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Amts- und Anzeigeblatt sür den VzUDZ Le;irk -es Amtsgerichts Eibenstock sertion,prei«: die kleinsp. . . » Z U-0Pf und destw Amgevung. Abonnement vtertelj. 1M. 20 Pf. (incl. Jllustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen ReichS- Postanstalten. SS. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 40.Iaßr««««. Sonnabend, den 6. Mai L8S3. Den Brvdverkanf betreffend. Da« nachstehende, für den Verwaltungsbezirk der Königlichen Amtshauptmann- schast Schwarzenberg mit Zustimmung de« Bezirksausschüsse«, sowie für die Städte Aue, Eibenstock, Lößnitz, Neustädte!, Schneeberg und Schwarzenberg aufgestellte Regulativ vom 15. April 1893 wird andurch zur Nachachtung bekannt gemacht. Schwarzenberg, am 3. Mai 1893. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. Die Stadträthe zu Aue, Eibenstock, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg u Schwarzen berg, am 3. Mai 1893. lle. Kretzschmar. 0r. Lörncr. Zieger. Speck. llr. v. Woy-t. Garns. den Wroöverkauf betv. vom 1b. April 1893. 8 >- Jeder Bäcker oder Brodverkäufer hat die Preise und das Gewicht der von ihm geführten Brodsorten an einem, dem Käufer leicht erkennbaren Anschläge an der Verkaufsstelle zur Kenntniß des Publikums zu bringen. Dieser Anschlag ist der Ortspolizeibehörde zur Abstempelung vorzulegen llnd so oft zu erneuern, al« eine Aenderung der Preise eintritt. 8 2. Brod aller Art darf nur nach dem Gewichte in Laiben von einem oder mehreren halben Kilogrammen verkauft werden. 8 3- Auf jedem Brode ist durch eine vor dem Backen eingedruckte Zahl oder entsprechende Anzahl von Punkten die Zahl der halben Kilogramme anzugeben, welche eS wiegen soll. Altbackenes Brod, welches durch Eintrocknen am Gewicht verloren hat, oder sonst minderwichtiges Brod, muß als solches unter Angabe des Gewichtes in einer für Jedermann erkennbaren Weise bezeichnet werden. 8 4. Bis zum Beweise des Gegentheiles gelten alle in den Verkaufs-, Betriebs und den angrenzenden Wohn-Räumen der Brodhändler vorhandenen Brode als verkäuflich. . _ 8 o. An der Verkaufsstelle muß sich zum Nachwiegen eine geaichte Waage mit den erforderlichen geaichten Gewichten befinden. Die Verkäufer haben auf Verlangen der Käufer die gekauften Brode vor zuwiegen oder das Nachwiegen der letzteren zu gestatten. 8 6. Die Ortspolizeibehörken haben die in Z 1 erwähnten Anschläge kostenfrei abzustempeln, auch von Zeit zu Zeit wegen genauer Beachtung der Vorschriften dieses Regulativs Revisionen vorzunehmen. 8 7. Brode, welche hierbei minderwichtig gefunden werden und bei denen die vorgeschriebene Kennzeichnung des Mindergewichtes fehlt, sind anzuschneiden und dem Verkäufer zurückzugeben. . ", 8 8. Gegenwärtige Bestimmungen gelten für den Brodverkauf im stehenden Ge werbebetriebe und im Umherziehen, sowie für den Verkauf des von Landwirtben gebackenen und verkauften Brodes. Verkäufer im Nmherziehen haben statt des in 8 1 vorgeschriebenen Anschlages ein, Preis und Gewicht angebendes, abge stempeltes Verzcichniß und eine Waage mit den nöthigen Gewichten bei sich zu führen und deren Benutzung dem Käufer zu gestatten. 8 S. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen, sowie das Feilhalten minderwichtigen BrodeS werden, soweit nicht andere Strasvorschriften einschlagen, mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder Haft bestraft; div Gewerbetreibenden haben hierbei ihre Angehörigen, Gewerbsgehilfen und Dienstpersonen nach Maßgabe der Vorschriften in 8 151 Abs. 1 der Gewerbeordnung in der Fassung de» Reichsgesetzes vom 1. Juni 1891 zu vertreten. Auch werden die Ergebnisse der Revisionen (8 6) von den Ortspolizeibe hörden, jedoch ohne Nennung der Namen derjenigen Personen, welche gegen gegenwärtige Vorschriften gefehlt haben, sofort öffentlich bekannt gemacht. 