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Als- M AiizchM für den «»scheint 1 * I 1 I Abonnement -«LS- Mk des Amtsgmchts Eibenstock sertionspreis: die kleinsp. ' , ten, sowie bei allen Reichs- M. °P, und dessen Amgeoung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. - 43. Jahrgang. — — — A. Dienstag, den 7. Januar 18V6. Die Königliche Amtshauptmannschaft hat mit dem Bezirksausschüsse als von den Ortsbehörden zuzuziehende Sachverständige zur Ermittelung der nach dem Reichs gesetze vom 23. Juni 1880 bei auftretenden Seuchen für getödtete Thiere zu gewähren den Entschädigungen für den amtshauptmannschastlichen Bezirk auf das Jahr 1896 folgende Herren gewählt: rc) Amtsgerichtsbezirk Eibenstock: Ortsrichter Carl Friedrich Glöckner in Carlsfeld, Gutsbes. und Schlachtsteuer- Einnehmer Adolph Werner m Hundshübel, Gutsbes. Gustav Scheibner in Neid- hardtsthal, Brauereibesitzer Christian Gottlieb Tippner in Oberstützengrün, Gutsbes. Christian Gottlieb Baumgärtel in Schönheide, Wirthschaftsbes. Gottlieb Lenk da selbst, Guts- und Schneidemühlenbes. Robert Friedrich Fröhlich in Sosa, Gutsbes. Carl August Schubert in Unterstützengrün, Gasthofsbes. Carl Gottlieb Geier in Wildenthal; d) Amtsgerichtsbezirk Johanngeorgenstadt: Gutsbes. Carl Albin März in Breitenbrunn, Mühlen- und Fabrikbes. August Friedrich Beyreuther in Breitenhof, Tischlermeister und Oekonom August Troll in Johanngeorgenstadt, Gastwirth Heinrich Louis Schubert in Wittigsthal; e) Amtsgerichtsbezirk Lößnitz: Gutsbesitzer Gustav Troll in Alberoda, Gutsbes. Christian Friedrich Scheibner das., Gutsbes. Traugott Friedrich Fanghänel in Dittersdorf, Gutsbes. Carl Fried rich Hübner in Niederaffalter, Gutsbes. Christian August Vogel in Niederlötznitz, Friedensrichter Otto Carl Friedrich Albrecht in Oberaffalter, Wirthschaftsbes. Gustav Eduard Decker in Streitwald; ä) Amtsgerichtsbezirk Schneeberg: Gutsbes. und Gemeindeältester Friedrich Wilhelm Wild in Albernau, Frei- gutsbes. Johann Heinrich Eduard Leonhardt in Burkhardtsgrün, Gutsbes. Ernst Rohner in Griesbach, Gutsbes. Franz Mückel in Lmdenau, Gutsbes. Friedrich Hermann Scheibner in Auerhammer, Gutsbes. Herrmann Mehlhorn in Ober- schlema, Gutsauszügler Johann Christian Günther in Zelle, Gutsbes. Herrmann Falkner in Zschorlau, Gutsbes. Herrmann Georgi daselbst, Fleischer Johann Gott lieb Falkner daselbst; «) Amtsgerichtsbezirk Schwarzenberg: Ortsrichter Hecker in Beierfeld, Gutsbes. Traugott Blechschmidt in Berms- grün, Gemeindeältester Weih flog in Lauter, Gutsbes. August Friedrich Reuter in Bockau, Gutsbes. Herrmann Keller in Crandorf, Hausverwalter Michael in Grün hain, Gutsbes. Oskar Stichler in Grünstädtel, Mühlenbes. Oskar Dehnel in Wil- denau, Braumeister Bernhard Beck in Lauter, Gutsbes. Carl Arnold in Lauter, Wirthschaftbes. Wilhelm Hun in Neuwelt, Gutspachter Ludwig Heinrich Weigel in Pöhla, Mühlenbes. Carl Süß in Raschau, Hammergutsbes. Carl Wilhelm Breitscld in Hammer-Rittersgrün, Ortsrichter Carl Ludwig Neubert in Rittersgrün, Gutsbes. Carl Nestler in Unterscheibe, Gutsbes. Wilhelm Stichler in Wildenau. Schwarzenberg, am 31. Dezember 1895. Königliche Amtshauptmannschast. Arhr. v. Wirsing. D. Die Brrzeichniffe der am 10. dss. Mts. vorhandenen Hund« sind von den Herren Vertretern der ländlichen Ortsarmenverbände vis zum 20. dieses Wonais anher einzureichen. Auch sind bis dahin die Antheile der Armenkassen an den Jagdkarten-Gebühren bei der Kassenverwaltung der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschast ab zuheben. Schwarzenberg, am 2. Januar 