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Amts- Md Anzeigeblatt Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- ftrtionSpreiS: die kleinsp. Zeile 10 Pf. für den öeftrk -es Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. «bonnemeni Viertels. 1M. 20 Pf. (incl. Jllustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen ReichS- Postanstalten. Lerantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 40. Sohr«««,. Donnerstag, den 25. Mai L8SS. Ocsskiitlichc Sitzung des Bezirksausschusses zu Schwarzenberg Sonnabend, den 27. Mai 1893, von Nachmittags 3 Uhr an im Verhandlungssaale der unterzeichneten Amtshauptmannschaft. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in der Hausflur des amtshaupt mannschaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Schwarzenberg, am 10. Mai 1893. Königliche Amtshauptmannschaft. -Mrhr. v. Wirsing. Wonlag, den 29. Mai 1893, von Worin. '/.II Mr an im Amtsgerichtsgebäude zu Eibenstock. Schwarzenberg, am 19. Mai 1893. Königliche Amtshauptmannschaft. Arhr. v. Wirsing. Lr. Unter Bezugnahme auf K 24 des Gesetzes vom 3. Dezember 1868 — Ge setz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1868, Seite 1369 — werden die Herren Bürgermeister von Grünhain und Johanngeorgenstadt, sowie die Herren Ge- meindevorstände des hiesigen Verwaltungsbezirkes noch besonders darauf hinge- wicsen, daß die Wahllisten der Stimmberechtigten für die Land tagswahlen im Laufe des Monats Juni jeden Jahre« einer Revision zu unterwerfen sind und daß sofort am Anfänge res genannten Monates die in 8 11 der Ausführungsverordnung zu dem gedachten Gesetze vom 4. Dezember 1868 vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen ist. Schwarzenberg, am 18. Mai 1893. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. v. Wirsing. Leschr. Der königl. Förster Herr Llustav Lriuw Leutel, wohnhaft im Wiesenhaus an der Wilzsch, ist zum zweiten Stellvertreter de« Gutsvorstehers für das Staatsforstrevier CarlS- feld bestellt und in Pflicht genommen worden. Königliche Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, am 19. Mai 1893. Frhr. v. Wirsing. Ausschneiden. In der Nacht vom 9. zum 10. Mai 1893 sind in dem Obstgarten de« Hauses Nr. 108 zu Hundshübel 16 Obstbäumchen durch Umbrechen der Kronen beschädigt worden. Auf die Entdeckung de« Thäter« sind zwanzig Mark Belohnung ausgesetzt, die unter Umständen nach Verfügung de« Unterzeichneten zu ver- theilen sind. Um sofortige Anzeige aller sachdienlichen Wahrnehmungen wird Jedermann ersucht. Eibenstock, am 19. Mai 1893. Der Königliche Amtsanwalt. , Warneck. Ansfchreibe«. Die Maurer Marit» Ullg, Mlodnrck und Lcknarck sowie der Handarbeiter Ma» inSgesammt bisher in Eibenstock-Crottensee beschäftigt gewesen, sind al« Zeugen zu vernehmen. Um Mittheilung de« zur Zeit unbekannten Aufenthaltes der Genannten wird ersucht. Eibenstock, am 19. Mai 1893. Der Königliche Amtsanwalt. Warneck. K onkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen de« Handelsmannes Christian Eduard Anton Seidel in Hund»hübel ist zur Beschlußfassung über den von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlag zu einem Zwang-Vergleiche und nach Befinden zur Abnahme der Schlußrechnung de« Verwalter« Termin auf den 15. Juni 1893, Wormiilags 11 Mr vor dem Königlichen Amtsgerichte Hierselbst anberaumt. Eibenstock, den 23. Mai 1893. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Aktuar B k k LIIII t m a ch u n ß, die land und forstwirthschaftliche Berufsgenossenschaft betreffend. Von dem Vorstand der land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Königreich Sachsen ist dem unterzeichneten Stadtrath ein Verzcichniß der zur genannten BerufSgenosfenschaft gehörigen Betriebsunternehmer in Eiben stock, ein Auszug aus der Heberolle, sowie die Aeuderuugsliste hierzu für den hiesigen Bezirk zum Zwecke der Einhebung der darin ausge worfenen Beiträge übersendet worden. Wir bringen Solches mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die genannten Schriftstücke gemäß § 38 deS Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886 in Verbindung mit 88 14 und 18 deS Landesgesetzes vom 22. März 1888 vom 27. Mai 1883 ab 2 Wochen lang zur Einsicht der Bethciligten in unserer RatdSregistratnr während der gewöhnlichen Geschäftsstunden ausliegen. Einsprüche der Unternehmer gegen die Höhe der Beiträge, sowie gegen die Veranlagung der Betriebe im Unternehmerverzeichnisse sind direkt an die Ge schäftsstelle der Genossenschaft (Dresden, Wienerstraße 13, II.) zu richten; der auSgeworfene Betrag jedoch ist vom Unternehmer ungeachtet deS Einspruchs in voller Summe zu zahlen. Die Beitrage sind nach Beschluß der Genossenschaftsversammlung vom 5. April 1893 für da« Jahr 1892 mit l,r Pfennig von jeder beitragspflichtigen Steuereinheit zu erheben und von den Beiheiligten in der Höhe, wie sie in der Heberolle bestimmt ist, spätestens bis zum 9. Juni 1893 bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung au den unterzeichneten Stadtrath abzuführen. Eibenstock, den 19. Mai 1893. Der Rath der Stadt. I. V.: Landrock. Han«. Bekanntmachung. Auf Grund des Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 und der dazu ergangenen Ausführungsverordnung vom 20. März 1875, sowie der weiteren Vorschriften hierzu vom >0. Mai 1886 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die diesjährigen unentgeldlichen öffentlichen Impfungen gleich wie im Vorjahre im Saale des „FeldschlStzchens" Hierselbst stattfiüden, und zwar in nachstehender Reihenfolge: I. Zur Grst-Jmpfnng kommen Montag, den 29. Mai, Wachmittags 3-5 Mr diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Namen mit bis 8l, Dienstag, den 30. Mai, Wachmittag 3—5 Mr diejenigen, deren Namen mit O bis L anfangen. Jmpspflichtig sind alle diejenigen Kinder, welche u) im Jahre 1882 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben, l>) in früheren Jahren geboren sind und der Impfpflicht noch nicht genügt haben, oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Impfung vorläufig befreit, oder in den beiden letzten Jahren ohne Erfolg geimpft worden sind. Sämmtliche zur Erft-Impfung gekommenen Kinder sind Dienstag, dm 6. Juni, Wachmittag 3—5 Mr zur Nachschau vorzuftellen. II. Die Wiederimpfung (nach zurückgelcgtem 12. Lebensjahre) erfolgt Sonnabend, den 3. Juni, Wachmittag 3 Mr für diejenigen Kinder, welche a) im Jahre 1881 geboren sind und nicht bereit- nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben, oder mit Erfolg geimpft worden sind, d) in früheren Jahren geboren sind und der Jmpfpflicht noch nicht genügt haben, oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Wiederimpfung vor läufig befrei», oder in den letzten Jahren erfolglos wiedergeimpft worden sind. Zur Nachschau find diese Kinder Sonnabend, den 10. Juni, Wachmittag 3 Mr vorzustellen. Die Impfungen werden vom Jmpfarzt Herrn l)r. inock. Schlamm hier vorgenommen. Besondere Bestellzettel werden nicht ausgegeben. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden.