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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint i Abonnement LL« Bezirk -es Amtsgerichts Eibenstock Z»ZL sertion,preis: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- Z.--W« und deffen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. — 1». Jahr««»«. — —— LS. Dienstag, den 28. Februar 18S3. Auf Folium 209 de« Handelsregisters für die Stadt sind heute die Firma vni»I Uni-tn»»»», in Eibenstock und als ihr Inhaber Herr Kaufmann LsrI iisrtmsnn -aseldst eingetragen worden. Eibenstock, am 22. Februar 1893. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Ttzr. Die in Gemäßheit von Art. II 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt Seite 245 flg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des HauptmarktorteS Zwickau im Monat Januar 1893 festgesetzte und um Fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Ge meinden resp. Quartierwirthen im Monat Februar 1893 an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt: 8 M. 40 Pf. für 50 Ko. Safer, ,, 25 „ „ t>0 „ Seu und 2 „ 63 „ „ 50 „ Stroh. Schwarzenberg, am 25. Februar 1893. Königliche Amtshau-tmannschast. Frhr. v. Wirsing. St. Die Wehrstcuer. Der „Hann. Cour." schreibt: „Die Klagen über die Mehrbelastung, welche die Militärvorlage mit sich bringe, führen naturgemäß zu der Frage, ob die Regierung nicht noch eine andere, die Allgemeinheit weniger belastende, dagegen Erleichterungen genießende Staatsbürger treffende Steuerquelle zur Verfügung steht. ES wurde jüngst vom juristischen Standpunkte in einem Aufsatz die Wehrsteuer als unanfechtbar bezeichnet, doch mit der zusätzlichen Bemerkung, daß „ideale Gründe" gegen eine Wehrsteuer sprächen. Diese „idealen Gründe" gipfeln in der Anschauung, daß eS als eine Ehre betrachtet werde, im Heere zu dienen. Ideale Gründe dieser Art sind schön und gut, aber doch nicht überall verständlich. Dagegen ist eS auch der großen Masse der Dienstpflichtigen sehr klar, daß Jeder, der dient, gegenüber einem anderen Webrfähigen, der in dem Rahmen des Re- krutenkontingentS keinen Platz mehr findet, nicht nur weniger verdient, weil er seinen bürgerlichen Beruf unterbrechen muß, sondern auch noch Zuschuß von Hause bedarf, daß er also neben der Waffenleistung auch noch pekuniäre Opfer bringt. Selbst wenn der zum Heeresdienst Herangezogene den richtigen Be griff für die Ehre hat, die in der Waffenleistung liegt, selbst wenn er die oben berührten „idealen Gründe" versteht, — das Minus an Verdienst und daS Plus an nothwendigem Zuschuß von Hause kann er unmöglich ideal auffaffcn, beides drückt materiell aus seinen oder der Seinigen Geldbeutel. Die Frage, ob der Staat berechtigt ist, von denjenigen Leuten, die gegenüber den voll dienenden Altersgenossen den Vortheil genießen, daß sie dauernd in ihren bürger lichen ErwerbSverhältnissen bleiben, eine Wehrsteuer zu erheben, kann unserer Ansicht nach überhaupt nicht verneinend entschieden werden, sobald man die Berechtigung der allgemeinen Wehrpflicht anerkennt, denn die Wehrsteuer ist einfach die logische Konse quenz des Grundsatzes der allgemeinen Wehrpflicht. Im Uebrigen ist die Frage in der Schweiz, in Frank reich, Oesterreich Ungarn und Italien schon bejahend gelöst; auch in Bayern und Württemberg haben wir bis 1872 eine Wehrsteuer gehabt, die nur verschwun den ist, weil sie mit den Bestimmungen der Reichs verfassung nicht im Einklänge stand, in beiden Ländern aber auch im Volke als eine gerechte angesehen wurde. Seit 1881 ist ein Wehrsteuergesetzentwurf im Reichstage nicht mehr erschienen und damals hat die Regierung auf die Durchdringung de« Entwurfs einen beson deren Nachdruck nicht gelegt, weil die damalige Strömung sich gegen die direkten Steuern richtete. Damals hörte man auch