schaden an seinem Rufe, weil er fich mit Leuten solchen Schlage- eingelassen hatte, wa ch» in vielen Fällen abhielt, nachträglich die Justiz an zurufen, und in der Meinung de- Publikum- endlich bildete fich ein Vorurrheil gegen den übrigen-, so nütz» lichen Stan» der Agenten überhaupt. Um nun den Einen wie den Andern vör solchen Nachtheilen zu schützen, und die-geschilderten sehr fühlbaren Uebelstände zu beseitigen, sah fich die Stäat-regierüng zum Erlaß der Eingang» genannten Verordnung dringend genöthigt. Der Kernpunkt derselben ist, daß die Betreibung der Agenturgeschäfte von Ertheilung einer Concesfion ab hängig gemacht wird. Diese Maßregel würde aber fast ganz zwecklos sein, wenn die Concesfion einem Jeden ertheilt würde, der darum anhält, und ihre Verleihung nicht wieder an Bedingungen geknüpft worden wäre, durch deren Erfüllung die Behörde eine gewisse Ga rantie erlangte, daß mit diesem Gewerbe kein Mißbrauch getrieben wird. Zu diesem Behuf« mußten zuvörderst Eigenschaften festgesetzt werden, die den Agenten in sei nem äußeren Ansehen anderen Gewerbtreibenden wenig stens gleichstellten, und hier konnte man doch in der That nicht- Geringeres, al- Selbstständigkeit, Zuver- läsfigkeit, Unbescholtenheit und den Besitz der bürger lichen Ehrenrechte fordern, so daß eS nur zu verwun dern ist, wenn Blätter, welche e» fich allerdings schon wiederholt zur Aufgabe wachten, anrüchige Personen in ihren besonderen Schutz zu nehmen, der Regierung hier aus einen Vorwurf machen konnten, welcher, wenn sie diese Forderungen nicht ausgestellt hätte, nicht- übrig geblieben sein würde, al- die Sache zu lassen wie sie war, wa« doch gewiß noch weniger zu billigen gewesen wäre. E» ist allerdings nicht zu leugnen, daß die Be- urtheilung, ob die erwähnten Eigenschaften vorhanden find, in da- Ermessen der Behörde gestellt wird, welche für den vorliegenden Fall In den Städten der Stadt rath, auf dem Lande da» GerichtSamt ist Will man aber zu einer wir hier zum Theil sogar durch da- Ver trauen der Gemeinde selbst zu ihrem Amte berufenen Behörde da- Vertrauen nicht hegen, daß fit unparteiisch und pflichtgemäß verfahren wird, so kann man noch