Volltext Seite (XML)
Amts- Md AiiMbktt für den Erscheint . u , * < I I Abonnement -ZL5- «chk» des Amtsgmchts LibcMock -LLLL sertionspreis: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- «.« und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 4? 44. Donnerstag, den 11. April 18NL. Nachdem die Bildung eines Pferde-Musterungsbezirkes für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock vom 1. l. Nits, an beschlossen und die erforderlichen Wahlen vorgenommen worden sind, werden Nachstehend die Mitglieder der Pscrde-Musterungs-Commissionen des Bezirkes und deren Stellvertreter bekannt gegeben. 1) Musterunqsbezirk Eibenstock n. Mitglieder: Herr Eiscnwcrksbesitzer Hans Edler von Oucrfurth in Schönhciderhammer, leitendes Mitglied, „ Stadtrath Eugen Dörssel in Eibenstock, „ Brauereibesitzer Christian Gottlieb Tippner in Oberstützengrün, b. Stellvertreter: Herr Glashüttenwerksbesitzer Eduard Borges in Weitersglashütte, „ Gutspachter Carl Theodor Berger in Eibenstock, „ Hammergutsbesitzer Christian Leonhardt in Wildenthal. 2) Musterungsbezirk Schneeberg ». Mitglieder: Herr Rittergutsbesitzer von Trebra, Ritter rc. in Neustädte!, leitendes Mitglied, » Commerzienrath Roftoskh in Niederschlcma, » Gutsbesitzer Christian Vogel in Niederlößnitz, d. Stellvertreter: Herr Spediteur Hermann Georgi in Aue, » Gutsbesitzer Gustav Hermann Günther in Niederlößnitz, , Gutsbesitzer Franz Möckcl in Lindenau. 3) Musterungsbezirk Schwarzenberg n. Mitglieder: Herr Rittergutsbesitzer Wussing in Obersachsenfeld, leitendes Mitglied, „ Oeconom Guido Becher in Schivarzenberg, „ Eisenwerksbesitzer Ernst Richard Breitfeld jr. in Erla, b. Stellvertreter: Herr Gutsbesitzer Friedrich Freitag in Raschau, „ Fabrikbesitzer August Behreuther in Breitenhof, „ Gemeindeältester Carl Weitzflog in Lauter. Schwarzenberg, am 8. April 1895. Königliche AmtshliWtMlimlschast. Frhr. v. Wirsing. D. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Fleischermeisters und Schankwirths ^II»i» Härtel in Schönheide wird heute am 8. April 1895, Nachmittag 5'/^ Uhr das Konkurs verfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Landrock in Eibenstock wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 7. Mai 1885 bei dem Gerichte auzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubiaerausschusses und eintrctenden Falles über die in § 129 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände aus de»l 26. April >865, Vormittag 11 Mr und zur Prüfung der angemcldcten Forderungen auf den 16. Mai 1895, Vormittag 11 Mr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anbcraumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird ausgegeben, nichts an den Gemein schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgeson derte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 30. April 1895 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Eibenstock. Kautzsch. Bekannt gemacht durch: Akt. Friedrich, G.-S. Freiwillige Grundstlilks-Versteigerung. Aus Antrag der Erben des verstorbenen Lohgerbermstrs. Julius Alban in Eibenstock sollen die zu dessen Nachlasse gehörigen Grundstücke, als: 1) das Wohnhaus mit Nebengebäude, (Gerberei) Stallgebäude und Scheune, Fol. 321 des Grundbuchs, Nr. 331/401 des Brandkatasters, Nr. 281 des Flurbuchs Abtheilung L für Eibenstock nebst den Flurstücken (Feld und Wiese) Nr. 944 und 945 des Flurbuchs, Abtheilung Ü für diesen Ort, soivie 2) die Lohmühlc, Fol. 217 des Grundbuchs, Nr. 227 des Brandkatasters, Nr. 191a, 191b, 191 o, 191 <1 des Flurbuchs Abtheilung .4 für Eibenstock und Nr. 1081a desselben Buchs, Abtheilung 8 an der Mittwoche, dem 17. April 1895, Nachmittag 3 Uhr von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte, und zwar an Gerichtsstelle ver steigert werden. Die Versteigerungsbedingungen werden vor dem Termine bekannt gemacht: sie können auch vorher hier eingefehen iverden. Das zu 1 genannte Grundstück eignet sich bei seiner günstigen Lage auch zu jedem anderen Geschäftsbetriebe, als zu dem der Gerberei. Eibenstock, am 18. März 1895. