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Amts- und Anzeigevlatt für den MM Lyirk des Lmtsgcrichts EidenNeck (ertionSprei-- die kleinsp. . . - 4. len, sowie bei allen Reich». Z il- w Pf und deffen Zlmgeöung. P stansa t n Verantwortlicher Redakteur: E. Hannrbohn in Eibenstock. —— 4». Aahr,««,. — , 38. Donnerstag, den 30. März 18NS. Stammholz-Auktiou im Forstbezirke Eivenftock. Im Kendek'schen chastyofe zu Schönkeideryammcr sollen Dienstag, den 11. April 1893, von Bormittags 9 Ahr an nachverzeichnete vollständig aufoercilete meist fichtene Stammhölzer versteigert werden: 1) Karlsfelder Forstrevier: in den Abtheil- 8000 Stück --- 2150 Fm. sicht. Stämme v. l0—19 ein 500 „ 350 . . „ „ 20-22 „ 380 . 420 „ . . . 23-29 „ 35 . --- 80 30 u. m. „ 2) Schönheider Forstrevi 1098 Stück weiche Stämme bi« 15 ein Mitienstärke, > in den Schlägen der Ab- 657 „ „ „ von 16—19 . „ (theilungen 10, 51, 60 u. (15 . , „ „ 20 -22 „ „ / 67, letztere drei am Kuh- 31 „ „ „ . 23—29 . „ > berg. 3) Hundshübler Forstrevier: 2400 Stück weiche Stämme von 10-15 ein Mittenstärke, 1200 . . . „ 16-19 „ 250 , „ „ 20-22 . 150 . . . . 23-29 . . . . Hieraus kommen an demselben Tage folgende fichtene Derbstangen zur Versteigerung: vom Karlsfelder Forstrevier: 830 Stück --- 50 Fm. fichtene Derbstangen von 10—15 ein Unterstärke, in den Abheilungen 4, 31, 35 und 53. Die Versteigerung erfolgt unter den bei den Einzclauktionen geltende» Be dingungen und zwar, soweit die bei dem Königlichen Forstrentamte Eibenstock gestellten Kautionen nicht ausreichen, nur gegen sofortige Bezahlung oder Sicher stellung de« Kaufpreises. ungen 2« und Mittenstärke, I 48 (starke I Stämme) 2, " 11,13,14,31, » s 35, 42, 46 bis ,, i 49, 53 und 66 i (schwache ' Stämme). «Heilungen 7, 21, 42, 62, 63, 65, 66 und 65, sowie in den Durchforstungen Speciclle Verzeichnisse sind bei der Auktion zu haben, oder vorher durch das Königliche Forstrentamt Eibenstock zu beziehen. König!. Forstrevierverwaltungen Königl. Forstrentamt zu zEekd Oberförster Gehre am 27. März 1893. Eibenstock. . Schönheide, . Francke. - ' . Kuudshüket, . Heger. Wolfframm. 4. össkiitl. Sitzung der Stadtvcrordnctcn Aonnerttag, den 30. März 1893, Abends V28 Mr im Rathhaussaale. Eibenstock, den 27. März 1893. Der Stadtverordneten - Vorsteher. Wilh. DSrffel. 1) Miltheilungen, Kirchenkassenbciträge und GerichtSkosten für Besitzveränder ungen im Crottcnsee betreffend. 2) Mittbeilungen, Verordnungen der Königlichen Brandversicherungs-Kammcr und deS Königlichen Ministeriums des Innern, die Beihülfe zur Durch- führung des Bebauungsplanes im Lrottensee betreffend. 3) Regulativ über die Erhebung von Straßen- und Schleußenbaubeiträgen im Crottcnsee. 4) Schlußabrechnung mit Herrn Geometer Schubert in Aue. 5) Entschädigungen an die noch nicht abgefundenen Brandkalamitosen für Ma terialien, Keller- und Mauertheile. 6) Begutachtung deS für den amtshauptmannschaftlichen Bezirk Schwarzenberg aufgestelltcn Regulativs für de» Brodverkauf. 7) RathSvorlage, Errichtung eines GesundheitsauSschusseS für die hiesige Stadt betreffend. 8) Umgearbeitetes OrtSstatut für hiesige Stadt. 9) Regulativ über die Erhebung der Besitzveränderungsabgaben. 10) Biersteuer-Vorlage. 11) Justification der Aichkassenrechnung für 1892. Hierauf geheime Sitzung. Erwerbung von Land und Leuten. Vor sechs und sieben Jahren, bald nachdem das Reich Angra Pequena (Lüveritzland, Südwestafrika) in Besitz genommen hatte, las man von Zeit zu Zeit in den Blättern, daß im Stillen Ozean da und dort die deutsche Flagge aufgchißt und das betreffende Land, die und die Küste oder Insel in deutschen Besitz übergegangen sei. Man machte sich wenig Kopfzer brechen« wegen der heimischen Bevölkerung. DaS waren ja Wilde und diese mußten ohne Weiteres die deutsche Oberhoheit anerkennen. Zwar thaten sie daS nicht immer freiwillig, aber sie unterwarfen sich bald, wenn etwa eines oder das andere ihrer Dörfer durch die Brandgranaten unserer Kriegsschiffe in Flammen aufgegangen war. Deutschland war in die Kolonialpolitik eingetrelen und der deutsche Reichstag hatte bei den neuen Er werbungen verfassungsmäßig nicht« mitzureden. Nur wenn für die Kolonien Geld gebraucht wurde, dann begann da« Recht deS Reichstages, mitzurathen und mitzuthaten. Den Wogen der Kolonialbegeisterung stellten sich bald die Wellenbrecher kühler Berechnung entgegen und seit dem Rücktritt des Fürsten Bismarck ist eine rückläufige Strömung eingetreten, die durch manche Waffenmißersolge in West- und Ostafrika noch beschleunigt wurde. Hatte der Reichstag beim Erwerb von Land und Leuten nicht« mitzureden, so fehlte ihm diese Berechtigung auch