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Amts- M AMM für den MZS lSstirk des Ämlsßmchts Lilimstock sertionspreis: die kleinsp. ,°« und dessen Mrngebung. Abonnement viertelt 1 M. 2V Pf. (incl. Jllustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reichs- Postanstalten. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. — -- ' 42. Jahrgang. ' AS. Domiersta.q, den 14. März L8SL Aufgebotsverfahren. Auf Antrag 1) des Fleischers und Restaurateurs Leander Brückner in Oberstützengrün, 2) des Zimmermanns Grdmann Emil Weitz in Eibenstock, 3) der Alwine vcrw. Zenner geb. Schürer in Schön Heide, 4) des Maschinenstickers August Louis Bretschncider in Eibenstock, b> des Waldarbeiters Johann Friedrich Lonis Weigel in Wildenthal und 6) der Ida Emilie verehel. Männel geb. Bauer in Neuheide ist zum Behufs der Löschung folgender alter Hypotheken zu 1 der auf Fol. 131 des Grund-- und Hypothekenbuchs in der 3. Rubrik unter Nr. 1/1 für Johann Gottlieb Brückners in Oberstützengrün Erben am 1b. Januar 1799 eingetragnen 190 Thaler Con. M. unbezahl tes Kaufgeld, zu 2 der auf Fol. 196 des Grund- und Hypothekenbuchs für Eiben stock in der 3. Rubrik unter 3/III für Sophie Caroline veriv. Tittel und Genossen am 26. Juni 1847 eingetragenen 21 Thaler 27 Neugroschen 2 Pf. Schuldforderung und 5 Thaler 23 Neugroschen 5'/, Pf. Kosten und Zinsen, festgestelltes Liquidum, sammt ferneren Kosten, zu 3 der auf Fol. 640 und auf Fol. 297 des Grund- und Hypothe kenbuchs für Schönheide in der 3. Rubrik unter Nr. 1'1» und bcz. 2/11» für Julius Friedrich Weck in Schönheide am 1b. Mai 1834 eingetragenen 2b Thaler C. M. väterliches Erbtheil, zu 4 der auf Fol. 251 des Grund- und Hypothekenbuchs für Eiben stock m der 3. Rubrik unter 6/V1 für Carl Friedrich Müller in Plauen am 24. März 1853 eingetragenen 13 Thaler 13 Neugroschen 8 Pf., ge richtlich festgestelltes Liquidum, zu b der auf Fol. 2 des Grund- und Hypothekenbuchs für Wilden thal in der 3. Rubrik unter Nr. 1/1 für Johanne Sophie Rockstroh in Wildenthal am 14. Juni 1813 eingetragnen 12 Thaler 12 Neugroschen C. M. unbezahltes Kaufgeld und zu 6 der auf Fol. 27 des Grund- und Hypothekenbuchs für Neuheide in der 3. Rubrik bei Nr. 1/1 unter » für Marie Rosine verw. Fuchs in Neuheide, unter d für Christiane Sophie verw. Stolle in Lauterbach, un ter e für den Richter Carl August Sippach in Neuheide, unter ä für Jo hanne Christiane Fuchs in Neuheide am 2. Januar 1807 eingetragenen Kaufgelder an 40 Thaler 8 Neugroschen 8^/, Pf. C. M., 28 Thaler 12 Neuaroschen 11'stz Pf. C. M., 25 Thaler (14 Thaler-Futz) und 50 Tha- die Einleitung des Aufgebotsversahrens beschlossen worden, da die Inhaber der auf geführten Hypotheken unbekannt und seit dem letzten sie betreffenden Einträge mehr als 30 Jahre abgclaufen sind. Es werden daher die unbekannten Inhaber der vorerwähnten Hypotheken, sowie alle diejenigen, welche an sie Ansprüche zu haben glauben, ausgefordert, ihre Rechte und Ansprüche spätestens in dem auf den s. Mai 1895, Vormittag 9 Mr anberaumten Ausgebotstcrmine anzumclden, widrigenfalls sie aus Antrag der unter 1 bis 6 Genannten ihrer Ansprüche aus die vorerwähnten Hypotheken für verlustig erklärt und letztere auf weiteren.Antrag werden gelöscht werden. Eibenstock, den 5. März 1895. Königliches Amtsgericht. I»»-. Leuthold, Ass. Aufgevotsverfahren. Auf Antrag 1) der Bürstenmacherswittwe Auguste Earoline verw. Männel in Schönheide, 2) der ledigen Ida Todt in Eibenstock, 3) des Bergarbeiters Gustav Meißner in Oberstützengrün, 4) des Fleischers Ernst Paul Werner in