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Amts- und Anzeigeblatt für den MA- LeM des ÄmtsgerWs Llbenstock seNl°n«prei«- di- kleinsp. . . » ten, sowie bei allen Reichs- Z-U- W Pf und dessm Umgebung. P°sanstal en LS. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. <0. Katzr«««« Dienstag, den 31. Jannar 18»S. Bei Bekanntgabe nachstehender Verordnung »ub. O werden die Herren Bürgermeister u. Gemeindevorstände de» amtshauptmannschaftlichen Verwaltungs bezirk« noch besonder« angewiesen, die von den betheiligten Rindvieh- und Pferde besitzern zu leistenden Jahresbeiträge unverzüglich einzuheben und spätesten« bi« zum 31. März 1893 anher einzusenden. Schwarzenberg, am 30. Januar 1893. Königliche Amtshauptmmmschast. Frhr. v. Wtrfing. Verordnung, die Anträge der Aesther von Mindern und Mferdcn zur Deckung der im Zahre 1892 aus der Staatskasse vestritteunl Merkäge an Seuchen rc. Ent schädigungen betreffend. Nach der im Monate Dezember vorigen Jahre« vorgenvmmenen Aufzeichnung der im Lande vorhandenen Rinder und Pferde ist zur Erstattung derjenigen auf da« Jahr 1892 verlagsweise au« der Siaa'Skasse bestrittenen Beträge, die an Entschädigungen nach dem ReichSgesetze vom 23. Juni 1880 für die wegen Seuchen auf polizeiliche Anordnung getödteten und für die nach solcher Anordnung an der Seuche gefallenen Thiere bez. nach den Gesetzen vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886 für die an den Folgen der Impfung der Lungenseuche umgestandenen oder wegen dieser Folgen zu schlachten gewesenen Rinder oder für in Folge von Milzbrand gefallene oder getödtete Rinder, zu gewähren gewesen, beziehentlich an Verwaltungskosten erwachsen sind, auf jede« der ausgezeichneten a) Rinder ein Jahresbeitrag von vierundzwanzig Pfennigen, d) Pferde ein Jahresbeitrag von elf Pfennigen zu erheben. Indem Solche« nach Maßgabe der Bestimmungen in tz 4 der Verordnung vom 4. März 1881 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1881, Seite 13 — und der Verordnungen vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1884, Seite 62 und von 1886, Seite 64 — andurch bekannt gemacht wird, werden die zur Einhebung der beregten Jahres beiträge berufenen Polizeibehörden (Stadträche, Bürgermeister, Gemeinrevorslänvc) andurch angewiesen, auf Grund der aus den Kreishauptmannschaften beziehentlich AmtShauptmannschafken abgestempelt an sie zurückgelangtcn Verzeichnisse die oben ausgeschriebenen Jahresbeiträge von den betreffenden Rindvieh- und Pfervebcsitzern unverzüglich einzuheben und bi« längstens den 1. April diese« JahreS unter Bcischluß der Verzeichnisse an die Kreishauptmannschaften beziehentlich AmtS- hauptmannschaften einzuzahlen. Dresden, am 24. Januar 1893. Ministerium des Innern. « (gez.) von Melzsch. Sorge. Bckanntmachuv.il. Am 1. Februar diese« Jahre« ist der 1. Grundsteuertermin auf da« Jahr 1893 fällig. Derselbe ist bei Vermeidung der zwangsweisen Einziehung bis spätestens zum 10. Februar ds. Js. in hiesiger Stadtsteuereinnahme zu entrichten Mit demselben kann zugleich der 1. Landrententermin für 1893 bezahlt werden. ° Hierbei wird an die Bezahlung der noch rückständigen Drtsslbank- gewerbesteuer für das l. Halbjahr und Hundesteuer für das Jahr 1893 bis zum 3l. Januar dS. I«. nochmals erinnert. Eibenstock, den 21. Januar 1893. Der Rath der Stadt. »r- «örner. Neger. Bekauntmachnna. In dem Hausgrundstücke Hauptstraße 2 ist unter dem Rinderbestande die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Eibenstock, den 30. Januar 1893. Der Rath der Stadt. «>-- Körner. Hans. B e k a ii ii t m a ch v n g. Die Einweisung de« zum hiesigen Pfarrer designirten Herrn Pastor Volkmar- Ha rt en st ein findet Sonntag, den 5. Februar 1893 während de« Vor- mittagSgotteSdiensteS stakt. Zu Ehren de« Genannten soll am gedachten Tage Nachmittag« Uhr im Rathhause hier ein Festesten veranstaltet werden, zu welchem die Mitglieder der Parochie Schönheide andurch ergebcnst eingeladen werden. Der Preis eines Couvert« beträgt 2 M. 50 Pf. Anmelvungen sind bis Freitag, den 3. Februar in der GemeinderathSexpedition Schönheide oder in der dasigen RathSwirthschaft zu bewirken. Schön Heide, am 30. Januar 1893. Der Kirchcnvorstand. Holz-VcrsteMniW ms Jolmungeorgenstädtcr StmWrslrcvier. Im „Hotcl de Taxe" z» Johanngcorgenstadt kommen Mittwoch, den 8. Februar 1893 folgende in den Schlägen der Abth.: 23, 36 u. 37 ausbereitete Hölzer und zwar: I) von Bormittags ' ,10 Uhr an: 5090 weiche Klötzer, 16—43 ein stark und 3,z, 4,<> und 4,s in lang, 4484 , Schleishölzer, 7—15 . . .4,» in lang, 2) von Vormittags 11 Uhr an: 143 Rm. weiche Scheite, 112 Rm. weiche Rollen und 38 Rm. weiche Aeste unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen meist bietend zur