Volltext Seite (XML)
Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint . , . >s^.e e Abonnement SSLsZ Lezirk des Amtsgerichts LldmAlk Z-ZZL sertionSpreiS: die kleinsp. « ten, sowie bei allen Reichs» Z-le 0 Pf und dessen Umgebung. P°st°ns°lten Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »7. Aahrganft. Dienstag, den 10. Juni 18S« Konkursverfahren. Zum Nachlasse des Putz- und ModewaarenhändlerS 8ell88«»liii in Firma Z> . 8eli88»kn in Eibenstock wird heute am 20. Mai 1890, Vormittags 9 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Land rock in Eibenstock wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 15. Juni 1890 bei dem Gerichte an zumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in § 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände, auch zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 20. Juni 1890, Wormittags 11 Mr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nicht« an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auf erlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkurs verwalter bis zum 1b. Juni 1890 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Eibenstock, am 20. Mai 1890. (gez.) Kautzsch. Bekannt gemacht durch: Gruhle, Gerichtsschreiber. Bekanntmachung. Vom Rcichsgesetzblatt ans das Jahr 1890 sind Nr. 1b und 16 erschienen und enthalten unter Nr. 1898: Verordnung, behufs Uebertragnng der Befugnisse des ehemaligen Landeshauptmanns auf den Kaiserlichen Kommissar für das Schutzgebiet dcr.Neu-Guinea-Kompagnie; dir. 1899: Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank au dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs; Nr. 1900: Bekanntmachung, betreffend die Uebcrgangsabgabe für geschrotetes Malz und die Steuerrückvergütung für ausgeführtes Bier in Bayern. Ferner ist vom Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen auf das Jahr 1890 das 5. und 6. Stück erschienen und enthalten unter Nr. 20: Bekanntmachung, die Uebertragung des Baues einer Sccundäreisenbahn an die Generaldirektion der StaatSeisenbahncn betr.; Nr. 21: Bekanntmachung, die Ernennung von Kommissaren für den Bau mehrerer Secundäreisenbahncn b-tr.; Nr. 22: Verordnung, die Stellvertretung von Rechtsanwälten betr.; Nr. 23: Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadt Leipzig betr.; Nr. 24: Verordnung, die Gebühren für Erhebung der Einkommensteuer u. s. w. betr.; Nr. 2b: Gesetz, eine Abänderung der Notariatsordnung vom 3. Juni 1859 betr.; Nr. 26: Ver ordnung, die Tagegelder und Reisekosten der Kör- und KreiSkör-Kommissionen betr.; Ztr. 27: Verordnung, die vorübergehende Benutzung von Grundeigenthum im JnundationSgebiete der Mandau betr.; Nr. 28: Gesetz, die gemeinsamen Angelegenheiten der Zusammenlegungsgenossenschaften betr.; Nr. 29: Gesetz, die Pensionsberechtigung der berufsmäßigen Gemeindebeamten betr.; Nr. 30: Ver ordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung der Personen haltestelle Malter betr.; Nr. 31: Bekanntmachung, die dermalige Zusammen setzung der Landrenten-, Landeskulturrenten- und AlterSrentenbank-Berwaltung betr.; Nr. 32: Verordnung zur Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend die JnvaliditätS- und Altersversicherung vom 22. Juni 1889; Nr. 33: Gesetz, die Abänderung mehrerer Bestimmungen der Armenordnung betr.; Nr. 34: Ver ordnung, das Verbot des Verkaufs und des Ankaufs von Verbandwatte betr.; Nr. 35: Bekanntmachung, Abänderung der Postordnung betr.; Nr. 36- Ver ordnung, wegen Veröffentlichung einer von dem Landtagsausschusse zu Ver waltung der Staatsschulden erlassenen Bekanntmachung; Nr. 37: Bekanntmachung, die Gegenzeichnung der neu auszugebenden Staatsschuldenkassenscheine der An leihe vom 2. Januar 1867 betr. Diese Gesetzblätter liegen zu Jedermanns Einsichtnahme an Rathsstclle aus. Eibenstock, den 5. Juni 1890. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Neumann. Bcktlniltmachiillg. Der unter;. Vorstand des Vereins zur Förderung der christl. Liebeswerke gestattet sich auch in diesem Jahre, den betr. lieben Gemeinden Kibenlkockr, Schön heide, Sofa, Karlsfeld und Stützengrün andurch die Mittheilung zu machen, daß die Sammlungen von Liebesgaben im Laufe des Monat Jnni a. c. wieder erfolgen sollen. Da unser Verein die Zwecke der äußeren und der inneren Misston der Gustav-Adolf-Stiftung und der Bibelverbreitung zu fördern be stimmt ist und für dieselben nur eine einmalige öffentliche Sammlung in jedem Vereinsjahre veranstaltet wird, so darf wohl der unter;. Vorstand die Hoffnung hegen, daß seine erneut auszusprechcnde herzliche Bitte, die bevorstehen den Sammlungen durch Gaben der Liebe freundlichst unterstützen zu wollen, wie bisher, geneigtes Gehör finden werde. lieber den Ort und die Zeit des noch abzuhaltenden jährl. Vereinsfestes wird seiner Zeit nähere Mittheilung erfolgen. Eibenstock, den 3. Juni 1890. Dcr Vorstand des Eibenstocker