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Amts- und Anzeigevlatt für den MK- Wik des Amtsgerichts Eibenslock ZW- sertionspreis: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- Zeile 10 Pf und dessen Wmgevung. P stanstal en Verantwortlicher Redakteur: E. Hanncbohn in Eibenstock. — M IS. Sonnabend, den 13. Februar 18SS. Unter dem Rindviehbestande des Scknniedcmeisters Mchlhorn in Schönhkidk ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Schwarzenberg, den 9. Februar 1892. Königliche Amtshanptmannschast. Frhr. v. Wirsing. W Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Name» 8el«IvI einge ¬ tragene Grundstück, Fabrik- und Dampfschneikemühlengebäude, Nr. 4018 des BrandcatasterS, Nr. 743 des Flurbuchs nebst der Parzelle Nr. 668» des Flur buchs, eingetragen auf Felium 9l0 des Grundbuchs für Schönheide, geschätzt auf 20,500 M., soll an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist der 22. Keöruar 1892, Vormittags 10 Mr als Versteigerungstermin, sowie der 1. März 1892, Vormittags 10 Mr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhälinisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Eibenstock, am 4. Januar 1892. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Gruhle, G.-S. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen U.uünlK 8vl«I«I cinge- lragene Grundstück, Wohnhaus und Wirthschaftsgebäude, Nr. 461 des Brand- catasters, Nr. 665, 2702, 2703, 2704, 2705 und 2706 des Flurbuchs für Schön heide, Felium 489 des Grundbuchs für Schönheide, geschätzt auf 22,500 M., soll an hiesiger Gerichsstelle zwangsweise versteigert werden und ist der 22. Ievruar 1892, Vormittags 10 Mr als Bersteigernngstermin, sowie der 1. Würz 1892, Vormittags 10 Mr als Termin zn Verkündnng des Vertheilungsplans anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihre« Rangverhältnisses kann in der Gerichlsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Eibenstock, am 4. Januar 1892. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Gruhle, G.-S. Bekanntmachung. Nachdem das Austragen der Anlagenzettel auf das Jahr 1892 beendet ist, wird hiermit in Gemäßheit des ß 22 des Regulativs über die Erhebung der Gemeindeabgaben bekannt gegeben, daß etwaige Reklamationen gegen die Höhe der Einschätzung innerhalb einer vom Tage de« Erscheinens dieser Bekanntmachung ab zu rechnenden 14tägigen und bis spätestens zum 19. Februar dieses Jahres laufenden Frist unter gehöriger Beobachtung der auf den Anlagenzetteln oorgcdrucklen diesbezüglichen Bestimmungen bei dem unterzeichneten Sladlrathe schriftlich cinzureicheu sind. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Reklamationen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Ferner wird hierbei darauf aufmerksam gemacht, daß nach Z 21 obigen Regulativs eine jede abgabenpflichtige Person, welche bei der Einschätzung bez. bei der Austragung der Anlagenzettel übergangen worden sein sollte, verpflichtet ist, dies sofort anzuzeigen und sich Bescheidung wegen seiner Einschätzung be ziehentlich der zu zahlenden Anlagen zu holen hat, sowie daß nach Z 28 des Abgabenregulativs eine Reklamation den Aulagenpflichtigcn nicht von der Ver pflichtung, an den festgesetzten Terminen den vollen Anlagenbetrag zu entrichten, befreit, sondern daß die Ausgleichung betreffs des etwa Zuvielgezahlleu nach Beendigung des Reklamalionsverfahrens erfolgt. Betreffs der Geistlichen und Lehrer, welche bisher zufolge gesetzlicher Be stimmung von der Bezahlung der Kirchenanlagen befreit waren, ist zu bemerken, baß für >892 vorläufig von dem Abzüge der in Frage kommenden Beträge ab gesehen worden ist, da zu erwarten ist, daß durch ein neues Gesetz mit rück wirkender Kraft diese Befreiung aufgehoben werden wird. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird die Abrechnung der Kirchenanlagen später erfolgen. Schließlich wird noch darauf hingewiesen, baß am 15. dieses Monats ter 1. Termin der diesjährigen städtischen Anlagen, zu dessen Bezahlung eine drei wöchige Frist zugelassen ist, fällig ist und raß nach Ablauf dieser Frist ohne vorherige persönliche Erinnerung gegen etwaige Restanten das Zwango verfahren eingeleitet werden wird. Eibenstock, am 6. Februar 1892. Der St ad trath. I»i-. Körner. Bg. Anmeldungen zum Anschluß an die Stadt Fernsprccheinrichtung. Neue Anschlüsse an die Stadt-Fernsprecheinrichlung für Eibenstock sind, wenn die Ausführung in dem im Monat April beginnenden ersten Bauabschnitte gewünscht wird, spätestens bis zum 1. März bei dem Postamt in Eibenstock schriftlich anznmetden. Später eingehende Anmeldungen können erst im zweiten, im