voirgewissen Seiten da« Schlag wort .Blutsteuer", eine hohle Phrase, die nur gegen den Entwurf Propaganda machen sollte, denn die Wehrsteuer ist eine Steuer wie jede andere, und in ganz besonderer Weise eine berechtigte, da sie einen Akt ausgleichender Gerechtigkeit darftellt. Sie bildet nur ein schwache« Aequivalent, keineswegs ein volle«, für das Minus an Waffenleistung, welche« die nicht die vorgeschriebene Dienstzeit absokvirenden Leute rem Gemeinwesen liefern, eine Abgabe von dem peku niären Plu«, da« Jene vor Denen voraus haben, welche unter die Waffen treten. Und diese« Plu«, eS fällt ihnen nicht nur im Frieden zu, auch im Kriege bleibt, wie die Verhältnisse heute liegen, eine große Zahl von wehrfähigen Leuten zu Hause, wäh rend ihre Altersgenossen und ältere Jahrgänge an den Feind müssen. Soll nun der Staat diesen Um stand nicht nutzbar machen zur Unterstützung der hülssbedürftigen Familien von Einbeorderken, zur Erleichterung der pekuniären Opfer ärmerer Einbe rufener und zur Stärkung der Wehrkraft? Und klein ist das Kapital, das ohne Härte aus der Wehr steuer gezogen werden kann, wahrlich nicht. Wir brauchen, um in etwas einen Anhalt für die Schätz ung zu geben, nur darauf zu verweisen, daß die Schweiz mit etwa '/,, der Seelenzahl Deutschlands au« derselben 1889 rund 2,« Millionen Ertrag er zielte. Die Regierung erklärt eine Erhöhung der Wehrkraft für nöthig, warum also, wenn sich der Reichstag letzterer Auffassung ganz oder bis zu einer gewissen Grenze aneignet, eine Quelle nicht erschließen, die, ohne Härte und mit ausgleichender Gerechtigkeit, sehr reiche Erträge liefern kann, Erträge, von denen man sich in etwas eine Vorstellung machen kann, wenn man aus dem offiziellen Bericht über da« Rekrutirungsergebniß von 1891 eisieht, daß über 600,000 Wehrpflichtige nicht dienen, und wenn man von diesen selbst 200,000 als erwerbsunfähig oder absolut mittellos abzieht, doch noch immer 400,000 jährlich übrig behält, die zur Zahlung einer Wehr steuer herangezogen werden könnten. Einen großen Theil deS Ertrages könnte man ja jährlich zur Schaff ung eines Fonds für die Unterstützung der hilfsbe dürftigen Familien von Einberufenen zurücklegen, für die Vermehrung der Wehrkraft blieben dann, bei Vollwirkung der Wehrsteuer, immer noch eine Reihe von Millionen." Hagesgefchichte. — Deutschland. Der Kaiser hat den Grafen Caprivi, der am Freitag seinen 62. Geburtstag feierte, besonder« ausgezeichnet; er machte ihm in großer Uniform einen längeren Besuch und verlieh ihm einen prachtvollen Ehrensäbel. — DaS über den Reichskanzler verbreitete Gerücht, derselbe beabsichtige sich in Kürze mit einer anmuthigen Wittwe aus Tilsit zu verloben, wird als nicht zutreffend bezeichnet. — Wie der Reichskanzler in der Reichstagssitz ung vom 1. Dezember miltheilte, wird die seit Jahren schwebende Frage der Reform res Militärstraf verfahrens voraussichtlich den Reichstag im nächsten Herbst beschäftigen. Wie man der „St. Z." mittheilt, sind die Beschlüsse der besonderen Kommission, welche unter dem Vorsitz des Generals v. Leszczynski ge tagt hat, nach dem eingehenden Vortrage, den der General kurz vor seiner Verabschiedung dem Kaiser gehalten hat, von diesem dem Kriegsministerium über wiesen worden, welches nun noch über streitige Punkte mit den Bundesregierungen verhandelt. Die haupt sächlichste MeinungSdifferen; lag darin, daß Bayern sein bewährte» Militärstrafverfahren mit Oeffentlich- keit und Mündlichkeit nicht aufgeben wollte. Wie e« heißt, ist über da« Prinzip der Mündlichkeit unter den Landesregierungen eine Einigung erzielt worden, während bezüglich des Prinzips der Oeffentlichkeit Preußen mehrere Einschränkungen fordert. Auch über die Zusammensetzung der Militärgerichte bestehen noch Meinungsdifferenzen. Bekanntlich