Volltext Seite (XML)
Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock sertionSprei«: die kleinsp. . . _ ten, sowie bei allen Reichs- Zeile 10 Pf und dessen Umgebung. Postanstalten verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »s. Sommbcnd, den 1. Oltobcr 18»S. QuitlliiiMartcii bcz. dcr Altcrsversichmmg ails das Jahr 1893 betreffend. Diejenigen zur Ausstellung von Quittungskarten für die Alters- und Jn- validitätsversicherung zuständigen Stellen — Krankenkassen, Gemeindebehörden — des Bezirks, welche ihren muthmaßlichen Bedarf an Karlen im Jahre 1893 noch nicht der unterzeichneten Königlichen AmtShauptinannschast angezeigt haben — siehe Bekanntmachung des Vorstandes der Versicherungsanstalt für das König reich Sachsen vom >9. Juli 1892 — Seite 10 Rr. 2 der Druckschrift „Amtliches Organ des Vorstandes der Versicherungsanstalt für bas Königreich Sachsen" — werben veranlaßt, die Betarfsanzeigc spätestens .Ni.,,«»w MM 8. Moder °. Schwarzenberg, am 27. September 1892. Königliche AmtshlWImmmschast. Frhr. v. Wirsing. Wglr. Der nächste Gerichtstag in Schönheide findet nicht am Montage, den 10., sondern am Donnerstage, den 13. Oktober statt. Eibenstock, am 29. September l892. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. B c k an ii t m L ch >l il g. Das Verzeichnitz derjenigen hier wohnhaften Personen, welche zu dem Amte eines Schöffen ober Geschworenen berufen werden können (Urliste), 1. HKtoöer dieses Jahres ab eine Woche lang im hiesigen RathSexpeditionSzimmcr zur Einsicht aus. Ein wendungen gegen dasselbe sind innerhalb dieser Woche bei dem unterzeichneten Stadlrathe anzubringen. ES wird solches hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß eine diesfallsige Bekanntmachung, der die betreffenden gesetzlichen Bestimmungen im Wortlaute beigefügt sind, im Nachhause öffentlich aushängk. Eibenstock, den 29. September 1892. Der Stadlrath. Idi-. Hans. Bekanntmachung. Auf Grund der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 12. ds«. Mts., Matzregeln gegen Einschleppung der Cholera betr«, wird hiermit sür hiesige Stabt Folgendes bestimmt: 1) Alle aus dem hamburgischen Staatsgebiet oder von einem anderen als ver seucht bekannt gewordenen Orte kommenden Personen haben sich während der nächsten sechs Tage nach dem Verlassen der betreffenden Orte an jedem Ort, an welchem sie anlangen, spätesten« l2 Stunden nach der Ankunft bei der Ortspolizeibehörde unter Angabe ihrer Unterkunft zu melden und über den Tag, an welchem sie die vorgenannten Gebiete verlassen haben, sich auS- zuweisen. Die Ouartiergeber (Gastwirthe wie Private) sind in jedem Falle (auch wenn es sich lediglich um Familienangehörige handelt) für die richtige und rechtzeitige Meldung persönlich mit verantwortlich. 2) Die Ein- und Durchfuhr von gebrauchter Leib- und Bettwäsche, gebrauchten Kleidern, Hadern und Lumpen aller Art, Obst, frischem Gemüse, Butter und Weichkäse au« dem hamburgischen Staatsgebiete oder einem anderen als ver seucht bekannt gewordenen Orte ist verboten. 3) Icke aus dem hamburgischen Staatsgebiete oder von einem anderen als ver seucht bekannt gewordenen Ort eintrefsende Post- ober anbere Packetsendung ist von dem Empfänger vor der Oeffuung der Ortspolizcibehörde zu melden. Letztere wird bei der Ocffnung feststellen, ob die Sendung Gegenstände, deren Einfuhr verboten ist, enthält. Ist letzteres der Fall, so werden die betreffenden Gegenstände deSinficirt, bevor sie zum weiteren Verkehr zugelassen werden können. 4) Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden, soweit nickt auf Grund des Reichsstrafgesetzbuches eine höhere Strafe eintritt, mit Geld strafe bis zu 15» Mark oder mit Haft bestraft. Eibenstock, den 19. September 1892. Der Stadtrath. vi». Körner. Han«. Die auf Montag, den 10. Oktober 1892 anberaumte Versteigerung von Brennhölzern vom Schönheide» Forstrevier findet erst Dienstag, den 11. Oktober 1892, von Vormittags ff Uhr an im Kotek zum HtaWaus in Schönheide statt. Kgl. Korstrevierverwaltung Schönheide und Kgf. Korstrentamt Eibenstock, Franckr. am 29. September 1892. tvolfframm. Holz-Versteigmulg aus JoliaungcolMlistädtcr Staatssochrcuicr. Im Kötel „äs 8nxe" in Johanngeorgenstadt kommen Montag, den Ist. Oktober 1802, von Vorn». '«IO Uhr an folgende aufbereitete Schlag- (Abth. 4) Durchforstung«- (Abth. 10, 12, 13) und Einzelhölzer (Abth. 1 bis 8l) und zwar: 614 w. Stämme, 10—29 em stark, 2868 „ Klötzer, 16-50 „ 3, -i i» lang, 12822 „Schleifhölzer,7—15 cm stark, 4, „ in lang, ! sowie ebendaselbst Mittwoch, den 12. Oktober 1892, von Vorn,. '/-w Uhr an 152 Rm. w. Brcnnscheite, i 306 Rm. w. Neste, 283 „ . Brennrollen, , 517 „ „ Stöcke, unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen zur Versteigerung. K. Aorstrcvierverwaktung Johanngeorgenstadt u. K. Iorstrentamt Eibenstock, Schutze. am 29. September 1892. tvolfframm. 