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Amts- und Anzeigeblatt für den -MA- SeM des Ämlsgerichls Lidenftoik ZAZ- ftittonsprei«: die fleinsp. ten, sowie bei allen Reich»- z-ll-io m und dessen Amaevuna. » Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 1». 18. Sonnabend, den 11. Februar 18V3. Aus Folium 212 de« Handelsregister« für den Landbezirk sind heute die Firma A. in Sch-nhei-e und al« ihr Inhaber Herr Kaufmann Lrnsl Kviniisrü Aksrnsr daselbst eingetragen worden. Eibenstock, am 6. Februar 1893. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Tyr. Die erste Hälfte der Hundesteuer auf 1893 ist nunmehr un gesäumt gegen Empfangnahme der Steuerzeichen in dem Expeditionszimmer der hiesigen Gemeindekassenverwaltung zu entrichten. Schön Heide, am 7. Februar 1893. Der Gemeindevorstand. Anmeldung zum Anschluß an die Stadt Fernsprecheinrichtung. Neue Anschlüsse an die Skadt-Fernsprecheinrichtung für Eibenstock sind, wenn die Ausführung in dem im Monat April beginnenden ersten Bauabschnitte de« lausenden Jahre« gewünscht wird, spätestens bis zum 1. März bei dem Kaiserlichen Postamte in Eibenstock anzumelden. Später eingehende Anmeldungen können erst im zweiten, im Monat Sep tember beginnenden Bauabschnitte berücksichtigt werden. Einer Erneuerung der hier bereit« vvrgemerkten Anmeldungen bedarf c« nicht. Leipzig, 6. Februar 1893. Dcr Kaijcrl. Ober-Postdirektor, Gehcime Obcr-Postrath. Walter. Mede »er Herrn Reichstags-Äbgeor-nrtrn Holtzmann, gepalten in der 34. Sitzung vom I. Februar 1883. Präsident: Da« Wort hat der Herr Abgeord nete Holtzmann. Abgeordneter Holtzmann: Meine Herren, e« ist sehr schwer, über ein Thema, wa« wir ungefähr seit 15 Jahren regelmäßig jede« Jahr hier behandeln, noch ^mit irgend etwa« Neuem zu kommen. Wenn ich mir trotzdem erlaube, das Wort zu nehmen, so geschieht e-, weil ich in einem LandeStheile wohne, der durch den vorliegenden Gesetzentwurf auf'« Schwerste be droht ist, und ich spreche das mit aller Entschiedenheit »u« — in einer ganzen Reihe von Ortschaften voll ständig in seiner Existenzsähigkeit in Frage gestellt werden würde. (Sehr richtig! links.) Wir führen über dieses Thema seit vielen Jahren gewissermaßen akademische Verhandlungen, und ich wäre den Herren Antragstellern wirklich aufrichtig dankbar gewesen, wenn sie unS wenigstens in diesem Augenblicke eine aber malige Verhandlung erspart hätten. E« liegt, wie wir alle wissen, die Absicht vor, die Frage gesetzgeberisch zu ordnen und ich glaube, eS wäre Zeit gewesen, diese Verhandlungen zu führen, wenn diese Gesetzesvorlage eingebracht wäre. Wenn der Herr Abgeordnete l)r. Schaedler sich darüber beklagte, daß man hin und wieder eine agi tatorische Spitze in diese Petitionen und in der Unterstütz ung derselben gesucht hat und wenn er dabei da« Wort .ZentrumSköder" gebraucht hat, nun, meine Herren, bi« zu einem gewissen Grade ist c« doch wahr, (sehr richtig! link«,) daß diese fortgesetzte Verhandlung diese« Gegenstandes hier agitatorisch und auch schädlich wirkt; denn eS erweckt jedesmal, einerseits in Denjenigen, die sich in ihrer Existenz bedroht sehen, die schwersten Sorgen, und auf der andern Seite wieder eine gewisse Hoffnung, daß schließlich die gesetzgeberische Hand doch im Stande sein werde, die gefährdeten Existenzen im seßhaften Kleingewerbe in die Höhe zu bringen, Hoff nungen, die nach unserer Erfahrung doch niemals in Erfüllung gehen können und eS ist gar nicht unin teressant, daß die Zahl derjenigen Petitionen, die an un« gehen für die Beschränkung de« Hausirhandels, regelmäßig wächst in den Zeiten wirihschastliLen Nie dergänge« und regelmäßig ruhiger werden, wenn auch nicht ganz verstummen, in den Zeiten, da die Geschäfte überall proSperiren. Ich habe mir vergeblich