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Amts- Md Anzeigeblatt Erscheint »öcheutlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- skrtionSprei«: die kleinsp. Zeile 10 Pf. VS. für den ' Abonnement öesirk de§ Amtsgenchtö Cidenstolk NZZH ' trn, sowie bei allen Reich»- und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur: L. Hannebohn in Eibenstock. 4». A«»r, », Soiinabend, dm 24. Ium Bekanntmachung. In dem Termine behufs Ermittelung des Wahlergebnisses im 21. Reichs tags-Wahlkreise hat sich eine absolute Stimmenmehrheit nicht herausgestellt. ES macht sich daher die Vornahme einer engeren Wahl zwischen den Kan didaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben, nämlich den Herren Former Ernst Krenz in Chemnitz und Iustizrath vi-. Wößme in Annaberg erforderlich. Als Termin sür diese Wahl ist von dem Königlichen Herrn Wahlcommissar im 21. Wahlkreis Sonnabend, der 24. Juni 1893 festgesetzt. Besonders ist hierbei daraus hinzuweisen, daß 1) alle auf andere als die vorgenannten zwei Kandidaten fallenden Stimmen nach 8 30 21ds. 2 des Reglements ungültig find; 2) die engere Wahl auf denselben Grundlagen und nach' denselben Vor schriften ssattstndet, wie die erste, daß insbesondere die Wahlbezirke, die Wahllokale und die Wahlvorsteher unverim-ert bleiben; 3) bei -er engeren Wahl dieselben Wählerlisten anzuwcnden sind, wie - bei der ersten Wahlhandlung. Eine wiederholte Auslegung und Berichtigung derselben findet nicht statt. 3m Uebrigen wird noch Folgendes in Erinnerung gebracht: Die Stadt Eibenstock ist zum Zwecke der vorzunehmenden Wahl in drei Bezirke eingetheilt. Der erste Bezirk umfaßt die Häuser Nr. l —153II der Abtheilung des Brandkatasters und hat den Rathhaussaal als Wahllokal. Der zweite Bezirk umfaßt die Häuser Nr. 154—281L der Abtheilung .4. des Brandkatasters und hat die Höhl'sche Restauration „zur Gartenlaube" als Wahllokal. Der -ritte Bezirk umfaßt die Häuser 'Nr. 282 -408 der Abtheilung und die der Abtheilung 0 des BrandkatasterS und hat als Wahllokol die Müller'sche Gastwirthschaft „zum Englischen Hof". Als Wahlvorsteher beziehentlich deren Stellvertreter sind ernannt worden im ersten Bezirk: der Unterzeichnete als Wahlvorsteher, Herr Rechtsanwalt Stadtralh Landrock als Stellvertreter, im zweiten Bezirk: Herr Stadtrath Eugen Dörsfel als Wahlvorsteher, Herr Buchdruckereibesitzer Emil Hannebohn als Stellvertreter, im dritten Bezirk: Herr Stadlrath Alfred Meichtzner als Wahlvorsteher, Herr Stadlrath Friedrich Brandt als Stellvertreter. Dir Wahlhandlung beginnt um 10 Uhr Vormittags und wird nm 6 Uhr Nachmittags geschlossen. Zur Stimmenabgabe sind nach 8 14 des Reglements vom 28. Mai 1870 zur Ausführung des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 nur Diejenigen zugelassen, welche in die Wahlliste ausgenommen sind. Abwesende können in keiner Weise durch Stellvertreter oder sonst an der Wahl theilnehmen, e» muß vielmehr der Wähler den Stimmzettel persönlich abgeben. Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach 8 19 beS vorgenannten Reglements ungültig sind: 1) Stimmzettel, welche nicht von weißem Papier, oder welche mit einem äußeren Kennzeichen versetzen sind; 2) Stimmzettel, welche keinen lesbaren Namen enthalten; 3) Stimmzettel, aus welchen die Person des Gewählten nicht unzweifel haft zu erkennen ist; 4) Stimmzettel, auf welchen mehr als ein Name oder der Name einer nicht wählbaren Person verzeichnet ist; 5) Stimmzettel, welche einen Protest oder Vorbehalt enthalten. Eibenstock, den 21. Juni 1893. Der Rath der Stadt. I»r Körner. Hans. Bekanntmachung, die am 24. ds. Mts. stattfindende Reichstaftswahl betr. Für die am 24. d». Mt». bevorstehende engere Wahl zum Reichstag ordnen wir hiermit an: 1) daß die Zugänge zu einem jeden Wahllocal für die Wahlberechtigten frei zu halten sind, und daher insbesondere da» unbefugte Verweilen in den Fluren und Gängen, welche zu den