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SI 18SS «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionspreis: die klcinsp. Zeile 10 Pf. Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. (incl. Jllustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ren, sowie bei allen ReichS- Postanstalten. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. ,9. A«srg«»g. Donnerstag, den 18. Februar Amts- und Anzeigeblatt für den LeMK des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erlaß. das diesjährige Wusterungsgeschäft in den Aushebung-- bezirken Schwarzenberg und Schneeberg belr. Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen AmtShauplmannschaft Schwarzenberg ausgestellten Ge- schäflsplan werden s. die Militärpflichtigen de» Jahrgang« 1872 und d. diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgiltige Entscheidung über ihr Militärverhäliniß erhalten haben, oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten MustcrungSterminen vor der Ersatz kommission pünktlich zur Vermeidung der ZwangSvorführiing und der in 8 26 der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachtheile zu erscheinen, das persön liche Erscheinen in den Loosungsterminen wird den Militärpflichtigen freigestellt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Die von der Ersatzkommission ausgesprochene, im LoosuugSscheine vermerkte Entscheidung ist nicht endgiltig, erst von der Königlichen Obcr-Ersatzkommission wird im AushebungStermine entscheidende Bestimmung getroffen. 2) --Militärpflichtige, welche durch Krankheit ain Erscheinen iin MustcrungStcrmine verhindert sind, haben ein Ärztliches Zeugniß einzureichen, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die OrtSbehörde zu be glaubigen ist (8 62,< der Wehrordnung). 3) Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden und dadurch auf ihre Loosnunimer verzichten, können zwar nicht mit Bestimmtheit darauf rechnen, beim AuShebungSgeschäfr demjenigen Truppen- theil überwiesen zu werken, zu welchem sie vorgemustert sind, sie können da gegen bestimmt darauf rechnen, am allgemeinen Einstellungstermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugetheilt zu werden oder überzählig zu bleiben. ES haben daher Militärpflichtige, welche gern eingestellt sein wollen, den Ver zicht auf ihre LooSnummer bereits im Musterungstermine zn erklären. 4) Militärpflichtige, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Cavallerie verpflichten, dienen, sofern sie dieser Verpflichtung nachge kommen sind, in der Landwehr ersten Aufgebots nur 3 Jahre (8 >2,2 der Wehrordnung). Neflektirende haben, dasern sie das 2l. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Bescheinigung über die Einwilligung des Vater« oder des Vormundes, sowie eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber, daß der sich Meldende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft ge führt hat, bei dem unterzeichneten Civilvorsitzenden längstens bis zur Beendig ung des Musterungsgeschäfts einzureichen. 5) Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen und abhören zu lassen, oder ein Zeugniß eines beamteten Arztes bcizubringcn (8 65,« der Wehr- Ordnung). Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im Mustcrungster- Mine vorzulegen. 6) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, spätestens im Musterungstermine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aus hebung zu stellen. Die Betheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vor legung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen (88 32 und 63,? der Webrordnung). Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des eingereichtcn Zurückstellungs antrages der eine zurückgestellt und spätestens nach Ablauf des zweiten Milikär- pflichljahres, bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten Sohne», ein gestellt werden (8 32,» der Wehrordnung). Stützt sich ein Zurückstellungs antrag auf die Arbeit«- beziehungsweise Aufsichtsunfähigkeit der Eltern rc. de« Militärpflichtigen, so muß solches durch ärztliche Untersuchung im Musterungs termine bestätigt werden und haben sich die Bethciligten persönlich mit ein zufinden (88 33,- und 63,7 der Wehrordnung). Zeugnisse, welche zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträthen, Bürgermeistern oder Gemeindevorständen — ausgestellt werden, müssen ent weder auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse der darin Nachsuchcnden, oder auf eingezogene, sorgfältige Erkundigung sich gründen. Zurückstellungsanträge, welche von der Ersahkommission al» unbegründet befunden worden, werden der Königlichen Oberersatzkommission zur Entscheid ung vorgelegt. Einsprüche gegen die Entscheidung der Ersatzkommission müssen binnen 10 Tagen, von dem Tage gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatzkommission für publicirt anzusehen war, bei der Königlichen AmtShaupt- mannschaft Schwarzenberg unter Beibringung der nöthigcn Nachweise und Bescheinigungen erhoben werden. Die OrtSbehörde» haben für pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge zu tragen; das zur Musterung deputirte Mitglied de« Stadtrathe», Stadtge- meinderatheS oder GemeinderatheS hat die Rekruten zu begleiten und die Re- krutirungSstammrollen nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mitzu- bringen (88 61,» und 106 der Webrordnung). Schwarzenberg, am 15. Februar 1892. Der Civillwrsitzcndc der Ersnykommission in den Aus- hcbmiMczirken Schwarzenberg und Schneeberg. Frhr. v. Wirsing. St G eschäftsplan. I. Musterungstermine. 1) im Ausyebungsbezirke Schwarzenberg: ». im Musterungsorte im ttathhaufc )» Johanngeorgenstadt, den 14. März 1892, von Vormittags ^10 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den Orten: Breitenbrunn, Breitenhof, Jugel, Steinbach, Stein- Heidel, Wittigsthal und Johanngeorgenstadt. I>. im Mustcr un gs orte im Lade Mrnstki» in Lchwarzcubrrg von Vormittag« 8 Uhr an: den 15,. März 1892 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Bermsgrlln, Beierfeld, Bernsbach, Bockau, Crandorf, Erla und Grünhain, den 16. März 1892 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Grünstädtel, Langenberg mit Förstel, Lauter, Markersbach mit Unterscheide, Mitt weida mit Obcrmiitweida, Neuwelk mit Untersachsenfeld, Obersachsen feld, Pöhla, Waschleithe mit Haide und Wildenau, den 17. Mär; 1892 für die Militärpflichtigen au« den Orlen: Raschau, RitterS- grün, Tellerhäuser und Schwarzenberg, 2) im Ausljebungsbezirke Schneeberg: ri. im Mustcr ungs orte im Unthhanl'c;n Lößnitz, den 21. März 1892, von Vormittags 9 Uhr an für die^Militärpflichtigen aus den Orten: Alberoda, Dittersdorf, Grüua, Nickeraffaller, Nicderlöß- nitz, Niekcrpfanueustiel, Oberafsalter, Oberpsannenstiel, Streitwald unk Lößnitz. I>. im Muftcrungsorte Ic in der Lbnwrin'schln Nestauralion in Eibenstock von Bormiltag« 9 Uhr an: den 22. Marz 1892 für die 'Militärpflichtigen aus den Orten: Earlsfeld mit WeiterSglaShütte, Neuheike, Obcrstützengrün, Schönheide, Schön- heiderhammer und Unterstützengrün, den 23. März 1892 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Blauenthal, HundShübel, Muldcnhammer, NeidhardtSthal, Sosa, Wildenthal, WolfSgrün und Eibenstock. e. im Muftcrungsorte im Gasthofe zur Sonne in Schneeberg von Vormittags 9 Uhr an: den 24. März 1892 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Albernau, Aue, Auerhammer, Neudörfel, Schindler's Werk und Zelle, den 25. März 1892 für die Militärpflichtigen au« den Orten: BurkhardtSgrün, Griesbach, Lindenau, Neustädtel, Niederscblema, Oberschlema und Zschorlau, den 26. März 1892 für die Militärpflichtigen aus Schneeberg. II. Loosimgstermine. 1. den 19. März 1892, von Vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen des Jahrganges 1872/92 aus dem Aushebungsbezirke Schwarzen berg im Laör Oitcnstciii in Lchwaycnberq. 2. den 28. März 1892, von Vormittags 9 Uhr an für die Militärpflichtigen des Jahrganges 1872/92 au« rem Aushebungsbezirke Schneeberg im Gasthofe )ur Lonne in Lchneeberg. Erlaß, das Iurückstessungsverfahren der Reservisten, Landwehr tente, Krsatzretervisten und Landsturmpflichtigen betr. Nach den Bestimmungen in 8 64 des ReichSmilitärgesetzcs vom 2. Mai 1874 in Verbindung mit 88 118,», 120,» und 122 der Wehrordnung vom 22. No vember 1888 können aus Anlaß ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse für den Fall einer Mobilmachung orer nothwendigen Verstärkung de» Heeres u. Reservisten hinter die letzte Jahresklasse der Reserve, d. Mannschaften der Landwehr ersten Aufgebot«, sowie in besonder dringenden Fällen auch Reservisten hinter die letzte Jahresklasse der Landwehr zweite» Aufgebot»,