Mühe gegeben, ein Motiv herau«zufinden von Seiten der Petenten für die Auf hebung de« Hausirhandel«, wa» ich ander« bezeichnen könnte, al« schließlich die nackte Forderung an die Gesetzgebung: schafft mir einen lästigen Konkurrenten vom Hal«! E« ist un«, wie der Herr Abgeordnete von Stromdeck sehr richtig betont hat, nicht eine ein zige Petition zugegangen von Denjenigen, die durch den Hausirhandel belästigt werden. (Widerspruch) — wenigsten« stehen sie in keinem Verhältniß zu den Andern — e« gehen immer nur Petitionen zu von Denjenigen, welche sich selbst in der Konkurrenz der Hausirer in ihrem eigenen Gewerbe belästigt sühlen. Ich kann mir auch nicht denken, daß wirklich unsere deutsche Bevölkerung — nennen wir e« einmal beim richtigen Namen — so dumm sein soll, raß sie dem Hausirer um theure« Geld schlechte Waaren abkaust, wenn man bei dem ansässigen Kaufmann im Orte um billige« Geld gute Waaren bekommen kann. Ich glaube im Großen Ganzen wird man den Deutschen für klüger halten, al« daß er so handelt. E« sind un« jetzt auch Petitionen zugegangcn von Seilen der Hausirer und zwar von Leuten, die, wie ich mir erlaubte vorhin zu sagen, sich wirklich in ihrer Existenz bedroht sehen. Und da kann ich Ihnen aus meiner eigenen Erfahrung sagen, daß diese Leute im Großen und Ganzen eine durchaus verständige, ruhige, solide und zuverlässige Bevölkerung sind. (Zuruf aus dem Zentrum.) Die Kaufleute sind auch keine Betrüger; verzeihen Sie, Herr College, ich habe nicht behauptet, daß die Kaufleute schlechte Waare theuer verkaufen ; ich habe nur behauptet, daß es nicht richtig ist, daß die Hausirer schlechte Waaren theuer verkaufen. Die Hausirer — und ich spreche jetzt in erster Linie von den sächsischen Verhältnissen, weil ich die am genauesten kenne — deS Erzgebirges haben ja selbst auch in einer Petition, die sie uns eingereicht haben, gewisse Andeutungen gegeben, daß sie zugeben, daß hin und wieder manches nicht ganz in Ordnung sein mag; sie haben allerdings die Scbäden, über die das seßhafte Gewerbe klagt, vielmehr darin gesehen, daß Detailreisende, Wander auktionen, namentlich Auktionen auS Konkursen statt finden, dann führen sie namentlich an, daß markt schreierische, unrichtige Anpreisungen weit schädlicher wirkten als das Hausiren. ES geben diese Leute im wesentlichen zu, daß eS nicht richtig sei, wenn man Wandergewerbscheine an Minderjährige auStheilt und sie schlagen selbst vor, man solle wenigsten« dieMajoren- nität verlangen, und dann führen sie weiter an, daß Dasjenige, wa« am Schwersten auf dem seßhaften Gewerbe lastet, gar nicht der selbstständige Hausir- bandel, sondern die Lösung eine- HausirscheinS von einem großen Geschäfte sei, welches seinerseits wieder an Dutzende und vielleicht an Hunderte von einzelnen Unterunternehmeru Waaren in Kommission hinauSgcbe. Ich enthalte mich eine« Urtheil« darüber, ob da» ganz richtig ist; ich glaube aber, daß diese Sachverständigen, die sich darüber au«sprcchen, die Verhältnisse doch wohl am Genauesten kennen werden. Die Vorschläge, die un« die Herren au« dem Zentrum gemacht haben zur Beschränkung de« Hausir handels, sind ja im wesentlichen schon hier durchge nommen und ich will mich nur auf ganz wenige Ein zelheiten beschränken. Wenn Sie beispielsweise den Frauen verbieten, den Hausirhandel zu «reiben, so werden Sie damit vielfach in die Familien sehr schädlich eingreifen, Sie werden aber auch den Käufern oder vielmehr den Käuferinnen vielfach einen schlechten Dienst erweisen. Ich verweise dabei beispielsweise aus einen erzgebirg- ischen Artikel, mit dem die Frau hausirt, da« sind Spitzen. (Sehr richtig!) Die Handel-srau, die diese Spitzen hinausbringt, verhandelt gewissermaßen mit ihrer Kundin, wie man da« Kleid, oder um