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Amts- Md Anzeigeblatt für den Erscheint .re « Abonnement LSLS-- Wrk des Ämtsgmchts Eibenstock -LZ-Z- sertionSpreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- Z i-io», und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »8. I«sr,««g. —— LTV. Dienstag, den 27. Oktober 18SL Oeffentliche Sitzung des Bezirksausschusses zu Schwarzenberg Mittwoch, den 4. Hlovemöer 1891, Nachmittags 3 Uhr im Verhandlungssaalc der unterzeichneten Amtshauptmannschaft. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in der Hausflur des amtshaupt mannschaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Schwarzenberg, am 24. October 1891. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. Kr. Konkursverfahren. lieber das Vermögen des SchankwirthS und Fleischer« I'niil z. Zt. unbekannten Aufenthalts, vormals in Oberstützengrün, wird heute am 23. October 1891, Nachmittags 5 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Landrock in Eibenstock wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforverungcn sind bis zum 13. November 1891 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falle« über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände sowie zur Prüf ung der angemeldeten Forderungen auf den 23. November 1891, Vormittags 11 Mr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberauint. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auf erlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 13. November 1891 Anzeige zu machen. Eibenstock, am 26. October 1891. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Bekanntmachung. Der Schulausschuß hat mit Genehmigung der Bezirksschulinspektion für Eibenstock eine Haus- und Schulordnung für die hiesige Fortbild ungsschule aufgestellt, was mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht wird, daß dieselbe 14 Tage lang zu Jedermanns Einsichtnahme in unserer RathS- registratur ausliegk. Eibenstock, den 20. Oktober 1891. Der Stadtrath. »i-. Körner. Wsch. Herbst-Jahrmarkt in Eibenstock am 2. und 3. Movemöer 1891. Kolz-Versteigerung auf Kiöenstocker Staalsforstrevier. Im Hcndcl'schcn Gasthofe zu Schönhcidcrhammcr sollen Dienstag, den 3. November 1891, von Vorm. 9 Uhr an 12836 w. Klötzer von 7—73 Ctm. Oberstärke, 3,s u. 4,» M. lang,» Durch,-rst>mgsb»iz-r 335 „Derbstangen. 8—15 „ Unterstärke, I,ud-nAb>h.°-», ss, 12330 „Reisstangen. 3-7 . „ ( und (ü' 101 Rm. w. Nutzknüppel, > b-u Ab,». sowie ebendaselbst Mittwoch, den 4. November 1891, von Vorm. 9 Uhr an 3 Rm. h. u. 161 Rm. w. Brennscheite,» 3M „ w. Brennknüppel, s Daselbst. 6 . h. u. 267 Rm. w. Beste I unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen ver- versteigert werden. Kgl. Forstrevierverwaltnng und Kgl. Forstrentamt Eibenstock, LretschnciLcr. am 21. Oktober 1891. Wolfframm. Die Entschädigung unschuldig Verurteilter wird immer gefordert und verschiedene Staaten Deutsch lands haben auch bereits in ihren Etats Summen für diesen Zweck ausgeworfen. Ein besonders eklatanter Fall, der sich vor Kurzem in Niederösterreich abspielte, hat der österreichischen Regierung Veranlassung ge geben, dem ReichSrathe einen entsprechenden Gesetz entwurf vorzulegen. Derselbe regelt die Entschädig ungspflicht des Staates für schuldlos verbüßte Strafhaft. Allem Anscheine nach wird die Vorlage (wenn auch mit Aenderungen) zum Gesetz erhoben werden, womit Oesterreich in die Reihe derjenigen Staaten einträte, welche dieser Forderung der Gerechtigkeit und Billig keit nachkommen. Da« Vorgehen Oesterreichs läßt aber auch im Deutschen Reiche den Wunsch nach einer einheitlichen Regelung der Frage von Neuem laut werden und es würde allgemein mit Genugthuung be grüßt werden, wenn die verbündeten Regierungen in der kommenden Session dem Reichstage einen ent sprechenden Entwurf vorlegten. ES giebt unter den Tagesfragen wenige, worin die politischen Parteien so einig sind, wie in der Noth- wendigkeit, dem, der durch eine unglückliche Verkettung der Umstände schuldlos verurtheilt worden ist und seine Strafe theilweise oder ganz verbüßt hat, einen Entschädigungsanspruch gegen den Staat einzuräumen. Wiederholt hat sich der Reichstag zu Gunsten derselben ausgesprochen und es dürfte wenige Rechtsreformen geben, deren Durchführung und Verwirklichung von der gesammten Nation mit solchem Beifalle begrüßt werden würde wie diese. Muß nicht derjenige, welcher schuldlos Strafe erlitten hat, zu