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ZlkS it" die be eine nehmen? minder- Her ?sn M, antie. n: tt. cke lste ler »t und t ea. iPs. »gen >r. Amts- Md Anzeigeblatt für den MM- Stzirk des Ämtsgmchk Libkniieik ZWZ ftrti°n»prei»; die kleinst,. . . . _ _ ten, sowie bei allen Reichs- Z°l w Pf und dessen Amgevung. P-st-nM en Berantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. rs. K«»r««ug. — 14V. Dienstag, de» 13. Dezember 18SS. ConsiWtion der Pferde mid Rinder bctr. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände des Verwaltungsbezirks werden darauf aufmerksam gemacht, daß in den letzten vierzehn Tagen dieses Monates die in 8 4 sub. <-. der Verordnung vom 4. März 1881, die nach dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 für die wegen Seuchen gelödteten Thiere zu gewährenden Entschädigungen betreffend, vorgeschriebene Consignation der Pferde und Rinder nach Maßgabe der in der gedachten Verordnung erlassenen Vor schriften vorzunehmen und der Erfolg durch Einreichung des in den Columnen 1, 2 und 3 ausgesüllten ConsignationssormularS spätestens bis zum 8. Januar 1893 zu Vermeidung von 10 Mark Ordnungsstrafe anher anzuzeigen ist. Schwarzenberg, am 9. Dezember 1892. Königliche Amtshauptmamischllst. Frhr. v. Wirsing. Wglr. Bekanntmachung. Auersivald, Karl Friedrich, geb. 7. Juli I86l in Lößnitz, früher Schacht meister in Schönheide, hat sich auf eine wider ihn vorliegende Anzeige zu ver antworten. Ich ersuche um schleunigste Mittheilung vom Aufenthalte AuerSwald'S. Eibenstock, am 10. Dezember 1892. Der Königliche Amtsanwalt. Warncck. Auf Folium 31 des Handelsregisters für die Stadt ist heute eingetragen worden, daß die Firma Uloxv». in Eibenstock erloschen ist. Eibenstock, am 12. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Ttzr. die Anmeldung der Ziehkinder betreffend. Nach den Bestimmungen des Regulativs, das Ziehkinderwesen in der Stadt Eibenstock betr., vom 10. Juni 1879, ist Jeder, der in hiesiger Stadt ein Kind, sei es von hier oder auswärts, welches nicht von seinen Eltern erzogen wird' zur Pflege und Erziehung bei sich ausnchmen will, gehalten, hierzu die Erlaub- nitz des Stadtraths einzuholen, und zwar in der Regel vor der Aufnahme des Kindes, spätestens aber innerhalb 24 Stunden nach er folgter Aufnahme. Ausgenommen von der Verpflichtung zur Einholung der Erlaubniß sind nur solche Personen, welche zu den Kindern, die sie bei sich auf nehmen, in verwandtschaftlichem Verhältnisse stehen, sowie der gerichtlich bestätigte Vormund des Kindes. Zuwiderhandlungen werden nach 8 9 des angezogenen Regulativs mit Geld strafe bis zu 20 Mark eventuell entstehender Haft geahndet. Eibenstock, den 9. Dezember 1892. Der Stadtrath. »»-. Körner. Hans, Hagesgeschichle. — Deutschland. Die erste Berathung der Militärvvrlage im Reichstage hat die Klar heit über das schließliche Ergebniß nicht im gering sten gefördert: man sprach vergeblich viel um zu ver sagen, der andere — das ist in diesem Falle die Bundesregierung, hörte von allem nur das Nein. In nüchterner und sachgemäßer Weise leitete der preußische Kriegsminister von Kaltenborn-Stachau die Debatte mit einer Darlegung von Inhalt und Zweck der Vorlage ein. Herr von Huene erklärt dann Namens der Zentrumspartci, daß die Vorlage in ihrem vollen Umfange für dieselbe unannehmbar sei, daß sic die zweijährige Dienstzeit als die Erfüllung eines alten Wunsches aeceptire und daß sie die Kosten