8 10. Gegenwärtiges Regulativ tritt vom 1. Juni 1893 an in Kraft. Die in einzelnen Gemeinden de« Bezirk« getroffenen, denselben Gegenstand betreffenden örtlichen Festsetzungen treten mit diesem Zeitpunkte außer Wirksamkeit. Konkursverfahren. lieber da» Vermögen de- Handelsmannes Lckunrck ^rut«« in Hundshabei wird heute am 4. Mai 1893, Nachmittag 5 Uhr da» Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Landrock in Eibenstock wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bi« zum 3. Juni 1893 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eine» anderen Verwalter», sowie über die Bestellung eine« Gläubigerausschusses und eintretenden Falle» über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände, sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 12. Juni 1893, Wormitlags 1ü Mhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberauint. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwa« schuldig sind, wird aufgegebcn, nichts an den Ge meinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bi« zum 20. Mai 1893 Anzeige zu macden. Königliches Amtsgericht zu Eibenstock (ge, ) Kautzsch. Bekanntmachung. An Stelle des verstorbenen Kaufmann« Herrn Bernhard Meischner sind die Herren Kaufmann Gustav Dieisck in den Abschätzungsausschuß, Kaufmann Gustav Emil Schlegel in den Bauausschuß in Folge der auf sie gefallenen Wahl eingetreten. Eibenstock, den 2. Mai 1893. Der Rath der Stadt. l»w. Körner. Hans. Bekanntmachung. Am 9. und 1v. ds. Mts. könne» wegen Reinigung der Geschäfts räume des unterzeichneten HauptzollamteS bei diesem nur dringliche Sachen erledigt werden. Eibenstock, am 4. Mai 1893. Königliches Haupt-Zoil-Amt. Welcker. Oberst. von em 17—26 8-15 16-22 23-52 16-80 63, 74 u. 77, u. 3 u. 4 m L., „4m Länge, 3,s u. 4 m .« Länge, „ 4,» m Länge, Stück buch. u. ah. Klötzer „ fichtene Kolz-Versteigerung auf Karlsfelder Slaalslorstrevier. Dienstag, den 16. Mai 1893, von Vormittags 9 Uhr an kommen im Kendet'schen Kastßofe zu Schönheiderhammer folgende aufbereitete Nutz- und Brennhölzer, als: 8 7260 7220 5200 56 80 15 7 11 „ 48 „ . 'Neste, einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung in kassenmäßigen Münzsorten und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend zur Versteigerung. Kgs. Aorstrevierverwaltung Kark-fekd und Kgk. Iorstrentamt Kivmstock, Gehre.am 2. Mai 1893. Woifframm. lin Abth.46 ku. in Blech- 1 Hammer," 'I in den I Abth. 1, I 2, 5, 15, 19,20,36, „ tannene „ Rm. fichtene Nutzknüppel, /HX , buch.u.erl.u. 100Rm.gute, 188Rin. wdlb.Nadelh.-Brennscheitej „ „ Laubholz- und 70 Rm. Nadclholz-Brennknüppel, Holz-Bcrstcigenmg mif Johanngeorgenstadter Staatssorstrcvicr. Im Kötel äs 8axs zu Johanngeorgenstadt kommen folgende aufbereitete Schlag- (Abth. 27, 42, 55, 6l, 66, 71 u. 72)' und Durchforstungshölzer (Abth. 71 u. 79> Mittwoch, den 17. Mai 1893, von Vorm. '/,10 Uhr an 7589 weiche Schleishölzer, 7—15 cm stark, 4,o m lang, 7063 „ Klötzer, 16—58 „ „ 3,u, 4,« u. 4,5 m lang, 1685 , Derbstangen, 8 —15 „ . 745 , Reisstangen, 6—7 „ „ sowie ebendaselbst Donnerstag, den 18. Mai 1893, von Borm. '/,16 Uhr an 403 Rm. weiche Scheite, 143 Rm. weiche Rollen, 50 Rm. weiche Acste unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen meist bietend zur Versteigerung. Die Schlaghölzer in den Abth. 42, 55 u. 66 sind auch für die Werke de» Bockau-ThaleS günstig gelegen. K. Aorstrevierverwaltung Johanngeorgenstadt «. K. Aorstrentamt Eibenstock, Ächahk. am 4. Mai 1893. Uoiffeamm.