Wahllocalen führen, nicht gestattet ist; 2) daß entweder innerhalb de» betr. HauSgrundstück» oder unmittelbar vor demselben nur ein Zettelträger für einen und denselben Kandidaten gleichzeitig sich aufhalten darf; 3) daß endlich Ansammlungen von Personen in der Nähe der Wahllocale oder sonst auf öffentlichen Straßen und Plätzen, durch welche die Wahlberechtigten in der Ausübung des Wahlrecht« irgendwie beeinträchtigt werden könnten, ver botst» sind. Wir erwarten, daß diesen Anordnungen allenthalben Folge geleistet werden wird und bemerken, daß Zuwiderhandlungen, insoweit nicht Einschreiten nach dem Strafgesetzbuch begründet erscheint, mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder Haft bis zu 14 Tagen geahndet werden, sowie daß die Sicherheitsorgane angewiesen sind, wo nöthig, gegen Verletzung unserer Anordnungen unnachsichtlich einzuschreiten. Eibenstock, den 21. Juni 1893. Der Rath der Stadt. »r. Körner. Han». Bekanntmachung, den Johannis-Markt betreffend. Anläßlich des am 26. und 27. Juni 1893 Hierselbst staltfindenden JohanniS- Markles wird hiermit zur getzörigen Nachachtnng Folgendes angeordnet und be kannt gemacht: 1) Der Jahrmarkt beginnt Montag früh und dauert bis Dienstag Abend 9 Uhr. 2) An dem vorhergehenden Sonntag kann bereits Nachmittags von 2 Uhr ab mit Eßwaarcn feilgehalten und können CarousselS und Schaubuden geöffnet werden. 3) Nach Beendigung des Jahrmarktes sind die Buden alsbald zu schließen und die Maaren von den offenen Stänken zu entfernen. Da« Abfahren eingepackter Kisten und gepackter Wagen ist noch an der darauffolgenden Mittwoch gestattet. 4) DaS Feilhalten mit Bier, Branntwein und andern geistigen Getränken außer halb der concessionirken Schankstätten ist verboten. 5) Buden, in denen Eßwaaren feilgeboten werden, sowie CarousselS, Schaukeln, Schieß- und Schaubuden sind Abends spätestens um 10 Uhr zu schließen. 6) Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden, soweit nicht bereits in den bestehenden Gesetzen Straff» anzedroht sind, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 8 Tagen bestraft. Eibenstock, den 13. Juni 1893. Der Rath der Stadt. »i-. Körner. Hans. Stlmmholz-Versteigerlmg auf Wildenthaler Staatsforstrevier. Im Kütet „zum WaWaus" in Aue kommen Dienstag, den 4. Jnli 1893, von Vorm. 9 Uhr an die in den Schlägen in den Abheilungen 8, 26, 28, 46, 66, 70 und 79 auf bereiteten Stammhölzer, sämmtlich entrindet, und zwar: 941 Stück w. Stämme 11 — 15 cm stark, 11—18 in lang, 1045 . . . 16-19 , „ 11-20 „ „ 78 . . „ 20-22 „ . 11-20 . „ 66 „ „ Derbstangen 13 —15 „ „ 9 —14 „ „ einzeln und partienweise, soweit die gestellten Kautionen nicht ans- reichen nur gegen sofortige Bezahlung oder weitere Sicherstellung des Kaufpreises und unter den vor Be ginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend zur Versteigerung. Holzkaufgelder können vor Beginn der Auktion berichtigt werden. Auskunft ertheilt der unterzeichnete Forstmeister. Kgk- Iorstrevierverwattung Wildenthak und Kgs. Aorkrentamt Eibenstock, Uhlmann. am 22. Juni 1893. Wolfframm. Holz-Versteigerung aus Wildenthaler und Karls felder Staatsforstrevier. Im Drechster'scheii Gasthofe ia Wildmthal sollen Donnerstag, den 6. Juli 1893, von Vormittags 9 Uhr an - 1) vom Wildenthaler Forstrevier: 11212 w. Klötzer 13—53 cm stark, 3.,, 4, u. 4,i m l. i in den Schlägen und 6026 , Stangenklötzer 8 —12 „ . 3^ und 4 . .! Durchforstungen in 68 Rm. w. Brennschcite, I20'/z Rm. w. Brennknüppel/den Abth. 26,45,46, . 43 . , Aeste unv 183 , , Stöcke 153,54,56,79 u. 89. - - 2) vom Earlsfelder Forstrevier: 2220 Stück ficht. Klötzer von 23—48 em Oberstärke 3,o und 4 m Länge im Schlage in Abtheilung 36 unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen meist bietend versteigert werden. «gl. Forftrevierverwaltungen Wildenthal und Earlsseld und ..., « Kgl. Forstrentamt Eibenstock, llhlmann. Grhrr. am 22. Juni 1893. Wolfframm.