Volltext Seite (XML)
Amts- Md Anzeigtblatt für den Erscheint « «bonnement S« Bezirk -es Amtsgerichts Eibenstock ZSL serttonepreU: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reich». « und dessen Umgebung. ' Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 40. Za»r,«»,. — — S4. Dienstag, den 9. Mai 18SS. Frau ALiuLL Haris lleävix Voxel in Gartsfetd beabsichtigt, in dem unter Nr. 37 II de« Brand-BersicherungS-Kataster» Nr. 106 <i de» Flurbuchs für CarlSfeld gelegenen Grundstücke eine zu errichten. Schlächterei Etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf besonderen Privat- rechtStiteln beruhen, sind bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Schwarzenberg, am 5. Mai 1893. Königliche Amtshauptmannschast. Arhr. v. Wirsing. Wegen Reinigung der Diensträume werden bei der unterzeichneten Behörde den IS. und 13. Mai 18»3 nnr dringliche Sachen erledigt werde». Eibenstock, den 6. Mai 1893. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Bckanntmachuiig. Vom Reichsgesetzdlatt auf da» Jahr 1893 sind erschienen die Nrn. l2 und 13. Dieselben enthalten: Heseh, betreffend die Begründung der Revision in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Allerhöchster Krkah, betreffend die Aufnahme einer Anleihe auf Grund der Gesetze vom 16. März lei86 und 26. März 1893. Merorduuug, betreffend da» Aufgebot von Lanvansprüchen im südwestafrikanischen Schutzgebiet. Weiter sind vom Gesetz- und Verordnungsblatt für das König reich Sachsen die Stücke 7 und 8 erschienen. Dieselben enthalten unter Nr. 26: Verordnung, eine neue Gebührentaxe für die Markscheider betr.; Nr. 27: Aevidirte Verordnung, Maßregeln zum Schutze gegen die Trichinenkrankheit bei den Menschen betr.; Nr. 28: Bekanntmachung, die Prüfungsordnung für den Bureaudienst im Anstellungsbereiche de« Ministeriums de» Innern; Nr. 29: Verordnung, die Nachaichung der Maaße, Gewichte, Waagen und Meßwerkzeuge betr.; Nr. 30: Bekanntmachung, die Assistenten- und Sekretarprüfungen im Ressort des Ministeriums de» Kultus und öffentlichen Unterrichts betr.; Nr. 31: Bekanntmachung, eine authentische Interpretation der 88 1 und 19 der Tax- orvnung für Feldmesser vom 1. Oktober 1892 betr.; Nr. 32: Vrnsnngsordnuug für das bei der Vortragskanzlei und den übrigen Dependenzen des Finanz- Ministeriums augestellte Bureaupersonal; Nr. 33: Verordnung, die Prüfungen des bei der Land-, Landeskultur- und Altersrentenbank beschäftigten Bureau personals betr.; Nr. 34: Verordnung, die Prüfungen der Expedienten und Bureauassistenken bei der Landeslolterie und Lotterie-Darlehnskasse; Nr. 35: Verordnung, die Prüfung des bei der fiskalischen Bau- und Forstverwaltung beschäftigten Bureaupersonals betr.; Nr. 36: Verordnung, die Anstellung, Be förderung und Prüfung des Kanzlei- und Expevitiouspersonals im GeschäftSbe reiche des Justiz-Ministeriums betr.; Nr. 37: Die Vrüfungsordnung für das Bureaupersonal im Geschäftsbereiche deS Gesammtministeriums betr.; Nr. 38: Verordnung, die Anmeldung und Versteuerung verendeter schlachtsteuerpflichtiger Viehstücke betr.; Nr 39: Aircheugeseh, die Feier der Bußtage in der evangelisch lutherischen LanecSkirche betr. Diese Gesetzblätter liegen zu Jedermanns Einsicht an Rathsstelle aus. Eibenstock, den 5. Mai 1893. Der Rath der Stadt. »»>. Körner. Hans. Die Auflösung des Reichstages, welche am Sonnabend Nachmittag stattgefunden und von uns bereits durch Extrablatt mitgetheilt wurde, erfolgte, nachdem der Antrag Huene mit 210 gegen 162 Stimmen abgelehnt worven war. Diese Min derheit schien allerdings nicht mehr die Aussicht zu bieten, daß sie noch vor einer eventuellen dritten Les ung in eine Mehrheit verwandelt werden könne. Graf v. Caprivi hat sich offenbar von der Unmöglichkeit überzeugt, durch Ueberredung noch Jemanden zu ge winnen. Am 6. Mai 1890 trat der verblichene Reichs tag zum ersten Male zusammen. Er hat also immer hin ein Alker erreicht, wie eS früher gesetzlich vorgc- schrieben war. Eine Thräne wird ihm schwerlich nach geweint werden. Unter unheilvollen Auspicien erblickte er da- Licht der Welt. Er wurde vor drei Jahren gewählt, al» die verhängnißvolle Kanzlerkrisis hereinbrach, die mit der Entlassung de« Fürsten Bismarck endete. Er trat in Wirksamkeit ohne Bismarck und hat an An sehen und Bedeutung verloren, wie niemals eine Volks vertretung unter dem allgewaltigen Einflüsse de» Alt reichskanzler». Niemandem imponirte er mehr, weder den Regierungen noch dem Volke, und al» seine un patriotische Mehrheit zuletzt zu imponiren versuchte, ist dem Reichstage der Lebensfaden durchschnitten worden. Nach Artikel 25 der Reichsverfassung müssen inner halb eine» Zeiträume» von 60 Tagen nach der Auf lösung de» Reich-tage» die Wähler und innerhalb eine» Zeiträume» von 90 Tagen nach der Auflösung muß der Reichstag selbst versammelt werden. Vor sechs Jahren erfolgte in der SeptennatSfrage die Auf lösung de» widerspenstigen Parlament» am 14. Januar. Am 21. Februar fanden bereit» die Neuwahlen statt und schon am 3. März wurde der neue Reichstag eröffnet. Diesmal werden ähnliche Zwischenräume innegehalten, so daß der neugewählte Reichstag bereit« Ende Juni zusammentreten kann. Fraglich ist e» allerding«, ob die Auflösung denselben Erfolg haben wird wie vor 6 Jahren. Damal» bewilligte der neu gewählte Reichstag die militärischen Forderungen mit 227 gegen 31 Stimmen, 82 Mitglieder de» Centrum» enthielten sich infolge der päpstlichen Einwirkung der Abstimmung. Ein auch nur annähernd so glänzender Sieg scheint heute nicht in Aussicht zu stehen. Daher dürften sich die verbündeten Regierungen nur mit schwerem Herzen dazu entschlossen Haden, von dem ihnen verfassungsmäßig zustchenden Rechte der Parla- meNlSauflösung Gebrauch zu machen. Ernst sind die Gefahren, von denen unsere gesammte innerpvlitische Entwickelung bedroht würde, wcnn auch der neue Reichs tag die Milikärvorlage ablehnen sollte. Ein Konflikt zwischen den Regierungen und der Volksvertretung, wie ihn Frhr. v. Huene angedeutet hat, würde von unübersehbaren Folgen begleitet sei», nicht nur für unsere Lage im Innern, sondern auch für unsere na tionale Machtstellung dem Auslände gegenüber. Wenn sich die Mehrheit der deutschen Volksvertreter wieder holt weigern würde, die für die Erhöhung unserer nationalen Wehrkraft unbedingt nothwenbigen Forder ungen zu bewilligen; wenn eS den verbündeten Regier ungen nicht gelingen sollte, die Verstärkung unseres Heere» auf verfassungsmäßigen! Wege durchzusetzen, so würden unsere Feinde im Osten und im Westen mit Recht den Schluß ziehen, daß der nationale Ge danke im deutschen Volke mit Riesenschritten der Zer setzung, dem Verfalle cntgegengeht, daß Deutschland nicht mehr im Vollbesitze jener unüberwindlichen ele mentaren Kraft ist, aus der heraus unsere Einheit geboren wurde. Hagesgeschichle. — Berlin, 6. Mai. Der „Reichsanzeiger veröffentlicht folgende Kaiserliche Verordnung, be treffend die Wahlen zum Reichstage: Wir Wilhelm von GotleS Gnaden deutscher Kaiser, König von Preußen rc. rc. verordnen auf Grund der Be stimmung in 8 14 de« Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 im Namen de» Reich«, was folgt: Die Wahlen zum Reichstag sind am 15. Juni 1893 vorzu nehmen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändi- gen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen In siegel. Gegeben Berlin, 6. Mai 1893. Wilhelm I. II. v. Caprivi. — Angesicht» der bevorstehenden Wahlen zum Reichstage ist da- Ergebniß der eben vollzogenen Dortmunder Ersatzwahl sehr lehrreich. Zu nächst fällt in die Augen, daß die Wahlbetheiligung ungemein stark gewesen ist. Während 1887 im Gan zen 37,775 Stimmen, 1890 auch nicht mehr al» 37,879 Stimmen abgegeben worden sind, haben dies mal, offenbar infolge der überall mit Spannung er warteten Entscheidung über die Militärvorlage, 43,686 Wähler von ungefähr 53,000 Wahlberechtigten ge stimmt. Ein so hoher Prozentsatz pflegt nur in Zeiten besonderer politischer Erregung erreicht zu werden. Es ist anzunebmen, daß die bevorstehenden Neuwahlen fast in allen Wahlkreisen eine ähnliche starke Bctheiligung veranlassen werden. — In der württembergischen Abgeordnetenkammer ist dieser Tage die Invalidität»- und Altersver sicherung einer sehr eingehenden und beachtenS- werthen Erörterung unterzogen worden. Von allen Seiten wurden lebharte Klagen über diese» Gesetz laut und selbst der Regierungsvertreter, Oberregier- ungSrath v. Schicker, mußte zugeben, daß dieses Gesetz im ganzen Reiche Unzufriedenheit hervorgerufen habe. Aber gleichwohl wurde allseitig anerkannt, baß eine Wiederaushebung dieses Gesetzes eine noch größere und bedenklichere Unzufriedenheit Hervorrufen würde und deshalb ausgeschlossen sei. Dagegen wurden vielfache AenderungSvorschläge gemacht. Vor allen Dingen wurde betont, daß weit schlimmer als die Kosten die zahlreichen Belästigungen seien, die da« sogenannte Klebegesetz für die Arbeitgeber, wie füL die Arbeitnehmer mit sich bringe. Die Ausführung desselben müßte deshalb vereinfacht werden. In dieser Hinsicht wurde auch ein neuer Gedanke vorgebracht, der immerhin einer Prüfung Werth erscheint, nämlich die Vereinigung der drei Versicherungseinrichtungen gegen Krankheit, Unfall und Invalidität bezw. Alter zu einem einzigen, gemeinsamen Institut. Auf den ersten Blick erscheint dieser Vorschlag allerdings un durchführbar, da die drei Versicherungsgesetze auf so verschiedenartigen Grundlagen beruhen, daß eine Zu sammenlegung derselben nahezu ausgeschlossen erscheint. Aber Manche«, was auf den ersten flüchtigen Blick für unausführbar gehalten wurde, ist doch später häufig genug verwirklicht worden. Jedenfalls beweist jede neue parlamentarische Erörterung von Neuem, daß da» Invalidität»- und AlterSversicherungS-Gesetz, un abhängig von der sonstigen Beurtheilung der sozial politischen Reichsgesetzgebung, bei allen Parteien nur Tadler und Befürworter einer baldigen, gründlichen Abänderung findet. Der Staatssekretär im Reichs amt de» Innern sollte daraus die dringende Veran lassung entnehmen, die seit längerer Zeit im Gange be findlichen Vorarbeiten für eine Beseitigung der schlimm sten Mißstände, die dieses Gesetz im Gefolge hat, nach Möglichkeit zu beschleunigen. Allerdings sind der Beschwerden so viel und der gangbaren Wege zur Abstellung derselben so wenige, daß an einen nahe bevorstehenden Abschluß dieser Vorarbeiten kaum zu denken ist. .— Oesterreich-Ungarn. Budapest. Der Empfang, der dem Kaiser hier zu Theil gewor- den, übertrifft, wie die „Köln. Zig." sich berichten läßt, alle Loyalitätskundgebungen, die seit der Krön ungsfeier stattgesunden. Das ganze Parlament, Ober- und Unterhaus, die Regierung, Volksmassen zu Tau senden haben den König empsangen, der unter fort-