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Amts- und Anzeigevlatt für den MM- Lkiirk de» Ämtsgmchts Lidenftock MZZZ ftrti-nsprei-: die kleinsp. . . _ _ ten, sowie bei allen ReichS- Z l-0Pf und dessen Umgebung. P stanstalten Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »S. Aayr« «» SV. Donnerstag, den 12. Mai 18SL. Erlaß, das diesjährige Aushebungsgeschäft in den Aushebungsbezirken Schneeberg und Schwarzenberg betr. Nach dem Geschäftsplane der Königlichen Ober-Ersatz-Commisston im Bezirke der 3. Infanterie-Brigade Nr. 47 findet die diesjährige Aushebung 1) im Austzevungsbezirke Schneeberg am 15., 16., 17. und 18. Juni 1892 im Gasthofe zur Sonne in Schneeberg, 2) im AnstzevungsbezirKe Schwarzenberg am 20. und 21. Juni 1892 im Bade Ottenstein in Schwarzenberg jedesmal von früh 8 Uhr an statt. Den zu dem Aushebungsgeschäfte hcranzuziehenden Militärpflichtigen geht be sondere Vorladung durch die Ortsbehörden zu. Diejenigen, zu deren Gunsten bei dem letzten Musterungsgeschäfte reclamirt worden ist, deren Reklamationen jedoch abgewiesen worden sind, sowie Diejenigen, zu deren Gunsten nachträglich reclamirt worden ist, haben sich am Aushebungs tage im AuShebungSlocale persönlich einzufinden. Ueberdies ist jeder in den Grundlisten des Aushebungsbezirkes geführte Militärpflichtige berechtigt, im Aus hebungstermine zu erscheinen und etwaige Anliegen vorzubringen. Schwarzenberg, am 3. Mai 1892. Der Civilvorsitzcndc der Ersatz-Commission in den Aus- hclmngsüczirkcn Schneeberg und Schwarzenberg. Frhr. v. Wirsing. St. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schankwirths und Fleischers !»»»> z. Zt. unbekannten Aufenthalts, vormals in Ober- stützengrün, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erheb ung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigende» Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den 9. Zum 1892, Wormittags 11 Mr vor dem Königlichen Amtsgerichte Hierselbst bestimmt. Eibenstock, den 9. Mai 1892. Der Gerichtsschreibcr des Königlichen Amtsgerichts. Gruhle. B c k a n »t m a ch il n g. Auf Grund des Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 und der dazu ergangenen Ausführungsverordnung vom 20. März 1875, sowie der weiteren Vorschriften hierzu vom 10. Mai 1886 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die diesjährigen unentgeltlichen öffentlichen Impfungen gleich wie im Vorjahre im Saale des „Feldschl-tzchens" Hierselbst stattfinden und zwar in nachstehender Reihenfolge: I- Zur Krst-Impfung kommen Wonlag, den 16. Wai, Wachm. 3-5 Mr diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Namen mit kis 17, Dienstag, den 17. Wai, Wachm. 3-5 Mr diejenigen dergleichen, deren Namen mit O kis 2 anfangen. Jmpfpflichtig sind alle diejenigen Kinder, welche s. im Jahre 1891 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden haben, d. in früheren Jahre» geboren sind und der Jmpfpflicht noch nicht genügt haben, oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Impfung vorläufig befreit, oder in den beiden letzten Jahren ohne Erfolg geimpft worden sind. Sämmtliche zur Krst-Impfung gekommenen Kinder find Dienstag, den 24. Wai, Wachm. 2-4 Mr zur Machfchau vorzufiellen. II. Die Wieder-Impfung (nach zurückgelegtem 12. Lebensjahre) erfolgt Sonnabend, den 21. Wai, Mchm. 3 Mr für diejenigen Kinder, welche a. im Jahre 1880 geboren sind und nicht bereit- nach ärztlichem Zeug- niß in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben, oder mit Krfolg geimpft worden sind, d. ,n früheren Jahren geboren sind und der Jmpfpflicht noch nicht genügt haben, oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Wieder- Impfung vorläufig befreit oder in den letzten Jahren erfolglos wiedergeimpft worden sind. Jur Zlachfchau find diese Kinder Sonnabend, den 28. Wai, Machm. 