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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint e Abonnement -2LL-- Lyirk des Ämtsgmchts Etbmjloik L/zZZ sertionSprei«: die kleinsp. . . » ten, sowie bei allen ReichS- Z-ue io Pf und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. ,8. SL Dienstag, den 17. Februar L8SL. Erlaß, das diesjährige Wusterungsgeschäft in den Ausheöungs- bezirken Schwarzenberg und Schneeberg bett. Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg aufgestellten Ge- schäftSplan werden a. die Militärpflichtigen des Jahrganges 1871 und d. diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgiltige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben, oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbun den sind, veranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten MusterungStermincn vor der Ersatz- Kommission pünktlich zu Vermeidung der ZwangSvorsührung und der in 8 26,7 der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachtheile zu erscheinen, wogegen das persönliche Erscheinen in den voosungStcrminen den Militärpflichtigen über lassen bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Die von der Ersatz-Kommission ausgesprochene, im LoosungSschein vermerkte Entscheidung ist nicht endgültig; erst von der Kgl. Ober-Ersatz-Kommission "wird im Aushebungstermine entscheidende Bestimmung getroffen. 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungster mine verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugniß cinzureichen, welches, so fern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die OrtSbehörde zu beglaubigen ist, (8 62,4 der Wehr-Ordnung). 3) Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden und dadurch aus ihre LooSnummer verzichten, könne» zwar nicht mit Bestimmtheit darauf rechnen, beim AuShebungSgcschäft demjenigen Truppen- theil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgemustert sind, sie können da gegen bestimmt darauf rechnen, am allgemeinen Einstellungstermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugetheilt zu werden oder überzählig zu bleiben. 4) Militärpflichtige, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie verpflichten, dienen, sofern sie dieser Verpflichtung nachgc- kommcn sind, in der Landwehr ersten Aufgebots nur 3 Jahre, (8 12,- der Wehr-Ordnung). Reflektirende haben, dafern sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Bescheinigung über die Einwilligung des Vaters oder des Vor mundes, sowie eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber, daß der sich Mel dende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadclhaft geführt hat, bei dem unterzeichneten Civilvorsitzenden längstens bis zur Beendigung de« MusterungSgeschäftS einzureichen. 5) Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen und abhören zu lassen, oder ein Zeugniß eines beamteten Arzte« beizubringen, (8 65,« der Wehr- Ordnung). Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im Musternngstcr- Mine vorzulegen. 6) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, spätesten« im MusterungStermine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Betheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen, (88 32 und 63,? der Wehr-Ordnung). Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig al« Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund de« eingereichten Zurückstellungs antrag« der eine zurückgestellt und spätestens nach Ablauf des zweiten Mili tärpflichtjahre«, bei gleichzeitiger Entlassung de« zuerst eingestellten Sohne«, eingestellt werden, (8 32,» der Wehr-Ordnung). Stützt sich ein ZurücksteüungSantrag auf die ArbeitS- beziehungsweise AussichtSunfähigkeit der Eltern ,c. der Militärpflichtigen, so muß solches durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermine bestätigt werden und haben sich die Betheiligten persönlich mit cinzufinden, (88 33^ und 63,? der Wehr-Ordnung). Zeugnisse, welche zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträthen, Bürgermeistern oder Gemeindevorständcn — ausgestellt werden, müssen ent weder