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Staab. Die Abgabenrestantin Nr. 171 des Verzeichnisses der unter das Schank- und Tanzstättenverbot gestellten Personen ist zu streichen. Stadtrath Eibenstock, am 10. April 1895. I»r. Körner. Graupner. Tagesgeschichte. — Deutschland. Die Reichspostdampferlinien, die vom 'Norddeutschen Lloyd betrieben werden, haben zwar im Jahre 1894 einen Ueberschuß von 1,446,792 Mark er geben. Indessen ist davon abzuziehen eine Abschreibung auf die ReichSpostdampfcr von 1^26,400 Mark. Die Zahl der ausgehenden Personen auf der ostasiatischen und australischen Fahrt ist von 8370 Personen im Jahre 1893 auf 9150 Per sonen im Jahre 1894 gestiegen, die Zahl der cingekommcnen Personen von 5401 auf 8187. — Nachdem die Bestimmungen über die Sonn- und FesttagSruhe in Industrie und Handwerk Geltung erlangt haben, gewinnt die Frage, welche Tage als Festtage anzu sehen sind, eine erhöhte Bedeutung. Ucberall im Reiche gel ten als Festtage das Weihnacht«-, Oster- und Pfingstfest und zwar je zwei Tage, nur in Rcuß ä. L. drei Tage, außerdem der Neujahrs- und der Himmclfahristag. In Preußen gilt al« Festtag allgemein außerdem noch der Bußtag und in den vorwiegend evangelischen LandeStheilen der Charfrcitag. In Bayern wird die Frage örtlich geregelt. In Sachsen sind außer Bußtagen und Charfreitag, Reformationsfest und Fest der Erscheinung Christi (6. Januar), in den Ortschaften mit überwiegend katholischer Bevölkerung in der Kreishauptmann- schaft Bautzen das Fest Mariä Verkündigung (25. März), da« Fronleichnamsfest, das Fest Peter und Paul (29. Juni), das Fest Mariä Himmelfahrt (15. August), das Fest Mariä Geburt (18. Septbr.), das Fest Allerheiligen (I. Novbr.) und da« Fest Mariä Empfängniß (8. Dezbr.) al» Festtage bestimmt, in Württemberg das Erscheinungsfest und der Charfreitag, bei den Katholiken außerdem Fronleichnam und Mariä Him melfahrt. Wenn für die verschiedenen Konfessionen in ein zelnen Staaten verschiedene Festtage angesetzt find, so ist da mit nicht etwa gesagt, daß für die evangelischen Arbeiter an diesen und für die katholischen an jenen die Bestimmungen über die Ruhe in der Gewerbeordnung Platz zu greifen haben, sondern innerhalb der Bezirke, für welche die betreffenden Bestimmungen der Landesregierungen ergangen sind, gelten die Festtage für sämmtlichc Arbeiter. — Der Fall Leist hat durch das Urtheil de» kaiser lichen DiSziplinarhofS in Leipzig endlich eine Sühne gefun den, wie sie den Rechts- und SittlichkcitSbegriffen des deut schen Volkes entspricht. Während die DiSziplinarkammcr in Potsdam in ihrem Urtheil vom 16. Oktober 1894 die Züchtigung der Weiber der Dahomeysoldaten als gc.ccktserligt erachtet hatte und auch in der Art der Vollstreckung keine »rohe und ekelerregende Grausamkeit" erblicken konnte, hat der DiSziplinarhof die Auspeitschung der Weiber für eine Amts überschreitung von Leist erklärt und zugleich in der Art der Ausführung, in der völligen Entblößung der Weiber und in der Vornahme der Procedur in Gegenwart der Männer der Bestraften eine Entwürdigung und Beschimpfung gesehen. Ebenso wurven die Vorgänge mit den Psandweibcrn in Ka merun als unsittlich und als