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Amts- md AnzeiMatt für den -MA- «M des Amtsgerichts Libensisck sertionSpreir-diekleinsp. . . ten, sowie bei allen Reichs- Zeile 10 Pf und destm Umgebung. Postanstal en Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. . «s. 1VV Sonnabend, den 10. September 18SS. Die Urwahlen zu der EMuzmiMahl bei der Handelskammer in Planen betreffend. Nachdem von der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Zwickau die Vornahme der Urwahlen zu der Ergänzungswahl bei der Handelskammer zu Plauen ange ordnet worden ist, werden alle in den Ortschaften des eine Wahlabtheilung bilden den Amtsgerichtsbezirkes Eibenstock wohnhaften Kaufleute und Fabrikanten, welche a. mit mindestens 1900 M. jährlichem, im OrtScataster eingetragenen Einkommen abgeschätzt, b. 25 Jahre alt und e. nicht vom Stimmrechte in der Gemeinde oder in Folge der Verübung eines Verbrechens von den staatsbürgerlichen Rechten ausgeschlossen sind, sowie die Vertreter und beziehentlich Besitzer der im Bezirke gelegenen fiskalischen und communlichen Gewerbsanlagen, Eisenbahn-, Schifffahrt«-, Bergwerks- und Steinbruchsunternehmungen, soweit sie den unter l> und c angegebenen Beding ungen genügen, beziehentlich den unter rr angegebenen Steuercensus erreichen, aufgefordert, zur Vornahme der Wahl von zwei Wahlmännern den 14. September 1892 in der Zeit von Vormittag« 10 bi« Mittag« 12 Uhr in einem der nachstehend bezeichneten, für die Wahlabtheilung bestimmten Wahllocale und zwar: im Stadtverordneten-Sitzungszimmer im Rathhause zu Eibenstock oder im Sitzungszimmer des Gemeinderathes zu Schönheide persönlich sich einzufinden, sich wegen des Wahlrecht« durch Vorzeiguug der Quittung über Bezahlung der Einkommensteuer des zuletzt vorhergegangenen Einkommensteuer-Termins auszuweisen, die nach 8 9 der Verordnung vom 16. Juli 1868 etwa erforderliche Legitimation beizubringen, auch, soweit nöthig, das Vorhandensein der in § 17 unter 2 des Gesetze« vom 23. Juni 1868 vorge schriebenen Erfordernisse nachzuweisen und ihre Stimmen abzugeben. Alle stimmberechtigten Personen sind wählbar. Schwarzenberg, am 22. August 1892. Die Königliche Amtshauptmannschast. I. B.: »r Anger, Bez.-Afs. Kr. Die Unimhlcn zu dm EiOiiziliigslmhlm bei der Gcwcrbcklimmer in Planen betreffend. Nachdem von der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Zwickau die Vor nahme der Urwahlen zur Ergänzungswahl bei der Gewerbekammer in Plauen angeordnet worden ist, werden alle in den Ortschaften des eine Wahlabtheilung bildenden Amtsgerichtsbezirke« Eibenstock wohnhaften Gewerbetreibenden, welche s. als Kaufleute und Fabrikanten mit weniger al« 1900 M., aber mit wenigstens 600 M. jährlichem Einkommen im Ortskataster abge schätzt sind oder d. ohne zu den Kaufleuten und Fabrikanten zu gehören, im OrtScataster mit mindestens 600 M. jährlichem Einkommen abgeschätzt, c. 25 Jahre alt und <l. nicht vom Stimmrechte in der Gemeinde oder in Folge der Verübung eines Verbrechens von den staatsbürgerlichen Rechten ausgeschlossen sind, aufgefordert, sich zur Vornahme der Wahl von zwei Wahlmännern den 14. Seplemöer 1892 in der Zeit von 3 bi« 5 Uhr Nachmittag« in dem Sitzungszimmer der städtischen Kollegien z« Eibenstock oder im Sitzungszimmer de- Gemeinderathes zu Schönheide persönlich sich einzufinven, sich betreff« ihre« Wahlrechtes durch Vorzeigung der Quittung über Bezahlung der Einkommen steuer des zuletzt vorher gegangenen Einkommensteuer-Termine» auszuweisen, die nach 8 9 ver Verordnung vom 16. Juli 1868 etwa erforderliche Legitimation beizubringen, auch soweit nöthig, va« Bordandensein der in 8 1? unter 3 de» Gesetze« vom 23. Juni 1868 vorgeschriebenen Erfordernisse nachzuweisen und ihre Stimmen abzugeben. Alle stimmberechtigten Personen sind wählbar. Schwarzenberg, am 22. August 1892. Die Königliche Amtshauptmannschast. I. V.: Anger, Bez.