1896. Königliche Amtshauptmannschast. Arhr. v. Wirst««. G Bekanntmachung. Die Hundesteuer in Eibenstock beträgt im Jahre 1896 ivic seither 10 Mark, wovon nur die Kettenhunde in den in 8 2 Abs. 3 des Hundesteuer-Regulativs vom 15. Juni 1885 besonders aufgeführten Gehöften u. s. w., für die nur eine Steuer von 6 Mark zu entrichten ist, ausgenommen sind. Die Hundesteuer ist bis zum 31. Januar 1806 gegen Entnahme der tzundesteuermarken von den Hundebesitzern in der Stadtkasse auf das ganze Jahr im Voraus zu entrichten. Auch werden die Hundebesitzer in Gemäßheit von 8 3 des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, hiermit aufgesordert, über die in ihrem Besitze befindlichen steuerpflichtigen Hunde bis zum 10. Januar 1886 schriftlich« Anzeige anher zu erstatten Die Hinterziehung der Steuer wird mit dem dreifachen Betrage der hinter zogenen Steuer bestraft. Hierbei ist noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam zu machen: Junge Hunde, welche z. Zt. der im Monat Februar und Monat Juli jeden Jahres stattfindenden Revision noch gesäugt werden, bleiben für das laufende Halb jahr von der Steuer befreit; in Eibenstock nur vorübergehend, aber mindestens einen Monat sich aufhaltende Hundebesitzer, deren Hunde nicht bereits an einem anderen Orte versteuert sind, haben für je einen Hund 3 Mark Steuer zu entrichten; für im Laufe des Jahres angeschaffte, noch nicht versteuerte Hunde ist binnen 14 Tagen, von erfolgter Anschaffung an gerechnet, die volle bez., sofern die Anschaffung erst im 2. Halbjahre erfolgt, die halbe Jahressteuer zu entrichten; dasselbe gilt rücksichtlich solcher bereits versteuerter Hunde, welche ohne Steuermarke in Besitz eines anderen Herrn übergehen; für einen steuerpflichtigen Hund und an einem anderen Orte mit niedrigerer Hundesteuer bereits versteuerten Hund ist der durch den höheren Steuersatz Hierselbst hervorgerufene Diffcrenzbetrag noch nachzuentrichten; im Falle des unver schuldeten Verlustes der Steuermarke wird dem Verlustträger gegen Erlegung von 1 M. 50 Pf. eine neue Hundesteuermarke ausgeantwortet. Es wird endlich unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 23. Novem ber 1882 darauf aufmerksam gemacht, daß die Hunde außerhalb der Häuser, Gehöfte und sonstigen geschlossenen Lokalitäten stets die für das laufende Jahr gütige Hunde steuermarke am Halsband tragen müssen, die Besitzer ohne Steuermarke am Halsband betroffener Hunde aber in Gemäßheit gesetzlicher Bestimmung, insoweit keine Steuer hinterziehung vorliegt, mit 3 Mark zu bestrafen sind. Eibenstock, am 31. Dezember 1895. Der Rath der Stadt. »w Körner. Begcr. Unter Bezugnahme auf den in Nr. 153 dieses Blattes vom Jahre 1895 abye- druckten Erlaß der Königlichen Amtshauptmannschast Schwarzenberg werden die cm Jahre 1876 geborenen männlichen Personen, ingleichen diejenigen, älteren Jahrgängen angchörenden Mannschaften hiesigen Orts, über deren Militärverhältniß noch nicht endgültig entschieden worden ist, hiermit aufgesordert, sich innerhalb der Zeit vom 15. Januar vis 1. Aevruar 1896 im hiesigen Gemeindeamtc behuss Aufnahme in die Rekrutirungsstammrolle an zumelden. Schönheide, am 2. Januar 1896. Der Gcmeindevorstand. Die Anmeldung der zu Ostern schulpflichtig werdenden Kinder ist zu bewirken für den oberen Bezirk Dienstag, den 7. Januar von 11 bis 18 Uhr vorm. und von 2 bis 4 Uhr nachm. in der oberen Schule, für den «Niere« Bezirk Mittwoch, den 8. Januar von 11 bis 12 Uhr vorm. und von 2 bis 4 Uhr nachm., oder Donnerstag, den 9. Januar von 10 bis 12 Uhr vorm. in der mittleren