41,os Hundert Derbstaugen, 8—Io cm stark, 188,so „ Reisslängen, 3—7 cm stark, 30 Rm. w. Nutzrollen, 1 m lang, Hagesgeschichte. — Deutschland. Der „Reichsanzeiger" ver öffentlicht Folgende-: „Der im Kaiserlichen Gesund- heitSaml errichteten Choleracommission gehen fortdauernd Anfragen zu, ob und welche Gefahren im Hinblick auf die Verbreitung der Cholera aus dem Verkehr mit Nahrungsmitteln und anderen Han delsartikeln zu befürchten sind. Um die Interessenten allgemein von der Auffassung dieser Commission zu unterrichten, zu welcher unsere erfahrensten Fachmänner gehören, und um beruhigend zu wirkend, erscheint eS zweckmäßig, einige Grundsätze, nach welchen bisher den Fragestellern Bescheid ertheilt worden ist, zu ver öffentlichen. WaS Fische und andere im Wasser lebende, dem menschlichen Genüsse dienende Thiere betrifft, so ist der Genuß gut burchgckochter oder durchge bratener Fische, Krebse und dergl. völlig ungefährlich. Seefische, Heringe, Bücklinge, Flundern sind in gleicher Weise, auch im gesalzenen oder geräucherten Zustande, ein unverdächtiges Nahrungsmittel. Die gegen Butter und Weichkäse aus ver seuchten Gegenden gerichteten Einfuhrverbote sind hauptsächlich durch die Möglichkeit begründet, daß diese Lebensmittel mit einem hinsichtlich der Cholera verdächtigen Wasser gewaschen und in unsauberen Ge fäßen oder mit unreinen Händen bearbeitet sein können. Wo nach Herkunft und Bereitungsart der Lebens mittel ein solcher Verdacht ausgeschlossen ist, liegt ein Grund, diese zu meiden, nicht vor. Der Genuß von Milch aus verseuchten Orten ist nur in gekochtem Zu stande zu empfehlen. WaS Cigarren und Tabak betrifft, so sind sie wie alle Maaren, welche in trockenem Zustande versandt werden, an sich nicht geeignet, den Krank heitserreger von Ort zu Ort zu verschleppen. Auch Futtermittel für da« Vieh, welche durch AuSpressen öliger Mafien (von Palmkernen, Baumwollsaat und dergleichen) gewonnen sind, ferner künstliche Düngemittel, sind als solche unverdächtige Maaren anzusehen. Acngstliche Personen können beim Empfang der Waaren deren Umhüllung (Kisten, Fässer rc.) mit Kalkmilch oder Cardolsäurclösung ke»- inficiren. Ist auch der Inhalt beschmutzt, so ist größere Vorsicht erforderlich." — Die Nachrichten au» Hamburg melden eine allseitige starke Abnahme der Cholera. Familien kehren massenweise nach dort zurück, auch hat sich der Stadtverkehr wieder bedeutend belebt. — Gera, 27. Septbr. Da- „Geraer Tgbl." schreibt: Während des DivisionSmanövcrS, das am Sonnabend hier zu Ende gegangen ist, ist, wie man erst jetzt erfährt, bei einer Kavallerieattacke ein Sol dat veS Husaren-Regiments Nr. 12 von einem Seyd- litz-Kürassier erstochen worden. Infolge des Staubes, der einen Umblick verhinderte, waren Husaren und Kürassiere so nahe aneinander gcrathcn, daß das Un glück sich ereignen konnte. Der Husar, ein Reservist, wurde mit der Lanze durch die Brust gestochen und starb alsbald. Local« und sächsisch« Nachricht««. — Eibenstock, 30. Septbr. In einem hiesigen Garten steht jetzt ein Birnbaum in Blüthe, welcher während de- ganzen Sommers wie abgestorben er schien. ES dürfte zu den Seltenheiten gehören, daß die Saftbildung eine« ObstbaumcS zu so später Jahres zeit erfolgt. — Schönheide, 29. Septbr. Von werlhgc- schätztcr Seite erhalten wir nachstehende Miltheilung: „An den Bau eine« massiven Thurmes, sowie eine« RcstaurationSgcbäudeS auf dem Kuhbcrg, ist gegenwärtig noch gar nicht zu denken, weil der Erz gebirgsverein in seiner Delegirtenvcrsammlung vom 26. d. in Dresden keinen Pfennig dazu bewilligt hat und va» Gesuch re« hiesigen ZweigvereincS um einen Beitrag von M. 4500. —, zahlbar in 3 Jahresraten,