hat Bayern ständige Militärgericht-Höfe mit recht-gelehrten Richtern, An klägern und Vcrtheidigern, und der Angeklagte dort eine unbeschränkte VertheidigungSfreiheit, wie im bür gerlichen Strafverfahren. — Vom General-Sekretariat deS evangelisch sozialen Kongresse« in Berlin sind soeben an die evangelischen Geistlichen im ganzen Reiche Frage bogen über die Lage der ländlichen Arbeiter übersandt worden. E« wird dabei daS Hauptgewicht darauf gelegt, daß die Berichterstatter die Arbeiter selbst hören und ihre Wünsche und Beschwerden mit theilen. Es soll so ein Gegenstück zu den jüngst vom Verein für Sozialpolitik veranstalteten Erheb ungen geschaffen werden, die ausschließlich auf Aus sagen der ländlichen Arbeitgeber beruhen. Wenn die überwiegende Mehrheit der Geistlichen ihre Aufgabe richtig auffaßt, dann ist ein zutreffende« Bild nicht blos der materiellen, sondern der allgemeinen Lage der ländlichen Arbeiter im Deutschen Reiche zu er warten. Vielleicht wird man daraus Fingerzeige ge winnen, was zu geschehen hat, um den wachsenden Zuzug der Arbeiter vom platten Lande in die großen Städte einzuvämmen. — Frankreich. Jules Ferry ist am Freitag mit 148 gegen 101 Stimmen zum Präsidenten deS französischen Senats gewählt worden. Die Stimmen mehrheit ist bedeutend genug, um heute sagen zu können: Ferry wird Carnots Nachfolger. — Belgien. Mit dem seit einigen Jahren ein geführten System der bedingten Berurtheilung, wonach in den leichteren Fällen die Strafe nicht voll streckt wird, wenn der Verurtheilte nicht in einem ge wissen Zeiträume rückfällig wird, hat man bis jetzt sehr gute Erfahrungen gemacht. Nach einer kürzlich veröffentlichten Statistik haben im Jahre 1891 die belgischen Zuchtpvlizeigerichte 10,357 bedingte Ver- uriheilungen ausgesprochen, von denen 3709 auf Ge- sängniß, die übrigen auf Geldstrafe lauteten; hierbei sind nur 581 Rückfälle und Strafvollstreckungen vor gekommen. Noch günstiger stellt sich daS Verhältniß bei den von den Polizeigerichten verhängten bedingten Verurtheilungen; bei diesen mußten nur in 227 von 21,612 Fällen die Strafe vollstreckt werden. Locale unv sächstsche Nachrichten. — Eibenstock. Wir machen mit Bezug auf die erfolgten Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober- Postdirektion in Leipzig nochmals darauf aufmerksam, daß die Anmeldungen an die hiesige Stadtfernsprech einrichtung bis zum 1. März erfolgt sein müssen. Für Interessenten giebt das Postamt Hierselbst bereit willigst Auskunft. — Schönheide, 27. Februar. Die gestern und heute vom hiesigen Geflügelzüchterverein veranstaltete 13. Geflügelausstellung erfreute sich eines sehr zahlreichen Besuches. Ausgestellt waren 44 Stämme Hühner, 103 Paare Tauben, mehrere Kanarienvögel, 10 Stück Kaninchen, ein künstlicher Brutapparat (Eigenthum des Verein«) und verschiedene zum Tbeil mit vorzüglichen Abbildungen ausgestaikete Bücher über Geflügelzucht. Die ausgestellten Thiere stamm ten fast sämmtlich au« hiesigem Zuchtverein und leg ten Zeugniß davon ab, daß die Geflügelzucht hier mit Fleiß und Verstandniß betrieben wird. Von den Preisrichtern (Herren Gustav Müller, Loui« Heinz, Wilhelm Oschatz und Ernst MeichSner) wur den folgende Preise zuerkannt: Für Hühner drei I., zwölf II., sechs III. und zwei Ehrenpreise; für Tauben: drei I. Preise, ein II. Preis und vier III. Preise; für Kaninchen: drei I. Preise. Unter den ausgestellten Tauben befanden sich zwei Paare mit Jungen. — Leipzig, 23. Febr. In der am gestrigen Abende hier abgehaltcnen öffentlichen Sitzung de« hiesigen Stadtverordnetenkollegium« kam zum ersten Male in dieser Körperschaft die jetzt hier lebhaft be sprochene Frage der Erwerbung der Pleißen- burg öffentlich zur Sprache. E« hatte sich nämlich der hiesige Oberbürgermeister 0r. Georgi an das