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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint . ... o Abonnement »rLemk -es Amtsgerichts Eibenstock S.LLL tag und Sonnabend. In- / » Expedition, bei unfern Bo- sertionSpreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- M°>°« und dessen Amgevung. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. M 38. Sonnabend, den 31. März 18S4. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über da« Vermögen oeS Slickereifabrikanten und Schneidemühlenbesitzers 8«1ck«I, vormals in Schönheide, jetzt in Dresden, ist nach Rücknahme des vom Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsverglciche der auf den 3. April 1894, Vorm. ll Uhr anbe raumte Vergleichstermin aufgehoben worden. Eibenstock, den 29. Mär; 1894. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Aktuar Grnhle. BekanIItmachnl> g. Nachdem das Königliche Ministerium des Innern das unter O nachersicht liche Regulativ, die Erhebung von Straßen- und Schlentzenbaubei- trägen in der Berg-, Wiesen- und Südstratze betr., vom 15. Dezember 1893 genehmigt hat, wird Solches mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, laß Anträge nach 8 6 des Regulativs wegen Uebernahme der Beiträge aus die LandeScultur-Rentenbank bei rem unterzeichneten Stadlrath anzubringcn sind. Eibenstock, den 28. März 1894. Der Rath der Stadt. Itr Körner. Hans. O Regulativ, die Erhebung von Straßen- und Schleußenbaubeiträgeu in der Berg-, Wiesen- und Südkraße betreffend. Auf Grund von 8 136 des Gesetzes, die Landesbrandversicherungsanstalt betr., in der Fassung vom 15. Oktober 1886 wird hinsichtlich der Ausbringung der Kosten, die mit Ausführung des Bebauungsplanes in der Berg-, Wiesen- und Südstraße in Folge des Brandes von 5. August 1893 verbunden sind, Folgendes bestimmt. 8 1- Wer die Grundstücke Parzellen Nr. 29, 30, 33, 33 n, 33 6 und 49 des Flurbuchs für Eibenstock an den eingangSgedachtcn Straßen bebaut, hat zu den Kosten der Straßenherstellung nach Verhältniß der Frontlänge seines Grundstücks für den laufenden Meter Straßenfront in der Bergstraße 20 Mark nnd in der Wiesen- und Südstraße 10 Mark vier Wochen nach Empfang der Baugenehmig ung an die Stadtkasse zu entrichten. Das Grundstück Parzelle dir. 33 des Flur buchs, dessen größerer Theil z. Zt. für die zukünftige Bebauung liegen bleibt, soll hierbei in der Wiesenstraße nur mit 18 m Straßenfront in Rechnung gezogen werden. 8 2. Da sich in Folge der Verbreiterung der Bergstraße die Verlegung der Haupt- schleuße nothwendig macht, so hat jeder an dieser Straße Anbauende, gleichviel ob er schon bisher an die alte Schleußt angeschlossen gewesen ist oder nicht, für den Anschluß einer Beischleuße 70 Mark und, wenn er mehrere Beischleußen an schließen will, für jeden weiteren Anschluß 20 Mark 4 Wochen nach Empfang der Baugenehmigung an die Stadtkasse zu entrichten. 8 3- Für jedes bebaute Grundstück in den eingangsgedachten Straßen ist zur Ableitung der Tage- und Abfallwässer, sowie, wenn möglich, der etwa vorhandenen Grundwässer aus wasserdichten Steinzeug- oder Cementrohren von mindestens 20 em Weite vom Grundstücksbesitzer eine Entwässerung«- (Heim-) schleuße herzu stellen und unter Einfügung eines entsprechend großen Schlammfanges unmittelbar mit der Hauptschleuße zu verbinden. Alle Massivbaue sind mit wasserdichten unverbrennbaren Dachrinnen bez. zum Erdboden reichenden Abfallrohren zu versehen; der nach dem öffentlichen Verk-.hrs- wcge zu gerichtete Abfluß ist unterirdisch nach der Heimschleuße bez. unmittelbar nach der Straßenhauptschlcuße zu leiten. Die Stadtgcmeinde ist berechtigt, die Heimschleuße» bis zur Grenze der an liegenden Grundstücke auf Kosten der Grundstücksbesitzer auszuführen und hat dies solchenfalls 4 Wochen vor Beginn des Baues den Anliegern unter Mittheil ung der voraussichtlich entstehenden Kosten wissen zu lassen. Die Kosten sind 4 Wochen nach Zustellung der Rechnung an den Stadtrath zu bezahlen. 