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Amts- und Anzeigevlatt für den Ekjchslnl , Abottntintnl S-ss- «e,irk des Amtsgerichts Libenßsck z-i-Z- sertionSpreis: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs» Zeile 10 Pf und dessen Umgebung. P°st°nstalten Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. -— S7. Zahrgan«. 64. Dienstag, den 3. Juni 18SO. Der Werkführer Herr Carl Eduard Seidel in Muldenhammer ist als Gemeindevorstand für Muldenhammer in Pflicht genommen worden. Schwarzenberg, am 30. Mai 1890. Königliche Amtshautztmannschast. Frhr. v. Wirsing. Bekanutmachung. Nächsten Mittwoch, den 4. dieses Monats, Abends 6 Uhr soll eine Probe mit den städtischen Spritzen 1—3 stattfinden, Donnerstag, den 5. dieses Monats desgleichen mit den Spritzen 4 und 5, Landspritze und Zoll amtsspritze, gleichzeitig damit auch eine Uebung der Pflichtfeuerwehr verbunden werden. Zu diesem Zwecke haben sich sämmtliche Mannschaften der Pflichtfeuerwehr und zwar Mittwoch, den 4., Abends 6 Uhr die zu den Spritzen 1—3 gehörigen, Donnerstag, den 5. dieses Monats, Abends 6 Uhr die zu den Spritzen 4 und 5 gehörigen Mannschaften pünktlich am Magazingarten einzufinden und erhalten zugleich den Befehl, die Abzeichen, Spritzenzeichcn ord nungsgemäß anzulegen, da von den alten Mannschaften ein Theil entlassen und die Abzeichen den neuen Mannschaften sofort übergeben werden sollen. Ver spätetes Erscheinen, oder nnentschnldigtes, ebenso nicht genügend entschuldigtes Ausbleiben wird nnnachsichtlich mit Geldstrafe bis zu 10 M. oder entsprechender Haft bestraft. Eibenstock, am 2. Juni 1890. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Neumann. Bckaiilitmachllllg. Zur Feier der Einweisung des Herrn Schuldirektor Den «Hardt ist beschlossen worden, am Donnerstag, den 5. Juni 1890, Nachmittag 1 Uhr ein Festesten im hiesigen Rathhaussaale zu veranstalten. Es wird daher zur Betheiligung an diesem Essen mit dem Bemerken ergebenst eingeladen, daß der Preis eines Gedeckes 2 M. 50 Pf. beträgt und Anmeldungen zur Theilnahme Herr Balthasar entgegennimmt. Eibenstock, den 27. Mai 1890. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Bekanntmachung. Nachdem die städtischen Collegien beschlossen haben, zufolge des häufigen Auftretens der Kreuzottern in diesem Jahre für jede einge fangene und getödtete Kreuzotter eine Prämie von 25 Pf. z« bewilligen, wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß mit dem Bemerken gebracht, daß die Prämienzahlungen gegen Einlieferung der getödteten Ottern in der hiesigen Rathsrcgistratur während der bekannten Dienststunden erfolgt. Eibenstock, den 29. Mai 1890. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Neumann. Hagesgeschichle. — Deutschland. Das Befinden des Kaisers ist nach wie vor zufriedenstellend. Die Schwellung des rechten Fußes ist fast gänzlich be seitigt, überhaupt der Heilungsverlauf durchaus nor mal. — Zahlreiche deutsche und auswärtige Fürsten haben dem Kaiser anläßlich des glücklich über standenen Unfalles auf telegraphischem und brieflichem Wege ihre Theilnahme ausgedrückt. Die bezüglichen Kundgebungen des Kaisers von Oesterreich-Ungarn und des Königs von Italien zeichnen sich durch be sondere Herzlichkeit aus. — Wie wir hören, wird der gegenwärtig in Sibhllenort weilende