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Amts- md Anzeigevlatt für den «r»ch«t«t . . . . « «bE-m-At -2-LN- SeM des Amtsgerichts Cibmftock L-S- sertionspreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- Z-il° 10 Pf und dessen Umgebung. P-stanstalten Verantwortlicher Redakteur: E. Hannekohn in Eibenstock. »8. S«»««««. 1. Donnerstag, den 1. Januar 18SL Neujahr 18S1. Kun tönet wieder eher» Hk«cke»KN»zen Mett durch di« kille Minternnchl: S«» alte Zasr will «» zur Ans« »ringe», Sa» neue grüßt'», da« jetzt erwacht. Sa» alte Aatzri Ma« lall die Sille HtzrLne, Sie jetzt in deine« Auge »kln»t, Melk dir, wie tzeitz »ein Ker, e« auch ersetz»«, Verlorne« Hkück nicht wieder »ringt i Sa» neue Aatzr! Ein sichel» »aller Kaffen, Setz' ich durch dein« Züge getz'n: Ja, »er Kertzeitzung Mfarte» Setze» affe» Kud d» fützkff ^««jerwtnde »etzu. HelLuscht s» «st, »an »cuem wieder SreSe», I« Htücke »kein, im Kaffe» groß, Sa» Kickste walk'», im nieder» Stau»« le»en, Sa, tff da, alte Menschenlaas i Ans! neues Jatzr, »reit au, die rasche» Schwingen, Nmgltnjt »a« lichte» Morgenrot« l In, Kerz »er Kölker m»gff d» keuchte»» »ringen Ser clie» und Eintracht tzal» che»at! Mög' ftch »ar deinem Hlanz der Ke»ek tze»en, Ser innern Zwietracht, die uns drückt! Sa sallS du ü»er Mriedeuspakmeu schwelen And ü»er Menschen, trotz »«glückt! Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche auf deu Namen I-e»«1» Mleteli«»«!' eingetragenen Grundstücke: a) HauS Nr. 16b des Brd.-Cat., No. 170 des Flurbuchs Abih. /I nebst den Flurstücken Nr. 1202 und 1208 de- Flurbuchs Abth. L, Folium 154 de» Grundbuchs für Eibenstock, d) Feld und Wiese Nr. 217 und 218 de» Flurbuchs Abth. 6, Fol. 498 desselben Grundbuchs, geschätzt auf zu », 3843 Mark, „ tz», 786 Mark, sollen an hiesiger Amt-gerichtSstellc zwangsweise versteigert werden und ist der 9. Januar 1891, Vormittags 1V Uhr ellt Bcrsteigerungstcrmin, sowie der 17. Januar 1891, Vormittags 1V Ayr als Termin zu Verkündung des Vertheitungsplans anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihre» Rangverhältnisse« kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts cingesehen werden. Eibenstock, am 14. November 1890. Königliches Amtsgericht. I. V.: Porzig, Ass., H.-R. Gruhle, G.-S. 1. össtkiliche Zitzimg lies 8Memi>kck«-k»Iezins am 2. Januar 1891, Vormittags 11 Kör. Eibenstock, am 27. Dezember 1890. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. 1) Einweisung der wieder- bez. neugewählten Stadtverordneten, 2) Wahl des Stadtverordneten-VorsteherS und dessen Stellvertreters, 3) Wahl der Mitglieder zu den ständigen Ausschüssen. Bekanntmachung. Die Hundesteuer in Eibenstock beträgt auch im Jahre 1891 wieder 10 Mark, ausgenommen die nur 6 Mark betragende Steuer für je einen Kettenhund in den in 8 2 Abs. 3 des Hundesteuer-Regulativs vom 15. Juni 1885 besonders aufgeführten Gehöften u. s. w. Die Hundesteuer ist bis zum 31. Januar 1891 gegen Entnahme der Hunde- steucrmarken von den Hundebesitzern in der Stadtkasse im Voraus zu entrichten. Auch werden die Hundebesitzer in Gemäßheit von § 3 des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, hiermit aufge fordert, über die in ihrem Besitze befindlichen steuerpflichtigen Hunde bis zum 10. Januar 1891 schriftliche Anzeige anher zu erstatten. Die Hinterziehung der Steuer wird mit dem dreifachen Betrage der hinter zogenen Steuer bestraft. Hierbei ist noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam zu machen: Junge Hunde, welche zur Zeit der im Monat Februar und Monat Juli seren Jahres stattfindenden Revision noch gesäugt werben, bleiben für das lausende Halbjahr von der Steuer befreit; in Eibenstock nur vorübergehend, aber mindestens einen Monat sich aufhaltende Hundebesitzcr, deren Hunde nicht bereits an einem andern Ort versteuert sind, haben für je einen Hund drei Mark Steuer zu entrichten; für im Laufe des Jahres angeschaffte, noch nicht versteuerte Hunke ist binnen 14 Tagen, von erfolgter Anschaffung an gerechnet, die volle bez. sofern die An schaffung erst im 2. Halbjahre erfolgt, die halbe Jahressteuer zu entrichten; das selbe gilt rücksichtlich solcher bereits versteuerter Hunde, welche ohne die Steuermarke in den Besitz eines anderen Herrn übergehen; für einen steuerpflichtigen und an einem anderen Orte mit niedrigerer Hundesteuer bereits versteuerten Hund ist der durch den höheren Steuersatz Hierselbst hervorgerufcne Differenzbetrag noch nachzuentrichtcn; im Falle des unverschuldeten Verlustes der Steuermarke wird dem Berlustträger gegen Erlegung von I,so Mk. eine neue Hnndesteuermarke ausgcantwcrtet. Es wird endlich noch betreffs der Anbringung der Stcuermarken an den Halsbändern der Hunde auf eie Bekanntmachung vom 23. November 1882 auf merksam gemacht mit dem Bemerken, daß Zuwiderhandlungen gegen diese Vor schriften unnachsichtlich werden geahndet werden. ' Eibenstock, am 30. Dezember 1890. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Bg. Neujahr 1891. Hinab in« Meer der Ewigkeit eilt wiederum ein Jahr u. noch die Schwingen de« entfliehenden streifend, steigt au« der Zeiten Schooß empor in jugendlicher Schöne da« neue Jahr, das erste de« letzten Decen- niumS unseres so ereignißreichen Jahrhundert«. Wohl hat auch da« vergangene Jahr nur einen Theil dessen gehalten, was eS un«, oder vielmehr, was wir uns von ihm versprochen; aber immerhin ist es noch eines der besseren Jahre gewesen, eine« von denen, die un serer Erde Mühe, Last u. Arbeit wenigsten« zuweilen in verklärtem Lichte erscheinen ließen. Haben wir doch in unserem Baterlande Ruhe u. Frieden gehabt, so daß in friedlicher Arbeit segensreiche Werke erstehen konnten, ist doch da« deutsche Reich von schweren SchicksalSschlägen verschont geblieben u. von unglück lichen, die breiten Volk-massen treffenden Ereignissen. Ruhiger u. ebenmäßiger, denn seit Jahren, verflossen die Tage de« Jahre« 1890 und manch Gute« hat e« gebracht, manch Reue«, der Allgemeinheit Nützliche», manch fruchtbare Idee und manch schöne That. Nicht zum wenigsten dem an der Spitze unsere« deutschen Staatswesen« stehenden Herrscher ist e« zu danken, daß sich trotz allem nimmer rastenden Tage«- streit fine Ausgleichung der in den letzten Jahrzehn ten mehr und mehr hervorgetretenen sozialen Gegen sätze zu vollziehen beMnt. Mit klarem Blick, unbe irrt vom Kampfe der Parteien, schaut Kaiser Wilhelm in die Höhen u. Tiefen de« öffentlichen Lebens, die Schäden erkennend, das Recht und Unrecht scheidend und zielbcwußt die bessernde Hand anlegend, wo es irgend thunlich. Und mit ihm und neben ihm regen sich die Geister, die besten Kräfte der Nation, Halt gebietend den zerstörenden Mächten der Finsterniß und des Egoismus, den Samen der Versöhnung streuend und der Hoffnung. ES ist eine eigen artige Signatur, die des Jahre« 1890 und klarer noch, al« an der Jahreswende, wird sie voraus sichtlich hervortreten, wenn man nach einem Jahr zehnt auf da« verflossene Jahr zurückblicken wird. E» ist ein Gären und Ringen, ein nach Erkenntniß und Wahrheit Streben de« Menschcngeiste«, in dem sich in immer weiteren größeren Kreisen da« Bewußt sein Bahn bricht, daß nicht nur viele« in unseren sozialen Zuständen, verbesserung-fähig und verbesser ungsbedürftig, daß e« auch unbedingt zu bessern ge boten sei. Und weite Kreise der Bevölkerung, die früher wohl abseit« standen und sich nicht vermaßen, in da- rollende Rad der sich entwickelnden Zustände einzugreifen, sie sind zum Bewußtsein erwacht, daß auch sie, daß der Einzelne, der ja nur ein Theil der Gesammtbeil, berufen, seine bessernde Hand an vor handene Mißstände zu legen. Mit dem Jahre 1890 tritt e« aber in die Erscheinung, daß e« mit dem laisser tuire nicht mehr gethan ist, daß Staat und Gesellschaft alle Kräfte anzuspannen haben, um berechtigten Klagen abzuhelfen, damit nicht unberechtigte Unzufrie denheit staatszerstörende Elemente entfessle. Nach wie vor muß der Kampf umS Dasein gekämpft werden; denn kein Leben ohne Arbeit, kein Sieg ohne Kampf, kein Fortschritt ohne Entfaltung der ver schiedenartigsten Kräfte. Aber mehr und mehr ringt sich bei allen rechtlich und gesund Denkenden, und sie sind nun schon die Mehrheit, die Ueberzeugung durch, daß die ernste und strenge Arbeit de- Tage« auch de« Lohne« am Abend werth ist, daß der Kampf um« Dasein auch zum menschenwürdigen Da sein führen soll. Unmöglich ist e«, alle Noth und alle« Elend au« der Welt zu schaffen und noch un möglicher, die Utopie de« gleichen Wohlleben« Aller zu verwirklichen, aber die Pflicht, die einfache Men schenpflicht, der Noth und dem Elend zu steuern, wo c« mahnend vor Augen tritt, wird helitzutage von Staat und Gesellschaft anerkannt und nicht minder die Pflicht, die Arbeit nach ihrem Werthe zu ent schädigen. Und je mehr diese Ideen in die That umgesetzt werden, desto mehr wird begründete Un zufriedenheit schwinden und gemachter der Boden ent zogen werden. Vom ZukunftSfchleier verhüllt ist noch da» letzte Dezennium de« neunzehnten Jahrhundert«. Doch fast scheint e«, al« ob dieser wallende Schleier der Zukunft noch Gewaltige« berge, al« ob da« letzte Jahrzehnt de« Jahrhundert« noch hohe Ansprüche an Menschengeist und Menschenfähigkeit stellen wolle im Dienste de« allgemeinen menschlichen Fortschritte« und dessen, wa« wir das Glück auf Erden nennen.