wa« e« sich handelt, hübsch auSputzt und läßt sich womöglich noch einen Austrag geben, raß sie da« und da« Stück wieder nachbringt, so für Schmuckgegenstände im Hause, Decken, Vorhänge und so fort. Da ist die Frau gar nicht zu entbehren. Wenn Sie dann den Hausirhandel aus gewisse Be zirke beschränken wollen, ja, meine Herren, da« ist der Tod de« Hausirhandel«. Wenn der Mann auf feinen bestimmten Regierungsbezirk — in Sachsen beispielsweise wären dar die Kreishauptmannschaften — beschränkt ist nnd für diesen bestimmten Bezirk eine Steuer zu bezahlen ha», so muß er nach Ihrem Vorschläge, wenn er weiter gehen will, für den nächsten Bezirk eine besondere Erlaubniß haben, vermuthlich also auch wieder die Steuer bezahlen. Nun sind diese Steuern, die für den Wanvergewerbschein be zahlt werden, durchaus nicht gering. In Sachsen er hebt man recht ansehnliche Summen dafür, beispiels weise sind im Orte Lauter, aus dem die Petition stammt, die in den letzten Tagen an uns gekommen ist, an 124 Gewerbtreibende Scheine auSgegeben, die bezahlen zusammen 3117 Mark Wandergewerbsteuer, das macht auf den Mann durchschnittlich 25 Mark. Wenn Sie den Hausirer dann auch noch vielleicht in 5, 6, 7 anderen Bezirken 25 Mark bezahlen lassen wollen, so heißt daS einfach den Tod des HausirgewerbeS her- beisühren. Da« nenne ich keine Beschränkung mehr, sondern daS nenne ich Unterdrückung. WaS nun die Bedürfnißfrage betrifft, so ist da« ja gar nicht durchzusühren. Da« haben meine Herren Vorredner schon genügend auSeinanderzesetzt, und ich kann da« ruhig verlassen. Wir quälen unS in Gewerbeordnungsfragen, ebenso unsere Fabrikinspektoren in anderen Dingen, schon seit Jahren damit ab, um festzusteüen, was denn Fabrikbetrieb und was Handwerk ist; und jetzt wollen Sie durch den Vorschlag, daß handwerksmäßig herge stellte Waaren von dem Hausirhandel anSgeichlossen sein sollen, die Entscheidung darüber, was Fabrikbe trieb, was Handwerk ist, einer relativ untergeordneten^ Behörde überlassen, die heute so und morgen ander« entscheiden kann! Meine Herren, das sind ja Dinge, die unmöglich durchgeführt werden können. Auch scheint eS mir nicht möglich, daß der Hausirer den Nachweis führen kann, daß er die Waaren selbst hergestellt hat. Ein Leinweber z. B„ der zu Hause einen Stuhl hat, kann die Waaren von 50 otzer zs- Stühlen vertreiben, er hat ja einen Stuhl zu Hause, also ist die Wahrscheinlichkeit der eigenen Herstellung da; aber Sie können nicht nachweisen, daß er alle« selbst hergestellt hat, und wie soll eine Verwaltungs behörde die Aufgabe erfüllen, da« alles aufzukären? Meine Herren, in dem berühmten 8 56 b Ihrer Vorlage ist Ihnen so gewissermaßen, ich möchte sagen, da« Gewissen erwacht. Sie haben sich doch gesagt: e» geht nicht an, daß man historisch gewordene, langher gebrachte Betriebe ohne weitere« beseitigt; und Sie haben nach einem Wege gesucht — und den gute» Willen muß ich anerkennen —, um die schlimmsten Schädigungen von rem alten, wie ihn Herr Kollege Di. Schaedler genannt bat: historischen oder legitimen Hausirhandel abzuwenden. Aber in Wahrheit bringt dieser, Paragraph entweder nicht« oder er hebt Ihnen alle Ihre vorherigen Beschränkungen wieder aus. Wer hindert denn einen Hausirer, der nicht in einem der Orte wohnt, wo der Hausirhandel historisch ist, da wir Freizügigkeit haben, dort hinzuziehen? Sie können doch nicht nur einzelnen Orten da« Recht geben, sondern Sie werden sagen: Der und der Re gierungsbezirk, der und der Gebirg«- oder Verwalt» ung«bezirk soll da« Recht zum Hausirhandel bekom men. Sie werden dann lediglich erreichen, baß all' dasjenige Volk, welche« hausiren will und welchem e« gleichgültig ist, wo c« wohnt, in diese solide Gegen den, wo ein solider, ansässiger Hanbel«stamm existirt.