3 Mr vorzufiellen. Die Impfungen werden vom Jmpfarzt Herrn l)r. inest. Schlamm hier vorgenommen. Besondere Bestellzettel werden nicht ansgegeken. Die Kinder müssen zum Impftermine mit rcingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder werden hierdurch unter Hinweis auf die in 8 14 Abs. 2 des ReichSimpfgesetzeS angedrohten Strafen aufgeforderk, mit ihren unter la und 9 bezeichneten impfpflichtigen Kindern oder Pflegebefohlenen in den anberaumten Impfterminen zu erscheinen und die geimpften Kinder zur festgesetzten Zeit zur Nachschau zu bringen. ES ist Jedermann freigestellt, die Erst- oder Wieder-Impfung der Kinder durch Privatärzte bewirken zu lassen. In diesem Falle sind jedoch die Eltern, Pflegccltern und Vormünder verpflichtet, kis Ende Septemver lausenden Jahres mittelst der vorgeschriebenen Bescheinigungen den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder erfolgt ist, oder aus welchem gesetzlichen Grunde sie zu unterbleiben hatte. Diejenigen, welche die Führung diese« Nachweises unterlassen, werden mit Geldstrafe vis zu 20 Mark und Diejenigen, deren Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung ganz entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe kis zu 50 Mark oder mit Kaft kis zu 3 Lagen bestraft. Eibenstock, den 11. Mai 1892. Der St adtrath. i»r. Körner. . Bckailutiniich ii u g. Die Rathsexpeditions-, Stadt- und Sparkassen-Näume bleiben wegen vor zunehmender Reinigung derselben nächsten Sonnabend, den 14. War 1892 geschlossen, und es können an diesem Tage nur die dringlichsten Sachen Erledigung finden. Da« Standesamt ist an diesem Tage nur von Vormittags 9 bis 10 Uhr geöffnet. Eibenstock, den 3. Mai 1892. Der Stadtrath. »>-. Körner. Hans. Bekanntmachung. Am 13. und 14. dieses MonatS können wegen Reinigung der Erpe- ditionsräume nur dringliche Sachen erledigt werden. Eibenstock, den 9. Mai 1892. Kgl. Hautzt-Zolt-Amt. »r. DSHne. Kol;-Werffeigerung auf Karlsfelder Staatsforffrevier. Donnerstag, den 19. Mai 1892, von Vorm. 9 Uhr an kommen im Kendet'schen Kasttzofe zu Schönheidertzarmner 8200 Stück fichtene Klötzer v. 8 bis 15 cm Oberst., 4,» m Länge, 6500 . , . . 16 . 22 . , I 3.» u. 4,° m 4000 , . . .23 . 53 . . f Länge, 15 . tannene . „ 30 . 61 . „ i z 11 . buchene . , 20 . 54 . . j ' 82 Nm. fichtene Nutzknüppel, 9 . buchene u. 186 Rm. fichtene Brennscheite, 9 . „ u. 92 „ „ Brennknüppel u. Zacken, 68 . fichtene Beste unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen zur Versteigerung. , , . Königs. Aorfirevierverwaltung Karlsfeld und Aöuigl. Iorfirentamt Kikenfiock, Gehre. am 10. Mai 1892. Wolfframm. in den Kahl schlägen der Abteilungen S, 18, 37, 4t und 87 und Bruch und Durchforst ungshölzer in dm Abth. 42 und 47 Hagesgeschichle. — Berlin, d. Mai. Der .Reichsanzeiger' enthält heule in Sachen Ahlwardt-Loewe folgende halbamtliche Mittheilung: .Zu den in derAhlwardt- schen Broschüre .Neue Enthüllungen Iudenflinten" enthaltenen Angaben, welche geeignet sind, ganz falsche Vorstellungen über die Beschaffenheit eine- großen Theil« unserer Jnfanteriebewaffnung zu erzeugen, und zu den über diese Broschüre in mehreren Zeit ungen stattgehabten Besprechungen wird Nachstehendes veröffentlicht: 1. Die Kommanditgesellschaft auf Ak-