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Amts- und Anzeigeblatt für den Evschsiut Ubouutmsul Lkmk des AmlsgcrWs Eibenstock ZW-S sertionspreis: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs« M-10« und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. — »7. Ia-rg«««. M 118. Dienstag, den 7. Oliober 1SSO. Mittwoch, den 8. Hktoöer 1890, v. Worm. '/-II Mr an im Rathhause zu Schönheide. Schwarzenberg, am 3. Oktober 1890. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. E. Erlast, die am 1. Dezember 1890 vorzunehmende Volkszählung betr. In Gemäßheit des Bundesrathsbeschlusses vom 3. Juli c. und der Verord nung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 15. August e. hat am 1. Dezember 1890 nach dem Personenstände dieses Tages eine Volkszählung nach Maßgabe der vorgedachten, den Gemeindebehörden in den nächsten Tagen zugehenden Verordnung, welcher die Anweisungen für die Zähler nebst Control- listen, sowie die Haushaltungs- und Anstalts-Listen beigefügt sind, stattzufinden. Die Ausführung der Zählung liegt für jeden Gemeindebezirk, einschließlich der im Orte befindlichen selbstständigen Gutsbezirke, den Gemeindebehörden ob, denen überlassen bleibt, zur unmittelbaren Leitung der Geschäfte eine besondere Zählungskommission bis zum 15. November e. zu bilden. Die Zählung hat in abgegrenzten Zählbezirken stattzufinden. Die Eintheilung des GemeindebezirkS in Zählbezirke, welche in der Regel nicht mehr als 30 bis 40 Haushaltungen zu umfassen und sich an die in der Gemeinde bereits bestehenden Eintheilungen thunlichst anzuschließen haben, Hal öis zum 20. Wovemöer o. zu erfolgen. Für jeden Zählbezirk ist bis zum 20. November e. eine befähigte Person als Zähler von der Ortsbehörde bez. Zählungskommission zu bestimmen, welche entsprechend anzuweisen und mit den nöthigen Drucksachen rechtzeitig zu ver sehen ist. Die Theilnahme an den Zählungskominissionen sowohl, wie die Geschäfte der Zähler gelten als Ehrenamt; es darf erwartet werden, daß diejenigen Män ner, welche durch das Vertrauen der Gemeinde zu diesem Ehrenamte berufen werden, mit Umsicht und Eifer die wichtigen Zwecke der Volkszählung zu fördern bereit sein werden. In den letzten Tagen des Monats November ist an jede einzelne Haus haltung und jede einzeln lebende selbstständige Person eine Haushalturgsliste, sowie an jede Anstalt, Herberge, Gasthof re. eine Anstaltsliste auSzutheilen. Die Zählungslisten sind am 1. Dezember 1890 Vormittags unter Berück sichtigung der darauf abgedruckten Anleitung durch die Haushaltungsvorstände bez. einzeln lebenden selbstständigen Personen, sowie durch die Vorsteher, Ver treter oder Verwalter von Anstalten, Gasthofsbesitzer ic., soweit nöthig unter Mit wirkung der Zähler, auszufüllen und durch Unterschrift zu bescheinigen. Die Wiedereinsammlung der ausgefüllten Zählungslisten hat getrennt nach den ein zelnen Zählbezirken am 1. Dezember c. Mittags zu beginnen und ist überall spätestens am 2. Dezember e. zu beendigen. Von der OrtSbehörde bez. Zählungskommission ist sodann das ZählungS- material zu prüfen, da nöthig zu ergänzen und zu berichtigen, sowie gesondert nach den einzelnen Zählbezirken, mit den unterschriebenen, abgeschlossenen und beglaubigten Eontrollisten bis zum 21. Dezember «. an die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschast einzureichen. Angesichts der großen Wichtigkeit der Volkszählungen rechnet die Königliche Amtshauptmannschast bei Ausführung derselben auf die thatkräftige Unterstützung der Ortsbehörden, wie aller betheiligten Personen. Schwarzenberg, am 1. Oktober 1890. