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Amts- und Anzeigeblatt «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionSpreiS: die kleinsp. Zeile 10 Pf. für den Lemk -es Amtsgerichts Eibenstock c i Expedition, bei unfern Bo- . t i» ten, sowie bei allen Reicb«- und dessen Umgebung. P°st°nstalen Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »s. 70. Donnerstag, den 16. Juni L8SS. VMM von Gksindezengnißbüchern betreffend. Unter Bezugnahme auf die in Nr. 69 dieses Blattes vom laufenden Jahre abgedruckte Bekanntmachung des Königlichen Ministerium des Innern vom 7. Juni 1892, die Einführung neuer Gcsindezeugnißbücher betreffend, werden die Ortsbehörden im hiesigen Verwaltungsbezirke veranlaßt, die etwa bei ihnen noch vorhandenen alten, nunmehr unbrauchbaren Gesindezeugnißbücher bis zum 30. dieses Monats zum Umtausche anher einzusenden. S ch w arz e n b er g, den 14. Juni 1892. Königliche Amtshauptmannschast. A-rhr. v. Wirsing. KonrurKverfahre«. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Schankwirths und Fleischers I»anl z. Zt. unbekannten Aufenthalts, vormals in Ober- stiitzengriin wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch auf gehoben. Eibenstock, den 11. Juni 1892. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Gruhle, G.-S. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte ist am heutigen Tage der Gemeindevorstand Herr Ernst Keinrich Engert in Hundshübel als Ortsrichter und der Landwirt!) Herr Karl Aranz Wrettchneider m Hundshübel als Gerichtsbeisitzer für Hundshübel verpflichtet worden. Eibenstock, am 13. Juni 1892. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Staab. Für den abwesenden ^Id»„ a„z Eibenstock ist der Sticker Kart Süß in Eibenstock als Vormund verpflichtet worden. Eibenstock, am 14. Juni 1892. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Staab. Auf dem Folium 17 des Handelsregisters für die Stadt Eibenstock ist heute eingetragen worden, daß nach dem Tode des Herrn «oritr «ii-scstdsrg infolge Erbrechts und Kaufs die Firma i». »trsokbvi-x «L Q'a. mit dem Handels geschäfte auf Herrn Alfrvck «oritr Mrsostbsrg in Eibenstock übergegangen ist Eibenstock, am 15. Juni 1892. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. T. Ausschreibung Knorr, Johann Gottlieb, Handelsmann aus Schnarrtanne, geboren am 1. August 1854, infolge Abnahme beider Füße an Krücken gehend, ist dringend verdächtig, ohne Einlösung eines Gewerbescheines ein der Steuer vom Gewerbe betriebe im Ilmherziehen unterworfenes Gewerbe auSgellbt zu haben. Ich ersuche, Knorr, der sich verborgen hält, festzunehmen und in das nächste Gerichtsgefängniß einzuliefern. Eibenstock, am 14. Juni 1892. Der Königliche Amtsnnwalt. Warneck. Gefunden und anher abgegeben wurde ein Damenschirm. Der Eigenthümer hat sich nach 8 239 des Bürgerlichen Gesetzbuchs innerhalb Jahresfrist an Rathsstelle zu melden. Eibenstock, den 13. Juni 1892. Der Stadtrath. ivi-. Körner. Hans. Hagesgeschichte. — Deutschland. In Bezug auf die Kaiser zusammenkunft in Kiel schreibt die «Köln. Ztg.": Einige Berliner Blätter sehen sich bemüßigt, die Rich tigkeit unserer aus den zuverlässigsten Quellen ge schöpften Mittheilungen über die Kieler Zusammen kunft zu bemängeln oder in Abrede zu stellen. Wir haben nicht das geringste Interesse daran. Ungläubige zu bekehren. Wir wiederholen aber nochmals, daß in der That die Kieler Zusammenkunft nicht den gering sten Zweifel darüber gelassen hat, daß, falls eS Frank reich belieben sollte, die angebliche, längst endgültig gelöste elsaß-lothringische Frage Deutschland gegenüber praktisch aufzurollcn, der Zar nicht daran denken wird, Frankreich in seinem Vorgehen zu unterstützen. An dieser Thatsache ist nicht zu rütteln. Sie wird auch nicht durch den Besuch des Großfürsten Konstantin in Nancy in irgend einer Weise abgeschwächt. — Berlin. In Sachen Bhlwardts veröffent licht die „Staatsbürger-Zeitung" den die Verhäng ung der Untersuchungshaft über den Angeschuldigten ablehnenden Beschluß de« Landgerichts I. Strafkam mer V. Er ist überschrieben: „Beschluß in der Strafsache wider den Rektor Herrn Ahlwardt in Ber lin wegen Beleidigung". Wir entnehmen den Grün den de« Beschlusses folgende Ausführungen: „DaS Beschwerdegericht hält seine Versicherung, Fol. 36, daß er von der Wahrheit dessen, wa» er gegen die Juden vorbringt, überzeugt sei, für glaubhaft und nimmt auch an, daß der Angeschuldigte ernstlich sich die Aufgabe gestellt hat und sich berufen hält, den nach seiner Meinung so verderblichen jüdischen Ein fluß im öffentlichen Leben im Interesse des deutschen Reich» und seiner nichtjüdischen Angehörigen nachzu weisen und zu beseitigen. Insofern kann von einem gewerbmäßigen Verleumden de» Angeschuldigten nicht die Rede sein und kann auch demselben der Schutz de» 8 193 R.