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Amts- M Amcklitt für den MA- «Yir» des Amtsgerichts «Wo» serttonspreis: die Neinsp. ten, sowie bei allen R-.chs- ZeileioM und dessen Mmgevung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. tzannebohn in Eibenstock. — 43. Sahrgaug. m-n — .H.' S«. Smmabmd, dm 29. Fcbniar 18NG Erlaß, das diesjährige Wusterungsgeschäft in den Ausöeöungsvezirken Schwarzenverg und Schneeberg verr. Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der König!. Amtshauptmannschast Schwarzenberg ausgestellten Geschäftsplan werden a) die Militärpflichtigen des Jahrganges 1876 und b) diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine cnd- giltige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaht, zu den nachstehend festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatz-Com mission pünktlich und m reinlichem Zustande zur Vermeidung der Zwangsvorsührung und der in 8 26 der Wehr-Ordnung angedrohten Strafen und Nachtheilc zu erscheinen, während das persönliche Erscheinen in den Loosungsterminen den Militärpflichtigen freigestellt bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Die von der Ersatz-Commission ausgesprochene, im Loosungsschein vermerkte Ent scheidung ist nicht endgiltig, erst von der König!. Lber-Ersatz-Commission wird im Aushebungstermine entscheidende Bestimmung getroffen. 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine ver hindert sind, haben ein ärztliches Zeugniß einzureichen, welches, sofern der aus stellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Ortsbehördc zu beglaubigen ist (8 62,< der Wehr-Ordnung.) 3) Militärpflichtige, welche sich im Musterungsterminc freiwillig zur Aushebung mel den und dadurch auf ihre Loosnummer verzichten, können zwar nicht mit Be stimmtheit darauf rechnen, beim Aushebungsgeschäft demjenigen Truppentheil über wiesen zu werden, zu welchem sie vorgcmustert sind, sie können dagegen bestimmt darauf rechnen, am allgemeinen Einstellungstermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugetheilt zu werden, oder überzählig zu bleiben. Es haben daher Militärpflichtige, welche gern eingestellt sein wollen, den Ver zicht auf ihre Loosnummer bereits im Musterungstermine zu erklären. 4) Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen und avhören zu lassen, oder ein Zeug niß eines beamteten Arztes beizubringcn (8 65,« der Wehr-Ordnung.) Die bezüglichen Protocolle sind spätestens im Musterungstermin« vor- znlegen. b) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, Anträge auf Zu rückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Betheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen (88 32 und 63,? der Wehr-Ordnung.) Die bezüglichen Anträge sind alsbald anher einzureichen. Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des eingereichten Zurückstellungsantrags der eine zurUckgestellt und spätestens nach Ablauf des zweiten Militärpflichtjahres, bei gleich zeitiger Entlassung des zuerst eingestellten Sohnes eingestellt werden. (8 32,« der Wehr-Ordnung ) Stützt sich ein Zurückstcllungsantrag auf die Arbeits- bezw. Aufstchtsunsähigkett »er Eltern re. des Militärpflichtigen, so mutz solches durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermine be stätigt werden und haben sich die Betheiligten persönlich mit einzufinden. (88 33/, und 63,7 der Wehr-Ordnung.) Zeugnisse, welche zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträthen, Bürger meistern oder Gemeindevorständen — ausgestellt werden, müssen entweder auf eigene genaue Kenntnitz der Verhältnisse der darin Nachsuchenden, oder auf ein gezogene sorgfältige Erkundigung sich gründen. ZurUckstellungsanträge, welche die Ersatz-Commission für unbegründet befindet, werden der König!. Ober-Ersatz-Commission zur Entscheidung vorgelegt. Einsprüche gegen die Entscheidung der Ersatz-Commission müssen binnen 10 Tagen, von dem Tage angerechnct, an welchem die Entscheidung der Ersatz-Commission für publi- cirt anzusehen war, bei der König!. Amtshauptmannschast Schwarzenberg unter Beibringung der nöthigcn Nachweise und Bescheinigungen erhoben werden. Die Ortsbehörden haben für pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge zu tragen; die mit der Stammrollenführung beauftragten Personen haben die Rekruten zu begleiten und die Rekrutirungsstammrollen nebst Gcburtslistcn und den sonstigen Belegstücken mitzubringen. (88 61,-> und 106 der Wehr-Ordnung.) Schwarzenberg, am 24. Februar 1896. Der Civilvorsi'tzcnde der Ersatz-Commission in den Aushebungs bezirken Schwarzenberg und Schneeberg. Arhr. v. Wirsing. Püschel. GeschäftSplarr. I. Musterungstermine. 