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Amts- und Anzeigeblatt für den «»scheint L5ZL7T töeMk -es Amtsgerichts Eibenstock sertionSprei»: die kleinsp. und dessen Umgebung. Abonnement vicrtelj. 1 M. 20 Pf. (incl. Illustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reich». Postanstalten. 23. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. t». A«sr«««i. Donnerstag, den 23. Fcbrnnr 18»S. Erlaß, das ZurüMMlngsverfayren der Weservisten, Landwehr keule, Krsatzreservisten und Landsturmpffichligen öelr. Nach den Bestimmungen in 8 64 de» Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 in Verbindung mit §8 118,s, 120,s und 122 der Wehrordnung vom 22. No vember 1888 können aus Anlaß ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse für den Fall einer Mobilmachung oder nothwendigen Verstärkung des HeereS a. Reservisten hinter die letzte Jahresklasse der Reserve, d. Mannschaften der Landwehr ersten Aufgebots, sowie in besonders dringenden Fällen auch Reservisten hinter die letzte Jahresklasse der Landwehr zweiten Aufgebots, e. Mannschaften der Landwehr ersten und zweiten Aufgebots, sowie in besonders dringenden Fällen auch Reservisten hinter die letzte Jahres klasse der Landwehr zweiten Aufgebots, <i. Ersatzreservisten hinter die letzte JahrcSklasse der Ersatzreserve, sowie in besonders dringenden Fällen hinter die letzte Jahresklasse der Land wehr zweiten Aufgebots und e. Landsturmpflichtige hinter die letzte Jahresklasse des Landsturms zweiten Aufgebots zurilckgestellt werden. - Zurückstellungen der fraglichen Art dürfen erfolgen, wenn 3. ein Mann als der einzige Ernährer seines arbeitsunfähigen Vaters oder seiner Mutter, beziehungsweise seines Großvaters, oder seiner Großmutter, mit denen er dieselbe Feuerstätte bewohnt, zu be trachten ist und ein Knecht oder Geselle nicht gehalten werden kann, auch durch die der Familie bei der Einberufung zustehende gesetzliche Unterstützung der dauernde Niedergang des elterlichen Hausstandes nicht abgewendet werden könnte, d. die Einberufung eines Mannes, der das dreißigste Lebensjahr vollendet hat und Grundbesitzer, Pächter oder Gewerbetreibender ist, den gänzlichen Verfall des Hausstandes zur Folge haben und die Angehörigen selbst bei dem Genüsse der gesetzlichen Unterstützung dem Elende preisgeben würde und c. in einzelnen dringenden Fällen die Zurückstellung eines Mannes, dessen geeignete Vertretung auf keine Weise zu ermöglichen ist, im Interesse der allgemeinen Landeskultur und der VolkSwirthschaft für unabweislich nolhwendig erachtet wird. Etwaige Gesuche sind gemäß 8 123,, der Wehrordnung bei dem Stadtrathe bez. Gemeindevorstande anzubringen, welcher dieselben zu prüfen und nach Maß gabe des Befundes darüber eine an den unterzeichneten Civilvorsitzenden der Ersatzcommission einzureichende Nachweisung aufzustellen bat, aus welcher nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögensverhältnisse der Bittsteller sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände ersichtlich sind durch welche eine Zurückstellung begründet werden kann. Zur Berathung und Entscheidung über die angebrachten Gesuche wird die unterzeichnete Königliche Ersatzcommission im Anschlüsse an das MnsterunaSaeschäfk den 1. März 1893, von Vormittags ' M Uhr an im Rathhause in Johanngeorgenstadt, den «. März 1893, von Vormittags '/M Uhr an im Bade Ottenstein in Schwarzenberg, den 8. März 1893, von Vormittags 11 Uhr an im Raidhause in Lößnitz, den 19. März 1893, von Vormittags 11 Uhr an in der Eberwein'icben Restauration in Eibenstock und den 14. März 1893, von Vormittags 11 Uhr an Sitzung halten. "" ^'^e »ur Sonne in Schneeberg Die von der verstärkten Ersatzkommission getroffene Entscheidung ist endgiltig behält jedoch nur bis zum nächsten Zurückstellungstermine Gültigkeit. Gesuche um Zurückstellung im Augenblicke der Einberufung sind unzulässig Schwarzenberg und Schneeberg, am 13. Februar 1893. Die Königliche Ersatz-Commission in den Aushebungs bezirken Schwarzenberg und Schneeberg. Der Civilvorsitzende. Der Militärvorsitzende. Wirsing. Pretsch, Oberstlieutenänt z. D. St. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen dcS Fabrikanten «»>-1 Hor- «üliuol, alleinigen Inhabers der Firma Li-»«!,« L »äl>»«1 in Eibenstock ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren VermvgenSstücke der Schlußtermin auf den 17. Wär; 1893, Mormiltags 11 Mr vor dem Königlichen Amtsgerichte Hierselbst bestimmt. Eibenstock, den 20. Februar 1893. Der Gcrichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts. Gruhle. Die Versorgung Deutschlands mit Brodkorn hat in den beiden letzten Jahren eine tiefgreifende Veränderung erfahren. DaS wichtigste Bezugsland, Rußland, ist in Folge zweier ungünstiger Ernten und des seit Jahresfrist bestehenden Differentialzolles weit zurückgetreten; andere Länder haben größere Zufuhren als je zuvor geliefert, ja eS sind geradezu neue wich tige Bezugsquellen erschlossen worden. Im Einzelnen stellen sich die zunächst bei der Weizeneinfuhr seit 1890 eingetretcnen Veränderungen folgendermaßen: Weizen-Einfuhr in Doppelcentnern aus 1892 1891 1890 Belgien 250,165 377,160 185,231 Bulgarien 534,727 11,766 32,721 Niederlande 86,206 277,392 210,412 Oesterreich-Ungarn 456,730 751,579 1,111,831 Rumänien 917,850 428,529 617,797 Rußland 2,572,991 5,152,120 3,708,225 Serbien 135,390 66,303 102,677 Türkei 202,781 24,227 4,0 >0 Britisch-Ostindien 509,081 241,071 9,380 Argentinien, Patagon. 661,697 123,968 77,818 Brasilien 1,514 13,471 9,208 Britisch-Nordamerika 117,190 12,685 —.— Lhile 130,436 74,625 2 Bereinigte Staaten 6,302,130 1,435,391 519,884 Australien 8,713 26,694 1,997 Andere Länder — 35,867 134,480 Zusammen 12,962,126 9,033,317 6,723,873 Hiernach hat Rußland, welche» 1890 nahezu die Hälfte de» ganzen Import» und im Jahre 1891 vor Erlaß de» Ausfuhrverbot» sogar noch mehr lieferte, im Jahre 1892 kaum ein Fünftel beigesteuert. Mit gewaltigem Uebergewicht sind die Bereinigten Staaten in die Lücke getreten, ihr Weizenexport nach Deutsch land Hal sich gegen 1890 auf das zwölffache gehoben. Aber auch Südamerika ist sehr erheblich stärker in Anspruch genommen worden. In Europa sind eS vornehmlich Rumänien, Bulgarien und die Türkei, welche eine bedeutende Steigerung aufweisen, während die Zufuhr aus Oesterreich-Ungarn sich beträchtlich vermindert hat. Im letzten Jahre hat auch Ostindien einen wesentlich größeren Anlheil an der Einfuhr ge wonnen. Die Roggen-Einfuhr au» den einzelnen Ländern ergiebt nachstehende Zahlen: Roggen-Einfuhr in Doppelcentnern ans 1892 1891 1890 Belgien 139,151 148,442 148,723 Bulgarien 274,279 35,580 54,717 Frankreich 460,080 182,697 63,790 Niederlande 48,258 189,310 268,796 Oesterreich-Ungarn 343,576 389,271 87,178 Rumänien 268,176 232,996 237,436 Rußland 1,233,774 6,189,846 7,504,610 Serbien 93,525 19,796 32,4^6 Türkei 861,132 295,375 178,906 Britisch-Nordamerika 20,468 63,657 6,765 Vereinigte Staaten 1,361,291 643,271 209,244 Andere Länder — 34,646 6,380 Zusammen 3,485,991 8,426,541 8,799,031 Bei Roggen ist demnach der Rückgang des russi schen Antheil» am Import in Deutschland noch stärker als bei Weizen; während im Jahre 1890 ungefähr sechs Siebentel der Einfuhr russischen Ursprung waren, lieferte im letzten Jahre Rußland noch nicht ein Viertel. Am bedeutendsten, wenn auch nicht so stark wie bei Weizen, sind auch hier die Vereinigten Staaten vorgeschritten. Im Uebrigen sind e« durch weg europäische Länder, welche den Ersatz für die mangelnde russische Waare geliefert haben, namentlich die Türkei »nd Bulgarien, aber auch Frankreich und Oesterreich-Ungarn. Im Konsum hat sich, da der Weizenpreis lang» Zeit dem Roggenpreis sehr nahe stand, eine entschiedene Wendung zu Gunsten des Weizen» vollzogen. In welchem Umfange sich diese Aenderung erhalten wird, muß sich erst zeigen, wenn bei guter inländischer Ernte Rußland wieder stärkere Exporifähigkeit entwickeln und auf dem Wege eines Vertrages für seine Erzeugnisse die Meistbegünstigung auf dem deutschen Markte wieder erlangen sollte. Hagesgeschichle. — Deutschland. Die beiden Versammlungen, in denen der Bund der Landwirthe am Sonn abend in Berlin konstituirt wurde, dürfen auch ohne Ueberschätzung der Möglichkeit ihrer sofortigen Trag weite als eine beachtenSwerthe Kundgebung betrachtet werden. Darüber, daß die Prosperität unserer Land- wirthschaft seit Jahren, nicht etwa erst seit heute oder gestern sich in absteigender Kurve bewegt, besteht ebenso wenig ein Zweifel, wie darüber, daß e» ein in erster Linie staatliches Interesse ist, eine leistungsfähige Land- wirthschaft zu erhalten, und, wenn nothwenvig, deren Leistungsfähigkeit wieder herzustellen. Besteht über den Zweck selbst eine ernsthafte Meinungsverschieden heit nicht, so ist die« doch vielfach betreffs der Mittel zum Zwecke der Fall, und die Landwirthe haben im Wesentlichen ihr gute» Recht wahrgenommen, wenn sie sich eine Organisation geschaffen haben, deren aus schließliche Ausgabe sein soll, für die von ihnen al» zu jenem Zwecke dienlich erachteten Mittel zu wirken. Im Interesse der Landwirthschaft kann man auch wün schen, daß der Bund der Landwirthe ein einflußreicher Faktor werden möge. Diese» wird um so mehr der Fall sein, je mehr seine Leiter und Lenker beachten, daß allein in der Beschränkung auf da» Mögliche die