Schönheiderhammer und 5) des Bürstenfabrikarbciters Ehristian Lndwig Stephan in Schönheide ist die Einleitung des Aufgebotsverfahrens behufs Todeserklärung zu 1 des am 8. April 1798 geborenen Adam Friedrich Männel, von dessen Leben seit der Zeit seines Kindesalters keine Nachricht vorhanden ist, zu 2 des am 25. August 1859 ausgewanderten, zuletzt in Eibenstock wohnhaft gewesenen Kaufmanns Bruno Todt aus Nossen, von dessen Leben seit seiner Auswanderung keine Nachricht vorhanden ist, zu 3 des angeblich im Jahre 1829 geborenen, zuletzt in Oberstützen- arün wohnhaft gewesenen Waldarbeiters Johann Gottlieb Meißner, dessen Ausenthalt seit 1859 unbekannt und von dessen Leben seit dieser Zeit keine Nachricht vorhanden ist, zu 4 des angeblich im Jahre 1813 als Soldat nach Rußland ge gangenen Johann Friedrich llnger, von dessen Leben seit seinem Weggänge keine Nachricht vorhanden ist und zu 5 des am 25. März 1803 geborenen Johann August Stephan, der seinen Wohnort Schönheide als zehn- oder zwölfjähriger Knabe ver lassen hat und von dessen Leben seitdem keine Nachricht vorhanden ist, beschlossen worden. Es werden daher die vorstehend aufgeführten verschollenen Personen sowie die jenigen, die an deren Vermögen Erbrechte zu habe» vermeinen, aufgesordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf den 5. Dezember 1895, Vormittag 9 Mr anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls gemäß den Anträgen der unter 1 bis 5 Genannten die vorerwähnten verschollenen Personen für todt erklärt und deren Vermögen den sich legitimirenden Erben ausgeantwortet werden wird. Eibenstock, den 5. März 1895. Königliches Amtsgericht. »i-. Leuthold, Ass Der Abgabenrestant Nr. >76 des Verzeichnisses der unter das Schank- und Tanzstättenverbot gestellten Personen ist zu streichen. Stadtrath Eibenstock, am 9. März 1895. I»r. Körner. Graupncr. em 13—43 7— 12 8— 15 3—7 den Durchforstungen Abth. 7, 8, gerückt) aufbereitete Nutzhölzer Lberstärke, 3,-> u. 4,<> m Länge, » 4,° , » Unterstärke, Kotz-Hersteigerung auf Johanngeorgenstadter Staalsforstrevier. Im LotsI „äs Laxe" zu Johmmgcorgcnstadt kommen Donnerstag, den 21. März 1895, von Borm. V,10 Uhr an folgende auf den Schlägen Abth. 7 und 13 und in 11, 19, 26, 29, 41—43, 52—54 (in der Hauptsache und zwar: 5824 Stück weiche Klötzer von 3KU3 , „ Stangenlilöher , 3382 , „ Derbstangen . 378,7° Hdrt. „ Reisslängen , von Nachmittags 2 Uhr anr folgende in denselben Orten und in den Abth. 55, 71 und 72 ausbereitete Brenn hölzer, als: 27 Rm. weiche Arennscheite, 294 Rm. weiche Arennäste und 49 „ , Arennknüppel, 485 , „ Arennstöcke unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend zur Versteigerung. Köniak. Iorstrevierverwaktung Johanngeorgenstadt und Königk. Aorstrentamt Eibenstock, Keich. am 11. März 1895. chcrkach. Tagesgeschichte. — Deutschland. Der dem Reichstage vorliegende Entwurf betreffend die Abänderung der Strafprozeß ordnung und de« Gerichtsverfassungs-Gesetzes zählt zu den wenigen gesetzgeberischen Materien, an denen alle Parteien das gleiche starke Interesse haben. Er verbürgt, wie diskutabel manche Einzelheiten desselben auch immer sein mögen, einen verbesserten Rechtsschutz und gewährt endlich die seit vielen Jahren vergeblich erstrebte Entschädigung un schuldig Verurtheilter. Die Einführung der Berufung gegen die Erkenntnisse der Strafkammern als erster Instanz ist ebenfalls eine Verbesserung, nach der bereits bald nach Ein führung der Reorganisation des Gerichtswesens im Jahre 1879 da« Verlangen weiter Kreise laut wurde. Ebenso hat sich im Laufe der