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Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk und dessen Umgebung L8«S Srfchelut wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionSpreiS: die kleinsp. Zeile 10 Pf. -es Amtsgerichts Eibenstock MAs Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reich»- Postanstalten. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. s». Sounabcnd, den 28. Mai Unter Bezugnahme auf 8 24 des Gesetzes vom 3. Dezember 1868 — Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1868 Seite 1369 — werden die Herren Bürgermeister von Grünhain und Johanngeorgenstadt, sowie die Herren Gemeinde vorstände des hiesigen Verwaltungsbezirks noch besonder» darauf hingewiesen, daß die Wahllisten der Stimmberechtigten für die Landtagswahlen im Laufe des Monat« Juni jeden Jahres einer Revision zu unterwerfen sind und daß sofort am Anfänge des genannten Monates die in 8 11 der Ausführungsverordnung zu dem gedachten Gesetze vom 4. Dezember 1868 vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen ist. Schwarzenberg, am 19. Mai 1892. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirstng. Kr. Bekanntmachung. Dem Musiker und der Tam- bourirerin DörSkel, zur Zeit in Holzminden bez. in Berlin wohnhaft, vorher in Eibenstock, sind an Stelle ihrer am 18. Juni 1890 unter Nr. 79 und im Jahre 1888 vom unterzeichneten Stadtrath ausgestellten, angeblich in hiesiger Stadt verlorenen Arbeitsbücher neue ausgestellt worden, was zur Verhütung von Mißbrauch hierdurch bekannt gegeben wird. Eibenstock, den 23. Mai 1892. Der St adtrath. Itr Körner. Bekanntmachung, die land und forstwirthschaftliche Berufsgenossenschaft bctr. Von dem Vorstand der land- und forstwirthschaftliche» Berufsgenossenschaft für das Königreich Sachsen ist dem unterzeichneten Stadtrath ein Verzcichniß der zur genannten Berufsgenossenschaft gehörigen BctricbSunternehmer in Eiben stock, sowie ein Auszug aus der Heberolle für den hiesigen Bezirk zum Zwecke der Einhebnng der darin ausgeworfenen Beiträge übersendet worden. Wir bringen Solche« mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die genannten Schriftstücke gemäß 8 38 de« Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886 jotn. 88 l4 und 18 des LandeSgesctzcS vom 22. März 1888 vom 28. Mai 1882 ab 2 Wochen lang zur Einsicht der Bcthciligtcn in unserer RathS- registratur während der gewöhnlichen Geschäftsstunden anSliegcn. Einsprüche der Unternehmer gegen die Höhe der Beiträge, sowie gegen die Veranlagung der Betriebe im Unternehinervcrzcichnisse sind direct an die Ge schäftsstelle der Genossenschaft (Dresden, Wienerstraße 711) zu richten der auS- geworfene Betrag jedoch ist trotzdem vom Unternehmer ungeachtet de« Einspruchs in voller Summe zu zahlen. Die Beiträge sind nach Beschluß der GenvssenschaftSversammlung vom 9 April 1892 für das Jahr 1891 mit I,- Pfennig von jeder beitragspflichtigen Steuereinheit zu erheben und von den Beiheiligten in der Höhe wie sie in dec Heberolle bestimmt ist, spätestens bis zum 11. Juni 1892 bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung an den unterzeichneten Stadtrath abzuführen. Eibenstock, den 25. Mai 1892. Der Stadtrath. vr. Körner. B c k a ii n t m a ch n n z. ES wird in Erinnerung gebracht, daß nach 8 3 Absatz 5 und 8 Ii des Gesetzes, die Sonn-, Fest- und Butztagsfeier betreffend, vom 10. Sep tember 1870 während der Zeit, zu welcher der öffentliche Handel nicht gestattet ist, auch die Kaufs- und Gewerbcläden, Magazine, Marktbuden, sowie die Schau fenster geschlossen zu halten nnd Vcrkanfsstände nicht mit Maaren zu belegen, und daß Zuwiderhandlungen mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder im Falle des Unvermögens mit Haft zu ahnden sind. Eibenstock, den 27. Mai 1892. Der Stadtrath. Körner. Aus das Jahr 1891 sind die Beiträge zur land- nnd sorstwirth- schastlichen Berufsgenostenschaft für das Königreich Sachsen durch Be schluß der Gcnossenschaftsversammlung auf l,s Pfennig für jede beitragspflichtige Steuereinheit festgesetzt worden. ES wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß das hiesige Unter- nehmerverzeichniß, sowie die sonstigen, auf Erhebung der Beiträge bezüglichen Unterlagen vom 28. dieses Monats ab 14 Tage lang in der Expedition des unterzeichneten Gemeinderaihs zur Einsicht für die Beiheiligten ausliegen werden. Schönheide, am 28. Mai 1892. Der Gemcindcrath. Hagesgeschichle. — Deutschland. Der BundeSrath hat am Mittwoch den Gesetzentwurf betreffend die Ein führung einer einheitlichen Zeitbestimmung seinen Ausschüssen zur Vorberalhung überwiesen. Dem Vernehmen nach bestimmt der Entwurf, daß die gesetzliche Zeit in Deutschland die mittlere Sonnen zelt des 15. Längengrades östlich von Greenwich ist und daß das Gesetz mit dem Zeitpunkt in Kraft treten soll, in welchem nach der auf diese Weise fest gesetzten Zeitbestimmung der I. April 1893 beginnt. Der 15. Längengrad schneidet Deutschland nahezu in der geographischen Mitte; er zieht 6 Zeitminuten östlich von Berlin annähernd über Stargard, Sorau und Görlitz. Die Ostgrcnze des Reichs ist 3l Mi nuten, die Westgrenze 36 Minuten von ihm entfernt. Mit diesem Gesetzentwurf wird beabsichtigt, die mit teleuropäische Zeit auch für da« bürgerliche Leben in Deutschland cinzuführen. Bekanntlich haben die preußische, die sächsische und hessische Regierung für die Eisenbahnen ihrer Landesgebiete angeordnet, daß mit dem 1. April 1893 auch im äußeren Dienst die mitteleuropäische Zeit zur Anwendung kommen soll und kann demnach im Allgemeinen die Einführung der Einheitszeit vom genannten Termine ab für die Eisenbahnen in Deutschland als abgeschlossen ange sehen weiden. Würde jedoch die Einführung der Einheitszeit aus den Eisenbahndienst beschränkt, so würde der Mißstand herbeigeführt werden, daß über all die Eisenbahnzeit von der für da» gesammte bürgerliche Leben maßgebenden Ortszeit, abgesehen von den wenigen Orten, die der 15. Längengrad selbst durchzieht, mehr oder weniger abweicht. Dieser Umstand, dem bereits die Reich« - Postverwaltung durch die Annahme der mitteleuropäischen Zeit in den süddeutschen LandeStheilen Rechnung getragen hat, dürfte hauptsächlich für die Einbringung de» erwähnten Gesetzentwurfs an den BundeSrath be stimmend gewesen sein. — Berlin, 25. Mai. Heute früh wurde die Ahlwardt'sche Broschüre Heft I. „Judeuf link en- polizeilich beschlagnahmt und zwar auf Grunv eines auf den Seiten 14 und 15 enthaltenen Abschnitte», welcher den Titel trägt: „Wie der Staat betrogen wurde". Der Nachtrag zu der Broschüre, Heft II., ist von den polizeilichen Maßnahmen nicht berührt worden. — Aus Dresden wird in