1) im Aushebungsbezirke Schwarzenberg: L.im Wusterungsorle im Nol-saus« zu Zohauugeorgniftadt, von Vormittags V,10 Uhr an: den 16. März 1896 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Breitenbrunn, Breiten hof, Jugel, Steinbach, Steinheidel, Wittigsthal und Johanngeorgenstadt; d. im Wusterungsorle im Bade Httenstcin in Schwarzenberg. von Vormittags 8 Uhr an: den 17. März 1896 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Beierfeld, Bernsbach und Bockau, den 18. März 1896 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Bermsgrün, Crandors, Erla, Grünhain, Grünstädtel, Langenberg mit Förstel, Markersbach mit Unterscheibe, Mittweida mit Obermittweida u. Ncuwelt mit Untersachsenfeld, den 19. März 1896 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Lauter, Obersachsen feld und Raschau, den 20. März 1896 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Pöhla, Rittersgrün, Tellerhäuser, Schwarzenberg, Waschleithe und Wildenau; 2) im Aushebungsbezirke Schneeberg: a. im Wusterungsorle in der HAeller'schen Bestauraticm in Eibenstock, von Vormittags 9 Uhr an: den 23. März 1896 für die Militärpflichtigen aus Eibenstocks und aus den Orten: Blauenthal, Muldenhammer, Ncidhardtsthal und Schönheiderhammer, den 24. März 1896 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Schönheide, Carlsfeld mit Weitersglashütte, Wildenthal und Wolfsgrün, den 25. März 1896 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Hundshübel, Neuheide, Ooerstützengrün, Sosa und Unterstützengrün; b. im Wusterungsorle im Mathhaufc zu Liihmd. von Vormittags 9 Uhr an: den 26. März 1896 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Alberoda, Dittersdorf, Grüna, Niederaffalter, Niederlößnitz, Niederpfannensticl, Lberaffalter, Ober pfannenstiel, Streitwald und Lößnitz; o. im Wusterungsorle ^n«, im Hasthofe zum blauen Engel in Aue. von Vormittags 9 Uhr an: den 27. März 1896 für die Militärpflichtigen der Jahrgänge 1876 und 1875 aus Aue, den 28. März 1896 für die Militärpflichtigen der älteren Jahrgänge aus Aue und für die Militärpflichtigen aus Auerhammer, Albernau, Neudörfel u. Zelle; ä. im Wusterungsorle im Hakhofe Stadt Leipzig in Schneeberg, von Vormittags 9 Uhr an: den 30. März 1896 für die Militärpflichtigen der Jahrgänge 1876 und 1875 aus Schneeberg, den 31. März 1896 für die Militärpflichtigen der älteren Jahrgänge aus Schneeberg und diejenigen aus der Stadt Neustädte! und aus Lindenau, den 1. April 1896 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Burkhardtsgrün, Gries bach, Niederschlema, Oberschlema, Schindlers Werk und Zschorlau. II. Loosungsterminc. 1. den 21. März 1896 von Vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen des Jahr ganges 1876 96 aus dem Aushebungsbezirke Schwarzenberg IM Bade Ättenkein i» Schwarzenberg: 2. den 2. April 1896 von Nachmittags 2 Uhr an für die Militärpflichtigen des Jahr ganges 1876/96 aus dem Aushebungsbezirkt Schneeberg im Gasthofe Stadt Leipzig in Schneeberg. Erlaß, das Aurückstelkungsverfatzren der Reservisten, Landweyrleule, HrsaHreservisten und LandsturmpMchligen velr. Nach den Bestimmungen in 8 64 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 in Verbindung mit 88 118,«, >20,» und 122 der Wehrordnung vom 22. November 1888 können aus Anlaß ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse für den Fall einer Mobilmachung oder nothwendigen Verstärkung des Heeres ». Reservisten hinter die letzte Jahresklasse der Reserve, k, Mannschaften der Landwehr ersten Aufgebots, sowie in besonders dringen den Fällen auch Reservisten hinter die letzte Jahresklasse der Landwehr Weiten Aufgebots, e. Mannschaften der Landwehr ersten und zweiten Aufgebots, sowie in be sonders dringenden Fällen auch Reservisten hinter die letzte Jahresklassc der Landwehr zweiten Aufgebots, <1. Ersatzreservisten hinter die letzte Jahrcsklasse der Ersatz-Reserve, sowie in besonders dringenden Fällen hinter die letzte Jahresklassc der Landwehr zweiten Aufgebots und s. Landsturmpflichtige hinter die letzte Jahresklasse de» Landsturmes zweiten Aufgebots zurückgestellt werden. Zurückstellungen der fraglichen Art dürfen erfolgen, wenn ». ein Mann als »er einzig« Ernährer seines arbeitsunfähigen Vaters oder seiner Mutter bez. seines Großvaters oder seiner Großmutter, mit denen er dieselbe Feuerstätte bewohnt, zu betrachten ist und ein Knecht oder Geselle nicht gehalten werden kann, auch durch die der Familie bei der Einberufung zustehendc gesetzliche Unterstützung der dauernd« Niedergang des elterlichen Hausstandes nicht abgewendet werden könnte,