-Str.-G.-B. nicht wohl versagt werden. Auch da« kann der Staatsanwaltschaft nicht zugegeben werden, daß die Behauptungen de« Angcschuldigtcn in dem inkriminirten Druckheft überall den Stempel der Unwahrheit an der Stirn tragen und frivol sind. Daß Beeinflussungen und Bestechungen von Beamten in wichtigen Stellung-n vorkommen können, haben die Strafprozesse wider Hagemann und Genossen (Bestechungen bei Marinelieferungen), wo es sich ge rade um jüdische Lieferanten handelte, und wider Manchs leider gezeigt. In der vorliegenden inkrimi nirten Druckschrift ist eine ganze Reihe von That- sachen von dem Augeschuldigten behauptet, welche von den Strafantragstellern in gewissem Umfange zuge geben sind, Thatsachen, die vom Standpunkte des Angeschuldigten aus, bei diesem sehr wohl die über zeugte Annahme Hervorrufen konnten, daß die Löwe- sche Fabrik wissentlich in einer den Staat gefährdeten Weise mangelhafte Gewehre liefere. Auch die An sicht der Staatsanwaltschaft, daß cs dem Angeschul digten nur um Verübung von Skandal zu thun sei, weil er sonst Bedenken getragen haben würde, die höchsten Interesse» der Staatssicherheit und des Staats wohles in seinem Druckheft hintanzusetzen, kann nicht gethcilt werden " Weiler wird auSgeführt, daß Flucht verdacht nicht anzunehmen sei. Der vom Kammer gericht gefaßte Hafibcschluß hat lediglich den in dem LandgerichtSveschluß verneinten Fluchtverdacht ange nommen, trägt im übrigen aber auch nur die Ueber- schrift: „Beschluß in der Strafsache wider den Rek tor Ahlwardt in Berlin wegen Beleidigung." — Eine interessante Personalnachricht kommt aus München. Der Oberst-Stallmeister Graf Holnstein tritt zur großen Genuzthuung der Ultramontanen am 1. Juli von seinem Posten ab. Graf Holnstein, ein reicher Aristokrat und Nachkomme Kaiser Karl's veS VH., übte im Jahre 1870 einen starken Einfluß aus König Ludwig II.; er vermittelte den Briefwechsel des Königs mit Bismarck in Sachen der deutschen Kaiserfrage. Später soll Graf Holn stein auch mit dem Münchener Nuntius zusammen in den Verhandlungen über die Beilegung de« Kul turkampfes zwischen Berlin nnd Rom ein nicht un wirksamer Faktor gewesen sein. Da» haben ihm die Klerikalen niemals vergessen, und sie sind nun über seinen Rücktritt außer sich vor Freude, obgleich der präsumtive Ersatzmann de« Grafen Holnstein, der gegenwärtige Flügeladjutant Baron Wolsskeel, durch aus nicht als ultramontan gilt. — Dem Vernehmen nach sott mit der nächstjähr igen Weltausstellung in Chicago ein soge nannter „Bazar aller Nationen" verbunden werden. Denjenigen Ausstellern, die einen Verkauf ihrer Maa ren gegen sofortige Aushändigung wünschen, wird zu diesem Zweck ein besonderer Platz in diesem Bazar angewiesen werde», jedoch ausschließlich für solche Artikel, die eine Spezialität ihres Heimathlandes bilden. Dieselben sind im Gegensatz zu den übrigen Ausstellungsgütern sofort bei ihrrm Eintreffen in Amerika zu verzollen. Deutsche Gesuche sind mög lichst bald durch Vermittelung des deutschen Reichs kommissars an das Ausstellungskomitee nebst einer genauen Beschreibung der zum Verkaufe bestimmten Gegenstände in englischer Sprache zu richten. Auch sind hinsichtlich der Größe des erbetenen Raumes thunlichst englische Fuß- nnd Zollmaße zu Grunde zu legen. ES ist anzunehmen, daß diese Einrichtung lebhaften Anklang finden und daß der zur Verfüg ung stehende Raum sehr schnell in Anspruch genom men werden wird. Daher ist eine Beschleunigung derartiger Gesuche allen betheiligten Kreisen zu em pfehlen. — Ein Dauerritt von Berlin nach Wien und zurück zwischen deutschen und österreichischen Offizieren wird in den nächsten Tagen beabsichtigt. Von jedem der beiden Kaiser der verbündeten Länder wird für diese Konkurrenz ein werlhvoller Ehrenpreis gespendet und außerdem eine beträchtliche Geldsumme für den Sieger ausgesetzt werden. — Prag. Zum Grubenbrand in Przibram wird gemeldet: Der Bergmann Havelka bezeichnete der Behörde den Bergmann Kriz al« denjenigen, der durch unvorsichtiges Fallenlasscn eine« brennen den Dochtes den Brand im Maria-Schachte verur sacht hätte. Havelka, Kriz und zwei Thatzeugen wurden verhaftet. — Schweiz. Nach einem von der „Neuen Züricher Zeitung" wiedergegcbenen Gerüchte, wclcbe« ein eigenthümliche« Licht auf die im Heere herr schenden Zustände wirst, soll in Bern eine kriegSge-