für die Durchführung derselben innerhalb der bis herigen Präsenzzifser zu bewilligen bereit sei. Als Grundlage der Stellung des Zentrums bezeichnete er die bekannten Windhorst'schen Resolutionen. Der Rcichskanzler habe gemeint, derselben in der Vorlage soviel wie möglich entgezengekommen zu sein. Herr von Huene unternahm seinerseits den Nachweis, daß dies Entgegenkommen von einer Uebereinstimmung noch weit entfernt sei. Der großen Vermehrung der Präsenzzifser stellte er die gegenwärtige wirthschaft- liche Lage gegenüber. Die zweijährige Dienstzeit will er für die Dauer der neu zu vereinbarenden Präsenzstärke gesetzlich festgelegt wissen. Gegen die vierten Bataillone entwickelte er erhebliche Bedenken. In dem Quinquennat erblickte er ein Entgegenkommen gegen den Standpunkt des Zentrums, aber er zog doch die jährliche Bewilligung der Präsenzstärke auch jetzt noch vor. Warum die kolossale Vermehrung des Heeres jetzt auf einen Schlag erfolgen müsse, sei nicht klar. Der Redner schloß mit der Hoffnung auf eine Verständigung. — Berlin, 10. Dezbr. Der »Reichs-Anzeiger" schreibt heute: »Schon wiederholt ist auch an dieser Stelle daraus hingewiesen, daß vom 1. Januar 1893 ab auf den deutschen Eisenbahnen für den inneren Verkehr das neue Frachtbriefformular der Ver kehrsordnung und für den Verkehr, der sich auf Grund de« internationalen UebereinkommenS über den Eisen bahnfrachtverkehr vollzieh», das in diesem festgesetzte internationale Formular zur Anwendung kommen, so wie ferner, daß die Verwendung der bisherigen, durch da» Betriebsreglement für die Eisenbahnen Deutsch land- von 1874 vorgeschriebenen Formulare vom 1. Januar k. I. ab nicht mehr gestattet ist. Auf diese durch die Veränderungen in den Grundlagen des Frachtvertrages, insbesondere hinsichtlich der dem Pu blikum günstigeren Bestimmungen über die Haftpflicht der Eisenbahnen, gebotene Maßnahme wird erneut aufmerksam gemacht." — Nach Aeußerungen au« der Umgebung des Reichskanzler«, die der »Freis. Ztg." zufolge Mittwoch Abend in der parlamentarischen Soiree beim Reichs kanzler gefallen sind, gilt in Reichstagskreisen die Auflösung des Reichstags jetzt für noch wahr scheinlicher, al« vorher. — Am Freitag ging der Prozeß Ahlwardt zu Ende. Der Staatsanwalt hatte am Schluffe seine« PlaidoyerS, welches übrigens nach den bis jetzt vorliegenden Berichten al« eine Glanzleistung nicht bezeichnet werden kann, eine Gefängnißslrafe von l'/r Jahren beantragt. Der Gerichtshof verurtheilte Ahlwardt wegen dreier strafbarer Beleidigungen zu fünf Monaten Gefängniß und zur Tragung der Kosten. In der Begründung wird hcrvorgehoben, die Brauchbarkeit der Löwe'schen Gewehre werde durch die vorgekommenen Unregelmäßigkeiten keineswegs be einträchtigt. Die Auskünfte der Militärbehörden hätten vielmehr glänzende Resultate festgestellt. Der Angeklagte habe offenbar die ganze Sache nicht ver standen. Schuldig befunden ist der Angeklagte der Beleidigung der Leiter der Fabrik, sowie der Büchsen macher wegen der Anschuldigung, 1500 Gewehre seien widerrechtlich gestempelt worden, ferner mehrfacher schwerkränkender Beleidigungen gegen die Privat kläger, sowie schwerer Beleidigung de» Büchsenmachers Kirch. Da kein Beweis erbracht wurde, daß Ahlwardt die Unwahrheit seiner Behauptungen gekannt hat, ist gegen ihn der mildere Paragraph angewcndet worden. Wahrnehmung berechtigter Interessen liege nicht vor. Schließlich sagt die Begründung, wenn es