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Amts- und Anzeigeblatt für den MM- «Mk des Amtsgerichts EideHock -ZZx sertionSpreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- Zeile lO Pf und dejsen Amgekung. P sanstal en Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. . »». LV. Dienstag, den 9. Februar L8SL. Bei Bekanntgabe nachstehender Verordnung sud O werden die Herren Bürgermeister und GemeindevorstLnde des amtshauptmannschaftlichen Verwaltungs bezirks noch besonders angewiesen, die von den betheiligten Rindvieh- und Pferde besitzern zu leistenden Jahresbeiträge unverzüglich einzuheben und spätestens bis zum 31. März 1892 anher einzusenden. Schwarzenberg, am 5. Februar 1892. Königliche AmtshauMannschaft. Frhr. v. Wirstng. O Verordnung, Anträge der Kekher von Kindern und Kferden ;« Deckung der im Jahre 1891 ans der Staatskasse veftrittenen Vertage an Seuchen- rc. Entschädig ungen betreffend. Nach der im Monate Dezember vorigen Jahres vorgenommencn Aufzeichnung der im Lande vorhandenen Rinder und Pferde ist zu Erstattung derjenigen auf das Jahr 189 l verlagsweise aus der Staatskasse bestrittenen Beträge, die an Entschädigungen nach dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 iür die wegen Seuchen auf polizeiliche Anordnung getödteten und für die nach solcher Anordnung an der Seuche gefallenen Thiere, beziehentlich nach den Gesetzen vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886 für die an den Folgen der Impfung der Lungen seuche umgestandenen oder wegen dieser Folgen zu schlachten gewesenen Rinder oder für in Folge von Milchrand gefallene oder getödtete Rinder, zu gewähren gewesen, beziehentlich an VcrwaltungSkosten erwachsen sind, auf jedes der aus gezeichneten a) Rinder ein Jahresbeitrag von neunundzwanzig Pfennigen, b) Pferde ein Jahresbeitrag von dreizehn Pfennigen zu erheben. Indem Solches nach Maßgabe der Bestimmungen in Z 4 der Verordnung vom 4. März 1881 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1881 Seite 13 — und der Verordnungen vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1884 Seite 62 und von >886 Seite 64 — andurch bekannt gemacht wird, werden die zur Einhebung der beregten Jahres beiträge berufenen Polizeibehörden (Stadträthe, Bürgermeister, Gemeindevorstände) andurch angewiesen, auf Grund der aus den Kreishauptmannschaften beziehentlich Amtshauptmannschaften abgestempelt an sie zurückgelangien Verzeichnisse die oben ausgeschriebenen Jahresbeiträge von den betreffenden Rindvieh- u. Pfervebesitzcrn unverzüglich einzuheben und bis längstens den I. April dieses Jahres unter Beischluß der Verzeichnisse an die Kreishauptmannschaften beziehentlich AmlS- hauptmannschaften einzuzahlen. Dresden, am 25. Januar 1892. Ministerium des Innern. v. Mctzsch. Sorge. Gestohlen wurden in hiesiger Stadt laut anher erstatteter Anzeigen: 1) am 3. November vorigen Jahres gelegentlich einer Dacharbeit in der Post straße einem Klempner eine große Blechscheere, 5 Mark werth; 2) in der Nacht vom 27. zum 28. November vorigen Jahres aus einem mittelst Nachschlüssels erbrochenen Keller im Rosinenberg ca. 87 k«. Aepfel, 7V—75 k«. sogenannte Glaszwiebeln nebst 4 Körben, 27 Mark 50 Pf. werth; 3) am 12. Januar dieses Jahres Vormittags gegen '/,8 Uhr vor einer Laden- thür in der Poststraße ein kleiner Handschlitten, nicht angestrichen, mit Lattensitz und neuem Bandeiscnbeschlag, die rechte Kufe am Horn etwa» be schädigt, 4 Mark werth. Etwaige Wahrnehmungen über den Verbleib des Gestohlenen oder die Thäter sind ungesäumt schriftlich oder mündlich hier zur Anzeige zu bringen. Eibenstock, den 30. Januar 1892. Der Stadtrath. Körner. Hans. Kot;-Versteigerung auf Kundshükter Staatsforstrevier. Im Möckek'schen Hasthofe zur Linde in Kundshüöek sollen Dienstag, den 16. Februar 1882, von Vorm. 9 Uhr an aus den Abtheilungen 7, II, 12, 16, 17, 22, 23, 25, 29, 32, 33, 34, 43, 47, 50, 52, 67, 74 und 80 Marienflügel, Lärcheuflügel und Flügel LI ' ' 1292 weiche Stämme von >0- 22 Ctm. Miltenstärke, 262 lärchene Klötzer „ 13-36 „ Oberstärke, 2,°—3,s Mtr. Länge, 3009 weiche „ „ 13—29 „ „la 182 „ „ „ 30 u. mehr,, „ s " " 2593 „ Stangenklötzer „ 8—12 „ „ 3,5 u. 4,» „ 2038 „ Derbstangen „ 10-15 „ Unterstärke, 18 Rin. "Nutzknüppel, 5050 Stück Reisslängen „ 3-5 „ sowie ebendaselbst Mittwoch, den 17. Febrnar 1892, von Norm. 9 Uhr an 128 Rm. Brennscheite, >28 Rm. Brennknüppel, 75 „ Brennäste, 1700 „ Slreureisig, 157,»u Wellenhdt. Reisig u. 421 „ Stöcke unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Kgl. Aorstrevierverwaktung KundsMct und Kgl. Aorstrentamt Eibenstock, Heger. am 3. Februar 1892. Wolfframm. Hol; Versteigerung ans Losaer Staatsforstrevier. Im Hotel zum Nathhaus in Aue kommen Donnerstag, den 18. Febrnar 1892, von Vorm. 9 Uhr an aus den Kahlschlägen Abkh. 49 und 62, im Durchforstungsort Abth. 23 und einzeln in Abth. 4, 7, 24, 51 und 62 im Gasthofe zur Sonne in Sofa 3465 84 weiche Stämme bis mit 19 „ „ von 20- 26 Clin . Mitlenstärke, 11—21 Mtr. Länge, 1712 „ Stangenklötzer „ 8 — 12 Obcrstärke, t ,, 1N4 . Klötzer „ 13—51 .. t ' 4724 „ Derbstangen „ 8 — 15 Unterstärke, 7-14 . 5790 „ Reisstangen „ 3—7 2-7 . sowie Sonnabend, den 20. Februar 1892, von Vorm. 9 Uhr an 4 Rm. harte und 110 Rm. weiche Brcnnscheite, 85 „ weiche Brennknüppel, 6 „ harte und l34 Rm. weiche Aeste unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen zur Versteigerung. K. Forstrevierverwaltung Sosa n. K. Forstrentamt Eibenstock, In Vertret.: Lehman». am 5. Februar 1892. Wolfframm. Die handelspolitische Lage. Die zwar nicht offizielle, aber doch thatsächlich be stehende Gegnerschaft zwischen Frankreich und Deutsch land ist selbstverständlich auch auf dem handelspoli tischen Gebiete zur Geltung gekommen, hat dort aber mit einer geradezu unerhörten Niederlage Frank reichs geendet. In Frankreich glaubte man nämlich, eS den Deutschen in der Schutzzollpolitik, wie sie unter dem Fürsten Bismarck bestand, gleichthun zu sollen, und zur selben Zeit machte Deutschland unter seinem neuen Reichskanzler eine Schwenkung nach der Seite des Freihandels hin und isolirte dadurch Frankreich fast vollständig. Am 1. Februar waren die meisten Handelsver träge abgelaufen, die zwischen den europäischen Staaten bestanden. Um sich die Verhandlungen zu erleichtern, hatte sich Frankreich inzwischen einen doppelten Zoll tarif zurecht gemacht; der eine, niedrige, sollte den Staaten gegenüber in Anwendung kommen, die der Einfuhr Frankreichs recht günstige Zollbcdingungen stellen würden, der andere, ziemlich hochgeschraubte, sollte den Staaten gegenüber gelten, die sich schwierig zeigten oder überhaupt keine Verträge abschließen wollten. Am 31. Januar brachte nun das französische Amtsblatt die bezüglichen Verkündigungen. Ein Handelsvertrag war einzig und allein mit Schweden- Norwegen abgeschlossen worden. Mit anderen Staaten waren die Vereinbarungen nur mündlich getroffen und durch diplomatische Noten fcstgestellt worden, welche in einem „Gelbbuche" erschienen. Diese Er gebnisse sind sehr dürftig und der Pariser „Temps" klagt darüber folgendermaßen: „Außer Schweden-Norwegen hat kein einziger von den Staaten, mit denen wir bisher Handels verträge hatten, auch nur einen Augenblick dem Ge danken Raum gegeben, uns für eine festgesetzte Zeit, es sei selbst durch eine ganz vorübergehende Verein barung, die Wohlthat seines niedrigsten TariseS an gedeihen zu lassen. Alles, was die seit langer Zeit von Frankreich erworbenen Sympathien haben be wirken können, selbst bei unseren besten Freunde», den Belgiern und Schweizern, ist, uns vorübergehend den Repressalien zu entziehen, welche uns seil dem 1. Februar drohen. Unsere neuen Zollsätze sind für undiskntirbar erklärt worden; aber mit Rücksicht auf unsere alte Freundschaft läßt man uns Zeit, noch einmal über die Folgen eines von uns entfesselten Zollkrieges nachznbenken. Man hofft, daß wir binnen kurzem unsere Zollsätze herabsetzen werden. In dieser Hoffnung läßt man uns vorläufig noch die Behand lung als meistbegünstigte Nation, aber man trägt Sorge dafür, uns wissen zu lassen, daß eS ohne be rechtigten Anspruch unsererseits geschieht. Von heute auf morgen kann dieser Zustand der Duldung auf hören, wenn eS diesen Staaten gefällt, so daß alle unsere Geschäfte mit diesen Staaten plötzlich unter brochen werden können. Man schläft unter der Herrschaft der Meistbegünstigungen ein und erwacht