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Amts- und Anzeigeblatt «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionSpreiS: die kleinsp. Zeile 10 Pf. für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Abonnement viertelt. 1M. 20 Pf. (incl. Jllustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen ReichS- Postanstalten. 44. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. ,s. I«ör«««g. Dienstag, den 12. April Maul- und Klauenseuche betr. Um dem weiteren Umsichgreifen der im laufenden Jahre besonders stark auftretenden Maul- und Klauenseuche möglichst Einhalt zu tbun, hat daS König liche Ministerium des Innern angeordnet, daß die durch die Verordnungen desselben vom 3. Februar 1882 und vom 28. August 1884 vorgeschriebene Be aufsichtigung der von fremden Händlern zum Zwecke öffentlichen Ver kaufes ausgestellten Rindviehbestände durch den zuständigen BezirkSthier- arzt auf alle von Händlern zum Zwecke öffentlichen Verkaufes aufgestellten Rindviehbestände auSzudehncn ist und daß an allen Eisenbahnstationen mit leb haftem Viehverkchre die Rampen, sowie die Gin- und Ausladeplätze in Gemäßheit der Bestimmungen des 8 2 Abs. 2 und 8 6st der Verordnung vom 13. September 1886, die DeSinfection der zu BiehtranSporten auf Eisenbahnen benutzten Wagen, Geräthschaftcn u. s. w. betr., nach jedesmaliger Benutzung zu deSinficiren sind. Die Betheiligten, sowie die Polizeiorgane werden angewiesen, sich hiernach zu achten. Schwarzenberg, den 7. April 1892. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. ^Gesetzlicher Vorschrift zufolge haben die Ortsbehörden alljährlich zweimal, im Frühjahre und im Herbste, unter Zuziehung des Bezirksschornsteiufegers die Feuerstätten, sowie vierteljährlich das Feuergeräthe zu revidiren. Diese Vorschriften werden den Herren Gemeiudevorstänven und Gutsvor- stehern des Verwaltungsbezirke« in Erinnerung gebracht. Schwarzenberg, am 6. April 1892. Königliche AmtslMptnimmschlist. Frhr. v. Wirsing. Leschr. Bekanntmachung. Vom Reichsgesetzblatt auf das Jahr 1892 sind erschienen dir. 13, 14, lö, 16, 17 und 18. Dieselben enthalten: Gesek, betreffend die VereinSthaler österreichischen Gepräge«; Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Glashütten; Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Drahtziehereien mit Wasserbetrieb; Bekanntmachung, betreffend die Beschäf tigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Cichorienfabriken; B?' kanntmachung, betreffend die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Stein kohlenbergwerken; Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiter innen auf Steinkohlenbergwerken, Zink- und Bleierzbergwerken und auf Kokereien im Regierungsbezirk Oppeln; Bekanntmachung, betreffend die Befchäftignng von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Roh,Zuckerfabriken und Zucker raffinerien; Bekanntmachung, betreffend die Ermittelung der Zahl der in Fa briken und diesen gleichstehenden Anlagen beschäftigten Arbeiterinnen; Merord- «u«g, betreffend das Inkrafttreten der auf die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe bezüglichen Bestimmungen der Gewerbeordnung-Novelle vom 1. Juni 1891; Merordnung, betreffend die Klasscneintheilung einzelner Orte. Weiter ist vom Gesetz- und Verordnungsblatt für das König reich Sachsen auf das Jahr 1892 das 2. Stück erschienen; dasselbe enthält unter Nr. 6: Bekanntmachung, die fünfte Auflage des Lehrbuchs der Geburts hilfe für Hebammen betr.; Nr. 7: Beiordnung, Enteignung von Grundcigen- thum zum Bau eines Anschlußgleises im Spreethale an die Eisenbahnlinie Bautzen-KönigSwartha betr; Nr. 8: Dekret wegen Bestätigung der Genossen- schaft-ordnung der Genossenschaft für Berichtigung des ChemnitzflusseS in den Fluren Altchemnitz, Markersdorf, Hilbersdorf, Kappel und Stadt Chemnitz; Nr. 9: Bekanntmachung, Abänderung des Privatlager- und des Konten-RegulativS betr.; Nr. 10: Gesetz, die Aufhebung der Befreiung der Geistlichen und Lehrer von persönlichen Anlagen zu Kirchenzwecken betr.; Nr. 11: Ausführungsver ordnung zum Gesetze, die Aufhebung der Befreiung der Geistlichen und Lehrer von persönlichen Anlagen zu Kirchenzweckcn betr.; Nr. 12: Gesetz, die Berg- schiedSgerichte betr. Diese Gesetzblätter liegen zu Jedermann« Einsicht an Rathsstelle aus. Eibenstock, den 8. April 1892. Der Stlidtrath. »r. Körner. Hans. Die von der hiesigen Sparkasse unter Conto Nr. 9452 auf Otto Friedrich Reinhold Benkert in Sofa, „ , 9453 „ Friedrich Bernhard Benkert in Sosa, „ , 9497 » Theresie Wühlmann in Rothenkirchen, , , 9727 . Philippine Knchscheerer in Schönheide, „ „ 10537 ,, Martin B^ktschneider in Ober-Stützengrün