-Ass. Kr. Auf Kolium 207 de« Handelsregister« für die Stadt Eibenstock sind am heutigen Tage die Firma in Eibenstock und al« deren Inhaber Herr Kaufmann Lckuaeö llsrmsnn Milse daselbst eingetragen worden. Eibenstock, am 9. September 1892. Das Königliche Amtsgericht. Kantzsch. 3. 11 / auf den Kahlschlägen ? in Abtheilung 4, 33 1 und 57, unter den vor Versteigerung. Königs. Korstreviervcrwaktung Sofa und Königs. Korstrentamt Eibenstock, Höpfner.am 6. September 1892. tvoifframm. Holz Versteigermtgganf Sofaer Skaatsforstrevier. Im Hotel zum „Rathskeller" in Aue kommen Freitag, den 1«. September 1892, von Vormittags 9 Uhr an 27 buchene Klötzer von 18—58 em Oberstärke, 2,5—4 in Länge, auf dem in«« Kahlschlage Abtheilung 33. 16r>13 welche , » 13—66 » „ > 3,»-4,5 m Länge l den Kahlschlägen 6497 „ Stangenklötzer „ 8—12 ein Oberstärke, / Abtheilung 4, 33 3,» u. 4 m Länge' und 57, sowie im Gasthofe zur „Sonne" in Sofa Sonnabend, den 17. September 1892, von Vormittaas 9 Ubr an 19 Rm. harte, 396 Rm. weiche Brennscheite, " ' 140 „ „ Brennknüppel, 4 „ tannene Brennrinde, 80 „ weiche Neste, r 13,70 Wellenhdrt. fichtenes Brennreisig, 197 Rm. weiche Stöcke auf den Kahlschlägen in Abth. 4, 18 u. 57 Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen zur Kotz-Versteigerung aus Kiöenstocker Staalssorstrevier. Im Hendel'schen Gasthose zu Schönheiderhammer sollen Dienstag, den 2V. September 1892, von Vorm. 9 Uhr an auf Schlägen in den Abheilungen 7, 9, 17, 33-35, 76, sowie in Durchforst ungen und im Einzelnen in den Abtheilungen 17, 31—35, 76 1 harter Stamm von 16 cm, 4103 weiche Stämme von 10—29 cm Mittenst., 10 harte Klötzer von 14-62 em, 7570 weiche Klötzer vön 7—65 em Oberst., 2—4,5 ni Länge, 672 weiche Derbstangen von 10—15 cm Unterstärke, 72 Rm. weiche Nutzknüppel, 7 „ harte, 182 Rm. weiche Brennscheite, . 72 , „ Brennknüppel, 7 „ , Zacken, 1 Rm. weiche Brennrinde, 7 „ »65 Rm. weiche Aeste, 5 „ „ Spundäste, 6 „ » Stöcke unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen ver steigert werden. Pie Lrcnnhölzer kommen vor II Uhr Vormittags nicht zum Ausacbot. Königliche Iorstrevicrverwaltnng und Königliches Korstrentamt Eibenstock, töretschneioer. am 6. September 1892. tvoifframm. Bekanntmachung, Maßregeln gegen die Cholera betreffend. Aus Grund der Verordnung des Königlichen Ministerium des Innern vom 2. September 1892 werden hiermit folgende Anordnungen getroffen: 1) Von jedem Erkrankungs- oder Todesfall an Cholera oder choleraverdächtigen Krankheiten (insbesondere von Brechdurchfall) ist Seitens der Quartiergeber, Inhaber von Wohnungen, Arbeitsräume und Arbeitsplätzen, wo eine Erkrankung vorkommt, nicht minder Seiten« der Aerzte sofort an Rathsstelle Anzeige zu erstatten. 2) Die Ankunft und Aufnahme von Personen aus kholera- orte» ist von dem Oberhaupt der ausnehmenden Familien, wie von den Inhabern der Gasthöfe und Herbergen ebenfalls sofort anzn- zeige«. . , 3) Die au« Choleraorten mitgebrachten Gebrauchsgegenstände (namentlich gebrauchte Wäsche und Kleidungsstücke) sind zu deSinficiren. Im Mangel einer anderen ausreichenden Desinfektion Kulissen die zu deeinficircnden Gegenstände mindestens eine halbe Stunde lang in siedendem Wasser gekocht werden. 4) Gaftwirthe, Fleischer und Obsthändler haben besonder» daraus zu achten, daß von ihnen nur gute unv unverdorbene Getränke und Nahrungsmittel (besonder« Wurstwaaren), sowie nur vollständig auS- gercifte« Obst feilgedoten werden. 5) Alle dem öffentlichen Verkehr zugänglichen Abortanlagen, besonders in Gasthöfen und Schankwirthschasten, sind regelmäßig zu deSinficiren, die Gruben sind, soweit nöthig, sosort zu entleeren. 6) NI» Desinfektionsmittel werden empsohlen: a. Kalkmilch, bestehend aus 1 Liter zerkleinerten gebrannten Kalke« und 4 Liter Wasser;