Monat September beginnenden Bauabschnitte berücksichtigt werden. Einer Erneuerung der hier bereits vorgemerkten Anmeldungen bedarf es nicht. Leipzig, 6. Februar 1892. Der Kaiserliche Obcr-Postdircktor. Walter. Hagesgeschichle. — Deutschland. Die Vorbereitungen für den großen Handwerkertag, der am nächsten Montag in Berlin zusammentreten wird, sind nunmehr abge schlossen, der Central-Ausschuß der vereinigten Innungs verbände hat auch bereits die Resolutionen festgestellt, die dem Handwcrkertage unterbreitet werden sollen. Den Bericht über den Verlauf und die Ergebnisse der Handwerker-Konferenz vom 15. bis 17. Juni 1891 wird Obermeister Beutel erstatten. Eine Diskussion soll sich hieran nicht knüpfen, die Debatte vielmehr den Referaten über die einzelnen Fragen folgen. Von diesen Einzelfragen wird zunächst die Forderung des Befähigungsnachweises erörtert werden. Referent für diese Frage ist der Vorsitzende des allgemeinen deutschen Handwerkerbundc«, Biehl-München. Den wichtigsten Punkt der ganzen Verhandlungen wird das Referat des llr. Ad. Schulz über die Stellung der Innungen, der JnnungSauSschüsse und Jnnungsverbände in der regierungsseitig als demnächst bevorstehend in der Form der Handwerkerkammern verheißenen .Organi sation des Handwerks" bilden. Die Resolutionen, die für diese Frage vorbereitet sind, werden einen ganz neuen Standpunkt kundthun. Bekanntlich hat Minister v. Bötticher im Parlament erklärt, daß die Innungen auf der Handwerkerkonferenz nur mit ihren alten Forderungen aufgetreten seien, zu diesen alten Forderungen gehören auch die Gewerbekammern in der von den Innungen beantragten, von der Regierung aber seit Jahren abgelehnten Form. Zur Zeit ist nun im Auftrage des Ministerium« für Handel unv Gewerbe der Geh. Reg.-Rath I)r. Königs damit be schäftigt, die von der Regierung angekündigte Organi sation des Handwerkes in die Wege zu leiten und zwar in Form von Handwerkerkammern, in denen, wie man in JnnungSkreisen befürchtet, in gleicher Weise wie z. Z. in der Gewerbe-Deputation des Ber liner Magistrats baS Verwaltungselement überwiegt und daS Handwerk selbst kaum zur Geltung kommen kann. Man will daher nunmehr von Seiten des deutschen Handwerks auf die Handwerkerkammern ganz verzichten und in den Resolutionen Vorschlägen, die neue .Organisation des Handwerks" aufzubauen auf die JnnungSauSschüsse und Jnnungsverbände, deren Bildung bisher schon gesetzlich gestattet war, die nun mehr aber obligatorische Einrichtungen werden sollen, ausgestattet mit all' den Rechten, welche man staat- licherseitS den .Handwerkerkammern" geben wollte, und befugt, olle die Maßnahmen zu treffen, welche im Interesse des Handwerks geboten erscheinen, Be stimmungen über das Halten von Lehrlingen, über die Beitragspflicht zu den Wohlfahrtseinrichtungen der Innungen und desgleichen. — Die V c r u r t h e i l u n g des Grafen Lim- burg-Stirum erregt überall das peinlichste Aufsehen. Man hatte selbst in Abgeordnetenkreisen angenommen, daß da« Urtheil höchsten« auf Verweis lauten werde. Von Zeitungsstimmen seien folgende erwähnt: Die .Kreuzzeitung" schreibt kurz: .Zwei disciplinargerichtliche Entscheidungen. Der Wirkliche Geheimrach, Gesandter z. D. Graf Limburg-Slirum ist wegen eines in der „Kreuzzeitung" von ihm gegen den deutsch-österreichischen Handelsvertrag veröffent lichten Artikels mit Dienstentlassung, welche, wie die „Norvd. Allg. Ztg." hervorhebt, den Verlust der Ge- haltSanrechte uud der Führung des Gesandtentitels einschließt, bestraft. Gegen den jüdischen Landrichter Liebmann zu Frankfurt a. M., welcher nach Fest stellung des hiesigen Landgerichtes in einer von ihm selbst veranlaßten Denunciationssache gegen den von ihm denuncirten Direktor Kullmann einen diesen be lastenden Falscheid geschworen hatte, ist im Discipli- narverfahrcn auf Mahnung, dem niedrigsten Straf maß, erkannt". Hierzu bemerkt das „Volk": Die einfache Gegenüberstellung der Urtheile wirkt schon so empörend, daß jeder Kommentar überflüssig ist. Für diejenigen, welche e» noch nicht wissen sollten, wollen wir nur noch erwähnen, daß der Landrichter Liebiiiann den Vorzug hat, Jude zu sein, indeß Graf Limburg-Stirum nur ein Deutscher ist". Der .Reichst?." schreibt: „ES wäre dringend zu wünschen, daß im Abgeordnetenhause der Justizverwaltung Ge legenheit gegeben würde, die öffentliche Meinung über gewisse Fälle auf dem Justizgebiet, über welche das öffentliche Rechtsbewußtsein — um eS ganz milee auszudrücken — eine tiefe llnbefriedigung empfand, aufzuklären". — In der alten Kcönungsstadt der preußischen Könige, in Königsberg i. Ostpr., ist an den