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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint . Abonnement SZLS-- Schrk des ÄmlsgmGs Llbenßsck »AWL sertionSprciS: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- «-«- >°« und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. — »8. Jahr««««. LS3 Dienstag, den 29. Dezember 18S1. Bekanntmachung. Nach der Bestimmung in 8 1 unter ü des Gesetzes vom 15. Dezember 1891, die provisorische Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1892 betreffend, hat vom 1. Januar 1892 aö die Verbrauchsabgabe von vereinsausländischem Fleischwerke wieder zur Erhebung zu gelangen. Dieser Abgabe, welche für frisches Rindfleisch und Schweinefleisch 8 M. — Pf. für 100 le;; und von geräuchertem, gepökeltem oder sonst zube reitetem Rind- und Schweinefleische, Speck, Würsten aller Art, Fett und Jnselt von Rinkern und Schweinen 10 M. — Pf. für 100 üg beträgt, unterliegen auch diejenigen Fleischmengcn von nicht mehr als 2 Kilogramm, welche von Be- wobnern des Grenzbezirks auf Grund der Anmerkung zu Nr. 25 Z 1 des Zoll tarifs zollfrei eingeführt werden. Dresden, am 24. Dezember 1891. Königliche Zoll- und Steuer-Direction. Schultz. Kranz. Erlaß. die Anmeldung zur Rekrutirungs Stammrolle betr. Die Militärpflichtigen in den Aushebungsbezirken Schwarzenberg und Schneeberg werden hierdurch aufgefordert, sich gemäß Z 25 der deutschen Wehr ordnung vom 22. November 1888 innerhalb der Zeit vom 15. Januar öis zum 1. Ieöruar 1892 zur Aufnahme in die Rekrutirungs-Stammrolle anzumelden. Die Anmeldung hat bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes zu erfolgen, au welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Als dauernder Aufenthalt ist anzusehen: u. für militärpflichtige Dienstboten, HauS- und Wirthschafts-Beamte, HandlungSdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Verhältnisse stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen, d. für militärpflichtige Studirende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehr anstalten der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten angehören, sofern dieselben auch in diesem Orte wohnen. Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes. Bei der Anmeldung ist von den im Jahre 1872 geborenen Militärpflichtigen, wenn deren Anmeldung nicht im Geburtsorte selbst erfolgt, das Geburts- zeuguitz, von allen Militärpflichtigen aus den früheren Altersclassen aber der Loosungs-Scheiu vorzulegen. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend, so hat die Anmeldung durch die be treffenden Eltern, Vormünder, Lehr- und Brod- oder Fabrikherren innerhalb des bemerkten Zeitraumes zu erfolgen. Militärpflichtige, welche die vorgeschriebene Anmeldung zur Rekrutirungs- Stammrolle unterlassen, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit .Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Schwarzenberg, am 24. Dezember 1891. Der Civilvorsitzcnde der Ersatz-Commission in den Aus hebungsbezirken Schwarzenberg und Schneeberg. Frhr. v. Wirsing. St Bekanntmachung. An Stelle des von hier verzogenen Herrn Registrators Bernhard Wünsch ist heute der bisherige Aktuar beim Stadtrathe zu Meerane Herr Hswal'd Kans aus Glauchau als Ratbsregistrator, erster Stellvertreter des Standesbeamten und stellvertreten der Vorstand des Aichamtes in Pflicht genommen worden. Eibenstock, den 28. Dezember 1891. Der Stadtrath. »>-. Körner. Wsch. 14. öffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch, den 30. Dezernöer 1891, Abends V-8 Wr im Rathhanssaale. Eibenstock, am 28. Dezember 1891. Der Stadtverordneten - Vorsteher. Richard Hertel. Bericht der Commission, die Abänderung des Pensionskassen-RegulativS betr. und Beschlußfassung hierauf. Ocsscntlichc Sitzung der städtischen CÄcgicu Mittwoch, den 30. Dezember 1891, Abends 8 Zlhr im Rathhanssaale. Eibenstock, am 24. Dezember 1891. Der Bürgermeister. Der Stadtvcrordnctcn-Vorsteher. »i-. Körner. Richard Hertel. Beraihung und Beschlußfassung über den Haushaltplan der Stadtkasse, Pensionskasse, Sparkasse, Armen- und Krankenhauskasse, Dienstbotenkrankenkasse, Feuerlöschlasse und Schulkasse, sowie Beschlußfassung wegen des auf die Stadt Eibenstock entfallenden AntheilS der Anlagen der Kirchengemeinde Eibenstock. Mittwoch, am 30. Dezember 1891, Vormittags 10 Uhr sollen in dem Hause Breitestraße Nr. 263 hier, 20 Schock Roggen gegen Baarzahlung versteigert werden. Eibenstock, am 28. Dezember 1891. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Liekmann. Mittwoch, den 30. Dezember 1891, Nachmittags 2 Uhr sollen im hiesigen Amtsgerichtsgebäude ein braunes Pferd, ein Leiter wagen, ein Sopha mit fournirtem Gestell, ein junger Ochse, ein Näh kästchen, 9 Gipsfiguren, 2 Bilder, ein Kattunbezug über ein Sopha, 3 Holzgefätze, eine Hängelampe, 3 Trieottaillen, 8 Trieotkleider und 7 Knabenanzüge gegen Baarzahlung versteigert werden. Eibenstock, am 28. Dezember 1891. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Liebmann. Hagesgeschichte. — Deutschland. Der dem Reichstag vorlie gende und nach der ersten Lesung in die Budget kommission verwiesene Gesetzentwurf über die Einnahmen und Ausgaben der Schutzgebiete hat bisher noch wenig Beachtung gefunden, stellt aber doch eine wesentliche Reform in den staats- und etat-rechtlichen Verhältnissen unserer Colonien dar. Zum erstenmal wird für die afrikanischen Schutzge biete ein besonderer Colonialetat aufgestellt, in Ver bindung mit einer gesetzlichen Regelung dieses Etats recht«, unabhängig vom allgemeinen Reichshaushalt. Der Gesetzentwurf bestimmt, daß die Einnahmen und Ausgaben der Schutzgebiete für jedes Jahr veran schlagt und auf den Etat der Schutzgebiete gebracht werden müssen. Ueber die Verwendung aller Ein nahmen ist durch den Reichskanzler dem BundcSrath und dem Reichstag zur Entlastung jährlich Rechnung zu legen. Auf Schutzgebiete, deren Verwaltungs kosten ausschließlich von einer Colonialgesellschaft zu bestreiten sind, findet das Gesetz keine Anwendung; für das ostafrikanische Schutzgebiet tritt es erst mit dem I. April 1894 in Kraft. Es bezieht sich also vorläufig nur auf Kamerun, Togo und das südwest- afrikauische Schutzgebiet. Der Entwurf weist aller dings mancherlei etatsrechtliche Eigenthümlichkeiten auf, namentlich die Uebertragbarkeit der meisten Titel. Indessen ist es bei der Neuheit und Fremdartigkeit der dortigen Verhältnisse, dem oft plötzlichen Auf tauchen unvorhergesehener Bedürfnisse, der Unberechen barkeit der Höhe mancher Ausgaben wohl zu recht- fertigen, daß von den sonst gültigen etatsrechtlichen Regeln in mancher Beziehung abgewichen wird, und daß namentlich die Verwaltung der Schutzgebiete in finanzieller Beziehung sich selbstständig und von der Etatswirthschaft dsS Reiches getrennt hält. — Mitglieder der für die Erhaltung de« Deutsch- thums im Auslande thätigen Vereine suchen Reichs tagsabgeordnete zur Einbringung einer Interpellation zu bestimmen, durch welche die Regierung zur Unter stützung der au« Rußland ausgewiesenen Deutschen veranlaßt werden soll. Da die russische Regierung in den ersten Wochen und Monaten de« nächsten Jahres voraussichtlich eine Massenausweisung von Deutschen aus den westlichen Gouvernements veranstalten wird, so dürste» wohl auch an maßgeben der Stelle in Deutschland für diesen Fall einige Vor kehrungen zu Gunsten der Ausgewiesenen getroffen werden müssen. — Auf der Tagesordnung der ersten Reichstags sitzung nach Neujahr steht der Etat des Reichsamts de« Innern. Es wird dabei auch die Forderung von 40,000 Mk. erste Rate zur Erforschung und Aufdeckung des römischen Grenzwalls zur Entscheidung kommen. Die Budgetkommission hat bekanntlich aus übel angebrachter Sparsamkeit dieses hochinteressante wissenschaftliche Unternehmen, welches die wichtigsten Aufschlüsse über die deutsche Urzeit in Aussicht stellt, für das nächste Jahr abgclehnt. Es liegt indessen zur zweiten EtatSberalhung ein Antrag Oechelhäuser auf Wiederherstellung dieser Position vor. Wie die „B. P. N." hören, herrscht auch im Centrum Neigung, die geringfügige Summe für eines der anziehendsten wissenschaftlichen Probleme zu be willigen, so daß die Annahme des Antrags Oechcl- häuser keineswegs ausgeschlossen erscheint. — Remscheid, 23. Dezbr. Wir berichteten