König von Sachsen am 4. Juni in Potsdam eintreffen, um persönlich bei der Taufe der ersten Tochter des Prin zen Friedrich Leopold Pathe zu stehen. Die Gemahlin desselben, die Schwester der Kaiserin, hat bekanntlich einen großen Theil ihrer Jugend in Dresden verlebt und erfreut sich der ganz besonderen Zuneigung des sächsischen Herrscherpaares. — Berlin, 1. Juni. Zur Erinnerung an die Thronbesteigung Friedrichs des Großen wurden heute Nachmittag um drei Uhr auf Befehl des Kaisers im Lustgarten 101 Kanonenschüsse abge feuert. Zu diesem Behufs hatte sich eine Batterie der Artillerie-Schießschule, in Begleitung ihrer Mu sikkapelle, dorthin begeben. Das militärische Schau spiel lockte eine zahlreiche Menschenmenge herbei. Die Batterie ritt alsdann die Linden entlang, wäh rend die Musik den Preußenmarsch anstimmte. Als sie am FriedrichS-Denkmal, dessen Gitter Eichen- und Lorbeergewinde trug, vorüberkamen, wurde der Hohen friedberger Marsch gespielt. Die öffentlichen Ge bäude hatten heute die Flaggen gehißt und die Sol daten auf den Wachen die Helmbüsche angelegt. — Wie die »Köln. Zig." mittheilt, find die Reise pläne des Kaisers neuerdings verändert worden. Erst am 27. Juni tritt der Kaiser die NordlandS- fahrt an. — Erzbischof Dinder von Posen ist Freitag Vormittag dort infolge eines Magenblutsturze« ge storben. Derselbe war bekanntlich schon seit längerer Zeit so leidend, daß er vom Weihbischof vertreten werden mußte. — Dinder ist 1830 zu Riffel in Ermland geboren und wurde, nachdem er vorher Vikar in Bischofsburg, dann Pfarrer in Grhzlin und später Ehrendomherr in Königsberg gewesen war, nach dem Verzicht des Kardinal« Ledochowski durch ein Breve des Papstes vom 3. März 1886 zum Erzbischof von Posen und Gnesen ernannt; am 26. März 1886 erfolgte die landesherrliche Anerkennung. — Hamburg, 30. Mai. Auf Requisition der hiesigen Staatsanwaltschaft sind heute acht zur Be satzung eines vor einigen Tagen von der Westküste Amerikas angekommenen Schiffes gehörige Seeleute durch die Hafenpolizei verhaftet worden. Die Leute sollen auf der Herreise die Schiffsladung beraubt haben. — In nächster Zeit wird die Trophäensamm lung der Marine-Akademie zu Kiel durch einige interessante Kriegstrophäen, nämlich durch 5 Geschütze bereichert werden, welche unsere Marine truppen bei den Kämpfen in Ostafrika den Streitern Bushiris abgenommen haben. Im März v. Js. sind bei Bagamoho von Mannschaften der „Leipzig" 2 Kruppsche Geschütze erobert und später im Juni und Juli vorigen Jahres bei der Einnahme von Saadani und Pangani 4 eiserne Kanonen erbeutet worden. Zufolge Bestimmung des Kaisers werden diese Letzteren, sowie eins der beiden Kruppschen Geschütze der Trophäensammlung der Marine-Akademie überwiesen, während das zweite Kruppsche Geschütz, ein 4,? cin- Geschütz, dem Reichskommissar Major Wißmann aus geliefert worden ist, weil dasselbe vordem der deutsch ostafrikanischen Gesellschaft gehört hatte, welcher es Bu- shiri bei seinem ersten siegreichen Vorgehen abgenommen hatte, und weil das Kriegsmaterial dieser Gesellschaft in zwischen in den Besitz des Reichskommissars überge gangen ist. Für die Eroberung der beiden Krupp schen Geschütze sind die dabei betheiligt gewesenen Unteroffiziere und Mannschaften auf Grund Kaiser licher Ordre durch