Jahre die Nothwendigkeit herausgestellt, in der Form der Vereidigung auf die frühere bewährte Praxi« des Nacheide« zurückzugrcifen, um der Zunahme der Mein eide zu wehren. Alle diejenigen, die ein verständnißvolles Interesse für den Werth einer wohlgeordneten Rechtspflege mitbringen, harren ungeduldig de« Schicksal«, da« der Vor lage nunmehr beschieden sein wird, nachdem sie leider bereit« in der vorigen Session des Reichstag« unerledigt gelassen worden ist. — Gegenüber der sonstigen Unfruchtbarkeit der Reichstagsthätigkeit an wirklich brauchbaren Schöpfungen macht sich da« Bcdürsniß nach einer der gesammtcn Nation zum Wohle gereichenden positiven Leistung, wie sie in der Fertigstellung der genannten Reform gesunden werden würde, um so dringender fühlbar, und es wirkt um so befremdlicher, daß die mit der Bcrathung der Vorlage betraute Kommission in einem auffallend langsamen Tempo ihre Arbeiten betreibt. Die Befürchtung, daß auch jetzt wieder die Vorlage der un- gebändigen Rcdewuth, welche die Thätigkeit de« Reichstage« bisher ungebührlich verschleppt hat, zum Opfer fallen werde, ist um so begründeter, al« die Kommission, wenn der Vor schlag de« Herrn Abgeordneten Rintelen, sie fortan nur ein mal noch in jeder Woche zu versammeln, genehmigt werden sollte, noch mehr mit ihren Arbeiten in Verzug gerathen würde. Die Nation hat ein Recht, zu erwarten, daß die auf dem Gebiete der Rechtsprechung längst anerkannten Män gel nunmehr so rasch al« möglich beseitigt werden. — Berlin, 12. März. Der Kaiser eröffnete heute die Sitzungen des StaatSrathS mit einer Ansprache, worin es heiß«, die andauernde, ungünstige Lage der Landwirthschaft mache es der Regierung zur unabweisbaren Pflicht, Mittel und Wege zu suchen, welche geeignet seien, den Ertrag der Boden- bewirlhschaftung zu heben und die Gefahren, denen die Land bevölkerung ausgesetzt sei, abzuwcnden. Zur Erreichung diese« Ziele« sei der Staat«rath einberufen. ES würde dem Kaiser zur Genugthuung gereichen, wenn die Vorschläge de« StaatS- rath» eine Gestalt annehmen, welche Durchführbarkeit erkennen läßt, und wenn sich die Bestrebungen auf Ziele richten, welche ohne Verletzung anderer berechtigter Interessen und unter Achtung der Vcrtragsvcrhältnisse den auf der Landwirthschaft lastenden Druck thunlichst zu beseitigen geeignet sind. — Ueber die in Aussicht stehende internationale WährungSkonfercnz tauchen die ersten Nachrichten aus. Zunächst geht au« der vorgestrigen Erklärung de« österreich ischen Finanzminister« vr. von Plener hervor, daß eine Ein ladung seitens Deutschland- noch nicht erfolgt ist; doch ist man in Wien und Budapest ohne weitere« bereit, einer etwaigen Aufforderung in die erneute Prüfung der Währungs frage einzutretcn, Folge zu leisten. Dagegen kommt über Italien eine Meldung, die daraus hindeutct, daß da« Zustande kommen der Konferenz noch an einige Bedingungen geknüpft bleibt. Die .Pcrscvcranza" theilt mit, die Pariser Regierung habe an die Staaten de« lateinischen Münzbunde» die Auf forderung gerichtet, sich mit ihr wegen eine» gemeinsamen Schritte« zu verbinden, der Deutschland anregcn soll, erst diejenigen Berathungsgegcnstände genau zu bezeichnen, über welche ein Einvernehmen erzielt werden soll. Ist diese Mit- «Heilung richtig, so würde immerhin einige Zeit vergehen, bevor die bestimmte Formulirung eine« Programms vollzogen wäre, dessen Annahme seilen« der Staaten des Münzkunde« dann immer noch abzuwarten bleibt. — Die , B. N. N." schreiben: Infolge der neuen, für die Beurthcilung der körperlichen Brauchbarkeit der in den