Hunderte von Ahlwardt'» gäbe, so würde bald Niemand mehr ruhig auf die Straße gehen. Löwe und Kühne hätten ihr beste« daran gesetzt, dem Staate gute Gewehre zu liefern. — Schneidemühl, 8. Dezember. Im Mai dieses Jahre« fand der Erste Bürgermeister Wolff Hierselbst auf dem Teppich seine» Eßzimmer« drei Hundertmarkscheine. Er zeigte den Fund bei der Polizei an, der Eigenthümer de» Geldes meldete sich jedoch nicht. In ihrer vorgestern stattgehabten Sitzung hatte sich nun, wie die »Schneidern. Ztg." berichtet, die hiesige Strafkammer mit dieser Ange legenheit zu beschäftigen. Der Staatsanwalt bean tragte die Einziehung re» Geldes, da dasselbe vermuth- lich von einer versuchten Beamtenbestechung herrühre. Der Gerichtshof schloß sich dieser Ansicht jedoch nicht an und wie« den Antrag zurück. Herr Wolff hat gleich nach der Verhandlung die ihm zugesprochenen 300 Mark mehreren Wohlthätigkeitsanstaltcn über weisen lassen. Locale unv sächsische Nachrichten. — Schönheide, 9. Dezbr. Seit Kurzem sind hier die Bro dpreise soweit zurückgegangen, daß ras SechSpfundbrod, erster Qualität, nur noch mit 60 Pfennigen verkauft wird -—Dresden, 8. Dezember. Die außerordent liche evangelisch-lutherische Landessynode nahm in ihrer heutigen Sitzung das in seinem Inhalte bereits mitgetheilte Kirchengesetz, betr. die Verlegung der beiden sächsischen Bußtage, in zweiter Lesung ein stimmig an. Hieraus wurde die bedeutungsvolle Synode mit einem Gebete des Herrn Oberhofpredigers 1». Meier geschlossen. Nach einem dreimaligen Hoch auf Se. Majestät den Köniz ging die Versammlung auseinander. — Leipzig, 9.Dezbr. Leipzig ist oft als reiche Stadt bezeichnet worden, nicht allein wegen ihres ausgedehnten Grundbesitze«, sondern auch wegen ihrer hervorragenden Bekheiligung an den Mansfelder Silbergruben, deren Kuxe in den letzten Jahren, mit Ausnahme von 1886, immer eine hübsche Ausbeute ergeben haben. Der Stadtgemeinde gehören 6998, dem Armenamte 2118 und dem Johannisstiste 95, den städtischen Anstalten also zusammeu 9211 Stück Mansfelder Kuxe. Wenn deren jeder 70 Mk. Aus beute ergab, wie da« öfter der Fall war, so erzielten die betreffenden Kaffen eine Einnahme von 644,770 Mk. Im nächsten Jahre geben diese Kuxe gar keinen Gewinn; die fehlenden Beträge müssen also durch Anlagen aufgebracht werden, die sich dadurch um 1 Einheitssätze erhöhen. Die Mansfelder Gewerkschaft hat im laufenden Jahre schon über 2,800,000 Mk. bei dem Betriebe zugesetzt. Hätte sie nicht große Reserven angesammelt, so würden die Kuxinhaber schon jetzt eine Zubuße leisten müssen. Die Wasser mengen, die in die Schächte eingedrungen sind, haben sich zwar jetzt vermindert, jedenfalls darum, weil die Kanäle, die sich vom See auS nach den Gruben ge bildet hatten, verstopft sind, aber wer bürgt dafür, daß sie sich nicht einmal wieder öffnen? So werden wir wohl auf mehrere Jahre hinan« auf die Ein nahmen au« den Mansfelder Kuxen verzichten müssen. — Zwickau, 9. Dezbr. Gestern Abend machte sich in einem hiesigen Gasthose ein seit 6. d. M. dort aufhältlicher Fremder, der sich als stellenloser Kauf mann auSgegcben, durch sein ruhelose« Benehmen verdächtig. Aus Benachrichtigung der Polizei wurde derselbe in Gewahrsam genommen und nun gestand der Fremde, daß er im Jahre 1888 von einem hes sischen Regiment desertirt sei, sich mehrere Jahre lang in Südamerika herumgetrieden habe und jetzt aus Sehnsucht nach der Heimath freiwillig zurückgekehrt sei.