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Amts- md Anzeigeblatt für den « Abonnement Kemd des Amtötzklichtö Eidenstlttd ZuZZL und dessen Umgebung. *°st.W°,..n, Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 4». Dienstag, den 21. Februar L8SZ. Erlaß, das diesjährige Wusterungsgeschäft in den Ausheöungs- bezirken Schwarzenberg nnd Schneeberg belr. Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen AmtShauptmannschaft Schwarzenberg ausgestellten Ge- schäftsplan werden a. die Militärpflichtigen deS Jahrganges l873 und i>. diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgiltige Entscheidnng über ihr Militärverhältniß erhalten haben, oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatz kommission pünktlich zur Vermeidung der ZwangSvorsührung und der in 8 26 der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachtheile zu erscheinen, während da- persönliche Erscheinen in den LoosungStermincn den Militärpflichtigen frei gestellt bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Die von der Ersatzkommission ausgesprochene, im LoosungSscheine vermerkte Entscheidung ist nicht endgiltig, erst von der Königlichen Ober-Ersatzkommission wird im Aushebungstermine entscheidende Bestimmung getroffen. .2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugniß einzureichen, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die OrtSbehörde zu be glaubigen ist (8 62,4 der Wehrordnung). 3) Militärpflichtige, welche sich im MustcrungStermine freiwillig zur Aushebung melden und dadurch auf ihre LooSnummer verzichten, können zwar nicht mit Bestimmtheit darauf rechnen, beim AuShebungSgeschäst demjenigen Truppentheil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgcmustert sind, sie können dagegen bestimmt darauf rechnen, am allgemeinen EinstcllungStcrmine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugetheilt zu werden oder überzählig zu bleiben. ES haben daher Militärpflichtige, welche gern eingestellt sein wollen, den Verzicht aus ihre LooSnummer bereits im Musterungstermine zu erklären. 4) Militärpflichtige, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Cavallerie verpflichten, dienen, sofern sie dieser Verpflichtung nach gekommen sind, in der Landwehr ersten Aufgebots nur 3 Jahre (8 12,- der Wehrordnung). Reflectirende haben, dafern sie da« 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Bescheinigung über die Einwilligung des VaterS oder deS Vormundes, sowie eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber, daß der sich Mel dende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich nntadclhaft geführt hat, bei dem unterzeichneten Civilvorsitzenden längstens bis zur Beendigung des Musterungsgeschäfts einzureichen. b) Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen und abhören zu lassen, oder ein Zeugniß eines beamteten Arztes bcizubringen (8 6o,v der Wehr- Ordnung). Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im Mnsternngstermine vorzulegen. 6) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, spätestens im Musterungstermine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aus hebung zu stellen. Die Betheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vor legung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen (88 32 und 63,? der Wehrordnung). Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig al« Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereit» in der Armee, so kann auf Grund deS eingercichten ZurückstcllungS- antrage» der eine zurückgestellt und spätesten» nach Ablauf des zweiten Militär pflichtjahre«, bei gleichzeitiger Entlassung de« zuerst eingestellten Sohne» ein gestellt werden (8 32,- der Wehrordnung). Stützt sich ein Zurückstellungs antrag auf die Arbeit»- beziehungsweise AufsichtSunfäyigkeit der Eltern rc. de« Militärpflichtigen, so muß solche« durch ärztliche Untersuchung im Muster- ung»termin bestätigt werden und haben sich die Beiheiligten persönlich mit einzufinden (88 33,s und 63,7 der Wehrordnung). Zeugnisse, welche zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträthen, Bürgermeistern oder Gemeindevorständen - ausgestellt werden, müssen ent weder auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse der darin Nachsuchenden, oder auf eingezogene sorgfältige Erkundigung sich gründen. ZurückstellungSanlräge, welche die Ersatzkommission sür unbegründet