ausgestellten Sparkassenbücher werden nach abgesetztem Verfahren hiermit für nngiltig erklärt. Eibenstock, den 4. April 1892. Die Sparkllssen-Verwllttling. »>-. Körner. Die Brandkafsenbeiträge sind per ersten Termin 1892 mit 1 Pf. der Versicherungs-Einheit längstens bis zum 14. April d. Jahres anher abzufllhren. Schönheiderhammer, den 9. April 1892. Lä. koller, Kemeinde-Worstand. Friihjchrs-Kmtrsl-BcrsamlnImlMN bctt. Die diesjährigen FrühjahrS-Kontrol-Vcrsammlungen im Amtsgerichtsbezirke Eibenstock, zu welchen sämmtliche Mannschaften der Reserve, Landwehr I. Auf gebots, Dispositions-Urlauber, zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassene und Ersatz-Reservisten, mögen diese letzteren geübt haben oder nicht, zu erscheinen haben, werden abgehallen: 1) in Schönheide vor dem Kathhause: Donnerstag, den 23. April 1892, Vorn,. 9'/, Uhr für die Beurlaubten aus Schönheide, Schönheiderhammer, Neuheide, Ober- und Unterstützengrün; 2) in Eiöenltock auf dem ^ostplatze: Donnerstag, den 28. April 1892, Nachm. 3 Uhr für die Beurlaubten aus HundShübcl, Muldenhammcr, NeidhardtSthal, Wolfs grün, Blauenthal, Sosa, Wildenthal und Carlsseld; Nachmittag 4'/, Uhr für die Beurlaubten aus Eibenstock. Die Militärpapiere sind mitzubringen. Besondere Gestellungsbefehle sowie Anschläge werden nicht ausgegeben; unentschuldigtes Ausbleiben oder zu spätes Eintreffen auf dem Kontrolplatze wird mit Arrest bestraft. Gesuche um Befreiung von der Kontrol-Versammlung sind, gehörig begründet, rechtzeitig an den BezirkSfeldwcbel einzureichen. EisenbahnfabrpreiS-Ermäßigung wird nicht gewährt. Schneeberg, am 6. April 1892. Königliches-Bezirks-Kommando. Prctzsch, Oberstlieutenant z. D. und Bezirks-Kommandeur. Hagesgeschichte. — Deutschland. Der BundeSrath hat sich, wie bereit« gemeldet, gegenüber dem nahezu ein stimmigen Votum de- Reichstages gefügt und da« Gesetz betreffend die Unterstützung von Familien der zu Friedensübungen einberusenen Mannschaften in der vom Reichstage beschlossenen Fassung ein stimmig angenommen. Danach erhalten die Familien der au« der Reserve, Landwehr, der Sccwehr, sowie der aus der Ersatzreserve für die zweite oder dritte Uebung eingezogenen Mannschaften vom 1. Juli 1892 ab auf Verlangen Unterstützungen au» öffentlichen Mitteln. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der UebungSpflichtige zu denjenigen Reich«-, Staat«- oder Kommunalbeamten gehört, denen in der Zeit der Einberufung zum Militärdienste ihr persönliche« Diensteinkommen gewahrt ist. Dagegen werden Unter stützungen nach Maßgabe de« Gesetze« auch rücksicht lich solcher Friedensübungen gewährt, die ganz oder theilweise in der Zeit vom 1. April bis 1. Juli d. I. stattfinden. Die vierwöchige Frist zur Anbringung des Unterstützungsanspruch» beginnt, wenn die Uebung vor dem 1. Juli beendigt ist, mit diesem Tage. In allen Fällen ist der Anspruch auf Unterstützung bei der Gemeindebehörde de« Orte» anzubringen, in dem der Unterstützung-berechtigte zur Zeit de« Beginn« der Uebung seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Der Anspruch erlischt, wenn derselbe nicht binnen vier Wochen nach Beendigung der Uebung erhoben wird. Die Unterstützungen betragen für die Ehefrau 30 Prozent de« ortsüblichen Tagelohns für erwachsene männliche Arbeiter am Aufenthaltsort des Einbe rufenen, für jede der sonst unterstützung-berechtigten Personen 10 Prozent de« ortsüblichen Tagelohn«, aber inSgesammt für eine Familie nicht mehr al« 60 Prozent de« ortsüblichen Tagelöhner. Zu den sonst unterstützung-berechtigten Personen gehören l) eheliche und den ehelichen gleichgestellte Kinder unter 1b Jahren und 2) Sinder über Ib Jahre und Ver wandte in aufstcigender Linie und Geschwister, inso fern sie von dem Einberusenen unterhalten werden oder da« UnterhaltungSbedürfniß erst nach erfolgtem Dienstantritt hervorgetreten ist. Treffen diese Voraus setzungen zu, so kann auch den Verwandten der Ehe frau in aussteigender Linie und ihren Kindern au- früherer Ehe eine Unterstützung gewährt werden. — In den »Hamb. Nachr." erläßt Fürst Bis marck folgenden öffentlichen Dank: FriedrichSruh, den 7. April 1892. Zu meinem Geburtstage habe ich in diesem Jahre eine größere Anzahl von Glückwünschen, Begrüßungen und Geschenken erhalten al« in früheren. Je wärmer sich in denselben da« Wohlwollen ausspricht, dessen ich mich bei einer großen Zahl meiner Landsleute im Reiche und in fernen Ländern erfreue, um so mehr bedrückt mich die Thalsache, daß meine und der Meinigen Kräfte nicht au-reichen, den Gefühlen der Dankbarkeit,welche mich erfüllen, einen meinem Herzens bedürfnisse entsprechenden Ausdruck jedem meiner