aus eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse der darin Nachsuchenden, oder auf eingezogene, sorgfältige Erkundigung sich gründen. ZurückstellungSanträge, welche von der Ersatz-Kommission al« unbe gründet befunden worden, werden der Königlichen Obcr-Ersatz-Kommission zur Entscheidung vorgelegt. Einsprüche gegen die Entscheidung der Ersatz-Kommission müssen binnen 10 Tagen, von dem Tage gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz- Kommission für publicirt anzusehcn war, bei der Königlichen AmtShaupt- mannschaft Schwarzenberg unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen erhoben werden. Im Uebrigcn haben die Ortsbehörden für die pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge zu «ragen, und hat da« zur Musterung deputirte Mitglied des StadtrathS, Stadtgemeinderaths oder GcmeinderathS die Rekruten zu be gleiten und die RekrutirungS-Stammrollen nebst GeburtSiisten und den sonstigen Belegstücken mitzubringen, (88 61,» und 106 der Wehr-Ordnung). Schwarzenberg, am 9. Februar 1891. Der Civilvorsitzcnde der Echtz-Kommission in den Aus hebungsbezirken Schwarzenberg und Schneeberg. Frhr. v. Wirsing. St. Geschäftsplan. I. Musterungstermine. 1) im Aushebungsbezirke Schwarzenberg: «. in der Musterungsstation Johanngeorgenstadt im iiathhaufr M ZohanngrorgcnstaLt: den 12. März 1891, von Vormittags 10 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den Orten: Breitenbrunn, Breitenhof, Jugel, Steinbach, Stein- Heidel, WittigSthal und Johanngeorgenstadt. d. in der Musterungsstation Schwarzenberg im Lade Ottrnstein in Schwarjcnbrrg von Vormittags 8 Uhr an: den 13. März o. für die Militärpflichtigen au« den Orten: BermSgrün, Beier feld, Bernsbach, Bockau, Crandorf, Erla und Grünhain, den 14. März r. für die Militärpflichtigen au« den Orten: Grünstädtel, Langen berg mit Förstel, Lauter, Markersbach mit Unterscheibc, Mittweida mit Obermittweida, Neuwelt mit Untersachseufeld, Obersachsenfeld und Pöhla, den 16. März c. für die Militärpflichtigen aus den Orten: Raschau, Ritters grün, Tcllerhäuser, Schwarzenberg, Wasckleithe mit Haide und Wildenau, 2) im Fushebungsbezirke Schneeberg: r». in der Musterungsstation Lößnitz im Rathhanfe;n Löbnitz: den 18. März c., von Vormittags 9 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den Orten: Alberoda, Dittersdorf, Grüna, Niederaffalter, Niederlößnitz, Niederpsanncnstiel, Oberaffaller, Obcrpfannenstiel, Streitwald und Lößnitz. d. in der Musterungsstation Eibenstock in -er Ebrrwcin'fchen Restauration ;n Eibenstock von Vormittags 9 Uhr an: den 19. März e. für die Militärpflichtigen au« den Orten: CarlSfeld mit WciterSglaShütte, Neuhewe, Oberstlltzengrün, Schönheide, Schön- heiderhammcr und Unterstützengrün, den 20. März c. für die Militärpflichtigen aus den Orten: Blauenthal, Hunds-' Hübel, Muldenhammer, Neidhardtsthal, Sosa, Wildenthal, WolfSgrün und Eibenstock. e. in der Musterungsstation Schneeberg im Gasthofe znr Soiinc in Schneeberg von Vormittags 9 Uhr an: den 21. März c. für die Militärpflichtigen aus den Orten: Albernau, Aue, Auerhammer, Neudörffel, Schindler« Werk und Zelle, den 23. März e. für die Militärpflichtigen aus den Orten: Burkhardtsgrün, Griesbach, Lindenau, Neustädtcl, Niedcrschlema, Oberschlema und Zschorlau, den 24. März c. für die Militärpflichtigen aus Schneeberg. II. Loosungstermine. 1. den 17. März o., von Vormittag« 8 Uhr an für die Militärpflichtigen de« Jahrganges 1871/91 aus dem Aushebungsbezirke Schwar zenberg im Laör Gtlknstkin in Schwarzenberg. 2. den 25. März c., von Vormittags 9 Ühr an für die Militärpflichtigen des Jahrganges 1871/91 aus dem Aushebungsbezirke Schnee berg im Gasthofe znr Sonne in Schneeberg. 3. öffentliche Schmig der Stadtverordneten Donnerstag, den IS. Keörnar 18»t, Aöends 8 Ilßr im Rathhaussaale. Eibenstock, am 13. Februar 1891. Der Stadtverordneten - Vorsteher. Richard Hertel. 1) Prüfung und Richtigsprechung der Anlagen-Rechnung für 1889, 2) desgleichen der Pensionskassen-Rechnung für 1890. 3) Mitvollziehung des Haushaltplanc« für 1891. 4) Etwaige Eingänge. Hierauf geheime Sitzung.