einem erbitterten Feinde de« Staate« und der Gesellschaft werden, wenn der Staat seine Verpflichtung, ihn wenigstens einiger maßen für die materiellen Nachtheile zu entschädigen — für die moralischen giebt eS überhaupt keine Ent schädigung —, verneint? Die Vereinbarung eines Gesetzes ist bisher haupt sächlich daran gescheitert, daß der Bundesrath die Bewilligung einer Entschädigung nur im Gnaden wege zugeben wollte, während der Reichstag mit Recht darauf bestand, daß dieselbe als RechtSpflicht des Staates anerkannt würde und der Anspruch auf sie im Wege des ordentlichen Verfahrens vor den Gerichten geltend gemacht werden könne. Eine ge ringere, gewissermaßen technische Schwierigkeit bietet der Umstand, daß das Strafgesetz ein Reichsgesetz ist, während die deutschen Gerichte nicht im Namen des Reiches, sondern im Namen der betreffenden Landeshoheit Recht sprechen. Im weitern würde hier nach auch der Einzelstaat zur Schadloshaltung ver pflichtet sein. Die Streitfrage, ob Reich, ob Staat, darf aber keineswegs dahin entschieden werden: Keiner von Beiden! Und eS wäre höchst bedauerlich, wenn diese und die vorerwähnte formelle Streitfrage auch fernerhin das Zustandekommen eines entsprechenden Gesetzes verhindern sollten. ES ist vielleicht nicht unmöglich, eine Lösung zu finden, welche zwischen beiden Anschauungen vermittelt. Daran wird allerdings unter allen Umständen festzu halten sein, daß die Rechtspflicht des Staates zrzr Leistung einer Entschädigung anerkannt werde; zwingt der Staat den einzelnen, sich dem Spruch seiner Organe zu unterwerfen, so muß er denselben auch für die Nachtheile schadlos halten, die er durch de» Jrrthum dieser Organe erlitten hat. Die« hat auch, woran die .Köln. Zig." bei Erörterung dieser Frage erinnert, ein so durcbauS konservativ gesinnter Mann wie der verstorbene Generalstaatsanwalt v. Schwarze, der langjährige kriminalistische Berather des deutschen Reichstages, anerkannt, und gerade vom Standpunkte staatserhaltener Politik kann die Rothwendigkeit einer solchen Regelung am wenigsten bestritten werden. Die Höhe der zu leistenden Entschädigung und Um stände, welche eine solche Entschädigung ausschließen (z. B. Verurthcilung infolge fälschlicher Selbstbezich tigung und dergl.), können kaum zum Gegenstand ernst licher Meinungsverschiedenheiten werden, an denen eine solche Vorlage scheitern würde. Hagesgeschichle. — Deutschland. König Karl von Rumä nien trifft am Dienstag Mittag zum Besuche de« kaiserlichen HofeS in PotSdam ein, wo Nachmittag« im Neuen Palais eine große Festtafel stattfindet. — In politischen Kreisen wird noch daran festgehalten, daß König Karl während seines Besuches mit den leitenden Staatsmännern darüber verhandeln wird, welche Stellung der Dreibund gegenüber der Unver letzlichkeit des rumänischen Landesgebiets einnchmen wird. — Berlin. Der Kaiser hat sich seinen Voll bart abnehmen lassen. Es war das eine Geburtstags überraschung für die Kaiserin, die keinen Gefallen an dem Vollbart fand. — Ueber die Reisedispositionen des russi schen Kaiserpaares erfährt die.Kreuz-Ztg." von angeblich zuverlässiger Seite, daß der Zar und die Zarin, begleitet vom König und der Königin von Dänemark und von der Prinzessin von Wales nebst Töchtern, Kopenhagen am 27. Oktober auf dem .Po larstern" verlassen werden, um am 29., bezw. 30. Ok tober bei Neufahrwasser - Danzig zu landen. Hier erwartet die Herrschaften der in Wirballen stationirte russische Hofzug. Die Grenze soll am 30. Oktober, Abends 8 Uhr bei Wirballen überschritten werden. Von dort an ist der Bahndamm in der üblichen Weise mit Militär besetzt, welches zum Theil schon auf seinem Posten cingetroffcn ist. Die Reisedispo sitionen lauten auf Moskau. Ob in Danzig-Neu fahrwasser ein Zusammentreffen mit dem deutschen Kaiser stattfinden wird, ist zur Zeit unentschieden und nach Lage der Sache unwahrscheinlich. Dagegen werden die diesseitigen offiziellen Empfangsmaßnahmen naturgemäß mit der ausgesuchtesten Courtoisie ge troffen werden. — Auch die .Franks. Ztg." erfährt, daß die Reise de« Zaren über Berlin definitiv auf gegeben sei. — Frankreich. Kriegsminister Frehcinet hat eine militärische Neueinrichtung in sogenannten ge mischten Regimentern geschaffen, welche aus einem aktiven Bataillon und zwei Landwehr-Bataillo nen bestehen. Ein jede« Armee-Corps liefert vier Mischregimenter, deren Zahl demnach 72 betragen wird. Frehcinet besichtigte bereit« eines dieser Regi-