Versteigerung. Sämmtiiche Höhrr licgcn auch für die Wirke des Lockauthales günstig. K. Aorstrevierverwattung Johanngeorgenstadt n. K. Aorstrentamt Eibenstock. Schicht. . am 27. Januar 1893. wolfframm. wird. Wie wichtig die Zutheilung von Berufssoldaten an neugebildete Truppen ist, zeigt die Kriegsgeschichte. Die verhältnißmäßig kleine französische Nordarmee nahm während deS Winterfeldzuges 1870—1871 an Tüchtigkeit und innerem Gehalt fortwährend zu, weil sie durch Offiziere und Unteroffiziere, die au« der deutschen Gefangenschaft entflohen waren und über Belgien in die Heimath gelangten, verstärkt wurde. Bei der viel stärkeren Loirearmee machte sich der Mangel an Chargen äußerst fühlbar. Auch Napo leon l. hätte nach dem Untergang seines Heeres in Rußland die »en auSgehodcnen Rekruten nicht zu den Soldaten machen können, die bei Lützen und Bautzen, Dresden und Leipzig der Uebermacht der Alliirten entgegentraken, wenn ihm nicht so außerordentlich viel Chargen zur Verfügung gestanden hätten. Die Militärvorlage will nun der deutschen In- fanteric für ihre Reserveformationen einen Stamm durch die vierten Bataillone geben, deren Etat 8 Offi ziere, 36 Unteroffiziere nebst 159 Mann zählen soll ; die MannschastSzahl würde sich jedoch, fall« die Be stimmung durchgeht, daß künftig die gesetzmäßige Friedenspräsenzstärke nicht mehr als Maximal-, son dern als Durchschnittszahl ausgefaßt werben soll, im Laufe de« Jahre« ändern. Bei der Mobilmachung erführen die Feldbataillone durch da« vierte eine sehr wesentliche Unterstützung, da ihnen viele Abgaben er spart blieben. Doch auch im Frieden ist da« vierte Bataillon im Stande, durch Uebernahme verschiedener störender Verpflichtungen die übrigen zu entlasten. Die vierten Bataillone. Nach dem Hauptziel der Militärvorlage, der mög lichsten Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht zur Verstärkung und Verjüngung unsere« Feldheere«, beansprucht den ersten Platz die geplante Errichtung vierter Bataillone bei den Infanterieregimente»!,. Die Wichtigkeit derselben ist, wenn auch von maßgebender Stelle aus da« Entschiedenste betont, in Laienkreisen bisher noch nicht bekannt genug. Wesen und Werth dieser geplanten neuen Einrichtung werden in einem Aufsatz der .Köln. Zig." klar dargelegt, den wir des halb m Nachfolgendem wiedergebcn. Man hätte diesen neuen Bildungen wohl besser die Bezeichnung von Stämmen geben sollen, um eine Reihe von Mißverständnissen und irrigen Auffassungen zu vermeiden, die namentlich durch die Erinnerung an die 4. Bataillone entstanden, welche 1887 einigen Re gimentern angegliedert und später zu neuen Truppen- theilen jusammengezogen wurden. Vielfach wird eben der tiefgehende Unterschied verkannt, der zwischen den damaligen, In ihrer Art den übrigen völlig gleichen 4. Bataillonen und den jetzt vorgeschlagenen Stämmen obwaltet. 1887 handelte e« sich um eine Vermehrung der Feldcadre«, während heute Truppentheile geschaffen werden sollen, die gar nicht geschlossen aufzutreten haben und deren Beruf e« ist, den drei Feldbataillonen Dienstzweige abzunehmen, durch welche die eigentliche militärische Ausbildung de« einzelnen Manne« wie der Truppt beeinträchtigt wird. Die geplante Einrichtung ist für da« deutsche Heer in gewisser Hinsicht ganz neu, während die übrigen europäischen Armeen schon seit längerer Zeit Forma tionen besitzen, die zur Entlastung im Frieden und al« Kern für die Neubildungen beim Kriegsfall bienen. Frankreich hat bei seinen Jnfanterieregimentern einen euäi-6 eomplömontairs und außerdem eine »ectioii Iinrs rung, die österreichischen Linienregimcnter zählen außer ihren 4. Bataillonen noch einen Ersatz- carre, außerdem hat die Landwehr, welche ja auch selbst Rekruten ausbildet, feste Stämme an Mannschaften und Offizieren. Die russische Armee verfügt über besondere Compagnien Nichtstreitbarer bei jedem Re giment und hat außerdem durch die Entwickelung der Reservetmhpen die Linie von den Abgaben befreit, die bei uns für KriegSformakionen nöthig sind. Bei unserem heutigen System verlieren die Jnfanteriere- gimenter in dem Augenblick, wo sie durch die Ein berufung der Reserve auf die Kriegsstärke gebracht werden, die Zahl ihrer Mannschaften sich also minde sten« verdoppelt, einen außergewöhnlich großen Theil ihrer Chargen, die zu den Rescrvetruppenlheilen über treten, um diesen Halt und Stütze zu geben. Viel leicht der größte Vortheil, den Frankreich militärisch un« gegenüber besitzt, liegt darin, daß e« seiner In fanterie, der Entscheidungswaffe der Schlacht, keine Chargen für die Neuformationen zu rauben braucht und durch da« in der Vorbereitung begriffene Cadre- gesetz sogar dem größten Theil der Reservecompagnien aktive Offiziere al« Führer zu geben im Stande sein