Schule. Mitzubringen ist für jedes Kind der Impfschein und das Familienbuch, wenn ein solches vorhanden ist, außerdem für Kinder, welche nicht in Schönheide ge boren sind, das Taufzeugnis. Anmeldungen durch Kinder find unzulLsfig. Schönheide, den 2. Januar 1896. Direktor. Per englische Htauvzug in Südafrika. Cecil Rhode«, der Premierminister der englischen Kap- kolonie, ist Großkaufmann im weitesten Sinne de« Worte«, Direktor so und so vieler Land-, Erwerb«-, Minen- und sonstiger Gesellschaften, in London seiner Selbstständigkeit wegen unbequem, aber unentbehrlich, ein Mann ohne jede andere Rücksicht, al« die ihm sein eminent entwickelter Erwerbssinn vorschreibt. Dieser Cecil Rhode« hat eine au« etwa 700 Köpfen be stehende Freibeuterschaar au«gerüstet und sie gegen die süd afrikanische Boernrepubltk Tran«»aal geschickt. Tran«»aal ist ein ungemein reiche« Land, dessen Bodenschätze zum geringsten Theile erst gehoben sind. Abenteurer au« aller Herren Län dern treiben dort ihr Wesen; Städte schießen wie Pilze au« der Erde. Goldgräber und Diamantensucher bilden jetzt den größeren Theil der Bevölkerung und verlangen politische Gleich berechtigung mit den Herren de« Lande«, den Boern, weigern sich aber, auch die Lasten mitzutragen, jkrteg«dienste zu thun und dergleichen. Nach dem Besitz diese« Lande« waren nun Cecil Rhode« und die Kapkolonie schon lange lüstern. Bereit« einmal wurde ein bewaffneter Uebcrfall versucht, aber die englischen Abenteurer mußten mit blutigen Köpfen abziehcn. Jetzt haben angeblich .hervorragende Einwohner' Transvaal« die Kap- regterung gebeten, .sie in ihren Forderungen, Gerechtigkeit und die Rechte jede« Bürger« eine« gesitteten Staate« zu erlangen, zu unterstützen." Da« ließ sich Cecil Rhode« nicht zweimal sagen: er schickte den vr. Jameson mit einer 700 Mann starken Truppe und mehreren Schnellfeuergeschützen über die Grenze von Transvaal, mit dem Auftrage, die Haupt stadt Johannesburg zu besetzen. Glückte der Handstreich, dann war Cecil Rhode« der große Mann; da er aber auch mißglücken konnte, so mußte Jameson so thun, al« ob er auf eigene Faust handle. Erfreu licherweise ist der nichtsnutzige Bubenstreich mißglückt. Die Boern haben die Freibeuter geschlagen und gefangen genommen. Nach Krieg«recht könnte Jameson einfach erschaffen werden; aber die Boern sind Sieger: sie können daher großmülhig handeln. Die englische Regierung hat schon um Gnade für die Verbrecher gebeten. E« mag genug Leute geben, die nicht gerade blutdürstig sind und doch lebhaft bedauern werden, daß die Einbrecher nicht im Gefechte sämmtlich niedergemacht worden sind — al« Strafe für die Räuber und zur Abschreck ung der Spekulanten. Kaiser Wilhelm hat dem Transvaal-Präsidenten Krüger ein in den wärmsten Worten abgefaßte« Glückwunschtelegramm gesandt und man darf annehmen, daß er damit au» der innersten deutschen Volksseele heraus gesprochen hat. Diese« Telegramm wird denjenigen Politikern in England, die irr- thümlicher- und thörichtcrweise eine Einmischung Deutschland« zur Wahrung seiner Interessen für unberechtigt erklärten, be weisen, daß die deutsche Regierung unter Umständen auch nicht davor zurückschrecken würde, der Südafrikanischen Repu blik außer ihrer diplomatischen auch materielle und selbst militärische Hilfe gegen eine Vergewaltigung zu gewähren. Die Einmüthigkeil, mit der von deutscher Seite den eng lischen Ansprüchen entgegengctreten wird, sollte den Vertretern der Kap-Räuber-Gesellschaft doch die Augen öffnen. Daß die englische Regierung und die englische Presse (mit einer ein-