Auszahlung der üblichen Geschütz- Douceurgelder von zusammen 1200 Mark belohnt worden, weil dieselben während de« Kampfes mit stürmender Hand genommen sind, was hinsichtlich der in Saadani und Pangani erbeuteten vier Ka nonen nicht zutrifft. — In der neuen Gewerbeordnung befindet sich auch ein Vorschlag, den Lohn der unmündigen Arbeiter nicht an diese, sondern an ihre Eltern aus zuzahlen. Hierüber äußerte sich der Handelsminister v. Berlepsch wie folgt: Meine Herren, e« ist noch gesprochen worden über einzelne Bestimmungen der Arbeitsordnung, insbesondere auch darüber, daß eS dem Arbeitgeber gestattet sein soll, in seine Arbeits ordnung die Bestimmung aufzunehmen, daß der Lohn des minderjährigen Arbeiters nicht an ihn, sondern an seine Eltern, seinen Vormund zu zahlen ist. Es ist die Besorgniß ausgesprochen worden, daß nach derartigen Vorschriften die jugendlichen Arbeiter aus solchen Fabriken hinausgehen und an anderen Stellen ihre Arbeit suchen würden. Meine Herren, ich glaube, Ihre Besorgniß ist unbegründet. Zunächst ist, Gott sei Dank, bei einer größeren Zahl der Eltern aus dem Fabrikarbeiterstande der Wunsch vorhanden, ihre Kinder in diejenigen Fabriken zu schicken, wo auf Zucht und Ordnnng gehalten wird; und dann hat die Praxis gezeigt, baß derartige Bestimmungen dem betreffenden Fabriketablissement in keiner Weise schädlich waren. Ich darf mich da auf die Auskunft des Abg. Hitze beziehen, der genau vertraut ist mit den Verhältnissen einer Fabrik, in der ähnliche Be stimmungen seit langer Zeit und mit ausgezeichnetem Erfolge bestehen; ich kann die Herren ferner darauf verweisen, daß vor einiger Zeit ein Verein von Arbeit gebern, der linksrheinische Verein für Gemeinwohl, der alle oder wenigstens eine sehr große Zahl von Spulern und Webern des Gladbacher Handelskam merbezirkes umfaßt, dazu übcrgegangen ist, ein Nor malstatut für Arbeitsordnungen zu entwerfen, in den Bestimmungen Aufnahme gefunden haben, die sich auf eine gewisse Disziplin der Jugend beziehen, auch die Bestimmung, daß der Lohn, nicht an die jungen Arbeiter bezahlt werden soll; und alle diese Bestimm ungen haben bei den Herren, die mitten im Leben stehen, nicht das mindeste Bedenken hervorgerufen; sie sind nicht der Meinung, daß dadurch ihren Fa briken irgend eine Schädigung erwachsen wird. — Schweiz. Der Schweizer BundeSrath hat den Entwurf zu einem Bundesgesetz betr. die Aus lieferung an das Ausland festgestellt. Der zehnte Artikel desselben lautet: Wegen politischer Ver brechen und Vergehen wird die Auslieferung nicht bewilligt. Die Auslieferung wird jedoch, sofern der Thäter einen politischen Beweggrund oder Zweck vor schützt, gleichwohl bewilligt, wenn die Handlung, um deren willen die Auslieferung verlangt wird, vor wiegend den Charakter eines gemeinen Verbrecken» oder Vergehen« hat. Das Bundesgericht entscheidet in dem einzelnen Falle über die Natur der strafbaren Handlung auf Grund de» ThatbestandeS. — Paris, 31. Mai. Die eben eingetroffene Briefpost aus Tonkin bezeichnet die Lage in Tonkin al« unglücklich. In mehreren Provinzen greifen Hun- gerSnoth und Räuberunwesen um sich; überall werden Handelsschiffe von Piraten angehalten, auSgeraubt, oder wenigsten« zu Abgaben gezwungen. In einer Provinz herrscht neben der HungerSnoth auch Cholera.