dieser Ange legenheit unlerm 26. d. gemeldet: Gestern Nach mittag fand in der Buchdruckerei von Glöß hier durch Beamte der Kriminalpolizei eine Durchsuchung nach der Ahlwardt'schen Broschüre „Judenflinten, II. Thcil-, statt, und sind hierbei mehrere Tausend Exemplare in Beschlag genommen worden. — Infolge wiederholter Ausschreitungen seilen« jüngerer Offiziere gegen Angehörige de« Bürgerstandes, wobei von der Waffe gegen waffen lose Personen in zahlloser Ueberschreitung der ge botenen Grenze Gebrauch gemacht wurde, trägt man sich, wie gemeldet wird, in höheren Militiirkreisen ernsthaft mit der Absicht, die jüngeren Osfizierelemente unter strengere Beaufsichtigung zu stellen. Wie ver lautet, sei dem Kaiser über die neuesten ärgerlichen und die guten Beziehungen zwischen Heer und Volk gefährdenden Vorkommnisse Vortrag gehalten worden und man erwartet in dem demnächsligen Erlasse eine geheime OsfizierSordre, welche die höheren Vorgesetzten veranlassen dürfte, jeder in Betracht kommenden Aus schreitung mit der nöthigcn Strenge entgcgenzutreten. — Speier, 24. Mai. Hier bildet, wie die „Frkf. Ztg.- sich berichten läßt, folgender Fall den Gegen stand de» Tagesgespräch«. Gestern Nachmittag stellte ein Lieutenant auf der Straße einen Landwehr- Unteroffizier, der zur Uebung einberufen, im bürgerlichen Leben Ingenieur ist, weil letzterer an geblich nicht vorschriftsmäßig gegrüßt hatte. Auf eine höfliche Entgegnung erhielt der Unteroffizier unter starken wörtlichen Ausfällen einen heftigen Schlag ins Gesicht, daß er zur Seite taumelte und ihm die Mütze vom Kopf flog. — Saarbrücken, 23. Mai. Aus geringfügiger Ursache stach, wie die „Frkf. Z." meldet, vorgestern - Abend ein Einjährig-Freiwilliger im hiesigen Dragoner-Regiment, Assessor Or. W., einen Gefrei ten desselben Regiments mit seinem Säbel in den Unterleib derart, daß die Eingeweide hervordrangcn. An dem Auskommen des schwer Verletzten wird ge zweifelt. — Dänemark. Am HimmelfahrtStage feierte das dänische Königspaar unter Theilnahme fast der gesammten Bevölkerung von Kopenhagen und im Beisein aller Familienglieker da« Fest ker- goldenen Hochzeit. Im Hinblick auf diese unter gekrönten Häuptern sehr seltene Feier dürften einige kurze Pcrsonalnotizen über da» dänische Königspaar dem Leser nicht unwillkommen sein. König Christian IX. ist bekanntlich der erste Regent einer neuen Dynastie au« dem Hause Glücksburg (Schleswig-Holstein- Sonderburg-GlückSburg) und trat, nachdem da« Ol denburger Königsgeschlecht über 400 Jahre in Dänemark geherrscht, nach dem Tode de» letzten Oldenburgers, Friedrich VII. am 15. November 1863 die Regie rung an, hat somit schon im Jahre 1888 sein fünf- undzwan zigjährigeS Regicrnngsjubiläum feiern können. König Christian ist 1818 in der Stadt Schleswig geboren. Die Königin Louise, ungefähr ein Jahr älter al» ihr Gemahl, stammt au« dem Hause Hessen-Cassel, ist aber in Kopenhagen geboren , ihre Mutter war eine Schwester König Christian» VIII. Dem Fürstenpaare wurden sechs Kinder geboren, 3 Söhne und 3 Töchter. I) Kronprinz Frederik, vermäblr mit Louise, der einzigen Tochter (dem einzigen Kime) de« früheren König» von Schweden Carl X V.; 2) Georg, König v. Griechenland; vermählt mit der Großsürstiu Olga von Rußland; 3) Prinz Waldemar, vermählt mit der Prinzessin Marie von Orleans-, — 4) Ale-