Zmigvereins zur För- ' dcrung christlicher Liebeswerke. Vöttrich, z. Z. Vorsitzender. Die Kundgebungen des Fürsten Bismarck. Die unbestrittenen, großen Verdienste des Fürsten Bismarck um die Rcubegründung res Deutschen Reiches und die Eigenartigkeit seiner gigantischen Persönlichkeit erlauben nicht, an seine nichtamtlichen Handlungen und Aeußerungen denjenigen Maßstab anzulcgen, dcr für andere Menschenkinder der allein richtige ist. Sonst würde wohl das Urtheil über den Mann, der einst oftmals der „Einsiedler von Varzin" genannt wurde und der oft genug den Wunsch geäußert hat, in „Ruhe seinen Kohl zu bauen," im allgemeinen nicht sehr günstig ausfallen. Die Unterredungen, welche der „entlassene" Reichs kanzler mit den verschiedensten auswärtigen Journa listen gepflogen, haben ein peinliches Aufsehen erregt. ES ist wahr, Fürst Bismarck hat nichts gesagt, was dem Interesse Deutschlands schaden könnte. Aber schon der Umstand, daß er französische und russische Berichterstatter empfängt und sich mit ihnen über Fragen der Tagespolitik unterhält, entspricht nicht den Gepflogenheiten anderer vom Amte zurückgetrete ner preußischer bezw. deutscher Staatsmänner. Dem Fürsten fehlt die korrigirende Kontrolle über dasjenige, was die betreffenden Berichterstatter au« seinen Ge sprächen der Welt wiederzugeben für gut befinden ; er kann sich nicht auf „Berichtigungen" u. Zeitungs schreibereien einlassen, und daher wäre e« besser, wenn er die Quelle derselben, soweit e« an ihm ist, ein für allemal verstopfte, indem er den zudringlichen Sensationshaschern die Thür wiese. Welchen Zweck die BiSmarckschen HerzenSergieß- ungen haben, ist nicht abzuschen. Irgend welchen politischen oder persönlichen Vortheil haben sie nicht und können sie nicht haben und wenn auch vielleicht der eine und der andere Punkt gestreift wird, der in der TageSgeschichte dunkel erscheint, so verbreiten sie doch nicht genügend Helles Licht, um als werthvolle Beiträge zur Erläuterung der neuesten Politik zu gel ten. Die Wiener „N. Fr. Pr." brachte dieser Tage einen Bericht aus Berlin, wonach dcr Kaiser cS ab gelehnt habe, den Fürsten in seinen Aeußerungen al« Privatmann zu beschränken. Es müsse das Schauspiel dcr Welt erspart bleiben — so soll sich Kaiser Wilhelm geäußert haben — daß sich die Nothwendigkeit ergeben könnte, dem größten Staatsmann des deutschen Reiches in seinen Handlungen als Privatmann Beschränkungen aufzuerlegen. Aber der Monarch habe zugleich den durchaus privaten Charakter der jetzigen BiSmarckschen Aeußerungen betont und in diesem Sinne soll auch ein vertrauliches Rundschreiben an'die Vertreter Deutschlands im Auslande ergangen sein. Die letztere Thatsache wird von der „National zeitung" bestätigt und man wird in Deutschland diese Entwickelung dcr Dingc nur mit tiefstem Bedauern sich vollziehen sehen. Fürst Bismarck ist eine Per sönlichkeit, die eine historische Ausnahmestellung ein nimmt und ihm muß manches nachgesehen werden, das bei einem anderen lebhaften Tadel verdiente. Einer dreißigjährigen Machtgewöhnung kann man sich nicht leicht entäußern, und weit über das Maß seiner ministeriellen Macht hinaus hat Fürst Bismarck Jahr zehnte hindurch täglich und stündlich Versicherungen einer persönlichen Werthschätzung hören müssen, welche eS erklärlich machen, daß ihm selbst allmählich der richtige Maßstab für die Beurtheilung seine« von dem amtlichen getrennten persönlichen Einflusses und seiner von der amtlichen getrennten persönlichen Be deutung verloren ging. Man muß sich auch erinnern, daß Kaiser Wilhelm als Prinz und Kronprinz zu wiederholten Malen eine ganz ungewöhnliche WerthschLtzung des Fürsten an den Tag legte, und dadurch — wohl nicht nur bei Bismarck allein — den Eindruck hcrvorrief, daß daS „Niemals" des alten Kaisers Wilhelm auch für seine eigene Regierungszeit volle Geltung behalten würde. Fernstehende kühle Beobachter haben den eingctretenen Rückschlag vorauSgesehen. Nun wäre cs aber eincS großen Mannes würdig, sich mit Gemüthsruhe in sein Geschick zu finden ; zu dcr dazu nöthigen inneren Sammlung hat e« der an anstrengende geistige Arbeit gewöhnte Fürst leider noch nicht bringen können. Und doch wäre dies der Aufrechterhaltung seine« Ruhmes gewiß sehr förderlich. Tagesgeschichte. — Deutschland. In dcr RcichStagSkommission für die neue HeercSvorlage hat der Kriegsminister Verdy du Vcrnois am Freitag davon Mittheilung gemacht, daß dem Reichstage zwei weitere Nach träge zum Militäretat zugehen würden. ES handelt sich um neue strategische Eisenbahnen und um große Hebungen der Reserve mit dem neuen Gewehr. — DaS Fechten der Kavallerie vom Pferde aus wird im deutschen Heere mit besonderem Eifer betrieben. Der Prinz-Regent Luitpold hat daher in der bayrischen Armee eine Verfügung getroffen, die so allgemeinem Beifall begegnete, daß sie wahrschein lich auch in den anderen Kontingenten des Deutschen