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. St. Wegen Reinigung der Expeditionslocalitäten kann bei der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschast Arettag und Sonnabend, den 10. und 11. dieses Wonais nur in dringlichen Sachen expedirt werden Schwarzenberg, am 4. Oktober 1890. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. Koukursvrrfahreu. Ueber das Vermögen de- Kaufmanns I'U-Iväi-Ivl» IVekuvrt in Schönheide, Inhaber» einer Droguenhandlung wird heute am 11. September 1890, Vormittags 10 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Landrock in Eibenstock wird zum Konkursverwalter ernannt. KonkurSsorderungen sind bis zum 10. Oktober 1890 bei dem Gerichte an zumelden. ES wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, so wie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf den 26. September 1890, Wormittags 11 Ahr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 17. Hktover 1890, Wormittags 11 Mr — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auf erlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursver walter bis zum 1. Oktober 1890 Anzeige zu machen. Eibenstock, am 11. September 1890. Königliches Amtsgericht. (gez.) Kautzsch. Bekannt gemacht durch: Gruhle, Gerichtsschreiber. Bckaillitmachiing. Die Urliste für Schöffen und Geschworene für Eibenstock liegt vom 6. Oktober dieses Jahres ab eine Woche lang im hiesigen Raths expeditionszimmer zur Einsicht aus und sind Einwendungen gegen dieselbe innerhalb dieser Woche bei dem unterzeichneten Stadtrathe anzubringen. Es wird Solches hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß eine diesfallsige Bekanntmachung, der die betreffenden gesetzlichen Bestimmungen im Wortlaute beigefügt sind, im Rathhause öffentlich auShängt. Eibenstock, am 2. Oktober 1890. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Wsch. Das Verzeichniß der in hiesiger Gemeinde wohnhaften Personen, welche zu dem Schöffenamte und zu dem Geschworenenamte berufen werden können, (Ur liste) wird vom L. ds. Monats ab eine Woche lang an Expeditionsstelle des unterzeichneten Gemeindevorstandes zu Jedermanns Einsicht ausgelegt werden. ES wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der erwähnten Liste innerhalb der AuS- lcgezeit schriftlich oder zu Protokoll erhoben werden können. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß die betreffende Bekanntmachung bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande, die auf die Schöffen- und Geschwo renenwahl bezüglichen Bestimmungen der 88 31, 32, 33, 34, 84, 85 des Ge richtsverfassungsgesetzes und des 8 24 des Gesetzes vom 1. März 1879 ihrem Wortlaute nach beigefügt und öffentlich auSgehängt sind. Schönheiderhammer, den 4. Oktober 1890. Der Gemeindevorstand. Poller. Die Einkommensteuer und Brandkaffenbeiträge auf den 2. Ter min 1890 sind sofort und tüngNens öis zum 8. ds. Monats anher zu bezahlen. Gleichzeitig werden noch rückständige Schulgelder u. Gemeinde anlagen u. s. w. bei Vermeidung der Execution zur sofortigen Einzahlung erinnert. Schönheiderhammer, den 3. Oktober 1890. Der Gemeindevorstand. Poller. Stockholz-Versteigerung anf Sofa er Staatsforstrevier. Donnerstag, den 9. Oktober 1890, von Vormittags 9 Uhr an kommen im Hasthofe zur Sonne in Sofa die auf Sosaer Forstrevier üufbereitetcn 653 Raummeter weichen Stöcke und zwar: 279 Raummeter auf dem Schlage der Adtheilung 8 und 374 15 in großen und kleinen Posten - ... Li^"i"t"*tige Bezahlung in kastenmäßigen Munzsorten sowie unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu gebenden Bedingungen meistbietend zur Versteigerung. Kreditüberschreitnngen sind «uzulässig. Holzkaufgelder können vor Beginn der Auktion berichtigt werden. Auskunft ertheilt der unterzeichnete Oberförster. Königliche Forstrevicrvenvaltung Sosa und Königliches Forstrentamt Eibenstock, Höpfncr. am 2. Oktober 1890. Wolstramm.