Mißbrauch der Amtsgewalt er klärt. Dem entsprechend lautete dann auch das Urtheil auf Dienstentlasfung, während die Potsdamer DiSziplinar kammcr nur eine Gehaltskürzung um ein Fünftel beschlossen hatte. Daß Leist noch auf 3 Jahre die halbe Pension zuge billigt wurde, ist anscheinend hauptsächlich geschehen, um ihm die Bezahlung der Kosten seines Prozesses zu ermöglichen. — Frankreich. Die Regierung hat beschlossen, in jene Grenzorte an der französisch-spanischen Grenze, in denen bisher keine Garnisonen untergebracht sind, ent sprechende militärische Abtheilungen zu verlegen. ES sollen zu diesem Zwecke, ähnlich wie es bereit« an der fran zösisch italienischen Grenze der Fall ist, von den in der Nähe der (panischen Grenze garnisonirenden Regimentern einzelne Kompagnien bestimmt und in den betreffenden Grenzorten einquartirt werden. — Vom ostafiatischen Kriegsschauplätze. Die »Zentral News" sind in der Lage, die genauen Friedens- hedingungen zu veröffentlichen, welche seitens der japanischen Bevollmächtigten an China gestellt worden sind. Außer der noch zu vereinbarenden Kriegsentschädigung und der Aner kennung der Unabhängigkeit Korea« verlangt Japan die Ab tretung der Insel Formosa und der Halbinsel Liaotung. Ferner fordert Japan die Erfüllung folgender Bestimmungen: Der Import von Maschinen nach China soll fortan durch nicht« eingeschränkt sein. Ausländern soll da« Recht eingeräumt werden, Fabriken zu bauen und zu betreiben. Der große Fluß Aangtstekiang soll den Schiffen aller Nationen bis Chungkingfoo eröffnet werden. Folgende Wasserstraßen sind ferner für die Schifffahrt sämmtlichcr handeltreibender Völker zu erschließen: Der Fluß Sicnkiang durch den Tongtingsee bi« nach Siangtankicn, der Cantonfluß bi« Ouchoofoo, der Wusung und der Shanghaifluß und der Shanghaikanal bis nach Soochoo, die Wusungbarrc ist für immer zu entfernen und e« sind Vorkehrungen zu treffe», den Fluß stet« schiffbar zu erhalten. Außer den Vertragshäfcn sind die Städte Chung- hingfoo, Soochoofoo und Hangchufoo dem internationalen Handel zu öffnen. Die Japaner betonen, daß sic keinerlei handelspolitische Vorthcile für sich in Anspruch nehmen wollen, welche andere mit China durch Handelsverträge verbundenen Mächte nicht genießen, sind jedoch entschlossen, bei der chine sischen Regierung die zur Eröffnung des Handels dienenden Bedingungen dnrchznsetzen, da sie (die Japaner) die Uebcrzcug- ung hätten, daß die Erfüllung derselben für China Friede, Fortschritt unv Wohlstand zur Folge haben werde. Die von Japan verlangte Eröffnung chinesischer GebietSthcilc für den internationalen Handel umfaßt ein Areal von 1000 englischen Ouadratmcilcn mit 200 Millionen Einwohner. ES hat den Anschein, als ob ein stärkerer Gegner als es die Chinesen waren, die Japaner eilig zum Frieden be kehren sollte — die Cholera. Die neuesten Drahtmeldungen berichten: Hokohama, 9. April. Nach japanischen Blättern werden die FriedenSuntcrhandlungcn wahrscheinlich diese Woche zum Abschluß kommen. Ueber sieben von den acht durch Japan gestellten Bedingungen ist bereits ein Einvernehmen erzielt. — Die Cholera breitet sich weiter au«. Er werden von mehreren Häfen Erkrankungsfälle gemeldet. — London, 9. April. Die »Times" melde» aus Kobe von gestern: Aus Hiroshima wird berichtet, unter den Tnippen auf den PcS- cadoreS-Jnseln herrsche die Cholera; es seien 400 Erkrankungen und 100 Todesfälle festgestellt. Locale und sächsische Nachrichten. — Eibenstock. Leichtverständlicher und auSsührlichcr wurde wohl selten in Eibenstock über die Vorzüge der Natur heilkunde gesprochen, al« der Herr Oberst Spohr am ver-