bei der Veräußerung von solchen und da» hat sich zum ersten Male bei dem deutsch-englischen Abkommen über die Theilung der Machtsphäre in Afrika fühlbar gemacht, auf Grund deren wir zwar Helgoland erhielten, dafür aber ander seits aus Witu und Sansibar verzichten mußten. Ein kürzlich vom Adg. Frhr. v. Thüngen-Roßbach im Reichstage eingebrachter Antrag, wonach im Ar tikel 4 der RcichSversassung weiter bestimmt werde, daß .Verträge über Erwerbung oder Abtretung von Land und Leuten, desgleichen über Verwaltung und Ausbeulung von Kolonialbesitz der Beaufsichtigung und Gesetzgebung de» Reichs unterliegen", hak den offenbaren Zweck, Abkommen, wie das mit England unter dem 1. Juli 1890 getroffene bezüglich Afrikas, in Zukunft zu verhüten. Dieser Antrag soll eine Lücke der deutschen Reichsverfassung ausfüllen, enthält aber selbst eine bedenkliche Lücke, weil darin nach den Eingangsworten .Verträge über Erwerbung und Ab tretung von Land und Leuten" die Worte „an einen nicht zum deutschen Reiche gehörigen Staat" fehlen. Von den angesehensten Staatsrechtslehrern (v. Rönne, Seydel re.) wird anerkannt, daß (jetzt) ein Vertrag, wonach einer unserer deutschen Bundes staaten sein Gebiet, sei e« ganz, sei es theilweise, an einen anderen Bundesstaat abtreten will, keineswegs der Zustimmung der Reichsgewalt und insbesondere deS Reichstags bedarf. Es könnte ja diese Frage vielleicht eine« Tage« praktische Bedeutung gewinnen, wenn der von der preußischen Krone mit Waldeck ab geschlossene Accessionsvertrag dahin abgeändert werden sollte, daß Waldeck in Preußen einverleibt würde. Käme cs nun einmal zwischen zwei Bundesstaaten zu einer bloßen Personal-Union, so würde ja auch das Stimmrecht im BundeSrath keine Aenderung er leiden, wogegen bei einer Einverleibung allerdings die Frage aufgeworfen werden könnte, ob die Stimme, die der einverleibte Staat im Bundesrath führte, ein fach wegfallen oder dem einverleibenden Staat zuge wiesen werden solle. Ganz anders stände dagegen die Sache, wenn deutsches Gebiet an einen auswärtigen Regenten übergehen oder der Regent eine« deutschen Bundes staat« ein Regierungsrecht über ein fremde« Land erwerben würde, wodurch die ausschließliche Berück sichtigung deutscher Rechte und Interessen beeinträch tigt und ausländischen Einflüssen Thür und Thor geöffnet würde. So erklärte denn auch der ReichS- tagS-Abgeordnete v. Earlowitz in der Sitzung vom 18. Mär; 1867: .Nehmen wir z. B. den Fall an, daß es Oldenburg jemals einsallen könnte, zu Gunsten Rußland« auf seine Regierung-rechte zu verzichten, so hätten wir sofort ein Kuckucksei im Neste." Aehnlich lag die Sache in Sachsen-Koburg-Gotha, dessen Herzog Ernst kinderlos ist und infolgedessen einen englischen Prinzen, den Sohn deS Herzog« von Edinburg, zum präsumtiven Erben hat. Die Stimmung im Reiche war, trotzdem man die Erbrechte deS Prin zen nicht anzweifelte, doch einer solchen Vererbung nicht günstig, weil der Prinz ein Fremder war. Jetzt ist derselbe als Offizier in ein Garde-Regiment ein getreten; er lebt sich damit in deutsche Verhältnisse ein und damit schwindet allgemach das Unbehagen, dereinst einen „Fremden" auf einem deutschen Thron zu sehen. Der Antrag Thüngen-Roßbach wird für die Zu kunft da« Deutschthum im Reiche sicherstellen. Halten doch angesehene StaatSrechtlehrer es nach dem jetzigen Wortlaut der Verfassung für statthaft, daß selbst die an einem Bundesstaate haftenden Souveränetätsrechte an einen fremden, d. h. auswärtigen Monarchen ab getreten werden können. Hier würde also der Antrag des Freiherrn v. Thüngen-Roßbach, wenn er die oben angeführte Ergänzung erhielte, Abhilfe schaffen. Aagesgeschichle. — Deutschland. Die Stimmung in Regier ungskreisen gegenüber der ablehnenden Haltung der Militärkommission in der Frage der M ilitärvor- läge klingt nach näheren Informationen nicht sehr zuversichtlich. Gewichtige Bedenken gegen die Op portunität einer Auflösung deS Reichstags sind aufgctaucht, die freilich dadurch einigermaßen abge- schwächt werden, daß man in RegierungSkreisen auch die Abneigung starker Parteien gegen einen neuen Wahlkampf klar erkennt. Auf diese Besorgniß bauen gewisse Regierungskreise die Hoffnung auf, daß im merhin noch ein Modus der Verständigung gesucht und gesunden werden könnte. Vom Abgeordneten von Bennigsen scheint man ein weiteres Entgegen kommen nicht zu erwarten. Dagegen meint man, daß da« Zentrum den Anstoß zu Konzessionen geben müsse. — Nach Mittbeilungen, die in der Budgetkom mission de« preuß. Abgeordnetenhauses von den Vor lagen der Regierung gemacht wurden, geht da« Be streben der preuß. ZtaatSbahnverwaltung darauf hinaus,