8 5. Unter keinen Umständen ist gestattet, in die Schleuße Jauche oder Abtritts abgänge zu leiten oder zu gießen oder die Abortanlagen überhaupt mit der Schleuße in Verbindung zu setzen. - 8 6- Die Leistung und Zahlung der nach 88 i und 2 zu erhebenden Straßenbau- und Schleußenanschlußbeiträge, sowie der Herstellungskosten der Heimschleuße» kann auf Antrag der betr. Grundstücksbesitzer auf Grund des Gesetzes vom 1. Juni 1872 durch die Königliche Landescultur-Rentenbank ganz oder theilweise vermittelt und übernommen werden: Der Stadtrath ist ermächtigt, die in 8 2 unter c dieses Gesetzes vorgesehene Erklärung für die Gemeinde abzugeben. 8 Die Bestimmungen der 88 i—6 haben auch auf die Gebäudecomplexe 32 und 44 des Brandversicherungs - Catasters im Brandfalle Anwendung zu leiden. 8 8- Dieses Regulativ tritt nach Genehmigung durch das Königliche Ministerium des Innern sofort mit seiner Bekanntmachung in Kraft. Eibenstock, den 15. Dezember 1893. Der Rath der Stadt. Die Stadtverordneten. lle. Zwan Theodor Körner. Wilhelm Dörffel, (I>. 8.) Bürgermeister. (I-. 8.) z. Zt. Vorsteher. Vorstehendes Regulativ, die Erhebung von Straßen- und Schlcußenbaubei- trägen in der Berg-, Wiesen- und Südstraßc zu Eibenstock betr., wird andurch bestätigt und hierüber gegenwärtiges I> « v I» » 1 ausgefertigt. Dresden, am 15. März 1894. Ministerium des Innern. v. Mktzsch. Bekanntmachung. Aus wiederholte Anfragen geben wir nachstehend die Gebührensätze be kannt, an welche der städtische Schornsteinfegermeister gebunden ist. Derselbe hat zu beanspruchen: I. in allen Häusern, wenn dieselben 1) einstöckig sind, für den Schornstein u. mit einer Feuerung 12 Pf., d. mit zwei Feuerungen 15 Pf., sofern die Häuser 2) zweistöckig sind für den Schornstein a. mit einer Feuerung 18 Pf., b. mit zwei Feuerungen 20 Pf., II. in neuen Häusern 1) wenn Miethsstuben nicht vorhanden sind, für den Schornstein 30 Pf., 2) wenn Miethsstuben vorhanden sind, für den Schornstein 8 bis 10 Pf. mehr, III. in Gasthöfen und in Häusern, wo' Bäckereigewerbc betrieben wird, je nach dem Stockwerk 30 —45 Pf. Diese Gebühren sind, soweit mit den Abmicthern nicht etwas anders verein bart ist, von de» Hausbesitzern zu entrichten. Eibenstock, den 30. März 1894. Der Rath der Stadt. »r Körner. Han«. Bekanntmachung. Die Fleischereigeschäftsinhaberin Wilhelmine verw. Schmidt geb. Meichtzner hier beabsichtigt, auf den ihr gehörigen und beziehentlich vom Zinn- gießermeister Ernst Flach zu erwerbenden Grundstücken Parzellen Nr. 33 und 29 de« Flurbuchs für Eibenstock eine Schlächtereiankage für Kroß- und Kleinvieh zu errichten. Einwendungen hiergegen sind, so weit sie nicht auf besonderen PrivatrcchtS- titcln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, in unserer RathSregistratur anzubringen. Eibenstock, den 29. März 1894. Der Rath der Stadt. »>>. Körner. Gnüchtel. Streureistg -Versteigerung auf Aockauer Staatsforssrevier. Donnerstag, den 5. April 1894, von Vorm. 11 Uhr an sollen im Gasthofe „zur Sonne" in Bockau, nach Beendigung der bereits anberaumten Brennholzversteigerung, die in den Schlägen der Abtheilungen 17 und 18 aufbereiteten 510 Htaummeter fichtenes Streureistg einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Aönigü Iorstrevieroerwastung Pockau und Königs. Aorstrentamt Eibenstock, kichter. am 28. Mär, 1894. Wolfframm.