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Amts- und Anzeigevlatt für den «rfchei«t < Abo««eme«t ^ZLL"L Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock N^LW sertionSpreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reick'S- ZeilelOPf und dessw Umgebung. P°st°nst°lt°n Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. — »S. Aayr««««. S3. Donnerstag, den 5. Mai 18SS. Die Schulvorstände des Bezirke- werden daran erinnert, daß alljährlich nach Ostern Listen über etwaige, in da- schulpflichtige Alter tretende blinde Kinder mit der Angabe, ob die Anmeldung zur Aufnahme in die Blinden- Anstalt erfolgt ist, eventuell Vacatscheine anher einzureichen sind. Für da- laufende Jahr wird der Anzeige bis zum 15. War t. Is. entgegengesehen. * Schwarzenberg, am 27. April 1892. Königliche Bezirksschulinspektion. Frhr. v. Wirsing. Müller. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen IL»rI SZüiielel einge ¬ tragene Grundstück: Achtelgut Nr. 8 l des BrandcatasterS, Nr. 119 des Flurbuchs nebst den dazu gehörigen Grundstücken Nr. 118, 150, 552, 557, 559, 560, 563, 564, 568, 569, 570, 571, 572 a unv 640 des Flurbuchs, Folium 79 deS Grund buchs für Obersiützengrün, geschätzt auf 6130 Mk., soll an hiesiger Amts- gerichlsstelle zwangsweise versteigert werden und ist der 19. Wai 1892, Vormittags 10 Mr als Anmeldetermin, f""" der 3. Juni 1892, Vormittags 10 Uhr als Versteigerungstermin, der 11. Juni 1892, Vormittags 10 Mr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anbcraumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmcldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Eibenstock, am 4. Mai 1892. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Gruhle, G.-S. Bekanntmachung. Vom Reichsgesctzblatt auf das Jahr 1892 sind erschienen die Nrn. 19, 20, 21, 22 und 23. Dieselben enthalten: Gesetz, betreffend die Feststellung deS ReichshaushaltS-Etats für da« Etatsjahr 1892/93; Gesetz, betreffend die Auf nahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisenbahncn; Gesetz über die Einnahmen und Ausgaben der Schutz gebiete; Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-EtatS für die Schutzge biete Kamerun, Togo und das südwestafrikanische Schutzgebiet für das Etatsjahr 1892/93; Gesetz über die Abänderung des Gesetzes, betreffend die Krankenver sicherung der Arbeiter, vom 15. Juni 1883; Bekanntmachung, betreffend die Redaktion des Krankenversicherungsgesetzes; Gesetz über das Telegraphcnwescn des deutschen Reichs; Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrages zum Reichshaushalts-Etat für das ElatSjahr 1892/93; Ilekereinkommen zwischen dem Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika über den gegenseitigen Schutz der Urheberrechte. Weiter ist vom Gesetz- u. Verordnungsblatt sür das König reich Sachsen das 3. Stück erschienen; dasselbe enthält unter Nr. 13: Ver ordnung, eine Fristbcstimmung in dem Besetzungsverfahren für geistliche Stellen betr.; Nr. 14: Ausführungsverordnung dazu; Nr. 15: Bekanntmachung, die Einführung der wegen einer Fristbestimmung in dem Besetzungsverfahren sür geistliche Stellen ergangenen Verordnung in der Oberlausitz betr.; Nr. 16: Verordnung zur Ausführung der wegen einer Fristbcstimmung in dem Besctz- ungsverfahren für geistliche Stellen unter dem 26. Februar 1892 ergangenen Verordnung; Nr. 17: Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Stcll- bcrg betr.; Nr. 18: Verordnung, das Betäuben der Schlachkthiere betr.; Nr. 19: Bekanntmachung, eine Zusatzvestimmung über Versteuerung von Lotterieloosen und SpielauSweijen betr.; Nr. 20: Gesetz, Abänderungen der gesetzlichen Be stimmungen über die Pensionsverhältnisse der ständigen Lehrer an den Volks schulen und an den höheren Schulanstalten, sowie der Hinterlassenen derselben betr.; Nr. 21: Verordnung, die Ausführung der Gewerbeordnung für das deutsche Reich betr.; Nr. 22: Verordnung, die Entwerthung der Marken bei der Jnvaliditäls- und Altersversicherung betr.; Nr. 23: Landtagsabschied für die Ständeversammlung der Jahre 1891 und 1892, Nr. 24: Kinanzgeseh auf die Jahre 1892 und 1893; Nr. 25: Gesetz, eine Abänderung des Gesetzes vom 1. März 1879 enthaltend; Nr. 26: Bekanntmachung, die Ernennung vo>z Kommissaren für den Bau mehrerer Secundäreisenbahnen betr.; Nr. 27: B» kanntmachung, die Uebertragung des Baues einer Secundäreiscnbahn an die Generaldirektisn der Slaalseisenbahnen betr. Diese Gesetzblätter liegen zu Jedermanns Einsicht an Rathsstelle aus. Eibenstock, den 3. Mai 1892. Der Stadtrath. »r Körner. Hans. Dynamit und Maifeier. In Deutschland ist die sozialdemokratische Maifeier ruhig vorübergegangen; den Charakter als einer internationalen Kundgebung sür das Gemeinsamkeits gefühl des Proletariats hat man fallen lassen und ihr dafür die Bedeutung einer Manifestation zu Gun sten des Achtstunden-Arbeitstages gegeben. Daß der 1. Mai auf einen Sonntag fiel, erleichterte die Ab sicht, daß im Allgemeinen da« Welter so wenig dem beginnenden „Wonnemond" entsprach, that der Be theiligung Abbruch. Außerhalb Deutschlands, besonders in Spanien, Frankreich und Belgien, hat es während der Maifeier geknallt; an verschiedenen Orten fanden Dynamit explosionen statt und man ist wirklich versucht zu glauben, daß diese nichtsnutzigen und nichtswürdigen Bubenstücke, deren Urheber nur selten ermittelt werden, bestimmt sind, die Nothwendigkeit von neuen Aus nahmegesetzen zu begründen. Daß es überall eine Anzahl desperater, verkommener Existenzen giebt, die ihr eigenes Leben sür nichts achten, um ihrem Haß gegen die bestehenden Ordnungen und Einrichtungen einen vernichtenden Ausdruck zu geben, ist keine Ligenthümlichkeit unserer« Zeitalters. Die Eigenart der Zeil besteht in der verhältnißmäßig leichten Zu gänglichkeit zu den Zerstörung-stoffen, die mit den Namen Melenit, Ekrasit, Dynamit und dgl. belegt sind und mit denen eine große Menge von Menschen berufsmäßig umgeht. Eine fernere Ligenthümlichkeit unserer Zeit ist die sensativnSwüthige Darstellung solcher verbrecher ischen Ereignisse, wie sie leider einem großen Theil der Presse zum Bedürfniß geworden ist. Sonderbare Schwärmer, die in Ermangelung besseren Können« durch Schrecken die Gemüther in Bewegung setzen möchten, hat eS seit Herostrat zu allen Zeiten gege ben; die Neuzeit, die mit ihrer Ueberkultur und weitverbreiteten Halbbildung verbummelte Existenzen in Blasse produzirt, liefert dem Anarchismus reichlich Kräfte, man muß eS gestehen. In der Pestatmosphäre der Weltstädte, wo der prunkende Reichthum oft genug mit protzenhaftem Uebermuth die darbende Armuth herausfordert, sind solche Gedankenverirrungen er klärlich, nicht etwa entschuldbar. Denn vergeblich wird man bei all' den zahlreichen Attentaten, von denen uns jetzt fast Tag für Tag berichtet wird, nach einem erkennbaren vernünftigen Zweck fragen. Der „Schrecken", den das „Bürgerthum" wegen der Attentate empfindet, ist keineswegs so mächtig, daß das Bürgerthum sich bereit finden lassen sollte, seine Einrichtungen und Ordnungen den Herren Anarchisten auszuliefern. Sie fordern eben nur zu den schärfsten Repressalien heraus und wenn diese erst einmal als unumgänglich nothwendig erkannt sind, dann treten sie nicht nur den Anarchismus nieder, sondern werfen die freiheitliche und kulturelle Ent wickelung der Völker überhaupt um Jahrzehnte zurück. Haben die vielfachen, selbst die gelungenen Atten tate in Rußland irgend einen anderen politischen Erfolg gehabt, als daß die Geistesketten, unter denen das russische Volk schmachtet, noch stärker angezogen wurden? Trotz Dynamit und Nihilismus, denen übrigens wacker mit Galgen und Verbannung ent gegen gearbeitet wurde, ist der russische Despotismus nicht ein Haar breit aus seiner Position zurückge wichen und etwaige bessere Vorsätze, die der jetzige Zar als Kronprinz etwa haben mochte, hat derselbe angesichts de« entsetzlichen Tode« seine« Vater« zu rückgedrängt. Wohl möglich ist, daß er sie ohne die Attentate ausgeführt hätte, wenn er einmal im natür lichen Lauf der Dinge an» Ruder gekommen wäre. So aber hält ihn davon der Verdacht zurück, für feige zu gelten und sich etwa« abtrotzen zu lassen. In der St. Martinkirche zu Lüttich hat eine Dynamitexplosion am Sonntag die großen Chorfenster zerstört, die Kunstwerke von unschätzbarem Werthe, Juwelen mittelalterlicher Glasmalerei, waren! Sie sind vollständig zersplittert und können nicht wiedcr- hergestellt werden. Solche Thaten, zwecklos und van- dalisch, fordern zu energischster Abwehr heraus. —" Die Maifeier der Sozialdemokraten schwindet da gegen zu vollständiger Harmlosigkeit zusammen! Der Arbeiterstand, und gerade dieser, hat eben keine ge fährlicheren Feinde als die Anarchisten, weil sie seine Bestrebungen, auch die gerechtesten, in den Augen der zahlreichen Menge diskreditiren, die immer bereit ist, alle« in einen Topf zu werfen. Hagesgeschichle. — Deutschland. Die Militärverwaltung will auf alle Fälle sich sichern gegenüber etwaigen Streikgelüsten der Bergarbeiter und hat nach der „A. R. C." angeordnet, daß die Koh len bestände sämmtlicher Anstalten der Militärverwaltung in den offenen Städten in erhöhtem Maßstabe ergänzt werden. Wie erinnerlich, fand schon im vorigen Jahre eine Erhöhung der Kohlenbestände für solche Anstalten in den Festungen bi» zu einem drei- bis sechsmonatlichen Bedarf statt. — Bezüglich der vom Rektor Ahlwardt in der Flugschrift „Judenflinten" gegen die Löwe'sche Gewehrfabrik erhobenen schweren Anklagen wird jetzt von unbefangener Seite mitgetheilt, daß allerdings in der Praxis die Gewehre der Firma Löwe in einer ganz außergewöhnlich hohen Zahl sich reparaturbe dürftig zeigen. Man suchte die« damit zu erklären, daß die beschleunigte Ausführung der großen Be stellung eine überhastete war und in Einzelheiten schon deshalb zu wünschen übrig ließ, weil die Löwe'sche Fabrik erst zu diesem Zwecke neu hergerichtet wurde. Man erinnert sich auch, daß die Firma Löwe u. Co., al« sie vor etwa vier Jahren im Verein mit der