be findet, werden der Königlichen Oberersatzkommission zur Entscheidung vorgelegt. Einsprüche gegen die Entscheidung der Ersatzkommisfion müssen binnen 10 Tagen, von dem Tage gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz kommission für publicirt anzusehen war, bei der Königlichen Amt-Hauptmann- schäft Schwarzenberg unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Be scheinigungen erhoben werden. Die OrtSbehörden haben für pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge zu tragen; da« zur Musterung depuiirte Mitglied de« StadtratheS, Stadtge- meinderathe« oder GemeinderaihcS hat die Rekruten zu begleiten und die Re- krutirungSstammrollen nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mitzu- bringen (88 61,- und 106 der Wehrordnung). Schwarzenberg, am 13. Februar 1893. Der Civilvorsitzende der Ersatzkommission in den Aus- hebungsdezirken Schwarzenberg und Schneeberg. Frhr. v. Wirsing. St Gesch äftspl an. I. Musterungstermine. 1) im Aushebungsbezirke Schwarzenberg: L im Musterungsortc im Nachhause zu Johanngeorgenstadt, den 1. März 1893, von Vormittags ^>0 Uhr an sür die Militärpflichtigen aus den Orten: Breitenbrunn, Breitenhof, Jugel, Steinbach, Steinheidel, WittigSIdal und Johanngeorgenstadt; d. im Musterungsorte im Sadc Ottenstein in Schwärztnberg von Vormittag« 8 Uhr an: den 2. März 1893 für die Militärpflichtigen au« den Orten: BermSgrün, Beierfeld, BernSback, Bockau, Crandorf, Erla und Grünhain, den 4. Mär; 1893 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Grünstädtel, Langenbcrg init Förstcl, Lauter, Markersbach mit Unterscheibe, Mitt weida mit Obermittweiva, Neuwelt mit Untersachsenseld, Obersachsen feld, Pöhla, Waschleithe mit Heike und Wildenau, den 6. März 1893 sür die Militärpflichtigen au« den Orten: Raschau, RitterS- grün, Tellerhäuser und Schwarzenberg; 2) im Aushebungsbezirke Schneeberg: ». im Musterunflsorte im Nachhause in Lößnitz, den 8. März 1893, von Vormittag« 9 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den Orten: Alberoda, DitterSvorf, Grüna, Niederaffaltcr, Niederlöß- nitz, Niederpfannensticl, Oberaffalter, Oberpfanncnsticl, Streilwald und Lößnitz; d. im Musterungsorte Hkvnslsvlk in der Edcrwein'fchen'Nestauration in Eibenstock von Vormittags 9 Uhr an: den 9. März 1893 sür die Militärpflichtigen au» den Orten: CarlSfeld mit WeiterSglaShütte, Ncuheide, Oberstützengrün, Schönheide, Schön- heiderhammer und Unterstützengrün, den 10. März 1893 für die Militärpflichtigen au» den Orten: Blauenthal, Hundshübel, Muldenbammer, NeidhardtSthal, Sofa, Wildenthal, WolsSgrün und Eibenstock; e. im Musterungsorte im Gasthofe zur Sonne in Schneeberg von Vormittags 9 Uhr an: den 11. März 1893 für die Militärpflichtigen au« den Orten: Albernau, Aue, Auerhammer, Neudörfel, Schindler« Werk und Zelle, den 13. Mär; 1893 für die Militärpflichtigen au« den Orlen: Burkhardt-grün, Griesbach, Lindenau, Neustädtel, Niederschlema, Oberschlema und Zschorlau, den 14. März 1893 für die Militärpflichtigen au» Schneeberg. II. Loosungstermine. 1. den 7. März 1893, von Vormittag« 8 Uhr an für die Militärpflichtigen de« Jahrganges 1873/93 au- dem Aushebungsbezirke Schwarzen berg im Ladr Ottenstein in Schwarzenberg; 2. den 1b. Mär, 1893, von Vormittag« 9 Uhr an für die Militärpflichtigen de« Jahrganges 1873/93 au« dem AmshetmngSbezirl« Schneeberg im Gasthofe zur Sonne in Schneeberg. Hagesgeschichte. — Deutschland. Die.Berliner N. N." vom Sonntag veröffentlichen au- der Reichshauptstadt unterm 18. d. folgende« Stimmungsbild: Banger Ungewißheit voll, reich an Wirrsal unv unfruchtbarem Streit, dürftig an nutzbarem Ertrag für da« Vater land und seine Sorgen, ist die Woche verlaufen unv eine übervolle Erbschaft von nagenden Zweifeln und ungelösten Räthseln wird in die kommenden Tage hinübergeschleppj. Die Wetterzeichen stehen auf Sturm und Keiner hat so recht da« Vertrauen, daß ein Ferge vorhanden, der da« Schiff ohne Leck durch die Klippen bringe. ES klang recht elegisch, wa« der leitende Staatsmann gestern im Reichstag sagte und Nagte, so gar nichts von dem kräftigen Optimismus war zu spüren, ohne den keine politische Arbeit fruchtbar wer den kann. Freilich mag dem Führer de« Staai-schiff- nicht wohl zu Muthe sein, denn der Kampf, der zwischen der Regierung und einem großen Theil der sonst am entschiedensten sür die autoritären Grundsätze der Herr-